Treppengeländergestaltung

Diskutiere Treppengeländergestaltung im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo! Wir planen gerade unsere Treppe in einer Doppelhaushälfte (Bauort: Hamburg). Nun gibt es Verwirrungen zur Geländergestaltung. Hat jemand...

  1. #1 moinsen, 19.10.2013
    moinsen

    moinsen Gast

    Hallo!
    Wir planen gerade unsere Treppe in einer Doppelhaushälfte (Bauort: Hamburg). Nun gibt es Verwirrungen zur Geländergestaltung. Hat jemand Erfahrungen mit der Frage gemacht, ob im Innenbereich zwingend vertikale Stäbe gewählt werden müssen und keine horizontale Stabanordnung gestattet ist? Letzteres fänden wir persönlich schöner ...
    Danke vorab und Grüße in die Runde,
    J.
     
  2. #2 Gast036816, 19.10.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    was da zu beachten, zu planen und im detail auszuführen ist, sollte dir der planer deines vertrauens sagen können, bzw. über die planung veranlassen muss.

    horizontale stäbe sind grundsätzlich möglich, jedoch muss z. b. der handlauf verkröpft ausgeführt werden. der verkröpfte handlauf muss jedoch ins treppensystem passen - z. b. den durchgang nicht einengen oder mindern.
     
  3. #3 feelfree, 19.10.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Ich gebe zu ich bin Laie und habe keine Ahnung, was die Füllstäbe eines Treppengeländers mit einer Wie auch immer gearteten Verkröpfung zu tun haben.

    Selbstverständlich dürfen waagrechte Stäbe eingesetzt werden, sonst würden die ja von den Treppenherstellern auch kaum verkauft werden. Du musst vermutlich nur unterschreiben, dass Du zur Kenntnis genommen hast, dass eine solche Geländerart für Räume, wo sich Kinder aufhalten können, nicht sicher ist und der Hersteller sich somit aus der Haftung nimmt.
     
  4. #4 Gast036816, 19.10.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    feelfree - den persilschein kannst du mit der verkröpfung vermeiden.
     
  5. #5 feelfree, 19.10.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Ah ok, danke. Ich habe gerade erst eine Treppe für unsere DHH ausgesucht - da ist mir bei keinem größeren Treppenhersteller mit zig verschiedenen Geländern je ein solch verkröpftes Modell aufgefallen. Ist also wohl eher was besonderes und nicht aus dem Standard-Baukasten...
     
  6. #6 Skeptiker, 19.10.2013
    Skeptiker

    Skeptiker

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    Dass mit der nach innen einspringenden Anordnung des obersten waagerechten Stabes (i.d.R. also der Handlauf) das Überklettern für Kinder erschweren und diese eher auf die Treppe bzw. das Podest fallen lassen.

    :mauer "Selbstverständlich darf man mit PKW nach Belieben schnell fahren, sonst würden Autos die schneller als 100 / 130 km/h fahren können, von den Herstellern ja auch kaum verkauft werden. Merkst Du was?

    In D gibt es in allen 16 Bundesländern hierzu unterschiedliche Vorgaben zwischen "im EFH ist alles zulässig, Geländer sind nicht erforderlich" (in NRW) bis hin zu detaillierten maßlichen Vorgaben.

    In der in allen Bundesländern außer NRW eingeführten DIN 18065 steht:

    "Geländer müssen so ausgeführt sein, dass Personen nicht hindurchstürzen können. Grundsätzlich ist das Füllstabgeländer mit senkrecht angebrachten Stäben dem Knieleistengeländer vorzuziehen. Treppengeländer in Gebäuden, in denen mit dauernder oder häufiger Anwesenheit von Kindern gerechnet werden muss, dürfen nur Öffnungen aufweisen, die nicht breiter als 12 cm sind."

    Was an der aus der Verkehrssicherungspflicht abgeleiteten persönlichen Haftung aber auch nichts ändert wenn das Kind erstmal in den Brunnen, äh, über das geländer gefallen ist. Aber ich bin juristischer Laie!
     
  7. #7 feelfree, 19.10.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Deshalb schrieb ich ja, dass ich Laie bin. Ich lebe in BaWue und mir war nicht bewusst, dass es in anderen Bundesländern anders aussehen könnte.
    Ich musste nur den einen Satz unterschreiben. Inzwischen haben die gefährliche Treppe schon 2 Kinder überlebt. 2-3 böse Abstürze gab es auch, aber nie über das Geländer, sondern immer schön über die Stufen...
     
Thema: Treppengeländergestaltung
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