Balkonabdichtung light

Diskutiere Balkonabdichtung light im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Wir sollten bei einer Bauabnahme begleiten und monierten einige Punkte, darunter auch die Folienabdichtung auf der Balkonplatte im Gefälle. Der...

  1. Archie

    Archie

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    Wir sollten bei einer Bauabnahme begleiten und monierten einige Punkte, darunter auch die Folienabdichtung auf der Balkonplatte im Gefälle. Der Bauträger behauptet, daß sei eine zulässige Art der Abdichtung! Jetzt kommt noch eine Entkopplungsmatte und die Fliesen.

    Der Hersteller der Abdichtungsfolie sagt, Hauptsache flächige und satte Verklebung, dann wäre sein Produkt fachgerecht eingebaut und nicht hinterläufig.

    1. Aber doch nicht mit Aufkantung ca. 10 cm auf Putz und dann oben einfach eine Silikonfuge.
    2. Ausserdem fehlt die notwendige Rinne vor der Balkontür, ohne die ich nicht von den 15 cm abweichen kann.
    3. die Abdichtung ist nicht hoch genug gezogen. Die Innenecken nicht sauber ausgeführt.

    Maßnahmen: abschneiden, zurückstemmen bis aufs Mauerwerk, neu andichten mit Höhe mind. 15 cm und mit Blech verwahren.

    Aber die fehlende Höhe ?! Was kann man da jetzt noch machen??? Eine Rinne vor der Tür ist einfach nicht möglich. Sollen wir dem Käufer nach ausführlicher Beratung und Information über das Risiko raten entsprechend zu mindern oder ist das schlicht nicht zu akzeptieren?

    Balkonabdichtung.jpg
     
  2. H.PF

    H.PF

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    Planungsfehler an allen Ecken...

    1. Wandanschlüsse sind nicht dicht

    2. wie willst du die Rinne denn noch einbauen? Wasser UNTER der Dämmung langführen? DA stimmt ja mal gar nix!

    Die Türhöhen sind eine Katastrophe, du hast keine Chance das sinnvoll einzudichten... Da stimmt ja mal gar nix! Da sind keine 10 cm Luft um die Abdichtung aufzubringen.

    Und vergiss FLIESEN, die gehören ins Badezimmer aber nicht nach Draußen...

    Man hätte wohl besser einen Steinteppich gemacht, da wäre vieles einfacher mit zu lösen...
     
  3. Archie

    Archie

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    Hallo H.PF, genau so sehen wir es ja auch.

    Aber was rät man den Leuten, die jetzt hier eine Wohnung für € 450.000,00 gekauft haben? Baustopp und zum Anwalt? Da sind wir gleich in einer rechtlicher Auseinandersetzung drin, für die wir garnicht versichert sind. Der Bauträger hat schon angekündigt, wenn wir die "Leute rebellisch" machen und einen Baustopp erwirken, wäre er aus allen Vertragsterminen raus und könnte uns wegen Bauverzögerung verklagen. Klar, der blufft. Aber ist das noch unser Bereich?
     
  4. H.PF

    H.PF

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    Findest du Wasserschäden und einen zerbröselnden Fliesenbelag besser? Sorry, bei schiefen Wänden wird Stress gemacht, stört technisch aber eher keinen. Aber bei SOWAS soll man ruhig bleiben? Nee, DAS gehört behoben... Und JA, AUCH wenn es Baustopp gibt und eine juristische Auseinandersetzung. Weil DAS bedeutet massive Wassereinbruchsgefahr!
     
  5. #5 Gast036816, 12.10.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    beim bauträger wirst du wohl kaum einen baustopp erwirken können. ist es denn ein bauträger - stichwort er baut auf seinem grundstück und verkauft dann oder ist es gü/gu?

    war das vorher nicht erkennbar? detailplan??? beim einbau der tür hätte man das schon bemängeln können/müssen.
     
  6. H.PF

    H.PF

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    Nee... DAS kann nur ein Profi! Der weiß dann was da noch drauf kommt, die Türe hat doch schnell schon 20 - 25 cm Höhe bevor da irgendwie etwas aufgebaut wird aufs Dach...

    Das erkennt doch kein Amateur (Wobei genau DAS die Fälle sind wo man einen PROFI von Anfang an an seiner Seite haben sollte der auf solche Dauerböcke achtet...)
     
  7. #7 Gast036816, 12.10.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das sollte man von Archie als archi verlangen können. vielleicht wurde ja das controlling später beauftragt und der plastekram war schon in den löchern drin, die der mauerer hinterlassen hat.
     
  8. H.PF

    H.PF

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    sehe ich auch so... Da werden keine Pläne kontrolliert worden sein
     
  9. Baumal

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    .... und geworben mit, balkonzugang ohne schwelle.:bounce:
     
  10. #10 Thomas B, 12.10.2013
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    Tja...absolute Fehlplanung. Normale Anschlußhöhe von der wasserführenden Schicht bis OK Fensterstock: 15 cm. Mit Sondermaßnahmen (z.B. Rinne) kann es auf 5 cm runtergehen.

    Sondermaßnahmen gehen hier aber wohl kaum (wo, wie Rinne einbauen?). 15 cm Anschlußhöhe ist auch nicht ohne weiteres herstellbar.

    Was will man da raten????

    Normalerweise würde ich sagen: Austausch der Zugangstüren mit entsprechend aufgedoppelten unteren Türstöcken, die eine fachgerechte Anschlußhöhe gewährleisten. Danach wieder alles korrekt ab- u. eindichten.

    Wie das dann nutzbar ist (Stolperstufe, geringere lichte Durchgangshöhe) ist eine andere Frage. Aber fachgerecht wird das in diesem Leben nicht mehr.

    Hatte selber mal in einer Wohnung mit einem fast "baugleichen" Anschluß gewohnt. Ist nie was passiert! Dies auch dank eines fürstlichen Dachüberstandes. Da ist halt nie richtig wasser hingekommen. Aber DIN-gerecht war das natürlich auch nicht und wird es auch niemals nicht werden....

    Ich würde "einfach" darauf hinweisen, daß die Anschluißhöhen hinten und vorne nicht passen. Gravuerender Mangel, den die abstellen/ beheben sollen. Wie dies zu geschehen hat, da mögen sich die Planer des BT (oder GU?) drüber die Birne zermartern....
     
  11. #11 Gast036816, 12.10.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Thomas - da wurde garantiert nach baugesuchsplan gebaut, schal- und bewehrungspläne dazu, der rest wird vom polier auf der rückseite einer zementtüte gemacht.
     
  12. #12 Thomas B, 12.10.2013
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    Schalpläne? Bewehrungspläne? Was'n das? :)

    Aber was will man machen. Baustop verhängen? Wie das? Bauherren "rebellisch" machen? Nö. Ich würde nur ganz sachlich darauf hinweisen, daß das so nicht regelkonform ist und überhaupt nix taugt. Was der BT dann daraus macht, mag ihm überlassen werden. Den Schuh dessen Planung glattzuziehen würde ich mir gar nicht anziehen lassen.

    Und wie der Bauherr dann damit umgeht, wenn der BT sich weigert nachzubessern, das kann rechtssicher ein "Baubegleiter" kaum klären. Da hieße es dann: ab zum Anwalt.

    Interessant wäre noch: EFH oder ähnliches oder größere wohnanlage mit mehreren Parteien, die sicher das selbe Problem haben dürften.
     
  13. #13 Thomas B, 12.10.2013
    Thomas B

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    ...hört sich für mich auch so an, als wenn Archie erst zur Bauabnahme hinzugezogen worden ist. Andererseits: Bauabnahme eines noch gantr nicht fertigen Baus? Oder Zwischenabnahme? Oder war doch ein vollumfängliche Baubegleitung dabei....?

    Haftungsmäßig dürfte das Archie aber auch nicht wehtun, denn bei einer Baubegleitung kann ich ja nur auf Unzulänglichkeiten hinweisen, diese erkennen und den Finger in die Wunde legen. Ich kann letztendlich aber nicht deren Abstellung erwirken.
     
  14. Archie

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    Vielen Dank für die vielen Antworten in kürzester Zeit, insbesondere an Thomas B.

    Also zur Klarstellung: ich bin erst zur sog. "Fertig-Bauabnahme" von einer Partei als fachkundiger Begleiter hinzugerufen worden. So etwas plane ich nicht!!! Das ist eine 8 Parteien-Wohnanlage, alle Balkons sehen genauso aus :). Und ich habe unter anderem auch bemängelt, daß eben noch längst nicht alles fertig ist!

    Ich werde genauso verfahren wie Thomas B empfiehlt: unter Verweis auf die entsprechende DIN-Norm den Mangel reklamieren und der WEG überlassen, ob sie zur Durchsetzung Ihrer Forderungen einen Anwalt hinzuzieht.

    Übrigens noch ein Schmankerl von dieser Anlage: der Stellplatz meiner Auftraggeberin in der Tiefgarage hatte in allen Verkaufsplänen ("Werkplanung? Nie gesehen!") nur eine Stütze seitlich, im Foto die rechts. 2013-10-10 18.18.17 (480x640).jpg

    Jetzt erst stellt sie fest: es gibt deren zwei. Die Nutzung ist dadurch stark eingeschränkt, es ist mehrmaliges Rangieren notwendig. Es ist immer wieder unfaßbar, mit welcher Naivität die Käufer immense Summen zahlen. Und wie die Bauträger diese Naivität mit Brachialmethoden ausnutzen.
     
  15. PeterB

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    Und wenn man dann endlich eingeparkt hat, den Liegesitz nach unten und schlafen, dann die Türen lassen sich ja nicht öffnen.
    So merkt man auch nicht, daß es an der Balkontür reinsaut, man kommt ja gar nicht erst soweit :mauer
     
  16. Neutal

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    VON EVENTUELL EINGEBLENDETER WERBUNG IN DIESEM POS
    Solche Bauträger gibt es immer mehr. Ich habe auf einer ähnlichen Baustelle fast täglich Bednken gegen die Ausführung angemeldet, die wurden vom Bauleiter in einer Schublade deponiert. Schnell und mit wenig Aufwand teuer verkaufen ist das Ziel. Wie oft habe ich gehört, das nach DIN sowas nicht verboten ist. Gerade Wände eine seltenheit und Wohnungspreise im soliden EFH Bereich
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 15.10.2013
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    Archie - noch ein Hinweis für Dich (und Deine AG) - Vorsicht beim Gemeinschaftseigentum! Das abzunehmen ist Sache der WEG, nicht des einzelnen Eigentümers.
     
  18. ziesel

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    Das sieht in der Tat eng aus. Sind denn wenigstens noch die Anforderungen der dort geltenden Garagenverordnung an Stellplätze und Fahrgassen eingehalten, so dass der Stellplatz zumindest formal ausreichend lang und breit ist, um überhaupt ein Stellplatz zu sein? Bei ausreichender Breite des Stellplatzes (2,50m?) und der Fahrgasse (5,50m?) sollte doch die Anzahl der zum Einparken erforderlichen Rangiervorgänge eher gering und das einparken mit einem kompakten Fahrzeug kein Kunststück sein?
     
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