BG Bau - Wann Helfer melden?

Diskutiere BG Bau - Wann Helfer melden? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich habe schon so einiges zum Thema BG Bau gesucht und gelesen, jedoch noch nichts zu meinem konkreten Problem gefunden: Vor einiger...

  1. Darwin

    Darwin

    Dabei seit:
    14.10.2013
    Beiträge:
    7
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Hessen
    Hallo,

    ich habe schon so einiges zum Thema BG Bau gesucht und gelesen, jedoch noch nichts zu meinem konkreten Problem gefunden:

    Vor einiger Zeit als wir unsere Baugenehmigung für unseren Hausbau einreichten, füllten wir auch die Bauherrenauskunft aus, die uns von der BG Bau zugeschickt wurde.
    Wir hatten vor, Teile vom Innenausbau in Eigenleistung durchzuführen. Wer genau uns dabei helfen sollte, haben wir damals nicht gewusst. Das haben wir damals auch so eingetragen.

    Nun nähert sich die Zeit des Innenausbaus und wir können die Helfer mehr oder weniger benennen. Wer genau wann wie lange hilft, können wir natürlich noch nicht voraussehen.

    Jetzt zur Frage: Es gibt ja eine Meldepflicht. Müssen wir die Helfer vorab anmelden d.h. bevor diese anfangen?
    Die Meldepflicht innerhalb einer Woche nach Beginn des Bauvorhabens bezieht sich sicher auf das Bauvorhaben selbst, also den Hausbau als Gesamtprojekt, oder?
    Oder reicht es aus, wenn wir erstmal nichts melden und dann nach Abschluss der Arbeiten das Bautagebuch einreichen?
     
  2. #2 Jessi75, 16.10.2013
    Jessi75

    Jessi75

    Dabei seit:
    29.01.2009
    Beiträge:
    858
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    kfm. Angestellte
    Ort:
    NRW
    Man wird eigentlich regelmäßig von der BG angeschrieben. Bei uns war es so ca. alle 6 Monate. Auf dem Schreiben steht eigentlich auch immer ein Zeitraum, für den die Angaben gemacht werden sollen. Also wenn du das letzte Schreiben z. B. am 31.03. bekommen hast, würde auf diesem Formular der Zeitraum vom 01.04. - 15.10. stehen. Dann gibst du an, wer in diesem Zeitraum wann und was geholfen hat. Und irgendwann kommt dann das nächste Schreiben usw. Du musst immer Angaben zu erledigten Arbeiten machen, nicht zu dem, was du noch evtl. vor hast. Ich habe immer ein separates Beiblatt dazu gelegt wo alles genau aufgeführt war. Also Datum, Name, Dauer, Tätigkeiten. Das hat die BG so akzeptiert und es gab weder nachfragen noch Zweifel an der Richtigkeit.

    Edit: Ich habe immer Fotos gemacht. Zum einen um den tatsächlichen Baufortschriff zu dokumentieren aber auch um nachher noch zu wissen, wer wann geholfen hat. Zusätzlich habe ich mir diese Daten auch aufgeschrieben. Es ist wichtig, dass du das wirklich schon während der Bauphase machst, nachher kriegt man das nicht mehr zusammen.
     
  3. howa

    howa

    Dabei seit:
    09.02.2009
    Beiträge:
    241
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bautechniker
    Ort:
    Niederbayern
    Hallo,

    man kann nur Angaben machen die schon passiert sind. Bei allen Gewerken wo Firmen da waren, die eintragen. Bei der Eigenleistung muss jeder selber wissen was er einträgt. (Bauherr mit Frau oder Mann, am besten :-))

    Arbeiten die noch nicht gemacht wurden, nicht ausfüllen oder nur kurz vermerken das diese noch nicht gemacht sind.

    wie schon geschrieben, die melden sich öfters.
     
  4. Darwin

    Darwin

    Dabei seit:
    14.10.2013
    Beiträge:
    7
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Hessen
    Hallo. Danke für eure Antworten.

    Das ist zunächst mal eine gute Nachricht, dass man nicht selber tätig werden sondern einfach warten muss. Dann verstehe ich jedoch ehrlich gesagt nicht, wie da jemand versichert sein soll, wenn er vorher nicht angegeben wurde. Man meldet das Bauvorhaben an ohne Angabe wer mithilft. Ein halbes Jahr später passiert einem Freund ein Unfall. Dann kommt die BG und stellt fest, dass sie dafür geradesteht, obwohl der Freund nicht angemeldet wurde?
     
  5. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Nein.
    Wenn etwas passiert, stellt sie natürlich fest, daß es sich um eine nicht versicherte Gefälligkeitsleistung handelt...
    Aber wenn nichts passiert ist, war es hingegen eine beitragspflichtige Hilfeleistung...

    Daher entweder VORHER die Deckungszusage einholen oder gleich eine separate kommerzielle Versicherung für die Bauhelfer abschließen.
     
  6. Darwin

    Darwin

    Dabei seit:
    14.10.2013
    Beiträge:
    7
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Hessen
    Aber es heißt doch immer, ein Bauherr wird für die Bauzeit automatisch Mitglied der Berufsgenossenschaft. Ist er (und seine Helfer) dann nicht auch automatisch versichert?

    Was Julius da gerade sagt ist so, als würde ich ein Auto fahren mit einer neuen teuren Lichtanlage, die sich allerdings immer abschaltet sobald es dunkel wird oder regnet. Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.
     
  7. UpsSry

    UpsSry

    Dabei seit:
    12.07.2012
    Beiträge:
    388
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing. (FH), konstr. Ing.-Bau
    Ort:
    Osnabrück
    Das war Sarkasmus! Die BG hats faustdick ;)
     
  8. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Seine Helfer ja - unter eben den genennten Einschränkungen.
    Er selbst aber NIE! Bauherr braucht also sowieso eine eigene (kommerzielle) Versicherung.

    Das geht den meisten auch bei der BG-Bau so - bis Sie es schmerzlich erleben.

    Überprüfung geht ganz einfach:
    Schildere der BG-Bau Dein Vorhaben vorab, mit dem vorgesehenen Helfereinsatz.
    Und fordere eine schriftliche Deckungszusage an (mit Verzichtserklärung auf die Einrede der Gefälligkeitsleistung)!
    Viel Spaß...
     
  9. #9 Jessi75, 21.10.2013
    Jessi75

    Jessi75

    Dabei seit:
    29.01.2009
    Beiträge:
    858
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    kfm. Angestellte
    Ort:
    NRW
    Als wir damals angefangen haben und ich nicht wusste wie das Formular richtig auszufüllen war usw. habe ich auch hier gefragt und von Julius den gleichen Tipp bekommen. Habe dann bei der BG angefragt, ob sie meinen Schwiegervater, Vater und Schwager versichern und um Deckungszusage gebeten. Als Antwort bekam ich einen zwei Seiten langen Brief mit der sinngemäßen Antwort, dass man mir das vorher nicht sagen kann sondern erst hinterher (ein Schelm wer dabei Böses denkt...) festlegen kann. Ich habe diese Personen dann auf allen Bögen angegeben aber keine Stunden in der Gesamt-Zahl aufgeführt, immer mit dem Hinweis, dass lt. Schreiben vom xx keine Versicherungszusage besteht. Das hat die BG auch alles so anerkannt und wir haben im Endeffekt nach Abschluss des BV rund 190,- bezahlt. Nachdem, was man sonst so liest, war das völlig in Ordnung.
     
Thema: BG Bau - Wann Helfer melden?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. bg bau nicht gemeldet

    ,
  2. bg bau helfer melden

    ,
  3. bg bau helfer anmelden

    ,
  4. bg bau stunden angeben,
  5. bg bau eintragungen,
  6. bauherrenauskunft bgbau,
  7. bg hausbau helfermelden,
  8. bg bau,
  9. bg bau innenausbau,
  10. bg bau bauherrenauskunft formular pdf,
  11. wie oft bg helferstunden melden,
  12. bg bauhelfer anmelden,
  13. BG Bau bauherrenauslunft,
  14. bg bogen erstellung des bauvorhabens,
  15. bgbau helfer wann melden,
  16. baugenehmigung weiterleitung an bg bau,
  17. bg bau bauvorhaben automatisch angemeldet,
  18. warum eine Bauherrenauskunft,
  19. haus Renovierung bau bg,
  20. überprüft BG die angegebenen bauhelfer?,
  21. bauherrenauskunft,
  22. bauhelfer zu spät gemeldet,
  23. Gefälligkeitsleistung bg bau,
  24. bg bau erstellung des bauvorhabens,
  25. deckungszusage bg bau
Die Seite wird geladen...

BG Bau - Wann Helfer melden? - Ähnliche Themen

  1. (Nachträgliche) Schwarze oder weiße Wanne?

    (Nachträgliche) Schwarze oder weiße Wanne?: Hallo, wir sanieren einen Altbau aus den 60ern in NRW. Zurzeit befassen wir uns mit dem feuchten Keller. Zu Anfang war der Plan, das Gebäude...
  2. Weiße Wanne undicht

    Weiße Wanne undicht: Wir haben eine Doppelhaushälfte aus 1997 mit weißer Wanne vor 4 Jahren gekauft..jetzt ist beim Hochwasser vor 2,5 Jahren und jetzt bei den starken...
  3. Blaue Abdichtung unter Fliesen-Boden in Dusche in Keller (ohne Wanne, boden-gleich)

    Blaue Abdichtung unter Fliesen-Boden in Dusche in Keller (ohne Wanne, boden-gleich): Wir haben ein im Jahr 1980 gebautes altes Haus, wegen einem Wasserschaden im Keller muss alte Fliesen entfernt werden und neue Fliesen drauf...
  4. Grundwasser trotz Wanne? Wie vorgehen

    Grundwasser trotz Wanne? Wie vorgehen: Hi zusammen, wir haben ein EFH, vollunterkellert (BJ 1978) und haben gerade "etwas" Hochwasser hier in Celle (sieht man ja in den Medien). Das...
  5. Definition Weiße Wanne - Wer kann helfen?

    Definition Weiße Wanne - Wer kann helfen?: Hallo zusammen, ich bin auf der Suche nach einer rechtsverbindlichen Definition zum Thema " Weiße Wanne". Kurz zum Hintergrund. Wir haben...