Nicht bebaubares Grundstück (Gartenland)

Diskutiere Nicht bebaubares Grundstück (Gartenland) im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Zusammen, ich habe mal eine Frage und hoffe, dass mir ein Experte weiterhelfen kann. Hinter unserem Haus ist ein Grundstück, welches...

  1. #1 juliana11, 07.10.2013
    juliana11

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    Hallo Zusammen,

    ich habe mal eine Frage und hoffe, dass mir ein Experte weiterhelfen kann.

    Hinter unserem Haus ist ein Grundstück, welches zur Zeit als Garten genutzt wird. Ich möchte dieses grundstück gern von unserem Nachbarn erwerben und habe aber gehört, dass es sich um ein unbebaubares Grundstück handelt. Ich bin zum Bauamt gegangen und habe nach dem B-Plan gefragt. Dieser B-Plan sieht ebenfalsl vor, dass dort nicht gebaut werden darf. Auf meine Frage, ob ich darauf eine Garage bauen könnte, sagte mir der Mitarbeiter ebenfalls NEIN. Ich also wieder zurück zum Nachbarn und habe ihm mein Preisangebot unterbreitet. (Ich möchte es nur erwerben um meinen Koiteich zu erweitern). Der Nachbar sagt nun - nein, weil er möchte darauf etwas bauen lassen.

    Topographiedaten kann ich geben, sofern die benötigt werden, dann aber bitte auf meine PN.
    Meine Frage ist nun, kann man obwohl der B-Plan aussagt, das dort NICHT gebaut werden kann, trotzdem bauen?? Muss ich mir da irgendwelche Sorgen machen, dass hinter meinem Haus evtl. noch in zweiter Reihe ein Neues entsteht? Das Gartengrundstück hat keinen Straßenzugang, sondern ist nur über die Einfahrt des Nachbarn zu erreichen. Das wäre eine sozusagende Bebauung in zweiter Reihe. Ich lebe in NRW.

    Vielen Dank für die gemeinsame Hilfe
    Ihre Juliana
     
  2. #2 feelfree, 07.10.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Du hast die ganze Information schon vom Bauamt. Wer von den Experten hier sollte es denn besser wissen als das Bauamt?
     
  3. #3 juliana11, 07.10.2013
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    Nun, weil der Nachbar jetzt sagt, die Architekten seien schon so erfindungsreich, er will ein kleines Haus auf dem Grundstück bauen. Es sind nur 250 m2 und ich habe vom Bauamt gehört, dass wir einen Abstand von 3-4 m zu unserem und den nachbargründtücken haben müssen. Alle Gärten grenzen an das Grünland nur eine Seite nicht, die Seite des Nachbarn selbst. Kann man so einfach B-Pläne ändern?

    Ich weiss, ich stelle eine Frage die vielelciht schon beantwortet wurde, aber ich habe schon Angst davor, dass dort trotzdem etwas gebaut werden könnte. Vielleicht will der Nachbar auch nur mehr Geld und treibt nur den Preis hoch.
     
  4. ziesel

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    Pläne kann man überarbeiten und ändern. Selbst wenn da nach aktueller Rechtslage das Bauen verboten wäre, kann man es niemals ausschließen, dass die entsprechende Rechtslage bis in alle Ewigkeit Bestand hat. Die meisten Neubaugebiete waren "vorher" auch mal Ackerland, auf dem nicht gebaut werden durfte - bis man die Planung geändert hat.
    Nein, Sorgen musst du dir nicht machen. Es ist vollkommen normal, dass Menschen ihre Grundstücke bebauen, kein Grund zur Sorge.
    Zusammen mit einem Wegerecht hätte das Grundstück also einen Strassenzugang...
    Möglich. Du musst wissen, wieviel das Grundstück dir wert ist, auch wenn du es ggf nicht bebauen darfst (wie sieht das eigentlich mit Koiteichen aus - darf man die überall "bauen", oder gibt es auch Flächen, auf denen man keinen Teich bauen darf?). Möglicherweise muss man da etwas über die normale Grundstückspreisermittlung hinausgehen: Evtl. ist das Grundstück für dich ja mehr als den reinen Grundstückswert wert, weil dir so die Angst genommen wird, dass es "irgendwer" bebauen könnte. Wenn das Grundstück mehr kostet als eigentlich angemessen wäre, dafür aber wiederum die Kosten des Therapeuten für die Angsttherapie eingespart werden kann das ja unterm Strich doch noch wirtschaftlich sinnvoll werden.
     
  5. #5 DerBjoern, 07.10.2013
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    Vielleicht möchte der Nachbar mit den geäußerten Bauwünschen auch den Kaufpreis nach oben treiben... ;)
     
  6. #6 Geodesy, 07.10.2013
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    Na, da hat der Herr Student aber zur Mittagszeit nen Clown gefrühstückt, oder?
     
  7. #7 Gast943916, 07.10.2013
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    Gast943916 Gast

    glaub ich nicht, er hat nur die "Ironietaste" vergessen
     
  8. #8 Geodesy, 07.10.2013
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    oder so...
     
  9. #9 Geodesy, 07.10.2013
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    Ich denke das Vorhaben des Nachbarn tendiert gegen Null. Klar kann man B-Pläne ändern, aber das ist ein langwiriger Prozess und muss gut begründet sein. In Deinem Fall sag ich mal, dass die Gemeinde da nie mitspielen würde. Zumal 250 m² für eine Bebauung mit Abstandsflächen etc auch nicht gerade dafür sprechen.
     
  10. ziesel

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    Höchst delikat - kann ich nur empfehlen :28:
    Ich denke, dazu müsste man ein wenig mehr wissen. Zum Beispiel darüber, warum dort nicht gebaut werden darf. Und über den Nachbarn selbst. Nur weil A da nicht bauen darf, heißt das ja nicht zwangsläufig, dass B das auch nicht darf. So wäre es bspw. denkbar, dass das Grundstück nicht bebaut werden darf, weil es sich bereits im Außenbereich befindet, in dem Bebauung grundsätzlich nicht zulässig ist - in bestimmten besonderen Fällen aber schon.
    Bei quadratischen Zuschnitt käme bei Einhaltung vom 3m Abstandsflächen noch ein Gebäude von über ~9x9m in Betracht... Ein kleines Häuschen ließe sich womöglich auf solcher Fläche unterbringen - zusammen mit einer privilegierten Nutzung kann man eine Bebauung vielleicht nicht zu 100% ausschließen.

    Gleichwohl es natürlich auch sein kann, dass der Nachbar schlicht und ergreifend keine Lust hat das Grundstück zu verkaufen. :winken Was hätte der Nachbar vom Verkauf eines winzigen Grundstücks zu einem lächerlichen Preis? Doch nur einen Nachbarn, der ihm näher auf den Pelz rückt...
     
  11. #11 Bauliesl, 08.10.2013
    Bauliesl

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    Wo wäre das Problem für den Nachbarn einfach zu sagen "Vielen Dank für Ihr Angebot, aber ich möchte zum jetzigen Zeitpunkt nicht verkaufen." Ohne Not würde ich auch nicht einfach so ein Grundstück hergeben, da keiner so ganz genau weiß, wie sich alles entwickeln wird.

    @juliana: Frag doch den Nachbarn einfach, ob er gar nicht verkaufen will, oder nur nicht zu dem von Dir aufgerufenen Preis. Dann weißt Du Bescheid.
    Gruß,
    Liesl
     
  12. #12 juliana11, 09.10.2013
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    Vielen dank Euch allen. Das mit der Angst ist auch das falsche Wort. Wir haben 1000 m² Garten und das Gemüsebeet unseres Nachbarn schließt an unseren Garten an, ist sozusagen die Verlängerung unseres Grundstücks (wurde vor zig jahren vom Vorbesitzer an den Nachbarn verkauft). Wir haben ausreichend Platz, um uns nicht bedrängt zu fühlen, aber wir möchten einfach nicht, dass dort etwas gebaut wird, weil es unsere Aussicht ins Grüne ändern würde. Wie gesagt, alle Gärten stoßen an dieses kleine Grundstück. Da uns der Mitarbetier vom Bauamt aber mitgeteilt hat, dass selbst wir, wenn wir es erworben hätten, nichts darauf bauen dürften (irgendetwas mit zweiter Reihe und unsere Häuser wären sowieso mehr als 16 m von der Straße entfernt - würde heute nich mehr genehmigt werden) gehen wir davon aus, dass es kaum Aussichten auf Baugenehmigung geben wird. Auf unsere Frage hin, ob wir dort eine Garage bauen dürften, sagte er uns, slebst das nicht! Teich und eine kleiner Pavillion (nicht zu groß) das ginge.
    Ich denke, so wie Bauliesl es geschrieben hatte, der will den Kaufpreis in die Höhe treiben, obwohl wir sehr großzügig geboten haben. Also, noch mal vielen Dank für die Antworten. Juliana
     
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