Handwerker beschädigt Haustüre - Entschädigung Versicherung

Diskutiere Handwerker beschädigt Haustüre - Entschädigung Versicherung im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Folgendes Problem bzw. Frage: Handwerker baut Treppe ein und beschädigt dabei die Haustüre (zwei Kratzer in Sichthöhe im Rahmen, einer kleiner und...

  1. #1 Niederbayer, 07.10.2013
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    Folgendes Problem bzw. Frage: Handwerker baut Treppe ein und beschädigt dabei die Haustüre (zwei Kratzer in Sichthöhe im Rahmen, einer kleiner und weniger gut sichtbar, einer sehr gut sichtbar - ca. 7 cm lang - genau neben der Türklinke). Der Schaden wurde angeblich schon der Versicherung gemeldet. Mit dem Handwerker, der die Türe eingebaut hat, habe ich schon gesprochen. Dieser sagt, um den Schaden 100% zu beseitigen, muss der Rahmen komplett ausgetauscht werden. Dies würde einen ziemlich erheblichen Schaden bedeuten. Nun zu meiner Frage, wie wird ein solcher Schaden durch eine Versicherung reguliert? Welche Ansprüche habe ich gegenüber der Versicherung ? Muss ich mich mit einer Bastlerlösung (Lackstift) zufrieden geben ? Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
     
  2. #2 Achim Kaiser, 07.10.2013
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    Zwischen Lackstift und Rahmentausch kann vermutlich ein guter Maler für Abhilfe sorgen.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  3. #3 Gast036816, 07.10.2013
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    woraus besteht denn der türrahmen?
     
  4. #4 Markus79, 07.10.2013
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    Je nach Lack. Bei Pulverbeschichtung eventuell nicht möglich.

    Bei mir hat der Gipser/Maler mit dem Cuttermesser einen schnitt in den Rahmen des Türblatts gemacht nach dem der Abteilungsleiter den Schaden begutachtet hat sagte er mir das er das nicht nach lackieren kann wegen der Pulverbeschichtung bei mir.
    Daraufhin habe ich von der Schlussrechnung eine komplette Türe abgezogen und eine Frist von 10Tagen für eine Lösung gestellt.
    Das war vor fast 2 Monaten. Inzwischen fällt mir der Schaden nicht mehr auf und somit sitze ich es einfach aus. Falls die Firma den Schaden wirklich beseitigt muss ich natürlich die Abgezogene Türe bezahlen.

    @Niederbayer die vorherrschende Meinung im Forum ist Schaden mal 2 abziehen damit man Druck ausüben kann. Musst du jetzt selber wissen ob du eventuell mit dem Schaden leben kannst wenn du dafür Betrag X nicht bezahlst. Falls der Handwerker den Schaden aber behebt bekommt er auch den vollen Betrag.
    Aber aus meiner Sicht unbedingt einen angemessenen Betrag abziehen um Druck für die Nachbesserung auszuüben.

    MFG
    Markus
     
  5. Lebski

    Lebski Gast

    Öhm, der 2-fache Mangeleinbehalt ist bei eigener Arbeit so vom BGH festgelegt.

    Das dies auch für die Beschädigung anderer Gewerke gilt, wäre neu. Man kann ja immer noch mit der Schadenshöhe (Austausch) an sich genug Druck aufbauen. Man kann allerdings heute mittels Smart-Repair ziemlich viele Beschädigungen reparieren.

    Ein Foto wäre hilfreich.
     
  6. #6 Bauliesl, 09.10.2013
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    Ein wichtiger Punkt ist meiner Ansicht nach, ob die Haustür von Dir schon abgenommen wurde. Wenn ja, dann musst Du denjenigen "verknacken" der Dir (bzw. Deiner Haustür ) Schaden zugeführt hat. Wenn Du die Haustür noch nicht abgenommen hast, dann geht Dich die ganze Sache gar nichts an - dann muss sich nämlich der Haustürmann mit dem Verursacher auseinandersetzen.
    Wäre eine interessante Info.
    Gruß Liesl
     
  7. #7 Achim Kaiser, 09.10.2013
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    Und was soll das Geeier wenn feststeht wers war ?

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  8. #8 Bauliesl, 09.10.2013
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    Ganz einfach:
    Wenn die Tür noch nicht abgenommen ist, muss sich der Haustürmann mit dem Verursacher rumstreiten (da der Haustürmann eine mängelfreie Leistung schuldet, muss er sich drum kümmern, dass sein Werk sich in einem mängelfreien Zustand befindet).
    Wenn die Tür schon abgenommen ist, muss der Bauherr sich mit dem Verursacher streiten.
    Ich finde, das ist ein ziemlich großer Unterschied und rechtfertigt auch ein wenig Geier.
     
  9. #9 Niederbayer, 10.10.2013
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    Die Haustüre ist abgenommen. Der Schadensverursacher steht einwandfrei fest (Drei Zeugen).
     
  10. #10 Bauliesl, 10.10.2013
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    Ich würde mal ein Foto der beschädigten Tür einstellen, damit man sich evtl. ein Bild davon machen kann.
     
  11. #11 Gast036816, 10.10.2013
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    am besten aus 2 m entfernung und nicht im makro-modus!
     
  12. #12 Managerin01, 05.11.2013
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    Hallo Niederbayer,
    würde dem Beschädiger den Betrag den die Türreparatur (komplett Reparatur, keine Bastlerlösung) kostet von seiner Rechnung abziehen und eine Frist setzen, bis wann er die Sache i. O. zu bringen hat. Dann ist er im Zwang, sich um die Sache zu kümmern und das mit seiner Haftpflichtversicherung auszumachen. Nicht, dass Du nachher noch auf dem Schaden sitzen bleibst.
    Würde mich nicht einschüchtern lassen und freundlich bestimmt bleiben.
    Schöne Grüße aus Niederbayern
     
  13. #13 Niederbayer, 15.12.2013
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    Es gibt was Neues:
    http://www.fotos-hochladen.net/view/img07187o0qahdslp.jpg
    (hier mal ein Foto)
    Nachdem der Handwerker versucht hat, den Kratzer wegzupolieren (hat nicht funktioniert), habe ich dem Handwerker nach gestrigem Rechnungserhalt mitgeteilt, dass ich die Kosten für den Rahmentausch in Abzug bringen werden. Dieser wies mich sofort drauf hin, dass ich mich dann in Verzug befinde. Bin ich das wirklich? Einen Nachweis, dass er es der Versicherung gemeldet hat, habe ich immer noch nicht. Was tun? Kann man verursachte Schäden nicht mit der Rechnung für das eigentlich erstellte Gewerk verrechnen ?

    Muss ich eigentlich dem Geländerbauer die Möglichkeit geben, den Schaden an der Tür selbst zu beseitigen oder habe ich das Recht, dass ein Fachmann den Schaden beseitigt?
     
  14. Stoni

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    Mal völlig davon ab, dass ich persönlich einen Rahmentausch wegen des Kratzers für völlig überzogen halte, weiß ich echt nicht, wie Du auf die Idee mit dem Rechnungseinbehalt kommst.
    Das sind doch zwei völlig unterschiedliche Dinge:
    1. - eine Rechnung für die Treppe, also für eine anscheinend zu Deiner Zufriedenheit geleistete Arbeit und
    2. - eine Sachbeschädigung an Deinem Türrahmen.
    Wenn ich Du wäre, würde ich die Rechnung zahlen mit dem Hinweis, dass eine Schadenersatzforderung für den beschädigten Rahmen bei seiner Versicherung geltend gemacht wird.


    Gruß Stoni
     
  15. #15 Niederbayer, 15.12.2013
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    Ich habe ja nie gefordert, den kompletten Rahmen auszutauschen. Nur wie hoch ist nun der Schaden? Lt. Türenhersteller gibt es keine Möglichkeit, den Schaden anderweitig zu beseitigen.

    Bzgl. Rechnungseinbehalt - siehe mal Antworten oben :wow

    Meiner Meinung nach befinde ich mich auch in Verzug nach Ablauf der Zahlungsfrist. Aber was sonst tun?
     
  16. Stoni

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    Verträgt sich irgendwie nicht miteinander, oder???


    Melde dass der Versicherung und sprich mit deren SV die Reparatur ab.

    Gruß Stoni
     
  17. #17 Niederbayer, 15.12.2013
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    Welcher Versicherung. Der Handwerker hat den Schaden scheinbar noch nicht gemeldet, sonst hätte ich ja schon lange einen Fragebogen oder sonstiges bekommen.
     
  18. #18 tanzbaer, 15.12.2013
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    Nö, erstmal nicht. Beides sind Forderungen zwischen den gleichen Beteiligten. A hat eine Forderung an B (geschuldete Vergütung aus Werk- oder Dienstvertrag), B hat eine Forderung an A (aus Schadenersatz). Erstmal grundsätzlich, warum soll B die beiden nicht nach BGB Paragraph 387 verrechnen können? Ob der hier zieht weiss ich allerdings auch nicht (IANAL), dagegen stehen könnten Individualvereinbarungen in evtl. AGBs oder anderweitig vereinbart und ich bin mir nicht sicher, ob die der Höhe nach unbestimmte Forderung auf Schadenersatz da ein Hemmschuh sein könnte.

    Gegen Deine Sicht spricht auch, dass die beiden Forderungen ursächlich zusammenhängen, der Schaden ist ja bei der Ausführung des Auftrages entstanden.

    Ob wirklich eine Aufrechnung möglich ist oder nicht wird dem Fragesteller vermutlich aber nur ein Anwalt sagen können.
     
  19. #19 tanzbaer, 15.12.2013
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    gelöscht, schlecht recherchiert...
     
  20. Stoni

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    @tanzbaer,

    mit Sicherheit bin ich kein Jurist, aber ehe man hier anfängt, gegeneinander aufzurechnen wäre für mich der einfachere Weg, den Schaden über die Betriebshaftpflicht des Treppenbauers zu regulieren.
    Noch einfacher für alle Beteiligten ist es natürlich, dass man sich den Kratzer mit 50,- oder 100,-€ vergolden lässt und gut isses.
    Durch den eventuellen Ausbau des Rahmens wird das ja auch alles nicht besser, und da der Kratzer im Bereich der Drückergarnitur ist, ist es mit Sicherheit nicht der letzte.

    Gruß Stoni
     
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