Bestätigung für KfW bei Effizienzhaus 70 - Frage zu BD-Test

Diskutiere Bestätigung für KfW bei Effizienzhaus 70 - Frage zu BD-Test im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo zusammen, ein Mehrfamilienhaus wurde als Effizienzhaus 70 (EnEV 2009) errichtet. Es handelt sich um eine WEG mit 6 Einheiten, von denen...

  1. Mathie

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    Hallo zusammen,

    ein Mehrfamilienhaus wurde als Effizienzhaus 70 (EnEV 2009) errichtet. Es handelt sich um eine WEG mit 6 Einheiten, von denen lediglich ein Eigentümer dann tatsächlich einen KfW-Kredit (153) beantragt hat. Jetzt ist das Objekt fertig und dieser eine Eigentümer braucht die Bestätigung des Energieberaters für die Bank. H'T und QP sind o.k.

    Der Blower-Door-Test wurde lediglich für die WE des Eigentümers durchgeführt, der auch tatsächlich einen KfW-Kredit hat. Test der Wohnung wurde mit 0,74/h bestanden.

    Der Energieberater sagt nun, dass er die Bescheinigung für die KfW nicht ausstellen könne, da ein Test fürs ganze Haus zwingend vorgeschrieben sei, selbst wenn die Wohnung, für die der KfW-Kredit beantragt wurde, den BD-Test bestanden hätte. Er konnte mir aber keine rechtliche Regelung oder Vertragsbedingung nennen, weshalb das so sei. Er sagte lediglich, dass in seinem Programm keine Möglichkeit für die erfassung eines separaten BD-Tests für nur eine Wohnung vorgesehen sei und dass das Programm die rechtlichen Rahmenbedingungen widerspiegeln würde.

    Kann mir jemand von den Experten hier sagen, ob tatsächlich auch ein BD-Test für die nicht geförderten Teile des Gebäudes durchgeführt werden muss, auch wenn der Test der geförderten WE erfolgreich absolviert wurde?

    Ein erneuter Test würde für alle Bewohner noch einmal Stress bedeutendem nachdem alles fertig ist und alle eingezogen sind und außerdem ca. 1.000 - 1.500€ kosten, was ich beides gerne vermeiden würde, wenn nicht zwingend nötig.

    In den Bedingungen der KfW habe ich nirgends einen expliziten Hinweis auf die Anforderung gefunden, dass ein BD-Test für das ganze Haus zu machen ist, wenn nur eine Wohnung gefördert wird.

    Die EnEV fordert zwar einen Energieausweis für das gesamte Gebäude, aber der Energieausweis ist ja gerade nicht, was die KfW will, die fordert ja explizit eine individuelle Bestätigung für jede geförderte Einheit, ein Energieausweis fürs gesamte Gebäude reicht da gerade nicht.

    Vorab schon mal vielen Dank für eure Hilfe!

    Gruß Mathie
     
  2. #2 mastehr, 09.10.2013
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    Wird denn überhaupt der Bau von Wohnungen gefördert? Ich habe die Bedingungen jetzt nur schnell überflogen. Es wird immer von einem Effizienshaus gesprochen. Die Fördermittel können je Wohneinheit beantragt werden.

    Für mich als Laien liest sich das so, als ob das gesamte Haus den KfW-70-Standard erfüllen müsse. Lediglich die Förderhöhe hängt von der Anzahl der Wohneinheiten ab. Dann klingt es für mich logisch, dass auch das gesamte Haus einem Blower-Door-Test unterzogen werden muss.
     
  3. #3 saarplaner, 09.10.2013
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    Es kommt auch darauf an, ob bei der EnEV-Berechnung die Luftdichtheit ohne Prüfung (Luftwechselzahl 0,7 1/h) oder mit Blower-Door-Test (Abminderung der Luftwechselzahl auf 0,6 1/h) angegeben wurde.

    Wenn die Abminderung gewählt wurde, ist das ganze Haus einem Blower-Door-Test zu unterziehen (unabhängig einer KfW-Förderung).
    Ich vermute mal, dass der Energieberater daraufhinaus möchte. (Glaskugel-Modus)

    Was steht denn im Bedarfsnachweis drin?
     
  4. Mathie

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    Für den EnEV-Nachweis wurde das Haus ohne KWL und BD gerechnet, die EneV 2007 Anforderungen (wg. Bauantrag noch vor Inkrafttreten der EnEV 2009) wurden weit übertroffen.

    Es geht nur um die Unterschrift unter die KfW-Bestätigung für Effizienzhaus 70, gem. EnEV 2009. Für die Förderung der KfW ist die EnEV 2009 maßgeblich, da Kredit erst 2011 beantragt wurde.

    Der Energieberater sagt jetzt, dass er einen Nachweis für das gesamte Haus benötigt, obwohl nur eine Wohnung gefördert wurde. Für diese Wohnung wurde ein BD-Test erfolgreich durchgeführt.

    Ich habe jetzt von dem Thermographiebüro, welches den Test für die eine Wohnung gemacht hat gehört, dass es für größere Objekte ein 20% Regelung gebe, nach der bei Mehrfamilienhäusern ggf. ein Test von 20% der Einheiten genügen würde, dann müsste man zumindest nicht alle Wohnungen testen. Weiss da jemand mehr? Ich konnte bei Google nichts dazu finden.

    Gruß Mathie
     
  5. #5 Thomas Traut, 09.10.2013
    Zuletzt bearbeitet: 09.10.2013
    Thomas Traut

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    Hätte ein Nachweis nach EnEV 2009 nicht schon bei der Kreditbeantragung vorliegen müssen? Irgendwer muss doch in den Antrag die geforderten Zahlen reingeschrieben haben. Liegt denn jetzt ein Nachweis nach EnEV 2009 vor? Wenn ja, steht da der Luftdichtigkeitsnachweis überhaupt drin?
     
  6. raaner

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    Wohnungseigentümer können KfW-Mittel für ihre Wohnung (Investition) beantragen. Das Haus als ganzes muss aber ein KfW-Effizienzhaus sein. Auch wenn die anderen Eigentümer keine Förderung in Anspruch nehmen.
    Falls für die KfW ein Luftdichtheitstest erforderlich ist, muss grundsätzlich das ganze Gebäude gemessen werden. Steht auch in deren FAQs. Bei großen Wohngebäuden lassen sie sich wohl auch darauf ein, dass mind. 20 % der Wohnungen gemessen werden. Dabei aber mind. jeweils eine im obersten, mittleren und untersten Geschoss (da müsste dann im Prinzip noch nicht mal jene für die die Förderung beantragt wird dabei sein). Auch ist das nicht allgemein gültig, sondern muss immer in Einzelfall mit der KfW abgestimmt werden.
     
  7. Mathie

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    Ja, für den KfW Antrag war ein neuer Wärmeschutznachweis für das Objekt erstellt worden, der die KWL und einen BD-Test berücksichtigt.

    Ohne Berücksichtigung des BD-Test liegt der H'T-Wert leider knapp über dem Vergleichswert für KfW 70! Deswegen wurde der BD-Test ja auch gemacht und bestanden. Leider aber nur für die eine Wohnung, wegen der auch der neue Wärmeschutznachweis berechnet wurde.

    Gruß Mathie
     
  8. Mathie

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    Hast Du einen Link zu den FAQ?

    Ich habe im Merkblatt zu 153 und im Bestätigungsformular nur folgenden Hinweis gefunden:

    "Bei einer erforderlichen Luftdichtheitsmessung ist das Messergebnis in einem Messprotokoll zu dokumentieren und die Dokumentation aufzubewahren."

    Das könnte den Aufwand vielleicht reduzieren, denn dann müssten wir nicht mehr 6 Wohnungen messen, sondern nur noch 3!

    Gruß Mathie
     
  9. #9 mastehr, 09.10.2013
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    Ich verstehe nicht, warum man so viele Messungen machen muss. Sind die Wohnungen denn nicht durch ein Treppenhaus miteinander verbunden? Hat jede Wohnung einen eigenen Eingang direkt nach draußen?
     
  10. #10 saarplaner, 09.10.2013
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  11. Mathie

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    Doch, die Wohnungen haben alle Zugang zu einem Treppenhaus, aber laut dem für den BD-Test zuständigen Ingenieur müsste während eines BD-Tests für das gesamte Haus gewährleistet sein, dass alle Innentüren (also auch Wohnungstüren) offen stehen. Versuch das mal in einem Haus hinzubekommen, in dem sechs unterschiedliche Parteien leben und eine Wohnung lediglich als Zweitwohnung genutzt wird. Der Spezialist für die Messung hat deshalb davon abgeraten, eine Gesamtmessung zu machen.

    Gruß Mathie
     
  12. Mathie

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    Genau den Schritt verstehe ich nicht! Für alle anderen Wohnungen bestehen doch gar keine Anforderungen an ein Effizienzhaus. EnEV ist auch ohne BD nachgewiesen und eingehalten. Weshalb sollten die anderen Wohnungen einen BD-Test benötigen?

    Es gibt zwischen der geförderten Wohnung und den nicht geförderten Wohnung auch keinen Luftaustausch, Undichtigkeiten in anderen Wohnungen haben keinen Einfluss auf die Energiebilanz der geförderten Wohnung. Sachlich sehe ich deshalb keinen Grund für die Messung der anderen Wohnungen.

    Wenn jetzt die Bedingungen der KfW trotzdem eine Messung der anderen Wohnungen fordern, dann müssen wir das machen.

    Bis dato habe ich aber dazu lediglich die Aussage, dass das so sei, aber habe in den Bedingungen nichts gefunden. Die Aussage unseres Energieberaters habe ich in etwa so verstanden, dass es nötig ist, weil seine Software die rechtliche Situation abbilde und in der Software ein BD-Test nur einer Wohnung nicht möglich wäre.

    Deshalb meine Hoffnung hier einen Spezialisten zu finden, der unabhängig von einer Software begründen kann, ob ein BD-Test für die Wohnung die Anforderungen der KfW erfüllt oder nicht.

    Gruß Mathie
     
  13. Mathie

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    Ähh, klar. Meinte Primärenergiebedarf, hatte als Laie nur die falsche Abkürzung verwendet. Ohne KWL und Dichtigkeitsprüfung reissen wir den Grenzwert für den Primärenergiebedarf knapp.

    Sorry wg. der Verwirrrung

    Gruß Mathie
     
  14. #14 mastehr, 09.10.2013
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    Die Forderung mit den Innentüren ist nachvollziehbar, genau wie die Schwierigkeiten, alle Bewohner gleichzeitig zu diesem Test zu überzeugen.
    Für ein Effezienzhaus ist die äußere Hülle entscheidend. Ich gehe mal davon aus, dass die Wände Deiner Wohnung zu anderen Wohnungen und der Fußboden und die Decke nicht so gedämmt sind, wie es laut KfW für Außenbauteile erforderlich wäre. Also muss man das Haus als Ganzes betrachten.
     
  15. Mathie

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    Beim EnEV-Nachweis werden bei Reihenhäusern die Trennwände zwischen den Wohneinheiten als wärmeundurchlässig betrachtet, da davon ausgegangen wird, dass auf beiden Seiten gleiches Temperaturniveau herrscht. Betrachtet werden lediglich die Grenzflächen zwischen unterschiedlichen Temperaturniveaus.

    Stell Dir mal eine Reihenhaussiedlung mit 6 Häusern vor, die auf einem Grundstück errichtet werden.

    Wird das Grundstück real geteilt, hat man de jure 6 Häuser, die jeweils einzeln zu betrachten sind. Hier kann man unstreitig KfW-Förderung für jede Einheit individuell beantragen und der BD-Test muss nur für die individuellen Häuser gemacht werden, die tatsächlich eine KfW-Förderung erhalten und dabei die Luftdichtigkeitsprüfung ansetzen wollen.

    Jetzt stell Dir die gleiche Situation vor, nur wird das Grundstück nicht real geteilt, sondern als WEG geteilt. Wenn jetzt nur einer der Eigentümer ein KfW-Darlehen mit BD-Anforderung erhält, ist es dann tatsächlich so, dass für alle Reihenhäuser BD-Tests gemacht werden müssen?

    Laut Aussage meines Energieberaters, ja. Ich möchte jetzt wissen, ob das tatsächlich in den Bedingungen der KfW so steht oder ob die Software des Energieberaters einfach nur den Spezialfall nicht abbilden kann.

    Gruß Mathie
     
  16. #16 saarplaner, 09.10.2013
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    Sehe ich ganz genauso!
     
  17. #17 mastehr, 09.10.2013
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    Aha. Das war mir nicht klar. Bei meinem EnEV-Nachweis wurde die gemeinsame Wand zur wärmegedämmten Garage als Außenwand ins Freie gerechnet. Allerdings hätte eine andere Rechnung mir weder Vorteile noch Nachteile gebracht.

    In Deinem Fall wundert mich, dass der Energieberater den Test nicht vor Einzug aller Parteien gemacht hat.
     
  18. Mathie

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    Habe den Energieberater leider nie persönlich kennengelernt, ist ein Sub von unserem Statiker. Da im KfW-Antrag der BD-Test drin Stand, haben wir den BD-Test beauftragt - für die Wohnung für die das KfW-Darlehen beantragt war. Als dann der Bauleiter alle Unterlagen an den Statiker geschickt hat, trat das Problem zu Tage. Habe dann gestern das erste mal direkt mit dem Energieberater telefoniert.

    Da die 6 Wohnungen aber über 4 Monate hinweg bezogen worden sind und die letzte Wohnung erst fertig wurde, nachdem die ersten schon bezogen waren, hätte es auch keinen sinnvollen Zeitpunkt für den Test für das ganze Haus auf einmal gegeben.

    Gruß Mathie
     
  19. #19 Alfons Fischer, 18.10.2013
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    Formularausfüller
    ich hab jetzt nicht den gesamten Thread durchgelesen.
    Aber ein paar Zitate, die vielleicht helfen können:
    aus DIN 13829
    Man könnte hier in diesem Fall so argumentieren:
    Die Anforderungen nach EnEV werden ja eingehalten, auch ohne Berücksichtigung der Blower-Door-Messung (denke ich). Also wird der Energieausweis ohne Blower-Door-Messung ausgestellt.
    Es geht folglich nur um die eine Wohnung, welche KfW-Kriterien einhalten soll.
    Aus o.g. Satz aus der 13829 kann ich schließen, dass nicht nur ein Teil eines Gebäudes für sich gemessen werden kann, sondern auch für diesen Teil des Gebäudes ein Messwert ausgewiesen wird. Damit wäre für diesen Teil die Anforderung eingehalten.
    Ähnliches könnte man jetzt auch für die anderen Wohnungen machen, ggf. zu unterschiedlichen Terminen. Oder auch nicht?

    Aber: in der EnEV (auf die sich die KfW beruft) steht als Überschrift zu Anlage 4 Nr. 2 auch drin:
    Reichlich schwierig...
    Ich würde die KfW anrufen. Wahrscheinlich wird man dort aber keine telefonische Auskunft bekommen, sondern eine schriftliche Anfrage an deren Energieberater stellen müssen...
     
  20. Julius

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    Und das ist ME auch das einzig Zielführende:
    Schriftliche Antwort auf schriftliche Anfrage bei der KfW einzuholen!
     
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