Muss Betreiber haften, wenn sich wer auf nicht Din gerechter Rutsche verletzt?

Diskutiere Muss Betreiber haften, wenn sich wer auf nicht Din gerechter Rutsche verletzt? im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; meine 8 oder 10 m hohe Tellerschaukel im Garten ist bestimmt auch völlig ausserhalb der DIN-Normen und noch nie was passiert... Wird aber auch...

  1. H.PF

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    meine 8 oder 10 m hohe Tellerschaukel im Garten ist bestimmt auch völlig ausserhalb der DIN-Normen und noch nie was passiert... Wird aber auch regelmäßig kontrolliert...
     
  2. #42 Anda2012, 13.10.2013
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    8 oder 10 m -*SOIFZ* auch gerne hätte, war im letzten Garten so, da stand ein urururalter Nussbaum und da hing die Schaukel dran. Das war ein superfeeling!
     
  3. #43 MoRüBe, 13.10.2013
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    RIESENGROSSE Buche... Stammumfang in 1 m Höhe: 4 m...

    Da hängt ein Ast genau richtig und wird seit vielen Jahren als Fixpunkt genutzt...
     
  5. #45 Wachtlerhof, 13.10.2013
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  6. LaSina

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    Ist passiert erwachsenen haben da nicht drauf zu suchen vor allem wenn sie sich nicht sicher sind eine Rutsche runterrutschen zu können .
     
  7. Homer

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    es ist schon erstaunlich, dass für eigene Fehler immer jemand anderes verantwortlich sein muss, um irgendwo her Geld zu bekommen. Bei uns steht auch ein Spielsplatz. Dieser wurde von den Nachbar in DIY gebaut und bestimmt entgegen jeglichen DIN Normen. Wenn etwas passiert ist shit happend. Man muss dort ja nicht spielen.
     
  8. #48 Bauliesl, 13.10.2013
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    Ganz ehrlich - wenn ich weiß, dass der Spielplatz nicht DIN-konform gebaut ist und ich habe den Betreiber darauf hingewiesen, dann geh ich da doch nicht weiter hin, wenn ich finde, dass es zu gefährlich ist...... Was soll das? Du oder wer auch immer, lässt sein 2,5 - jähriges Kind auf die Rutsche klettern, Kind traut sich nicht zu rutschen und der Vater stellt sich beim Kindrunterpflücken ziemlich dämlich an........ Und jetzt soll für Vaters Dusseligkeit jemand die Verantwortung tragen? Na bravo.
    Und ich bin durchaus der Meinung, dass man ein 2,5-jähriges, gerade auf einem Spielplatz, der auch für Ältere gedacht ist, keine Sekunde aus den Augen lassen darf. Nur am Rande: ich hab selber zwei Kids, die dem Alter knapp entwachsen sind. Ich weiß also durchaus, wovon ich spreche.
     
  9. #49 Corinna72, 13.10.2013
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    Hochinteressante neue Tendenz im Bauexpertenforum:

    1. DIY ohne Fachkenntnisse ist wunderbar und zu befürworten
    2. DIN Normen einzuhalten ist völlig überflüssig
    3. Wer sich dann verletzt ist halt selber Schuld.

    Interessant, interessant...

    Euere Nachbarn sind schon etwas leichtsinnig. Wenn da z.B. ein Kind zu Schaden kommt, das zu Besuch ist, kann es teuer werden. Selbst wenn die Eltern auf jegliches Vorgehen verzichten, wird die Krankenkasse das anders sehen, wenn hohe Behandlungskosten (Krankenhaus, MRT, Operation, o.ä.) entstehen. Kann gut sein, dass dann die Krankenkasse die Nachbarn verklagt.
     
  10. #50 Corinna72, 13.10.2013
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    @Bauliesl:
    Wer lesen kann ist im Vorteil. Ich habe bereits geschrieben, dass ich in den Fall nicht involviert bin. Auch nicht mein Mann.
    Ich habe auch geschrieben, dass der Unfall Anfang Mai passierte und der Betreiber Ende Mai auf den Normverstoß hingewiesen wurde.

    Pikant an der Sache: der Betreiber weiß nun seit einem halben Jahr, dass er eine nicht korrekte Rutsche betreibt, ohne diese zu korrigieren. Er schrieb sogar: keine Lust etwas zu ändern. Wenn jetzt ein Kind zu Schaden kommt (die Kinder purzeln alle unsanft vom viel zu hohen Rutschenende herab) kann das sicher als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden. Dann zahlt nicht mal mehr die Haftpflichtversicherung des Betreibers.
     
  11. #51 Gast943916, 13.10.2013
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    Mal zurück zum Anfang, woher weisst du, dass die Rutsche nicht DIN gerecht ist? Anhand der unterschiedlichen Maße?
     
  12. #52 Inkognito, 13.10.2013
  13. #53 Corinna72, 13.10.2013
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    DIN-EN 1176 Teil 3 schreibt ganz klar vor, dass das Rutschenende maximal 35cm über Erdboden liegen darf.
    Im konkreten Fall liegt diese Höhe aber bei 50cm - 60cm (je nach Lage der Hackschnitzel). An einer Stelle wurden sogar 65cm gemessen.

    Außerdem soll man im Auslaufteil zum stehen kommen, hier auch nicht der Fall. Länge des Auslaufteiles muss mind 50cm -150cm betragen. Dies wurde hier auch nicht eingehalten.

    Außerdem ist diese Edelstahlrutsche voll nach Süden ausgerichtet, wird also im Sommer knallheiß. Das sollte ja auch nicht so sein.
     
  14. #54 Gast943916, 13.10.2013
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    Und wo steht, dass eine DIN eingehalten werden MUSS? Google mal...
     
  15. #55 Corinna72, 13.10.2013
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    Das finde ich jetzt sehr erstaunlich, dass DIN Normen im öffentlichen Bereich nicht eingehalten werden müssen.
    Stimmt das wirklich??
     
  16. #56 Gast vS, 13.10.2013
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    Ich denke, dass es keinesfalls reicht, dass die Gerätschaften nicht DIN-konform sind.

    Wenn, dann könnte ich mir vorstellen, dass nachzuweisen wäre, dass der Schaden auch zweifelsfrei auf die Abweichung zur DIN zurückzuführen wäre = wäre der Unfall bei einer Höhe von 35 cm nicht oder nicht mit den Konsequenzen passiert ?

    Und zudem, glaube ich, dass es ein großer Unterschied ist, wem der Unfall passiert ist - bei enem Kind wären Ansprüche ggf. / wahrscheinlich / vielleicht möglich, bei einem Erwachsenen - glaube ich nicht wirklich dran.

    Außerdem bin ich mal wieder überrascht, wie viele hier doch in's "persönliche" abrutschen - eine gewisse "Gelassenheit" wäre manchmal wünschenswert.
     
  17. Baumal

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    ich würde demnächst verbieten, dass floristinen rosen
    verkaufen. an den dornen könnte sich ein kind das auge
    ausstechen. einige väter haben sich schon verletzt bei
    handhabung dieses gewächs.
     
  18. Lebski

    Lebski Gast

    Nochmals: Ich würde es nicht alleine angehen, es gibt zuständige Träger wie Gemeindeunfallkassen, Berufsgenossenschaften usw. die eine Haftungsfrage und Regress im Vorfeld prüfen können. Danach kann man entscheiden, ob eine Klage auf Schmerzensgeld aussicht auf Erfolg hat.

    Es gibt so einige Urteile und Tendenzen zu der Situation. Fakt ist, es muss nachweislich Kontrolliert werden, die Qualifikation der Personen ist dabei wichtig. Daran könnte es hier liegen, die Abweichung der maximalen Höhe von 35 cm am Rutschenende spricht ja für mangelnde Qulifikation der Prüfer, oder für zu wenig Prüfungen.

    Da der Unfall in Folge einer Rettung passiert ist, sind andere Maßstäbe anzulegen, als wenn ein Erwachsener aus Spass die Rutsche benutzt hätte. Das ist ein gravierender Unterschied, auch muss hier die staatliche Unfallversicherung aktiv werden.

    Für die Fraktion "selber schuld" mal einiges zum Nachdenken:
    http://bewegungsplan.files.wordpress.com/2012/03/playground-forum2012-versandversion.pdf
    http://www.br.de/nachrichten/schwaben/klassenfahrt-prozess-lindau-100.html
    http://www.saarbruecker-zeitung.de/recht/familie-gesundheit-arbeit/art272716,4091045
    http://www1.wdr.de/themen/panorama/spielplatz101.html
     
  19. Baumal

    Baumal

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    deine beispiele geben mir nichts zum nachdenken.
    die sind krass und haben mit diesem "fall" im wahrsten
    sinne des wortes, gar nix zu tun.
     
  20. Baumal

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    you made my day.... in folge einer rettung? ....:mega_lol:
    schon mal daran gedacht, nach amerika auszuwandern?
     
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