Honorar für Architekten LP1-LP9 angemessen?

Diskutiere Honorar für Architekten LP1-LP9 angemessen? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo Liebe Experten, wir stehen jetzt vor der Entscheidung, ob wir unseren Grundrissentwurf (den wir zusammen mit einem Architekten erstellt...

  1. #1 Markus1975, 13.10.2013
    Markus1975

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    Hallo Liebe Experten,

    wir stehen jetzt vor der Entscheidung, ob wir unseren Grundrissentwurf (den wir zusammen mit einem Architekten erstellt haben) nun mit einem GU oder eben mit dem Architekten und in Einzelgewerkvergabe umzusetzen. Die Grundrisserstellung haben wir separat bezahlt.

    Der Architekt hat uns einen Honorarpreis wie nachfolgend beschrieben genannt:

    - Kostenschätzung Haus: 285.000 Euro (gerundet)
    - Grundhonorar nach Viertelsatz: 34.000 Euro
    - Leistungsumgang LP 1-9: 91 % (da gewisse Architektenleistungen schon erbracht und bezahlt worden sind)
    => Honorarbetrag netto 31.000 Euro
    => Nebenkosten netto 1.550 Euro

    => macht zusammen ca. 38.800 Euro brutto

    Statiker (2.500 Euro) und Fachingenieur Heizung/Sanitär (ca. 4500 Euro) sind nicht enthalten und sind separat abgeschätzt.

    Für mich ist die Zahl auf dem ersten Blick schon sehr hoch. Daher meine Frage an die anderen Architekten, ob die Honorarermittlung stimmt und ob die Preise marktgerecht sind. Das Arbeitsverhältnis mit dem Architekten ist recht gut, daher sind wir nicht sicher, ob wir noch mit weiteren Architekten sprechen sollen. Deren Honorar müsste ja in gleichen Spähren liegen, wenn nach HOAI kalkuliert wird.


    Danke und Gruß
    Markus
     
  2. #2 Gast036816, 13.10.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    nach HOAI kann niemand kalkulieren.

    wenn du ein honorarangebot erhalten hast und die honorarzone enthalten ist, kannst du mit einem online-rechner die honorarhöhe selbst prüfen. Google mal nach HOAI online rechner.

    welche honorarzone wurde zugrundgelegt?
     
  3. #3 Markus1975, 13.10.2013
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  4. #4 LaSina, 13.10.2013
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13.10.2013
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  5. #5 Gast036816, 13.10.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    vergiss den link - der hat hier nichts zu suchen!
     
  6. LaSina

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    Dann helft dem Jungen doch. Es gibt je nach Projekt verschiede honorarzonen je nach planungsaufwand . Dein Bundesland ist Wurscht.
     
  7. #7 Markus1975, 13.10.2013
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    und nu?......welche Info wird gebraucht?
     
  8. #8 ManfredH, 13.10.2013
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    Ausserdem: die angegebenen Baukosten > brutto oder netto ?
     
  9. #9 Bauliesl, 13.10.2013
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    Der Architekt muss Dir gesagt haben (bzw. In seinem Angebot schriftlich festgehalten haben) in welche Honorarzone er Dein Vorhaben einordnet, und welchen Satz er ansetzt (Mindest-, Mittelsatz etc.). Es gibt HZ 1 bis 5, üblicherweise bewegen sich EFHs in HZ 3 oder 4.
    Zone hat in diesem Fall nichts mit Geographie zu tun. ;-). Und all diese Parameter gibst Du in einem HOAI-Rechner ein und schon weißt Du Bescheid.
    Gruß,
    Liesl
     
  10. #10 Gast036816, 13.10.2013
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    Gast036816 Gast

    machen wir doch, es fehlen ein nur paar informationen!!!
     
  11. mls

    mls Bauexpertenforum

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    warum soll der architekt geld bekommen, wenn er bereits lph1 versiebt?
     
  12. #12 Markus1975, 13.10.2013
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    Wie gesagt hat er Viertelsatz angesetzt. Über die Honorarstufe gibt es keine Angabe. Es gibt einen Hinweis bezüglich Abrechnung nach DIN 276 (12/2008).
    Am Ende kommt es doch auf die Gesamtsumme an. Das Bauprojekt (EFH) ist bekannt, daher ist mir nicht klar, wie wichtig die Honorarzone ist.
     
  13. Taipan

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    Die Frage ist: Viertelsatz vovon? Dafür muss die schwierigkeit deines Bauvorhabens bekannt sein. Die Schwierigkeit ergibt die Honorarzone. Dazu müsste es eine Ermittlung (Punktesystem) oder zumindes einen Hinweis geben. In dieser Honorarzone (vonbis) nimmt er einen Satz, der dem unteren Viertel dieser Zone angesiedelt ist. Desweiteren ist wichtig, ob er die Baukosten mit oder ohne Umsatzsteuer angenommen hat. Mit all diesen Infromationen kann das Honorar ermittelt werden.

    In deiner Ausführung zu den weiteren Planungskosten fehlen noch: Bauklimatik (Wärmeschutz, Schallschutz, Feuchteschutz, Mindestluftwechsel), Baugrunduntersuchung, Planer für ELT, Hinweis auf die Kostengruppen 1, 2, 5, 6 und 7 nach DIN 276, Kosten für die Sicherheits und Gesundheitskoordination nach Baustellenverordnung ....

    Insgesamt musst Du "Nebenkosten" von ~25-30% rechnen.
     
  14. #14 Gast036816, 14.10.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ich habe einmal den onlinerechner hoai.de bemüht:

    herstellkosten 285.000 € netto entspricht 339.150 € brutto = honorar zone II viertelsatz brutto 42.060 € mit 5 % nebenkosten

    herstellkosten 240.000 € netto entspricht 285.000 € brutto = honorar zone II viertelsatz brutto 36.050 € mit 5 % Nebenkosten

    wenn 91 % des honorars jetzt noch zum ansatz kommen - 9 % wurden bereits erbracht und vergütet - dann hat der kollege wahrscheinlich honorarzone II viertelsatz angesetzt. er geht von einem einfachen bauvorhaben als einfamilienhaus aus.

    nun mach was draus.
     
  15. #15 Thomas B, 14.10.2013
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    HZ II / Viertelsatz ist dann aber schon ein sehr (!!!) einfaches EFH!

    Also: Ohne Wasserversorgung (Brunnen im Hof?) und Strom (Petroleumfunzeln erhellen das Innere?).

    HZ II ist idR für ein EFH deutlich zu niedrig gegeriffen. Aus meiner Erfahrung: HZ III (welcher Satz ist dann tatsächlich abhängig von der Aufgabenstellung), in seltenen Fällen (hatte ich selber noch nie, aber habe schon davon gehört...) kann auch mal HZ IV möglich sein.
     
  16. #16 Bauliesl, 14.10.2013
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    @Markus:
    Nicht HonorarStufe sondern HonorarZone.
    Frag ihn einfach welche HZ er angesetzt hat.
     
  17. #17 Nutzername, 14.10.2013
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    Mit Netto-Baukosten von 285.000€ bist Du bei Honorarzone II und Viertelsatz bei einem Honorar von 33.660,97€ - das wären dann Deine angegebenen 34.000€. Davon 91% sind Deine 31.000€. Davon 5% Nebenkosten sind 1.550€. Inkl. MwSt. sind's zusammen 38.800€. Das passt soweit zusammen.


    Zur Einordnung des Angebotes: Ein EFH in HZ II Viertelsatz würde ich als irgendwo zwischen mutig bis Dumping einsortieren. Noch stärker in die gleiche Kerbe schlägt aber meiner Meinung nach das Angebot des Statikers.
     
  18. #18 Markus1975, 16.10.2013
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    Hallo Leute,

    entnehme Euren Antworten, dass der Preis einigermaßen ok ist. Werde aber nochmal wegen der Honorarzone nachfragen.
    Die genannten 284.000 Euro ist der Nettopreis.

    @Nutzername, was meinst du bezüglich des angesetzten Preises für den Statiker. Hört sich an, als ob der Preis dir zu niedrig erscheint. Stimmt das?

    Gruß
    Markus
     
  19. mls

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    hast du dich inzwischen mit der ermittlung der honorare befasst?

    wenn, wie nutzername schreibt, "Ein EFH in HZ II Viertelsatz ...
    irgendwo zwischen mutig bis Dumping" liegt, dann ist das honorar
    für den "statiker" mit rund 20% dessen, was er verlangen muss,
    in kriminellen gefilden.

    was die qualität (und den anspruch) der beteiligten planer
    betrifft, darf sich jeder seinen eigenen awg-cocktail mixen ..
     
  20. #20 Nutzername, 17.10.2013
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    @ Markus:
    Ja, das Statikerhonorar ist deutlich zu niedrig. Wie mls schon sagt, musst Du Dir selbst überlegen, wie Du die Anbietenden einschätzt, wenn die bei der aktuellen Marktlage solches Dumping betreiben.

    Darüber hinaus solltest Du auch wissen, dass Unterschreitungen der HOAI-Mindestsätze vor Gericht keinen Bestand haben. Wenn es sich Dein Architekt also irgendwann während des Bauens mit seinem Honorar anders überlegen sollte, dann müsstest Du ihm das korrekte Honorar zahlen (korrekt bedeutet hier die richtige Honorarzone - das würde wohl die III werden).
     
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