Rollladen als bewegliches Teil keine Gewährleistung nach VOB

Diskutiere Rollladen als bewegliches Teil keine Gewährleistung nach VOB im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, Bei uns ist nun im 4.Jahr ein Rollladen kaputt. Man sagte uns, dass es sich hier um bewegliche Teile handelt, bei denen die...

  1. lala

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    Hallo zusammen,

    Bei uns ist nun im 4.Jahr ein Rollladen kaputt. Man sagte uns, dass es sich hier um bewegliche Teile handelt, bei denen die Gewährleistung bereits abgelaufen ist. Ist das so richtig? Konnte leider keine Antwort dazu finden.
    Was heißt bewegliche Teile? Auch wenn sich der Rollladen bewegt, ist er doch fest mit dem Haus verbunden. Es ist ein innenliegender Rollladen.
    Danke für Eure Hilfe

    Gruss
     
  2. #2 MartyMcFly99, 15.10.2013
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    Die erste Frage, die Du Dir stellen solltest, ist, ob Du nachweisen könntest, dass dieser Mangel durch die Arbeit des Auftragnehmers zurückzuführen ist. Also ob die Ursache für diesen Mangel schon am Tag der Abnahme bestand. Denn nur für solche Mängel müsste der Auftragnehmer überhaupt Gewähr leisten.

    Marty
     
  3. #3 derjacky, 16.10.2013
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    Anhand so einer Geschichte kann man feststellen wie gut der Bauträger wirklich ist:

    1.) Er beruft sich darauf, dass der Rollladen ein bewegliches Teil ist, und du wenn er denn nicht zu den beweglichen Teilen zählen würde erst einmal beweisen müsstest, dass er schon bei Abnahme..... ---> "schlechter" Bauträger/Kundendienst

    2.) Er schickt einfach jemand raus der das Ding repariert---> guter Kundendienst

    Ich denke jeder Bauträger/jede Hausbaufirma die langfristig neue Kunden gewinnen will (auch per Mundpropaganda) setzt auf 2.)
     
  4. Jan81

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    Was ist überhaupt kaputt gegangen und wie?
     
  5. lala

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    Danke für Eure Antworten.
    Der Rollladen war bei Übergabe i.O.
    Bei einem elektrischen Rollladen macht der Motor beim Anfahren eigenartige Geräusche, will sagen er quält sich etwas.
    Ein Gurtrolladen wickelt den Gurt nicht mehr auf.
     
  6. #6 Achim Kaiser, 22.10.2013
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    Da haben wir ihn wieder den Übeltäter : Verschleiss ....

    Solange nicht nachweisen kannst dass da ein Konstruktionsfehler bei den Antrieben oder gar der falsche Antrieb für die Rolladengröße eingesetzt wurde wirds schwierig ... denn die Beweislast für *da liegt ein Mangel der schon zum Zeitpunkt der Abnahme vorhanden war* liegt bei dir.

    Oftmals übersteigen die Kosten für den Nachweis die Austauschkosten ....
    Da kommt keine Freude auf wenn der Auftragnehmer ablehnt.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  7. UpsSry

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    Falls es der falsche Antrieb ist kann man es doch prüfen in dem man schaut welcher drin ist und anschließend beim Hersteller anfragt welcher denn drin sein müsste bei der entsprechenden Rollladengröße oder nicht?
     
Thema: Rollladen als bewegliches Teil keine Gewährleistung nach VOB
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