Bau Berufsgenossenschaft

Diskutiere Bau Berufsgenossenschaft im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, zum Thema Bau Berufsgenossenschaft wurde schon viel geschrieben. Ich habe aber noch nicht begriffen, wann ich dort Angaben machen...

  1. #1 wilting, 09.10.2013
    wilting

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    Hallo,
    zum Thema Bau Berufsgenossenschaft wurde schon viel geschrieben.

    Ich habe aber noch nicht begriffen, wann ich dort Angaben machen muss.

    Angeschrieben wurden wir von der BG, weil wir für einen Umbau eine Baugenehmigung erhalten haben.
    Wenn ich mir den Fragebogen so ansehe, sind da auch Tätigkeiten aufgeführt, für die man ja nicht unbedingt eine
    Baugenehmigung braucht. Somit würde die BG auch keine Kenntnisse darüber bekommen und keinen Anschreiben.

    Darum die Frage, wenn ich meine Wohnung tapeziere und mein Nachbar hilft mir dabei, muss ich das dann der BG melden?
    Oder ich benötige eine neue Haustür, die ich mit Hilfe meines Nachbarn selber einbaue, muss ich das dann der BG melden?

    Wie oben schon geschrieben, wir haben eine Baugenehmigung für einen Umbau.
    Es soll ein neuer Raum ans bestehende Gebäude angefügt werden mit Holzständerrahmen.
    Die Arbeit wird komplett durch ein Unternehmen durchgeführt.
    Das ist eigentlich eine einfache Angelegenheit, um den Fragebogen der BG auszufüllen. Es fallen keine Helferstunden an, man kann das Unternehmen benennen.

    Aber so einfach ist es nicht. Die BG drängt in ihren bereits mehrfach eingegangenen Schreiben auf Antwort.
    Bisher haben wir nur Angebote eingeholt. Es ist noch kein Auftrag erteilt. Daher kann zu diesem Zeitpunkt weder das Unternehmen noch der Zeitpunkt des Baubeginns benannt werden.
    Also kann ich den Fragebogen noch gar nicht ausfüllen, oder?

    Dann meine nächste Unsicherheit:
    An der Stelle, wo der Raum entstehen soll befindet sich eine kleine "Hütte", die muss abgerissen werden.
    Das machen wir selber, eventuell mit Helfern.
    Ist das denn jetzt eine Tätigkeit, die bereits gemeldet werden muss?

    Gruß
     
  2. #2 Bauliesl, 09.10.2013
    Bauliesl

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    Hallo wilting,
    hast Du denn der BG schon geschrieben, dass mit den Maßnahmen noch nicht begonnen wurde? Evtl. klärt das ja dann so einiges.
    In Deinem Fall ist doch der Sinn der BG, dass eben auch Deine Helfer unfallversichert sind (z.B. auch beim Abbau der Hütte), deswegen gibt man die Eigenleistungs- bzw. Helferstunden dort an.
    Insofern würde ich Dir empfehlen, das genau so auch anzugeben.
    Gruß, Liesl
     
  3. R.B.

    R.B.

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    Hast Du Dich überhaupt schon mal bei der BG gemeldet?

    So lange die gar nichts von Dir hören, werden die nicht aufhören Dir irgendwelche Schreiben zu schicken.

    Es gibt Merkblätter in denen man die meisten Infos findet. Bsp hier:

    http://www.bgbau.de/mitglieder/bauherr/downloads/eigenbau_merkblatt_2013.pdf

    Gruß
    Ralf
     
  4. #4 wilting, 01.07.2014
    wilting

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    Hallo,
    wir haben der BG inzwischen mitgeteilt, dass der Bau komplett durch eine Firma erstellt wird. (schlüsselfertig)

    Da hatte ich inzwischen gehofft, dass das Thema BG damit erledigt ist.

    Aber es kommen immer wieder Fragebögen.
    Für den Zeitraum von ... bis ...
    Wie viele Helferstunden usw.

    Muss man damit rechnen, dass die bis zum Bauabschluss alle Zeiträume abfragen?

    Gruß
     
  5. Shanau

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    Ich würde mich auf jeden Fall schleunigst dort zu einem klärenden Gespräch melden! Ansonsten kommen die noch auf die Idee, die Helferstunden zu schätzen und dann darfst du da erstmal gegen an gehen. Da würde ich lieber Tatsachen schaffen, bevor die es tun.
     
  6. #6 Memento, 02.07.2014
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    Wenn du für einen Posten keine Firma nennen kannst, musst du eintragen dass das Eigenleistung war. Die Stunden für Helfer kannst du einfach angeben. Wir haben glaub ich 100h durch Fremdhelfer angeben. 0h glauben die nicht.
    Einmalige Hilfeleistungen zählen glaub ich nicht, z.B. Umzug, Küchenaufbau usw. Dach Dämmen hingegen schon, auch wenn das in einem Tag gemacht ist.
    Wenn z.B. dein Kumpel hilft und der hat ne Sanitärfimra und hilft dir kostenlos, dann ist er glaub ich nicht verischert, da er ja seiner Unternehmerischen Tätigkeit nachgeht oder so.
    Soweit meine Infos, aber vielleicht kennt sich hier jemand noch besser aus.
     
  7. #7 tanzbaer, 02.07.2014
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    Was willst Du da denn reden wenn die Arbeiten durch eine Firma gemacht werden? Bogen ausfüllen und fertig. Wenn am Bau gerade nichts passiert, das ankreuzen, ansonsten die Firma angeben und gut ist.

    Die BG Bau schreibt solange der Bau nicht fertig ist immer wieder neu an. Es reicht also nicht einmal am Anfang zu sagen, dass die Arbeiten von Firmen gemacht werden, das muss bei jedem Schreiben neu gemeldet werden.
     
  8. #8 Memento, 02.07.2014
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    Ich hatte 3 oder 4 mal so nen Fragebogen ausgefüllt. Einfach nur nervig.
     
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