Wand Krumm/aus der Flucht 2 cm auf 3,7 m Länge

Diskutiere Wand Krumm/aus der Flucht 2 cm auf 3,7 m Länge im Trockenbau Forum im Bereich Neubau; Hallöchen, unser Bodenleger hat gestern abend beim Kleben des Vinyl festgestellt, dass die Rückwand unserer Küche aus der Flucht abweicht bzw....

  1. #1 SteffenFR, 16.10.2013
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    Hallöchen,

    unser Bodenleger hat gestern abend beim Kleben des Vinyl festgestellt, dass die Rückwand unserer Küche aus der Flucht abweicht bzw. krumm ist, denn bis etwa Mitte der Wand passt alls und dann macht die Wand einen "Knick" wodurch die Küchenbodenfläche nicht mehr rechtwinklig ist, was Sie eigentlich sein sollte.

    Meine Fragen, da ich aus den Maßtabellen nicht so ganz schlau werde.

    1. Ist die Wand außerhalb der Toleranzen?

    2. Wie kann sowas behoben werden, wenn die STänderwände auf dem Rohboden montiert wurden und inzwischen der Estrich und alles schon längst drin ist. Gestern wurde auch der Vinalboden gelegt (Könnte im Notfall aber schadenfrei entfernt werden) und am kommenden MOntag soll die küche eingebaut werden.

    3. Der Architekt als Bauleiter hat da auch ni drauf geachtet, als der die Abnahme für den Rohbau und den Rohinnenausbau gemacht hat. Wobei das wohl gar ni zu sehen ist mitm bloßen Augen direkt.

    Ergänzende Angaben:

    Mehrfamilienhaus
    Eigentumswohnung über BT (BT ist aber sehr umgänglich)

    Aktuell haben wir sowieso mit dem Trockenbau=Gipser Probleme, da die uns bei Nachbesserungsarbeiten einen Schaden an der Tapete gemacht haben, weil se selbige einfach nur aufgerissen haben um eine Telekomunterputzdose nachzuspachteln, anstatt die Vliestapete sauber einzuschneiden und aufzuklappen. Er ist der Ansicht, da schon tapeziert sei, müsse er den Murks nicht ersetzen jetzt, jedoch hatten seine Mitarbeiter vorm Tapezieren schon die Aufforderung nachzubessern und haben das nur unzureichend getan. Wir konnten dann aber auch nicht mehr länger warten, dass die nochmal kommen und nochmal nachbessern.

    IMAG0779.jpg

    Eine weitere Frage habe ich noch:

    Der Trockenbauer sollte "tapezierfertige" Wände übergeben, was gleichbedeutend ist, dass die Wände Q2 haben müssen, nach allem was ich gelernt habe inzwischen.

    Nun waren an den Wänden noch Sinterschichten und beim Trockenbau waren die Stoßfugen der Platten nicht ordentlich abgeschliffen, Schrauben waren nicht ordentlich zugespachtelt und sogar das Armierungsgewebe der Stoßfugen für die GK Platten war noch zu sehen an der Oberfläche. Der gute Mann behauptet nun, das Nachschleifen wäre ne Sonderleistung und keine Schaffung eines mangelfreien Gewerkes seinerseits gewesen. Wer hat nu recht? Ich oder er?
     
  2. #2 Gast036816, 16.10.2013
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    Gast036816 Gast

    zur letzten frage: was steht im vertrag zur oberflächenqualität? Q2?

    die massabweichung kann nur nach DIN 18202 geprüft werden, die habe ich gerade nicht griffbereit.
     
  3. #3 SteffenFR, 16.10.2013
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    Hallo Rolf,

    im Vertrag steht drin, dass die Oberflächen Tapezierfertig hergestellt werden. Soweit ich mich eingelesen habe laut geltender Rechtssprechung bedeutet dies, dass die Oberflächen in Q2 gespachtelt sein müssen. Dies wurde mir ja auch vom Gipser mal bestätigt, als es darum ging, ev. auf Q3 aufzuwerten vom Putz und dann nur zu streichen. Wir haben uns aber für Tapete dann entschieden.

    So ganz schlau werd ich aus dieser Maßtabelle nach DIN noch nicht, ich bin jetzt der Meinung, dass eine Abweichung von gerade einmal 12 mm noch im Toleranzbereich wäre, aber sicher bin ich mir da nicht.
     
  4. #4 Gast036816, 16.10.2013
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    Gast036816 Gast

    grenzabmaße im Grundriss bis 3 m = +/- 12 mm, bei 3 bis 6 m = +/- 16 mm.

    theoretisch kann die abweichung noch im toleranzbereich liegen, wenn bei 3,70 m der spielraum von + 16 bis - 16 mm gilt und insgesamt 32 mm beträgt. das problem bei deiner geschichte ist, dass es erst jetzt auffällt und nicht zum zeitpunkt der wanderrichtung. um den mangel jetzt zu beseitigen, fallen höhere kosten an - estrich !

    ob der begriff tapezierfertig gleich Q2 entspricht, dazu müssten wieder urteile herangezogen werden!
     
  5. #5 JWerner153, 17.10.2013
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    Sorry Ralf, schön das du keine anderen Probleme hast aber hier zählen Inhalte !!!!!!!!!!!
    Ansonsten einfach mal die Erläuterungen zur DIN lesen und nicht nur die Tabelle versuchen zu verstehen.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 17.10.2013
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    Schön, Herr Werner, dass Sie die Kommentare haben (und wohl auch verstanden),nur hilft es wenig, andere zu schlagen, statt hier konkret zu werden.
    Entweder konkrete Nachfragen oder konkrete Hinweise, aber nicht nur - Du bist ja sooooo dooooof. :motz

    PS - das hier ist der erste Beitrag von jemandem mit dem (Vor)Namen Ralf. Wer immer also angesprochen sein sollte, .......
     
  7. #7 JWerner153, 17.10.2013
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    Ralf Dühlmeyer,
    sorry aber der Beitrag wurde wohl gelöscht. Da meinte jemand sich über die Rechtschreibung anderer lustig machen zu müssen.
    Weder schlage ich noch stelle ich andere für dumm hin aber der einfachste Weg ist nun mal die Erläuterungen zu lesen weil da eben steht bzw. sogar gezeichnet ist wie die Tabellen zu interpretieren sind.
    Alles andere würde hier wohl zu weit führen.
     
  8. Baumal

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    dann zeig sie doch mal.
    weshalb sollte es zu weit führen?

    wir sind alle hier, um auch zu lernen.
     
  9. #9 JWerner153, 18.10.2013
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    Ich bin aber nicht euer Lehrmeister ;-)
    Der Hinweis wo ihr es genau nachlesen könnt sollte doch wohl reichen.
    Zu weit führen würde eine Erklärung der Erläuterungen weil das nun mal auf dem Papier besser ersichtlich ist.
    Erkläre du mal eine Zeichnung die der andere nicht sehen kann. Oder soll ich die auch noch einstellen ?
    Als Architekt sollte man allerdings die DIN und Ihre Erläuterungen kennen oder zumindest wissen wo es steht ;-(
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 18.10.2013
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    Nein,aber leider öfter mal der Schlaumeister.

    Keiner ahnt auch nur, was Du da andeuten willst (zumal ja nicht mal der Vorname stimmt - ergo kein vernünftiger Bezug herstellbar ist), aber erklären willst Du es auch nicht, weil das ja so schwer ist ohne Bilder.
    *Daumennachuntensmiliesetz*
     
  11. #11 JWerner153, 18.10.2013
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    Lass es einfach Ralf, woher weißt du das keiner ahnt was ich andeuten will ? ( nur weil du als angeblich Studierter es nicht verstehst ? )
    wer sich als Schlaumeier hinstellt kann man ja öfter hier nachlesen. Du selbst hast doch den offenen Brief verfasst wonach das hier keine Bastelstube werden soll aber in deine Beiträgen machst du genau das Gegenteil ;-( ( damit meine ich nicht diesen sondern generell )
    Ich weiß nicht wo Euer Problem liegt ? Weil ihr die DIN nicht finden könnt oder nicht lesen könnt ?
    Übrigens stimmt der Name bei den meisten Mitgliedern nicht und wieso muss man einen Bezug zum Namen herstellen können ?
     
  12. #12 Gast036816, 18.10.2013
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    ich sah mich erst einmal nicht angesprochen, obwohl er mich bestimmt gemeint hatte.

    @ JWerner - ich habe andere probleme, ich löse auch probleme der anderen. ich schaffe mir aber auch keine probleme, wenn du querschläger hier einstellst. die din 18202 kenne ich, ich kann sie auch deuten. deswegen habe ich auch geschrieben, das ´theoretisch´ die abweichung noch im soll liegen kann. da kommt es jetzt auf die genauigkeit der messung und auf die messansatzpunkte an, um die abweichung soll-ist festzustellen. es gehört schon ein wenig mehr dazu, als nur den buckel mit dem maß x darzustellen.

    was mir nicht klar ist, warum schlägt sich der TE mit dem trockenbauer rum, wenn er doch mit einem BT ein vertragsverhältnis hat?
     
  13. #13 JWerner153, 18.10.2013
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    Das kommt davon wenn hier Beiträge gelöscht werden und der Zusammenhang fehlt ;-(
    Und nein Rolf a i b, du warst nicht gemeint sondern der Ralf der meinte deine Rechtschreibung bemängeln zu müssen. ( keine Ahnung ob hier nur der Ersteller oder sonst wer Nachrichten löschen können. Auf jeden Fall ist der Beitrag weg. Stand direkt unter deinem )
    Mit der DIN hast du Recht, deswegen habe ich auch geraten in die Erläuterungen zu sehen weil es eben nicht ausreicht die Tabellen zu lesen.
    Weiß nicht was Ihr für ein Problem habt aber wenn ich ne Frage hätte wäre mir ein Hinweis darauf wo es steht viel wertvoller als die Kommentare die nur teilweise stimmen. In Deutschland steht nun mal alles irgendwo geschrieben und damit kann ich was anfangen und zur Not meinem gegenüber auch was vorlegen. Was nützt mir ein : Das hat mir einer gesagt im Streitfall ?
     
  14. R.B.

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    Da stand nur noch ein Beitrag von Josef in dem er einen Ralf angesprochen hatte, der aber nichts mit dem Thema hier zu tun hatte. Ob der Josef damit mich oder meinen Vornamensvetter gemeint hat, oder einfach irgendwas durcheinander ging, das kann ich nicht sagen. Spielt auch keine Rolle, hatte mit diesem thread auf jeden Fall nichts zu tun.

    Gruß
    Ralf
     
  15. Peeder

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    so, dann können wir ja mal wieder zum Thema zurück kommen.

    Zur Toleranz wurde ja schon einiges gesagt, ob es für einen Abbruch oder Mangel reicht, entscheiden andere .

    Tapezierfertig ist nicht unbedingt Q 2 , Q 2 ist eine Buckelpiste, das reicht gerade mal für eine grobe Raufaser.
    Daran ändert Q 3 auch nix, Q 3 ist nix anders, als ein Porenverschluss mit Spachtel, auf besagter Buckelpiste.

    Erst wenn lt. Vertrag erhöhte Anforderungen an die Ebenheitstoleranz gefordert wurde, sie die Sache schon anders aus.
    Tapezieren kann ich auch auf eine Wand, die krumm ist.

    Peeder

    Den Anhang Anforderungen Oberfläche-Trockenbau-neu.pdf betrachten
     
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