Hausanschlüsse Abwasser und Trinkwasser

Diskutiere Hausanschlüsse Abwasser und Trinkwasser im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir haben etwa vor einem halben Jahr ein vollerschlossenes Grundstück gekauft. Laut Kaufvertrag ist mit dem Kaufpreis die erstmalige...

  1. #1 Lunetta, 10.10.2013
    Lunetta

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    Hallo,

    wir haben etwa vor einem halben Jahr ein vollerschlossenes Grundstück gekauft. Laut Kaufvertrag ist mit dem Kaufpreis die erstmalige Herstellung der Anlagen bis einen Meter hinter die Grundstücksgrenze abgegolten.

    Die Hausanschlüsse für Abwasser und Trinkwasser sollten am Montag durch eine Firma verlegen werden. Der Termin ist dann geplatzt, da die Zuführungen für beide über das Nachbargrundstück verlaufen. Der Übergabeschacht für Abwasser liegt auf dem Nachbargrundstück und an den Trinkwasseranschluss sollen die Nachbarn sogar angeschlossen sein.
    Nun müssen beide Anschlüssen neu verlegt werden. D.h. die Straße muss aufgerissen werden.

    Nun meine Frage. Werden wir als Grundstücksbesitzer zur Kasse gebeten? Oder kann der vorherige Eigentümer zur Kasse gebeten werden? Oder wer muss das Ganze zahlen?

    Vielen Danke schonmal für eure Antworten...
     
  2. Taipan

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    Komt drauf an, was GENAU im notariellen Kaufvertrag steht.
     
  3. Julius

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    Fürs Erste werdet natürlich IHR vollumfänglich zur Kasse gebeten!
    Danach stellt sich die Frage von Regreßansprüchen gegen den Verkäufer.

    Erschlossen heißt erst einmal, daß die Medien in der angrenzenden öffentlichen Straße vorhanden sind. Darin sind KEINE Abzweige oder gar Hausanschlüsse eingeschlossen!
    Voll erschlossen hingegen ist nicht klar definiert. Die Gerichte sehen es dafür aber häufig als notwendig an, daß ALLE öffentlich vorhandenen Medien zumindest bis an die Grundstücksgrenze herangeführt sind.

    Wenn in Eurem Vertrag tatsächlich besagte Formulierung enthalten ist (noch dazu mit der Meterangabe), habt Ihr ME Anspruch darauf, daß der Verkäufer die Kosten der nachträglichen Herstellung bis zu jenem Punkt übernimmt.

    Notar fragen, ggf. Anwalt konsultieren!


    Auf eine Mitnutzung der Anschlüsse des Nachbarn würde ich mich nicht einlassen.
    Ganz abgesehen davon, daß der Nachbar dies vermutlich gar nicht zulassen müßte.
     
  4. #4 Lunetta, 11.10.2013
    Lunetta

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    Gut also Notar haben wir heute angerufen. Dieser ist der Meinung der Vorbesitzer muss die Kosten bis 1 Meter hinter die Grundstücksgrenze tragen. Wir sollen uns an diesen wenden.
    Fragt sich nun ob man das Schreiben besser förmlich über einen Rechtsanwalt aufsetzen lassen sollte oder man selbst eins so schnell wie möglich los schicken sollte.
     
  5. #5 Lunetta, 11.10.2013
    Lunetta

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    Es steht drin das wenn wir zur Kasse gebeten werden und abweichend der Vereinbarungen gegenseitig die Kosten erstattet werden.

    Hat sich die Frage damit eingentlich schon von selbst geklärt. Wer dafür aufkommt.
     
  6. Julius

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    Das zeigt sich immer wieder...
     
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