Mauer schlitzen

Diskutiere Mauer schlitzen im Sanierungskonzept & Kostenschätzung Forum im Bereich Altbau; Hallo zusammen, ich hätte eine Frage zum Schlitzen von Mauern. Wie tief, breit und lang darf man eine tragende Mauer (ca. 20cm dick)...

  1. Renoo

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    Hallo zusammen,

    ich hätte eine Frage zum Schlitzen von Mauern.

    Wie tief, breit und lang darf man eine tragende Mauer (ca. 20cm dick) schlitzen?
    Wie sieht es bei horizontalen und vertikalen Schlitzen aus, und wieviel Abstand muss man bei Türen (Sturz) halten?

    Gibt es dazu evtl. Tabellen?

    Danke für eure Hilfe!
     
  2. Boergi

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    Hallo Luki,

    ja gibt es, such mal nach DIN 1053-1, Tabelle 10.

    Gruß,
    Sebastian
     
  3. R.B.

    R.B.

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    DIN1053-1 Tabelle 10

    Bei 20cm Mauerwerk, Schlitztiefe bei hor. Schlitzen max. 1,25m lang, ≤ 25mm. Vertikal ≤ 30mm Tiefe, Schlitzbreite ≤ 100mm. Abstand zu Aussparungen und Öffnungen ≥ 115 mm.
    Bei entsprechendem Werkzeug darf die Schlitztiefe um 10mm erhöht werden.

    Einfach mal Tante Google fragen, die liefert die Infos. Zudem sollte man die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller berücksichtigen.
     
  4. Renoo

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    Hallo,

    danke R.B. für die Info.
    Die 1,25m sind auch für vertikale Schlitze gültig, oder darf man hier vom Boden bis zur Decke?

    Danke!
     
  5. R.B.

    R.B.

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    Die 1,25m gelten für waagrechte/schräge Schlitze. (siehe Erläuterungen zu Tabelle 10 der DIN1053).
     
  6. Renoo

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    Gibt es da für Senkrechte auch Einschränkungen außer die 30/100mm.

    Ist ein Sturz eine Aussparung in Hinblick auf Abstände?

    DANKE!
     
  7. R.B.

    R.B.

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    Für senkrechte Schlitze gibt es die Längenbegrenzung nicht. Da gibt es nur noch bei Mauerwerk ≥ 24cm die Möglichkeit bis in 1m Höhe tiefer zu schlitzen. Aber das steht alles in der o.g. DIN.

    Zum Sturz, Zitat aus dem pdf:

     
  8. #8 Inkognito, 09.10.2013
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Nach DIN gebaut kommt man fast überall weiter und Bedenken zum Thema Standsicherheit habe ich auch nicht, aber trotzdem gilt in Österreich die ÖNORM. Ich nehme mal an, dass dort geschlitzt werden sollen, wo Sie wohnen.

    PS: Inwiefern Österreich den EC6 schon eingeführt hat, keine Ahnung.
     
  9. R.B.

    R.B.

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    Guter Einwand, das mit Österreich hatte ich glatt übersehen.


    Ansonsten ÖNorm B3350 heranziehen. Wenn ich richtig gesehen habe, dann sollte in der B2206 auch was dazu stehen.

    Die Anforderungen sind geringfügig anders, Google liefert aber alle notwendigen Infos.

    Gruß
    Ralf
     
  10. Renoo

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    Diese Tiefen sind aber stets von der Ziegeloberfläche gerechnet oder? Weil Putz kann ja unterschiedlich dick sein und trägt ja nicht.

    Heute wurden die Schlitze gemacht, beim stemmen passierte genau das was ich nicht wollte. Fast durchgehend wurde in die nächste Ziegelkammer durchgebrochen, und somit zu 80% des Schlitzes (von der Decke bis zum Boden, Abstand nur wenige cm zur Decke und Boden) 60mm erreicht.
    Habe ich nun statische Probleme zu befürchten?
     
  11. Julius

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    Da hätte geschnitten werden müssen.
     
  12. Baumal

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    meine güte, luki ein wenig unbedarft kommst du schon daher.
    dann schaust du halt selber in deiner ÖNorm nach!

    ich glaube 2200 oder so...
     
  13. helge2

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    Also ich vermute mal,das gefräst wurde und der vorhandene Mittelsteg dann zu tief rausgetemmt wurde.So das eine weitere Ziegelkammer beschädigt wurde.

    Gruß Helge 2
     
  14. Baumal

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  15. Renoo

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    @baumal: Mein Google funktioniert und mir ist das mit den 30mm ja bereits bekannt.

    Mein Problem ist nun, dass der Schlitz bereits da ist und dieser vermutlich zu tief ist. Wie helge2 richtig gelesen hat, es wurde mit einer Mauerschlitzfräse ein Doppelschlitz gefräst und dann der Steg mit der Bohrmaschine herausgestemmt. Dabei wurde über weite Teile bis in die nächste Kammer gestemmt.

    Ich habe mir nun die beiden von dir genannten Normen näher angeschaut und bin auf Widerspruch gestoßen:

    Was ist nun gültig, 30mm oder halbe Wanddicke?

    Danke für Hilfe!
     
  16. Julius

    Julius

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    Na, wie immer bei konkurrierenden Bedingungen:
    Jeweils der im Einzelfall kleinere Wert!
     
  17. Renoo

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    Hallo Julius,

    danke für deine Antwort. Eine Frage hätte ich aber noch, warum der kleinere Wert bzw. warum gibt es in der Norm zwei verschiedene Angaben?

    Kann mir noch jemand sagen ob die Tiefe vom Putz gerechnet wird oder wirklich nur vom Ziegel. Danke.
     
  18. Julius

    Julius

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    Weil der die höhere verbleibende Festigkeit bedeutet.

    Es sind zwei unterschiedliche Normen.

    Vom Stein.

    Bitte!
     
  19. Renoo

    Renoo

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    Weisst du zufällig welche Norm nun für was angewendet wird? Ich konnte es ehrlich gesagt nirgends erkennen.

    Ich würde außerdem noch gerne über diese Skizze diskutieren:

    Ziegel-Skizze.jpg

    Ein Ziegel wird auf 30 mm geschlitzt, der Steg wird herausgestemmt. Durch die 30 mm wurde jedoch gerade noch eine Ziegelkammer aufgeschnitten und dahinter wurde zusätzlich Freiraum. Eigentlich müsste dies doch noch Normkonform sein oder? Weil der Hohlraum ist ja ohnehin da, ob er nun zur Verfügung steht weil der Steg genau auf 30 mm gelegen hat müsste ja egal sein oder? Danke für eure Kommentare dazu.
     
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