Wasserdruck des Hausanschlusses

Diskutiere Wasserdruck des Hausanschlusses im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, da der Wasserdruck an unseren Entnahmestellen in unserem Einfamilienhaus zu gering war, haben wir nachgemessen und festgestellt, dass nur...

  1. #1 Stepss73, 16.10.2013
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    Hallo,
    da der Wasserdruck an unseren Entnahmestellen in unserem Einfamilienhaus zu gering war, haben wir nachgemessen und festgestellt, dass nur ca. 2 bar am Haus ankommen. Das scheint für die Dusche im Dachgeschoss, eindeutig zu niedrig zu sein.
    In der AVBWasserV stehen leider keine Zahlen.
    Habt ihr Erfahrungswerte wie hoch der Mindestdruck sein muss, den der Wasserversorger liefert?
    Gruss Stephan
     
  2. #2 ralf9000, 16.10.2013
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    Mein Wissensstand: Wasserversorger müssen in Neubaugebieten einen Mindestwasserdruck von 2 bar für Erdgeschossgebäude garantieren.

    Aber die Experten werden sicher noch antworten ... :)
     
  3. #3 robert0204, 16.10.2013
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    Normalerweise gibt der Versorger einen Mindest Druck an, den er Garantiert. Wenn Dir dieser Druck nicht ausreicht, dann brauchst Du halt eine Druckerhöhungsanlage.
    Wobei auch 2 bar bei entsprechender Anlagenauslegung ausreichen können.
    Aber Dein Wasserfilter am Hauseingang ist sauber und in Ordnung?
     
  4. #4 Stepss73, 16.10.2013
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    Hallo,
    der Wasserfilter ist sauber und 2 bar reichen definitiv nicht. Die Brause bekommt das Shampoo
    nichtmal richtig aus den Haaren...
     
  5. #5 Anda2012, 16.10.2013
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    Von der Bauleitung zum Formularausfüllen
    Sicher, dass es am Druck liegt? Seid ihr evtl. in ein anderes Wassergebiet gezogen und habt ihr jetzt weicheres Wasser? Kenne diesbezüglich (Wasserhärte) die Ecke nicht.
     
  6. #6 Stepss73, 16.10.2013
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    Hallo, es liegt am Druck. Übertrieben gesagt, tröpfelt die Bause nur.
     
  7. #7 Achim Kaiser, 16.10.2013
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    Stellungnahmedes DVGW zur AVBWasserV von 1985

    Gebäude mit EG 2,00 bar
    Gebäude mit EG + 1.OG 2,35 bar
    Gebäude mit EG + 2.OG 2,70 bar
    Gebäude mit EG + 3.OG 3,05 bar
    Gebäude mit EG + 4.OG 3,40 bar

    gemessen am Hausanschluss, ist aber kein Gesetz nur eine Empfehlung !

    In Gebieten mit gewachsender Struktur kanns auch mal drunter liegen.

    Druck an der Entnahmestelle schon mal gemessen ?
    Bei 2 bar Eingangsdruck kann man auch eine DIN-gerechte Installation hinbekommen.
    Macht u.U. eben etwas mehr Aufwand.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  8. #8 Stepss73, 16.10.2013
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    Hallo,
    an der Entnahmestelle im EG sind es 1,5 bar. Die Installation besteht seit 40 Jahren. Nur im DG ist ein Bad hinzugekommen.
     
  9. #9 Achim Kaiser, 16.10.2013
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    Der Mindestfließdruck sollte 1 bar nicht unterschreiten.
    In Fällen mit knappem Druck gibts auch Armaturen die noch mit 0,5 bar Versorgungsdruck funktionieren.

    Wenns blos tröpfelt .... nicht gut.

    Wurden die Versorgungsleitungen neu verlegt oder wurde am bestehenden Netz angeschlossen ?

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  10. #10 Stepss73, 16.10.2013
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    Die Leitungen wurden anscheinend beim Hausbau vorsorglich bis ins DG verlegt.
    Das letzte Leitungsstück wurde angesetzt.
    Gruß
    Stephan
     
  11. #11 ralf9000, 16.10.2013
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    Welche Rohre und wie kalkhaltig ist das Wasser über 40 Jahre gewesen? Vielleicht ist das Problem ein niedriger Leitungsquerschnitt, der keinen normalen Durchfluß mehr ermöglicht.

    Hier gab es ja dann einen Blick ins Bestandsrohr, wie sah es aus?
     
  12. #12 Stepss73, 17.10.2013
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    Hallo,
    die Leitungen waren ok. Nichts verstopft. Es geht mir darum, welchen Druck der Versorger liefern muss?
    Das Wasser läuft aber für meinen Geschmack sollte es deutlich stärker sein.
    Gruß
    Stephan
     
  13. #13 Achim Kaiser, 17.10.2013
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    Die Empfehlung steht oben ... *müssen* tut der Versorger nichts.

    Üblicher Weise werden die Empfehlungen übererfüllt.
    Es kann jedoch gewachsene Netzte geben, geographische Umstände vorhanden sein, die da für Einschränkungen sorgen können.

    Im Einzelfall kann da auch auf eigene Kosten - in Abstimmung mit dem Versorger (zwingend erforderlich !) - eine Druckerhöhungsanlage installiert werden.

    In der Regel sind die Einschränkungen - so es welche gibt - bekannt und können berücksichtigt werden.
    Es können auch zu kleine Rohrdurchmesser bei der Erweiterung eingesetzt worden sein ...
    Solche Details lassen sich nur vor Ort prüfen.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  14. R.B.

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    War das schon immer so?
    Wenn ja, warum ist das früher nicht aufgefallen?

    Die 2bar sind sicherlich nicht der Brüller, aber andererseits auch kein Beinbruch. Wird das bei Auswahl der Rohrquerschnitte und der Armaturen berücksichtigt, dann kann eine Anlage auch mit 2bar funktionieren. Ich vermute eher, dass hier nach Schema F verfahren wurde, und sowohl bei den ursprünglichen Leitungen, also auch bei der Erweiterung, dieses Thema nicht ausreichend berücksichtigt wurde.

    Aber nachdem Du auf Rückfragen nach Rohrquerschnitten nicht antworten möchtest, bleibt nur die Antwort auf Deine Frage, "was muss der Versorger"......er muss gar nichts. Er muss hygienisch einwandfreies Wasser liefern, und sollte sich an die Empfehlungen halten. Der Rest ist Sache der ausführenden Firma. Ob hier wirklich eine Druckerhöhung sinnvoll ist, da habe ich so meine Bedenken. Aber wenn Du darauf bestehst, dann soll sich die Firma halt mit dem Versorger in Verbindung setzen und Dir dann ein Angebot unterbreiten.

    Gruß
    Ralf
     
  15. #15 Stepss73, 17.10.2013
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    Hallo,
    laut AVBWasser V gibt es sehrwohl eine Verpflichtung. Aber das Thema läuft aus dem Ruder...
    Danke für die Antworten.
     
  16. R.B.

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    Dann schau mal in die Versordnung:


    Die 2bar am Hausanschluss sind nach allen Empfehlungen ausreichend. Bin mal gespannt, woher Du ein Recht auf einen höheren Druck ableiten möchtest.

    Was sagen überhaupt die TAB Deines Versorgers dazu?
     
  17. #17 Stepss73, 17.10.2013
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    Wi steht da 2 bar?
     
  18. R.B.

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    Du hast doch gesagt, dass an Deinem Hausanschluss der Druck 2bar beträgt...oder nicht?

    Ich hatte doch geschrieben, dass man aus der Verordnung keinen Druck von x bar ableiten kann. Es gibt Empfehlungen DVGW etc. evtl. hat der Versorger auch in seiner TAB einen Mindestdruck zugesichert, aber ansonsten sehe ich nicht, warum Du behaupten könntest, dass der Versorger einen höheren Druck liefern müsste.
     
  19. R.B.

    R.B.

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    Hier mal einen Auszug aus den TAB eines Versorger:

    Keine Ahnung was Dir Dein Versorger zugesichert hat, aber wenn es keine derartige Vereinbarung gibt, dann sehe ich keine Chance.
     
  20. Taipan

    Taipan

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    Bei unseren Versorgern hier in der Gegend muss die Änderung der Anzahl und die Verlegung von Entnahmestellen angezeigt werden. Ein neuer Entwässerungsplan muss erstellt werden, eine Neubemessung des Hausanschlusses muss erfolgen und damit eine Prüfung ob der vorhandene Hausanschluss überhaupt geeignet ist, die Anlgage zu ver-/entsorgen.

    Blöde Frage: Hast du die Gegenhmigung des Ver- und Entsorgers? Dort steht dann alles Notwendige drin.
     
Thema: Wasserdruck des Hausanschlusses
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