Handwerker beschädigt Haustüre - Entschädigung Versicherung

Diskutiere Handwerker beschädigt Haustüre - Entschädigung Versicherung im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Wie kommst Du auf diesen Schwachfug? Ach so - Weichwerker... Ach, ich wollte nur zwecks allgemeiner Erheiterung den gerichtlich bestellten...

  1. rodopp

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    Ach, ich wollte nur zwecks allgemeiner Erheiterung den gerichtlich bestellten Sachverständiger "parodieren", der hat ja mein Mauerwerk auch beschrieben
    "Es wurden vom Sachverständigen am Objekt in prinzipieller Übereinstimmung mit den Vorgutachten zahlreiche und
    wesentliche Verarbeitungsmängel am Außenmauerwerk festgestellt. Dies ist ein Verstoß gegen die Allgemein anerkannten Regeln
    der Baukunst, ein Verstoß gegen die eingeführte Technische Baubestimmung DIN 1053-1 bzw. DIN 1053-100. Dies ist ein
    Verstoß gegen Handwerkerregeln und gegen Verarbeitungsrichtlinien der Produkthersteller."

    Diese Verarbeitungsmängel sind aber keine Mängel weil: "Entscheidend ist, ob die Wand die technischen und die
    gebrauchstauglichen Eigenschaften wahrnehmen kann, die ihr planmäßig zugedacht sind."

    Und es war zugedacht, die Wand soll stehen ;-)

    Also warum wegen einer Schramme gleich die ganze Tür wechseln ...
     
  2. SvenW

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    Was hätte er denn tun sollen? Wieviel hätte er einbehalten sollen? Wieviel würde eine Smart Repair kosten? Der Handwerker rührt sich ja noch nicht einmal, wenn ihm die Kosten für den Rahmentausch in Rechnung gestellt werden was hätte er wohl bei nur 100€ Abzug gemacht? Der AN soll einen Gutachter schicken der feststellt wie die Tür repariert wird und gut ist. Smartrepair, Rahmentausch, komplett neue Eingangstür was auch immer. Um so etwas zu regeln hat man eine Versicherung die Gutachter an der Hand hat. Einfach nur schreien:"Ich will mein Geld" ist keine angemessene Reaktion! Das der Fensterbaue natürlich Geld mit einem neuen Rahmen verdienen will ist logisch, aber genau dafür sind ja Gutachter da um überzogene Ansprüche abzuwehren.

    Der AG will ja keinen neuen Rahmen sondern das der Schaden behoben wird und hat dafür Geld einbehalten, vorläufig in Höhe des Preises für einen Rhamentausch. Wenn der AN meint nicht reagieren zu müssen ist das sein Problem!
     
  3. R.B.

    R.B.

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    Ein Mauerwerk ist keine Tür. Demzufolge ist auch die Begutachtung eines Schadens ein ganz anderes Thema.

    Entweder der AG stört sich an der beschädigten Tür, dann sollte man dem Verursacher so lange auf die Füße treten bis der sich rührt, oder aber es ist ihm doch nicht so wichtig, dann fragt man sich, wozu dann ein Einbehalt in der genannten Höhe? Es bleibt dann der fade Beigeschmack, dass es doch nur darum ging eine billige Tür zu bekommen.
     
  4. #44 Annette1968, 18.12.2013
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    Das möchte ich als Bauherrin mal unterschreiben. ICH würde mich auch ärgern, wenn ich eine Schramme auf Sichthöhe habe, egal ob die Tür noch seine Funktion erfüllt oder nicht. Und den Vergleich mit dem Auto finde ich auch gar nicht so verkehrt. Da wird nämlich der gesamte Kotflügel im Falle eines Falles bei einer Delle auch schon mal ausgetauscht und neu lackiert, und die angrenzenden teile zum Farbangleich gleich mit. Da kann aus einem Parkrempler schon mal ein vierstelliger Schaden werden - ohne das die Funktion des anderen Autos beeinträchtigt wäre, lediglich dessen Optik. :) (Was ich allerdings auch überzogen finde, für mich ist mein Auto ein Transportmittel, kein Prestigeobjekt oder Geldanlage)

    Aber lieber Niederbayer, mit einem Rahmentausch wirst du NICHT glücklicher. Unsere Haustür wurde nach dem Putzen eingesetzt, weil nicht gescheit koordiniert wurde. Und der Ansatz im Flur ist definitiv störender als es (fast) jeder Kratzer sein könnte. (Zumindest störender als deiner es ist). Der Ansatz ist auch ein Mangel, aber eben nur ein optischer. Da könnte man dem BU jetzt was bei der Schlussrechnung abziehen, wenn man es genau nimmt, aber da reden wir sicher auch nur von Peanuts, also überflüssig. Ein Anrecht, dass stattdessen jetzt der gesamte Flur neu verputzt werden muss, gibt es jedenfalls nicht, stände eben auch in keinem Verhältnis.
     
  5. bernix

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    Nein....Ausgetauscht und gespachtelt wird so schnell nicht mehr...

    es gibt auch bei Autos so was wie "Minimal-Invasive-Eingriffe".

    Dellen kriegst du ohne Spachtelmasse wieder weg (nicht alle,a ber viele) und Kratzer hab ich schon vor 25 Jahren wegbekommen ohne das halbe Auto zu lackieren. Kommt natürlich auch etwas auf den Lack an....

    Und bei einer Unifarbbeschichtung wie bei dem Rahmen sollte eine Reparatur kein Problem sein....
     
  6. #46 Corinna72, 18.12.2013
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    Goggle mal nach "Pulverbeschichtung reparieren" !
    Selbstverständlich geht das!

    Besonders hilfreich ist der youtube Link. Es gibt sogar Firmen, die sich darauf spezialisiert haben.

    Es wäre doch ein Wahnsinn, gleich den ganzen Türrahmen auszutauschen, sowohl vom wirtschaftlichen Standpunkt, als auch vom gesunden Menschenverstand aus!
     
  7. bernix

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    "Und bei einer Unifarbbeschichtung wie bei dem Rahmen sollte eine Reparatur kein Problem sein.... "

    Für den Fall dass es bei dir hier Unklarheiten gab.

    Bei uns hier unten ...heißt "es sollte kein Problem sein .." : Es ist keins, es darf keins sein....
     
  8. #48 Corinna72, 18.12.2013
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    Ja schon klar, das war auch nicht an Dich gerichtet, sondern an den TE.
     
  9. #49 Siedler, 18.12.2013
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    Völliger Quark!
    In der Tür ist ein ordentlicher Kratzer und der ist sehr ärgerlich. Und wenn man diesen nur durch einen Austausch des Rahmens beseitigen kann, dann muß das eben gemacht werden.
    Klar, wenn ich Dir einen Kratzer in den Stoßfänger Deines Autos mache, wird dieser repariert. Geht ja problemlos. Wenn ich Dir einen Kratzer ins Dach Deines Wagens mache, dann wirst Du auch darauf bestehen, daß dieser vernünftig entfernt wird. Das geht aber dann eben auch nicht mehr ganz so problemlos und kostet richtig Asche.
    Und der nächste Handwerker kommt dann und zerkratzt Dir die Badewanne oder versaut Dir die Granittreppe usw. Möchte Dich mal sehn.

    Gruß
     
  10. #50 Gast036816, 18.12.2013
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    Gast036816 Gast

    klar, als beamter hast du die notwendige erfahrung und auch die richtigen fäden in der hand, um das in gang zu setzen. bin gespannt, ob du beim kratzer im dach vom vehicel einen neuen fahrbaren untersatz bekommst. ff.
     
  11. #51 Siedler, 19.12.2013
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    Es wird ja immer wieder bemängelt, wenn die User irgendwelchen Blödsinn als Berufsangabe verwenden, wundern braucht man sich bei solchen Postings nicht. Und wehe man verliert auch nur ein klitzekleines neg. Wort an einen der Experten hier. Das nur mal so nebenbei.

    Und nun zu meinem Auto: Einen neuen Wagen würde ich nicht fordern, allerdings eine fachgerechte Nachlackierung. Und die ist sehr aufwändig. Da ich nicht nur Beamter bin, sondern nebenbei noch in einem Autohaus arbeite, weiß ich wovon ich rede. Aber selbst da hatten wir schon den Fall, daß ein Kunde seinen Neuwagen nicht haben wollte, weil dieser einen Transportschaden hatte (Türe eingedellt). Und für den Kunden wurde ein neuer Wagen bestellt (rechtlich hätte er darauf keinen Anspruch gehabt, aber es handelte sich um einen sehr guten Kunden mit mehreren Fahrzeugen).
    Und jetzt stellt sich für mich die Frage, warum ich es akzeptieren sollte, daß ein Handwerker meine Haustüre, die (in meinem Fall knapp 4.000 Euro gekostet hat) ich mir sehr lange und sorgfältig ausgesucht habe, beschädigt.
    Ich verstehs grad nicht.
    Und ich behaupte auch mal, daß ein solcher Kratzer auch im Laufe der Jahre bei normaler Beanspruchung und mit etwas Fingerspitzengefühl nicht vorkommt.
    Und ganz ehrlich: Erzähl mir bitte nicht, daß Du es akzeptieren würdest, wenn Dein Neuwagen einen fetten Kratzer bei Abholung hat. Vielleicht, wenn die Kiste geleast ist und Dein Händler Dir schriftlich gibt, daß er dafür bei Rückgabe keine Abzüge macht.

    Gruß
     
  12. bernix

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    ...da stellen sich mir doch spontan drei Fragen:

    1. Wer hat das Fahrzeug vor Übergabe nicht genau kontrolliert..?

    2. Wäre auch ein neues Fahrzeug bestellt worden, wenn es kein 0815 Firmenfahrzeug gewesen wär? und der Kunde ein guter Kunde kein guter Kunde gewesen wär?
    (ich hab mal auf einem Leasinglagerplatz einen metallicdunkelgrünen A6 Kombi mit roten Ledersitzen gesehen...den wollte auch keiner haben, wären die "normalen" A6 weggingen wie warme Semmeln...)

    3. Welcher unbedarfte Kunde hat den Wagen dann repariert als unfallfrei oder als Tageszulassung oder was auch immer bekommen?
     
  13. #53 Siedler, 20.12.2013
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    @ Bernix:

    zu 1: Der Wagen wurde kontrolliert, der Schaden wurde festgestellt. Der Schaden wurde allerdings nicht einfach repariert und dem Kunden dann das Fahrzeug ausgeliefert, sondern dem Kunden wurde der beschädigte Wagen gezeigt. Dieser wurde dann vor die Wahl gestellt, ob er den Wagen so will oder nicht. Für den Schaden ist die Versicherung des Transportunternehmens aufgekommen.

    zu 2: Es war kein Firmenfahrzeug sondern eine Privatperson, welche schon seit Jahren die Fahrzeuge dort kauft und warten läßt.

    zu 3: Der Wagen wurde repariert und als Leihwagen des Autohauses angemeldet. Dort hat er dann eine gewisse Zeit seine Pflicht erfüllt und wurde irgendwann verkauft. Wie bei jedem verkauften Wagen bekam der Käufer selbstverständlich die Historie des Wagens gezeigt und dieser wußte dann, daß der Wagen einen leichten Schaden hatte.

    Gruß
     
  14. bernix

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    ....warum muss man eigentlich immer konsequent nachbohren, wenn man die richtigen/notwendigen Informationen haben will...

    Mit anderen Worten: Die Versicherung hat es bezahlt und das Autohaus hat noch an der Sache verdient....
    Was glaubst du, wie schnell der Rahmen repariert/ausgetauscht wäre, wenn eine VS eine angemessene Kostenübernahme avisiert hätte...

    gruss
     
  15. #55 Siedler, 20.12.2013
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  16. SvenW

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    Steht da irgend etwas, ob der Transportunternehmer einen Selbstbehalt hat? Dieser fall lief so wie es laufen müßte. Muß es irgendeinen Bauherren interessieren, was für Versicherungen der Handwerker hat? Der Handwerker hat einen Schaden verursacht und dafür muß gezahlt werden. Die einen sagen Smart Repair die anderen Rahmentausch, das ist der Grund warum es bei Versicherungen Sachverständige gibt. Ob das Autohaus da groß was dran verdient hat, ist zu bezweifeln, es wird aber auch keinen großen Verlust gemacht haben.

    BTW: man kann auch einen Kratzer ins Dach bekommen weil irgendwas von einem Dach/Baum fällt, Kinder mit steien spielen was auch immer.

    und zuguterletzt: Was sollen eigentlich immer diese Scheiß Sprüche gegen Beamte? Hier wird sich in die Hosen gemacht wenn der Name einer Firma genannt wird aber ein ganzer Berufsstand wird mit schöner Regelmäßigkeit beschimpft. Beamte machen nun einmal oft nur Papierkram und darin unterscheiden sie sich nicht von vielen anderen Bleistiftschubsern in Firmen! z.B. ist unsere Faktura unfähig Eigenanteile für Berufskleidung abzurechnen so das wir auf die Billigschuhe der Firma angewiesen sind oder alles selber bezahlen.
     
  17. bernix

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  18. #58 Siedler, 20.12.2013
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  19. rodopp

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    ... tschuldigung, dass ich mich da einmische: mein Anwalt sagt, ich sollte immer fordern, das zu bekommen, was ich bestellt habe ...
     
  20. #60 Annette1968, 20.12.2013
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    Hat der Niederbayer ja auch. Der Zeitwert der Tür mag noch fast neuwertig sein, aber letztlich ist es rechtlich wohl egal, ob die Tür jetzt oder erst in zwei Jahren beschädigt worden wäre.

    Aber was sagt inzwischen eigentlich der verursachende Handwerker?
     
Thema: Handwerker beschädigt Haustüre - Entschädigung Versicherung
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