Handwerker beschädigt Haustüre - Entschädigung Versicherung

Diskutiere Handwerker beschädigt Haustüre - Entschädigung Versicherung im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; @tanzbaer, ist es mit Sicherheit nicht der letzte. Gruß Stoni Aber der Erste :-). Bzgl. Versicherung: Wie gesagt, ich weis von keiner...

  1. #21 Niederbayer, 16.12.2013
    Niederbayer

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    Aber der Erste :-).

    Bzgl. Versicherung: Wie gesagt, ich weis von keiner Versicherung. Ich weis auch nicht ob der Schaden gemeldet wurde. Ich weis nur, dass ich auf einen ähnlichen Schaden schon mal sitzen geblieben bin. Da keine Versicherung da und der Handwerker hat auf Stur gestellt.
     
  2. #22 Gast036816, 16.12.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    rahmentausch ist überzogen. das foto wurde als nahaufnahme gemacht. stell einmal ein foto aus 2 m entfernung mit 50 mm objektiv ein.

    wenn er das der versicherung meldet, wird die regulierung einer smart-reparatur innerhalb des eigenanteils liegen. dass die versicherung den austausch des rahmens reguliert, da kannst du nicht von ausgehen.
     
  3. SvenW

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    So einen Kratzer sieht man aber weil man an eine Tür sehr nahe rangeht zum öffnen/schließen und das oft. Außenseite eines Fensters/Fassade wäre etwas anderes.

    IMHO kannst du die Beträge miteinander verrechnen, denn du hast ja eine Forderung ihm gegenüber und du hast die Aussage des Fensterbauers das er das nicht reparieren kann. Behälst du den möglichen Schaden nicht ein, hast du kein Druckmittel mehr. Dann kann er es aussitzen und sich von dir verklagen lassen etc. Der Treppenbauer muß sich um die Reperatur kümmern sei es durch einen eigenen Fensterbauer oder über die Versicherung, beides ist anscheinend noch nicht geschehen. Ich würde das Geld einbehalten und ihn kommen lassen, denn wenn er es haben will muß er entweder reagieren oder dich verklagen, aber du hast erst mal nicht den Ärger am Hals. Bezahlst du darfst DU dem Geld hinterherlaufen. Ich würde mich auch nicht einschüchtern lassen, denn er ist ja auch bei dir im Verzug mit der Reperatur.
    IMHO beinhaltet die geschuldete Leistung auch die Nicht-Beschädigung von anderen Gewerken genauso wie das Wegräumen des Mülls etc. Ansonsten könnten überzogen gesagt die Möbelpacker deine Haustür mit dem Rammbock niederbrechen solange sie nur die Möbel korrekt aufstellen.
     
  4. #24 lillyput, 16.12.2013
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    Hallo Gemeinde,

    hatte einen ähnlichen Fall bei meinem Hausbau. Der Handwerker hatte mit seinem Werkzeugkasten eine Delle in die Alutür (Pulverbeschichtet) gedrückt. Das ganze hatte die Größe eines 10 Cent Stückes und befand sich 20 cm von Boden, also nicht im Sichtfeld.
    Mir war es in dem Fall völlig Wurst, ob das jetzt aus 2 Meter zu sehen war, oder was auch immer. Ich habe eine absolut unbeschädigte Tür bestellt und da ist jeder Kratzer ein Mangel.

    Das würden die meissten der hier schreibenden Handwerker wohl genauso sehen, wenn ihr Mercedes beim Abholen vom Händler eine Delle dieser Art hätte.

    Ich bestand auf Beseitigiung des Mangels. Dies wurde auch ohne zu murren akzeptiert und eine neue Tür bestellt. Auch der Tausch des Rahmens stand im Raum, da aber die Daten aus der Fertigung noch vorhanden waren, hat der Hesteller eine Tür analog der ersten nachgebaut, die hat dann glücklicherweise in den Rahmen gepasst.

    Versicherung des Handwerkers hat das ganze bezahlt.
     
  5. #25 Niederbayer, 17.12.2013
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    Ich mach mal einen Kratzer in Ihr neues Auto und geb Ihnen dann einen Fuffi mit dem Hinweis, das wird nicht der erste Kratzer sein :mauer

    Nur so ein Tipp an Stoni: Sie sollten die Fragen nicht nur aus einem Blickwinkel beantworten !
     
  6. R.B.

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    Fakt ist, es gibt einen Schaden, das ist wohl unstrittig. Die Höhe des Schadens ist aber aus den bisherigen Infos nicht zu entnehmen. Es wäre sehr gut möglich, dass dieser tatsächlich nur einige Euro beträgt. Wegen einem Kratzer am Auto gibt es ja auch nicht gleich ein Neufahrzeug.

    Man kann jetzt nur dem Verursacher so lange auf die Füße treten bis der sich rührt. Ob der das über seine Versicherung abwickelt oder selbst bezahlt ist egal. Ist die Schadenssumme strittig, dann muss hier eine Schadensbegutachtung erfolgen. Die Versicherung würde das vermutlich von sich aus veranlassen. Akzeptieren beide Parteien das Ergebnis dieser Schadensermittlung, dann ist alles OK. Wenn nicht, dann muss halt ein Richter entscheiden.

    Also, wo ist das Problem?
     
  7. #27 Gast036816, 17.12.2013
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    ..... von der forderung - alles neu - abstand zu nehmen und eine smart-repapratur zu akzeptieren.
     
  8. SvenW

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    Hat er ja bisher nicht kategorisch ausgeschlossen. Die Idee muß aber vom Treppenbauer bzw. seiner Versicherung kommen. Es ist nicht der Job des Bauherren entsprechende Fachleute ranzuholen und sein Fensterbauer hat sich schon negativ geäußert. Rest muß vom AN kommen, egal was.
     
  9. #29 Gast036816, 17.12.2013
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    Gast036816 Gast

    Sven - hier hat er aber ganz andere fakten geschaffen. das ist erst einmal die ansage, die beim schadensverursacher steht.
     
  10. SvenW

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    Nein, er hat die Kosten in Rechnung gestellt die ihm sein Fensterbauer genannt hat. Wenn der Treppenbauer eine andere Lösung kennt/möchte muß ER das sagen. Der AG hat einen Kostenvoranschlag eingeholt (Rahmentausch) und das dem AG in Rechnung gestellt. Wenn der das nicht akzeptieren will muß er mit einer eigenen Lösung kommen. Smart Repair ist nett nur hat bisher keiner gesagt, daß es funktionieren würde. Im schlimmsten Fall zieht der AG nur Smart Repair ab, das geht dann nicht und er muß seinem Geld hinterherrennen. Ich würde auch erst mal das Geld für den Rahmentausch einbehalten, dann hat der AN einen guten Grund sich um eine schnelle Lösung zu bemühen. und wenn das vernünftig repariert ist muß der AN natürlich das noch ausstehende Geld bekommen aber nicht früher.

    Ich weiß gar nicht, wie viele Threads hier schon laufen mit "Wieso hast du schon so viel gezahlt", "Geld gegen Leistung" und "Das Geld siehst du nie wieder" etc.

    Bei einem guten Handwerke hätte der Ablauf so ausgesehen: "Sch.....!", "Moin Versicherung, ich hab da einen Schadensfall für euch. Kümmert euch!". Kostet nicht mehr als einen Anruf und etwas Papierkram.
     
  11. bernix

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    ..oder so?: "Moin Versicherung, ich hab da einen Schadensfall für euch. Kümmert euch!" "Moin Handwerker. Sie haben eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500 (wahlweise 1000,2000...)Euro pro Schadensfall....Der Schaden liegt der Beschreibung nach unter der Selbstbeteiligung....Machen Sie mal selbst..."

    Eine Police, die jeden Schadensfall zu 100% deckt, die kostet wie im privaten Bereich richtig Geld....
    gruss
     
  12. #32 Skeptiker, 17.12.2013
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    Außerdem haftet der AN unabhängig von der Frage, ob er versichert ist.Und außerdem nicht vergessen: Versicherer beschäftigen ganze Heerscharen von Sachverständigen - damit sie nicht zahlen müssen.
     
  13. SvenW

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    Die Versicherung reguliert den Fall aber, kann also den Sachverständigen stellen. Weder der AN noch der AG können beurteilen ob ein Rahmentausch nötig ist oder Smart-Repair reicht. Da der Schaden beim Rahmentausch sicher über 500€ liegt sollte erst mal die Versicherung ran und dann kann man über die Selbstbeteiligung reden.
     
  14. #34 Skeptiker, 17.12.2013
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    Hä? Weder weißhier irgendjemand, ob der AN eine Versicherung hat, noch in welcher Höhe eine mögliche Selbstbeteiligung liegt. Ob eine vielleicht beteiligte Versicherung regulieren will, weiß auch niemand, vielleicht war's ja auch Fahrlässigkeit? Der Auftragnehmer haftet. Ob jemand für ihn die Haftung übernehmen wird, weiß niemand.

    Hört doch bitte endlich auf, hier aufgrund von Mutmaßungen Beurteilungen abzugeben. Danke!
     
  15. rodopp

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    Aber warum, durch diesen Mangel ist Ihnen doch kein Schaden entstanden, oder? Die Tür hat doch auch mit der Delle die ihr zugedachte Funktion erfüllt, oder?
     
  16. Stoni

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    Zu Deinem Vergleich sag ich mal lieber nichts (Netiquette).
    Aber bezüglich des Blickwinkels: Glaubst du wirklich, dass ein Türrahmentausch ohne weitere Kollateralschäden abläuft?
    Glaubst Du wirklich, dass Du in Anbetracht des Kratzers noch angemessen reagierst?


    Gruß Stoni
     
  17. #37 Niederbayer, 17.12.2013
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    Stoni: Sagen Sie mir bitte den rechtlichen Unteschied bzgl. Sachbeschädigung an einem Auto oder einer Haustüre bevor Sie solche Kommentare von sich geben.

    Danke
     
  18. H.PF

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    Weil es Blödsinn sein kann, für einen kleinen Kratzer eine komplette Türe auszutauschen da man oft die ganzen Anschlüsse nicht mehr hinbekommt. Das wird dann bis in alle Ewigkeit sichtbar sein als Angeflickt, der Kratzer in der Türe guckt sich weg...
     
  19. Stoni

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    Ja - Du hast einen Schaden an Deiner Tür erlitten - zweifelsfrei!

    In Anbetracht dessen, dass dieser ausser einer optischen Beeinträchtigung keinen weiteren funktionellen Schaden darstellt, halte ich persönlich Deine Reaktion hierdrauf für völlig überzogen.
    Es ist ein Lackkratzer - nicht mehr und nicht weniger.
    Um nun doch mal auf Deinen Autovergleich zurückzukommen:
    Gesetzt den Fall, Du würdest mir den Stoßfänger vorn zerkratzen - welchen Eindruck hättest Du von mir, wenn ich verlangen würde, dass die ganze Karre neu gespritzt wird?

    Zum rechtlichen Unterschied kann ich nichts sagen, bin kein Jurist.
    Aber vorsätzlich wird er Deine Tür wohl nicht beschädigt haben, insofern sollte die Haftpflicht des Handwerkers oder seines Betriebes schon greifen.
    Dass sich Dein Handwerker, gelinde gesagt, etwas merkwürdig bei der Regulierung anstellt, steht auf einem anderen Blatt.
    Aber reden - unmißverständlich- könnte helfen.

    Gruß Stoni
     
  20. Julius

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