Parkplätze für Gewerbe stellen

Diskutiere Parkplätze für Gewerbe stellen im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wenn ich ein Gewerbe habe, muss ich in der Regel Parkplätze stellen. in dem Fall geht es wahrscheinlich um 1-2 Parkplätze....

  1. Mona64

    Mona64

    Dabei seit:
    30.06.2007
    Beiträge:
    160
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    kfm. Angestellte
    Ort:
    Köln
    Hallo zusammen,

    wenn ich ein Gewerbe habe, muss ich in der Regel Parkplätze stellen. in dem Fall geht es wahrscheinlich um 1-2 Parkplätze.

    Jetzt kenne ich die Variante, die sind

    a) vorhanden, in Form eines Parkplatzes am Haus.

    Darf ich das hier auch als Garage anbieten (wenn kein Parkplatz davor ist)???

    b) Ablösung an die Stadt zahlen

    geht es auch, dass ich

    c) einen Parkplatz anmiete?

    Danke für Infos.
     
  2. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    dein parkplatz, auch die garage nicht, kannst du nicht
    als parkplatz für dein gewerbe anbieten.

    wo würdest du dann parken?

    wieviel stellplätze mußt du als bewohnerin nachweisen? einen?
    ob sich die stadt darauf einläßt, dass du einen zweiten stellplatz
    für dein gewerbe vor deiner garage nachweist, zweifelhaft aber nicht unmöglich.

    ablösung an die stadt zahlen: da sind sie oft bereit.
    einen parkplatz anmieten: dazu werden sie dich beraten.

    alles vorbehaltlich, was für ein gewerbe, publikumsverkehr,
    ist es überhaupt ein mischgebiet, fußläufigkeit haltestellen
    öffentlicher verkehrsmittel... und so weiter.

    mal eben so ein gewerbe aufmachen, ohne parkplatzmöglichkeiten
    geht nicht.
     
  3. #3 Viethps, 12.10.2013
    Viethps

    Viethps

    Dabei seit:
    03.10.2010
    Beiträge:
    826
    Zustimmungen:
    218
    Beruf:
    Ex - Montageunternehmer jetzt Hausverwalter
    Ort:
    Dortmund
    Benutzertitelzusatz:
    Techniker kriegen das hin....wie auch immer
    In NRW kommt es darauf an, ob man Bestand übernimmt oder neu einrichtet oder umnutzen will.

    Im Prinzip hilft nur: Gewerbeaufsicht befragen.

    Einen angemieteten Platz kann man einsetzen, ggf. wird eine Grunddienstbarkeit zur Auflage gemacht.

    Hängt von der örtlichen Parksituation, der Kundenfrequenz, etc. ab.

    Beispiel:
    In Vorortlage hatte ein Vermieter jahrzehntelang eine Bäckerei, eine Änderungsschneiderei und einen Kiosk vermietet.
    Jetzt Leerstand aller Flächen.
    Umnutzung zum Büro mit Publikumsverkehr: No chance, da die damals nachgewiesenen Stellplätze Luftlinie 100m, aber Laufstrecke 800m entfernt sind........
     
  4. Mona64

    Mona64

    Dabei seit:
    30.06.2007
    Beiträge:
    160
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    kfm. Angestellte
    Ort:
    Köln
    Na ja, in allen möglichen Fällen sind ausreichend Parkplätze in der Nähe, bei zwei Flächen, die ich hypothetisch gerade im Kopf habe, gibt es ca. 100 m entfernt einen Parkplatz mit zumindest 15 Plätzen.

    Ich weiß von Apotheken bspw., die Parkraum von der Stadt kaufen mussten. Da dürfen jetzt alle drauf parken, egal wer gerade kommt und wenn es ein Mieter 500 m entfernt ist. Der gute Mann hat damit lediglich der Stadt den öffentlichen Parkraum abgekauft, Nutzen hat er davon nicht. Er hat kein Anrecht, dass seine Besucher genau dort parken dürfen. Das erscheint mir ja völlig unsinnig, wenn jemand auf der Einfahrt parken kann.

    Ich persönlich hätte kein Problem damit mich 100 m weiter auf einen Parkplatz derweil zu stellen, wo es eh genug Parkplätze gibt, weil nie soviel Leute da parken, dass nichts mehr frei ist.

    Davon unabhäng steige ich ja nicht in meine Kundschaft rein. Wenn die beschließt (schon genug vorgekommen), dass die 200 m weiter parkt, weil sie den Ort kennt und nicht suchen muss, kann ich 1000x den Parkplatz vorrätig halten. Den hab ich dann teuer bezahlt und keiner will ihn. Das hört sich für mich wie eine Geldmaschine für die Stadt an.

    Als Bewohnerin brauche ich gar keinen Stellplatz, ist ja Altbau.

    Öffentliche Verkehrsmittel in allen Fällen ca. 150 m entfernt.

    Das Gewerbe ist auch in einem reinen Wohngebiet gestattet. Es gibt immer nur einen Termin pro Stunde. Es werden sich also keine Besucher knubbeln und um die Parkplätze prügeln.
     
  5. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    ???

    Bei uns bzw. in der benachbarten Stadt ist es wie folgt.

    Der Hausbesitzer muss irgendwie ausreichend Stellplätze nachweisen, typ. 1. Stellplatz je Wohnung. Diese muss er entweder auf eigenem Grundstück nachweisen, oder als angemietete Flächen (Bsp.: beim Nachbarn o.ä.) oder aber indem er eine Ablöse an die Stadt gezahlt hat, die dafür ausreichend öffentliche Parkplätze zur Verfügung stellen muss.

    Zusätzliche Mitarbeiter/Besucherparkplätze sind nur bei gewerblicher Nutzung erforderlich, wobei hier üblicherweise der Bedarf zugrunde gelegt wird. Für die Ermittlung gibt es aber verschiedene Ansätze, beispielsweise nach Nutzfläche oder, wenn der reale Bedarf erheblich davon abweicht, anhand der Mitarbeiteranzahl und/oder der zu erwartenden Kundenfrequenz. Der Nachweis kann dann geführt werden wie o.g., also entweder auf eigenem Grundstück usw. usw.

    Ob und wie Deine Kunden dann die öffentlichen Parkplätze nutzen spielt keine Rolle, d.h. Du zahlst bereits für das Anrecht, dass Deine Kunden die Plätze nutzen könnten.

    Die Stadt finanziert damit die Erstellung der öffentlichen Parkplätze, unabhängig von deren späterer Nutzung.

    Im Fall eines Gewerbes (Umnutzung einer Mietwohnung) brauchst Du also min. 1+x Stellplätze. 1 Platz ist bei der Mietwohnung sicherlich schon vorhanden, egal wie, also brauchst Du nur noch x zusätzliche Plätze. Im einfachsten Fall nur noch 1 zusätzlichen Platz für einen Kunden. Entsprechend der Nutzung könnte sich aber auch ein höherer Bedarf ergeben, beispielsweise wenn Du noch ein halbes Dutzend Mitarbeiter beschäftigst.

    Gruß
    Ralf
     
  6. Neutal

    Neutal

    Dabei seit:
    12.12.2011
    Beiträge:
    4.182
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Zimmermeister
    Ort:
    Lüneburg
    Benutzertitelzusatz:
    VON EVENTUELL EINGEBLENDETER WERBUNG IN DIESEM POS
    Bei unseren Werkstätten wurden im Rahmen der Nutzungsänderung X Parkplätze für Mitarbeiter/ Besucher gefordert und X Parkplätze pro 100m² Lagerfläche. Die Parkplätze mußten auf den überbaubaren Flächen unseres Grundstückes liegen. Der öffentliche Parkraum an der Strasse wurde nicht berücksichtigt. Ein Freikaufen ist oftmals möglich, wenn der Nachweis erbracht wird, das Parkraum auf dem gewerbegrundstück aus Baurechtlicher Sicht nicht zu schaffen ist
     
  7. Mona64

    Mona64

    Dabei seit:
    30.06.2007
    Beiträge:
    160
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    kfm. Angestellte
    Ort:
    Köln
    Ähm,

    "Der Hausbesitzer muss irgendwie ausreichend Stellplätze nachweisen, typ. 1. Stellplatz je Wohnung. Diese muss er entweder auf eigenem Grundstück nachweisen, oder als angemietete Flächen (Bsp.: beim Nachbarn o.ä.) oder aber indem er eine Ablöse an die Stadt gezahlt hat, die dafür ausreichend öffentliche Parkplätze zur Verfügung stellen muss."

    lieber Ralf, ich glaube das gilt nur für Neubauten. Oder eben, wenn ein Bau umgewidmet wird. Ich wohne in einer Straße, die praktisch garagenlos ist. Hier hat niemand, egal ob Mieter oder Eigentümer ein Anrecht auf einen Parkplatz, auch mir gehört keiner. Dann würde ich mein Gewerbe nämlich hierher transferieren.

    Ich denke mal, wenn die Wohnstruktur aus der Zeit um 1900 ist (Ursprung) und nicht neugebaut wurde, gibt es dieses Parkplatzrecht einfach nicht. Oder ist Euch was anderes bekannt?

    Die Anwohner meiner Straße haben es leider noch nicht geschafft Parkplätze (zusätzliche oder für sich selbst) zu bekommen weder durch Kauf noch durch Miete von der Stadt.
     
Thema: Parkplätze für Gewerbe stellen
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. parkplätze gewerbe

    ,
  2. gewerbe parkplätze nachweisen

    ,
  3. Gewerbetreibende parkplätze

    ,
  4. benötige ich einen.Stellplatz für ein.Kleingewerbe,
  5. parkplätze bei gewerbe,
  6. baurecht gewerbe parkplätze für kunden,
  7. kleingewerbe parkplätze,
  8. muß ein Unternehmer Parkplätze vorweisen,
  9. parkplatz für gewerbe,
  10. Gewerbe als Kosmetikerin und Parkplätze,
  11. Gewerbliche Wohnungen und Parkplätze,
  12. muß ich beim Gewerbeamt Parkplätze nachweisen,
  13. gewerbe im haus parkplätze,
  14. parkplatznachweis bei neuvermietung gewerblich,
  15. stellplätze herstellungskosten,
  16. gewerbe in privathaus parkplatz stellen,
  17. parkplatznachweis gewerbe,
  18. muss ich wenn ich ein Kleingewerbe habe einen Parkplatz stellen,
  19. wieviele parkplätze muss der vermieter bei gewerblicher nutzung zur verfügung stellen,
  20. Parkplatz gewerbe,
  21. parkplatzpflicht gewerbe,
  22. gewerberaum parkplätze,
  23. umnutzung gewerblich problem parkplatz,
  24. muss ein gewerbe parkplätze haben,
  25. webiel Parkplätze muss ich bei gewerblicher Vermietung zur Verfügung stellen
Die Seite wird geladen...

Parkplätze für Gewerbe stellen - Ähnliche Themen

  1. Hangbefestigung Parkplatz

    Hangbefestigung Parkplatz: Hallo zusammen, ich habe ein kleines Problem. Mein Parkplatz befindet sich direkt an einem Hang und ist nicht speziell abgesichert. Die...
  2. Stützmauer für Parkplätze vor dem Haus

    Stützmauer für Parkplätze vor dem Haus: Hallo, ich würde gerne meinen Vorgarten bis auf Bürgersteigniveau abgraben lassen und dort dann drei Parkplätze errichten und einen neuen Gehweg...
  3. Kosten Kanal für Stromkabel zum Parkplatz

    Kosten Kanal für Stromkabel zum Parkplatz: Hallo zusammen, nicht das klassische Tiefbau-Thema, ich hoffe es passt hier trotzdem hin: Zu unserem Grundstück gehört ein Parkplatz der sich...
  4. Parkplätze nicht nötig???

    Parkplätze nicht nötig???: Hallo zusammen, ich habe eine Frage zum Thema nötige Anzahl an Parkplätzen für ein Wohn-/Geschäftshaus. Bei uns in der Strasse ist ein...
  5. Rasenfläche in Parkplatz umgestalten

    Rasenfläche in Parkplatz umgestalten: Hallo, in der Suchfunktion bin ich leider nicht fündig geworden. Ich habe eine Rasenfläche von ca. 30qm, die relativ uneben mit Rasen bewachsen...