Holzständer GKP Doppelbeplankung, erste Lage spachteln mit UP210?

Diskutiere Holzständer GKP Doppelbeplankung, erste Lage spachteln mit UP210? im Trockenbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir sind gerade dabei Trockenbauwände zu errichten. Diese müssen laut Brandschutzrichtlinien FS60 doppelt mit...

  1. #1 Sanierer86, 18.10.2013
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    Hallo,

    wir sind gerade dabei Trockenbauwände zu errichten. Diese müssen laut Brandschutzrichtlinien FS60 doppelt mit Feuerschutzgipskartonplatten beplankt werden. Mit welchem Material sollten wir die GKP spachteln?
    Wir haben noch ein paar Säcke UP 210 Kalk-Zement-Unterputz ist das geeignet, für die erste Lage? Falls nein was kann man nehmen? Und was dann für die zweite Lage im "Sichtbereich".
    Danke für eure Antworten!

    Grüße
     
  2. Peeder

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    kenn ich nicht

    Ständerwand F 60 DIN 4102

    Der Spachtel, der zum System Ständerwand F 60 B laut AbZ zu verwenden ist.



    Alles andere ist Murks und unverantwortlich.


    Peeder
     
  3. #3 Gast943916, 18.10.2013
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    genau wie Peeder schreibt, bei Verwendung von anderen Materialien verlierst du die Zulassung, nebenbei gefragt, wer erstellt die Übereinstimmungserklärung?
     
  4. Peeder

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    der Errichter :konfusius

    Iss leider so, erst wenn es " fakelt " wird nach einen Fachunternehmen gefragt.

    60 Minuten können lebensrettend sein !!!!

    Peeder
     
  5. #5 JWerner153, 18.10.2013
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    Für die erste Lage gibt es gebrauchsfertige Spachtelmassen , pastös direkt aus dem Eimer zu verwenden. Dieser muss natürlich so wie auch der für die 2. Lage vom selben Hersteller kommen wie alles andere auch .
    Du kannst die Wand nach DIN oder nach ABP der Hersteller bauen.
    Warum Holzständer ? Ihr habt wohl einen Wald hinterm Haus ?
     
  6. #6 Sanierer86, 18.10.2013
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    Du hast natürlich recht F60!

    Danke für den Hinweis mit der Übereinstimmungserklärung, ist diese zwingend erforderlich? Auch wenn wir die Trockenbauwände selbst errichten, können wir die Erklärung dann selbst ausfüllen? Oder muss diese zwingend von einem fachkundigen Unternehmen erstellt werden?
    Könnte das auch mein Bauleiter (Architekt)?

    Die Gipskartonplatten sind LaFlamm von LaFarge, muss dann auch der Spachtel von LaFarge kommen wenn ich dies richtig verstehe? Werde ich am Montag mal den Baustoffhändler meines Vertrauens danach befragen....

    Ja Wald wäre da, die Sparren vom alten Dach auch und ne Schreinerei ist auch in der Familie, von demher spricht vieles für Holzrahmen :hammer:
     
  7. Peeder

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    Eine Übereinstimmungserklärung kannst du nur ausfüllen, wenn du als Errichter etwas erklärst, was mit irgend einer Vorschrift/Einbauanweisung ect. mit dem was du errichtet hast, übereinstimmt.
    In diesen Falle eine Wand, Holzständer F 60 B .
    Du hast La Flamm DF - Siniat ( Lafarge ist nicht mehr )
    Also ein Prüfzeugnis von Siniat nach der gewählten Konstruktion anfordern, und danach bauen, und dann kannst du erklären, das alles so ist, wie dort geschrieben steht.

    und nicht wie TB meister , pastöse masse reinschmieren, ohne zu Prüfen ob die zulässig ist ( tschuldigung das mußte sein, von eine Meister erwarte ich etwas anderes )

    Im Anhang mal ein Auszug von Lafarge, ist noch gültig, danach das System auswählen und bauen !

    HW 60 /80

    Peeder
     

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  8. #8 Sanierer86, 19.10.2013
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    Peeder, vielen dank für die Infos!

    Sehe ich das richtig, dass ich F60 nur mit dem System HW 60/110 erreiche und meine Ständer dann nur 40x60 stark sein dürfen?
    Meine geplanten Ständer haben 60x80mm. Kann ich dann das System HW80/130 nehmen und erreiche damit nur durch die 80er Dämmung und 2x LaFlamm 12,5 F90-B ? Dies wäre dann ja sogar besser als F60....

    Ich habe 2 Ständerwände die mir der Zimmerer bereits gestellt hat diese sind aussteifende Tragwände. Diese haben 3 16x12er Stützen, der rest sind 16x6er Ständer . Laut Architekt reicht es diese auch beidseitig doppelt mit LaFlamm zu beplanken.
    Bekomme ich dann hierfür auch eine Übereinstimmungserklärung? Ist ja laut deinem PDF kein System von LaFarge/Siniat.

    Außerdem soll die Kehlbalkendecke und Dachschräge F60 werden. Wie schaut es hier aus? Habe auch hier geplant diese mit 2xLaFlamm zu verkleiden...

    Danke!
    Grüße
     
  9. #9 JWerner153, 19.10.2013
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    Hallo Peeder, wo bitte steht geschrieben das ich die pastöse nicht verwenden darf ??????????? La Fillfix ( weil wir grade bei Siniat sind ) ist ein Fugenfüller nach DIN 13963 und ob ich die aus dem Sack oder pastös kaufe bleibt ja jedem frei.
    Im Prüfzeugnis bei Siniat steht auch nicht das du die Platten vom Hersteller verwenden musst sondern Gipsplatten nach DIN 18180 oder nach DIN EN 520. Das gleiche gilt für die Profile. ( nach DIN EN 14195 )
    Noch ist das so, wie es nach dem 01.04 aussieht kann noch nicht mal der Hersteller sagen.
     
  10. Peeder

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    kannst du nehmen.

    TB Meister- ich bekomme bestimmt wieder einen Rüffel, daher ignoriere ich dich einfach .

    Bei Bedarf erkläre ich auch mal den großen Unterschied zwischen den Fertigen ( Pastösen ) Spachtel und der Sackware, die noch angemacht werden muß.



    Peeder
     
  11. #11 JWerner153, 19.10.2013
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    Peeder, kannst mich ruhig ignorieren aber muss dir aber nicht peinlich sein wenn andere auch mal Recht haben ;-)
    Den Unterschied brauchst du mir nicht zu erklären, aber das hat nix damit zu tun ob ich den für diesen Zweck verwenden darf oder nicht !!!!
     
  12. R.J.

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    Doch können sie. Vielleicht wollen es nicht alle können.
    Entweder du baust weiter nach Norm oder einen geprüften Aufbau. Wenn das abP zum 01.04 abgelaufen ist, dann wird es (in beinahe allen Fällen) ein neues abP geben, dann baust du danach. Da stehen alle Zutaten drin, die der abP-Inhaber hat prüfen lassen. So einfach.
     
  13. #13 JWerner153, 20.10.2013
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    R.J, das ist schon klar aber erst wenn du das ABP hast kannst du auch danach bauen und zum 31.03 erlöschen die AbPs aller Hersteller. Die Hersteller haben auch keinen Einfluss wann das neue ABP die Zulassung bekommt weil das prüfende Institut die Reihenfolge bestimmt.
    Es wird auch keine Übergangszeiten geben.
    Ich meinte das aber vor allem im Bezug auf die ABPs von Siniat. Denn noch kannst du da Materialien anderer Hersteller verwenden aber auch die werden die neuen ABPs anpassen. ( denke ich zumindest )
    Nach DIN ist ja mehr oder weniger Standard, wenn du was spezielles brauchst bist du doch wieder auf die ABPs der Hersteller angewiesen.
    Wer die Leidtragenden der Geschichte sind wissen wir wohl all zu gut ;-(
     
  14. R.J.

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    Viele abPs laufen zum Stichtag ab, aber längst nicht alle. Ein abP bekommt auch keine Zulassung sondern wird erteilt.
    Die "Übergangszeiten" gab es seit mindestens 2010, da wurde das magische Datum 01. April 2014 festgelegt. Kann also keiner sagen er wusste von nichts.
    Das nicht mehr willkürlich Produkte verschiedener Hersteller mit einer technischen Regel als kleinstem gemeinsamen Nenner gemischt werden dürfen hat letztendlich damit nicht allzuviel zu tun. Das liegt einzig und allein am Hersteller der seine Konstruktionen mit expliziter Vorgabe der Produkte prüfen lässt. Mehr Kombinationen, mehr Prüfung, mehr Kosten.
    Das alle jammern kann ich nicht verstehen, erzieht mal eure Lieferanten.
    Als Standard würde ich die normativen Konstruktionen jetzt nicht sehen. Es ist eher umgekehrt, dass überwiegend nach abP gebaut wird. Die Konstruktionen nach abP sind oft wirtschaftlicher.

    Naja, da kann man lange philosophieren...
     
  15. #15 JWerner153, 20.10.2013
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    Ja klar steht der Termin schon länger aber solange die neuen ABPs nicht da sind kann man schlecht danach bauen. Es wird auch noch mehr Papierkram geben weil eben ein Prüfzeugnis nur noch explizid für GENAU den geprüften Aufbau erteilt wird.
    Und Lieferanten erziehen ??????????
    Ich denke die Hersteller werden ihre extra Kosten durch Preiserhöhungen wieder reinholen und da kann auch der beste Lieferant nicht mehr auffangen ;-(
    Ja philosophieren kann man da wirklich lange und ändern können wir es sowieso nicht.
    Bleibt abzuwarten ob es auch umgesetzt wird. Ich denke mal mind. 25 % der TB Firmen wissen davon gar nichts und weiteren 25 % war und ist es egal was im ABP steht.
     
  16. R.J.

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    Prüfzeugnisse werden auch jetzt nur für den geprüften Aufbau erteilt. Die Beschreibung der Komponenten wird nur genauer. Als Beispiel: Du kannst zukünftig nicht mehr ein Wandprofil Profil des Herstellers X mit dem Profil des Herstellers Y austauschen. Es sei denn es ist geprüft und so im Prüfzeugnis beschrieben.
    Die Lieferanten dahingehend erziehen, das du Wandprofil des Herstellers X bestellt und nicht Hersteller Y bekommst.
     
  17. #17 Gast943916, 21.10.2013
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    :28:


    Die Lieferanten wissen das und stellen sich darauf ein
     
  18. #18 JWerner153, 21.10.2013
    JWerner153

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    Das stimmt natürlich, bisher haben die auch gemacht was sie wollten aber wenn man das Material ein paar mal zurückgehen lässt wurde es besser ;-)Ja die Lieferanten sollen wohl genauso in die Pflicht genommen werden aber ob die das auch umsetzten können und nicht gleich ausnutzen ...
    Mal sehen was da kommt.
    Die Prüfzeugnisse werden bisher eben nicht genau für den geprüften Wandaufbau verwendet. Bisher hat auch die vermeintlich höherwertige Platte automatisch auch das Prüfzeugnis erhalten. Also wenn du z.B statt einer einfachen GKF eine Piano F genommen hast war das bisher über ein und dasselbe ABP abgedeckt. In Zukunft soll es nur noch für genau die Platte und alle Zubehörteile gelten die auch in der Prüfung ( im Ofen ;-) waren. Das wäre ja dann eine Unmenge an ABPs
    Deshalb mehr Schriftkram für uns
     
  19. R.J.

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    Dann ist die Übereinstimmung mit der technischne Regel nicht erklärbar.
    JEIN! Wenn die Piano F im Prüfzeugnis nicht explizit beschrieben ist muss der abP-Inhaber die Verwendung ersteinmal zustimmen, in dem er z."b. eine "geringfügige Abweichung" bestätigt.
    Genau so ist es, wobei es kein Ofen im herkömmlichen Sinn ist und ein abP durchaus auch etwas dicker sein kann.
     
  20. #20 JWerner153, 21.10.2013
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    Das erste erklärst du ja im zweiten Satz selber ;-) Also die Piano F z.B muss bisher nicht explizid im Ofen ( ich weiß es ist keiner aber nennen tut man es so ;-) gewesen sein und KANN trotzdem das Prüfzeugnis haben. ( klar muss es dann auch so drin stehen ) Das ändert sich dann.
    Das mit der geringfügigen Abweichung wird wohl in Zukunft auch anders werden, sonst würde ja der Sinn der " Übung " verloren gehen.
     
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