Praxisraum kaufen oder mieten

Diskutiere Praxisraum kaufen oder mieten im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, mal so als Frage. Wenn Ihr eine Praxis mit zwei Räumen, Küche, WC brauchen würdet, würdet Ihr da eher kaufen oder mieten und...

  1. Mona64

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    Hallo zusammen,

    mal so als Frage. Wenn Ihr eine Praxis mit zwei Räumen, Küche, WC brauchen würdet, würdet Ihr da eher kaufen oder mieten und was aus welchen Gründen?

    Danke für Ideen.
     
  2. #2 baufix 39, 12.10.2013
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    Ideen??
    wenn ich die Aussicht hätte innerhalb von 2 Jahren gut zu Geld verdienen würde, so würde ich kaufen
     
  3. mls

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  4. #4 Gast943916, 12.10.2013
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    Abhängig von der art des Gewerbes und den Erfolgsaussichten
     
  5. Flip74

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    zuerst mieten und schauen obs läuft. Wenn de kaufst und die Hütte läuft nicht, haste se an den Backen.

    Safety first ..........

    Der

    Tom
     
  6. Mona64

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    :-)

    Also das zum Kaufen wäre eh eine Wohnung (also ein Wohnhaus), die dann gewerblich genutzt werden würde. Da es sich um ein Gewerbe handelt, dass auch in Wohngegenden erlaubt ist, wäre eine Umnutzung möglich. Müsste man die Wohnung (also das Haus) dann doch theoretisch, wenn es nicht liefe oder später etwas anderes gefunden werden würde, wieder rückverwandelt werden können, oder? Ich erhalte doch lediglich die Erlaubnis ein Gewerbe in dem Haus ausüben zu dürfen. Darf denn da auch einfach einer nur drin wohnen oder bin ich dann für den Rest meines Lebens an diese Räumlichkeit gekettet darin ein Gewerbe auszuüben?
     
  7. JBB190

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    Hallo,

    ich würde mieten.

    Vor einem Kauf wäre auch eine Beratung mit einem Steuerberater sinnvoll.

    Wenn keine hohen Umsätze (Gewinne) bei dem Gewerbe zu erwarten sind, bringen die Abschreibungen nicht sehr viel.
    Allerdings muß der Wert der Immobilie bei Verkauf oder Auflösung des Gewerbes und privater Weiternutzung auf einmal Vesteuert werden. Und das kann happig werden.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 19.10.2013
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    Moment! In Wohngebieten sind Räume für freie Berufe und vergleichbare zulässig, ja. Aber nur, wenn weniger als 50% des Gebäudes für diese Flächen genutzt werden!
    Ein ganzes (kleines) Wohnhaus eine Praxis zu verwandeln, ist unzulässig!

    Wenn zulässig, dann kann auch wieder auf Wohnraum umgenutzt werden, wenn das Baurecht das dann noch zulässt. (Manchmal werden sehr gemischte Gebiete dann mit Bebauungsplänen reglementiert!)
     
  9. Mona64

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    DAS:
    "Wenn keine hohen Umsätze (Gewinne) bei dem Gewerbe zu erwarten sind, bringen die Abschreibungen nicht sehr viel.
    Allerdings muß der Wert der Immobilie bei Verkauf oder Auflösung des Gewerbes und privater Weiternutzung auf einmal Vesteuert werden. Und das kann happig werden."

    verstehe ich nicht ganz. Was muss ich denn plötzlich bei der Auflösung von Gewerbe plötzlich versteuern? Meinst Du wegen der 10 Jahres Bindung, wenn die nicht eingehalten wird?
     
  10. JBB190

    JBB190

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    Beispiel:

    Immobillie kostet 66.000,-, Abschreibungsdauer bei Praxisräumen 33 Jahre, d.h. pro Jahr 2000,- Abschreibung(Gewinnminderung).
    Nach 16,5 Jahren löst du die Praxis auf und verkaufst sie oder nutzt sie privat weiter, so wird das Betriebsvermögen(Praxis) aufgelöst.
    Bei Verkauf ist der Verkaufserlös die Grundlage oder du behälst die Immobillie so wird der Wert vom Finanzamt geschätzt.
    Angenommen die Immobillie ist dann 70.000,- wert minus der 33.000,- (Auflösung Abschreibung), bleiben 37.000,- Gewinn, der im Veräußerungsjahr mit deinen anderen Einnahmen versteuert werden muß.
    Je nach Gesamteinkünfte können das bis zu 18.000,- mehr an Steuern sein. Also Rücklagen bilden.

    Das ist aber nur ein grobes Beispiel, das Thema kann noch viel Komplexer sein.
    Deshalb vor so einem Schritt einen Steuerberater hinzuziehen.
     
  11. R.B.

    R.B.

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    Ich glaube da liegt ein Missverständnis vor. Deswegen bitte vorher mit einem Steuerberater besprechen. Es gibt keine 10 Jahre Bindung bei der steuerlichen Behandlung des Betriebsvermögens. Man hat auch nicht immer die Wahl, ob die Immobilie dem Privat- oder Betriebsvermögen zugeschlagen wird.

    In Deinem Fall sprechen sowohl die Eigentumsverhältnisse, als auch die Nutzung, dafür, dass die Wohnung zum steuerlichen Betriebsvermögen gehört. Das gilt m.W. für Freiberufler genau so wie für Kapitalgesellschaften oder andere Unternehmensformen. Ganz kompliziert wird es, wenn ein Freiberufler seiner Tätigkeit in "seinen privaten Räumlichkeiten" nachgeht, dann wird die Zuordnung äußerst schwierig.

    Also um es noch einmal deutlich zu machen. Wenn Du eine Wohnung kaufst in der später Deine Praxis sein soll, dann gehört diese zum steuerlichen Betriebsvermögen. Abschreibungen, Anschaffungskosten etc. kannst Du genau so geltend machen wie laufende Kosten (Betriebskosten). Durch die Abschreibungen reduziert sich der buchhalterische Wert der Immobilie.
    Verkaufst Du die Immobilie später, dann wäre zu unterscheiden, ob dies im Rahmen einer Betriebsaufgabe geschieht, oder ob der Betrieb weitergeführt wird. Es kommt auch darauf an, an wen die Immobilie verkauft wird (umsatzsteuerliche Betrachtung).
    Verkaufst Du die Immobilie, dann ist der Veräußerungsgewinn (Verkaufspreis abzüglich buchhalterischem Wert) steuerpflichtig. Verkaufst Du die Immobilie im Rahmen der Betriebsaufgabe, dann kannst Du unter Umständen (Vollendung des 55. Lebensjahres) einen Freibetrag geltend machen. Eine spätere Überführung in das Privatvermögen ist einer Veräußerung gleichgestellt.

    Ich kann nur dazu raten, VOR einer Entscheidung einen Steuerberater zu konsultieren.

    Noch nebenbei bemerkt, Du schreibst "Auflösung von Gewerbe", handelt es sich überhaupt um ein Gewerbe oder um eine freiberufliche Tätigkeit? Auch da gibt es aus steuerlicher Sicht einige Unterschiede, völlig unabhängig von der Immobilie.

    Gruß
    Ralf
     
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