Gaube - min. Brüstungshöhe in Bayern

Diskutiere Gaube - min. Brüstungshöhe in Bayern im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich plane einen Neubau und freue mich über einen genehmigten Bauplan. Mit dem neuen Architekten für die Detailzeichnungen - vom GU...

  1. #1 febfebfeb, 20.10.2013
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    Hallo,
    ich plane einen Neubau und freue mich über einen genehmigten Bauplan. Mit dem neuen Architekten für die Detailzeichnungen - vom GU beauftragt - kommt nun ein Thema auf, wo ich bisher im Web keine klare Formulierung gefunden habe und das kleinere Fenster zur Folge hätte. Die min. Brüstungshöhe bei der das Fenster anfängt.
    Im genehmigten Plan sind die Fenster ca. 140cm hoch - ich meine je größer desto besser; der neue Architekt meint aber wegen der bay. BO müssen 90cm min. Brüstungshöhe eingehalten werden. Darurch würden die Fenster ca. 13cm weniger hoch, also ca. 126cm.
    Folgende Daten sind dem genehmigten Bauplan (beigefügt ein Screenshot) zu entnehmen:
    - sichtbare Dachfläche bis zur Gaube: 82cm
    - Kniestock: 60cm
    Aufgrund lokaler Bauvorschriften und DG kein Vollgeschoss, darf ich mit dem Fenster/der Gaube nicht höher werden, sonst reiße ich die 2,30m Höhe. Im Web habe ich gefunden, dass es min. Brüstungshöhen wohl für alle Bundesländer gibt, nur nicht für Bayern. Kann mir jemand helfen - mein Ziel wäre es natürlich dem Architekten zu erklären, dass wir die 90cm Brüstungshöhe nicht einhalten müssen und wieder die 140cm hohen Fenster einplanen. Danke.
     

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  2. #2 Thomas B, 20.10.2013
    Thomas B

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    Nun, wenn ich mir die Gestaltung des Dachs, der Gaube usw. ansehe (Mansardartig...grauselig...), so bedarf es sicher noch viel Lern- u. Erklärungsbedarf bei dem Gestaltenden.

    Mit welcher schlüssiger Argumentation aber will man bitte sehr von der Mindestbrüstungshöhe abweichen??????
     
  3. H.PF

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    Mhhh... Vielleicht ist da direkt der Pool drunter? Oder ein Gartenteich? Dann wird man doch weich aufgefangen ;)
     
  4. #4 Thomas B, 20.10.2013
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    Nachtrag: diese Mindestbrüstungshöhe dient ja der Verkehrssicherheit. Warum sollte man davon abweichen (wollen)? Eine Möglichkeit allerdings wäre es in der entsprechenden Höhe außenseitig eine Zusatzmaßnahme (z.B. eine in 90 cm Höhe quer verlaufende Stahlstange) zu installieren.
     
  5. #5 febfebfeb, 20.10.2013
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    Also gibt es diese Vorschrift auch in Bayern? Ich frage mich, warum genehmigt dann ein Landratsamt den ursprünglichen Bauplan? Danke.
    P.S. Wir finden das Mansarddach super, und durch die DG kein VG konnten wir im Grundriss größer werden. Haben leider eine GFZ von 0,26 ;-(
     
  6. #6 Thomas B, 20.10.2013
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    Den Kopf hätte sich mal der "alte Architekt" machen sollen und nichts planen sollen, was nicht zulässig ist. Ganz offenkundig war das Malheur ja ersichtlich...siehe Planausschnitt.

    Wer um alles in der Welt plant eigentlich solche Dächer und Gauben.....? Schrecklich...wirklich....ich finde dafür (leider) keine anderen Worte.
     
  7. #7 Gast036816, 20.10.2013
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    Gast036816 Gast

    90 cm brüstungshöhe bauen oder befreiung beantragen - kostet eine stramme gebühr beim amt, architekt und ausführende unternehmen musst du an dieser stelle aus der haftung entlassen und du hast das volle risiko alleine.
     
  8. #8 Thomas B, 20.10.2013
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    Die zulässige Brüstungshöhe (nicht nur für Fenster!!!) läßt sich in der DIN 18 065 nachlesen.
     
  9. #9 Thomas B, 20.10.2013
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    Korrket, Norbert! Grundsätzlich muß man sich an keine Brüstungshöhe halten! Man "muß" ja auch kein Geländer an seine Treppe bauen. Geht auch gänzlich ohne. Diese Bauteile sind dann nur nicht mehr verkehrssicher. Was aber in den privaten (!!!) 4 Wänden passiert, bleibt einem idR selbst überlassen. In öff. zugänglichen Gebäuden sieht das wieder anders aus.

    Passiert etwas (zB jemand fällt herunter...muß gar nicht ursächlich mit dem Mangel zu tun haben), steht man eben alleine da. Man zahlt alles selber. Evtl Regress, Krankenhauskosten, Rollstuhl, Pflege, Schmerzensgelder usw.

    Es ist also zumindest sehr fraglich ob es klug ist die Mindestanforderungen zu unterschreiten. Machen kann man es.
     
  10. #10 febfebfeb, 20.10.2013
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    Danke Rolf,
    also es scheint dann wohl auch hier in Bayern zu gelten. Ich kläre das mal mit der Stange vor dem Fenster (weiß noch nicht ob mir das wirklich gefällt, habe mal ein Foto von sowas beigefügt), ansonsten gibt es leider die nicht ganz so großen Fenster.
    Danke für Eure Antworten und @Thomas: Geschmäcker sind verschieden.
     

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  11. #11 Thomas B, 20.10.2013
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    Klar doch!

    Ich hatte das Ganze nur aus der Sicht eines Architekten betrachten wollen. Ein GU-Architekt wird Dir aber sicher alles planen, was Du willst.
     
  12. #12 berlinerbauer, 20.10.2013
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    Ich hoffe ja mal, dass "normale" Architekten auch alles planen was ich will ;-)?
     
  13. #13 Thomas B, 20.10.2013
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    Das hoffe ich in der Tat nicht!

    Natürlich gilt es das umzusetzen was möglich und sinnvoll und gewünscht ist. Es gibt aber auch eine Schmerzgrenze. Mansarddächer, verplante Gauben usw. dienen nicht das Bild des A. in der Öffentlichkeit positiv zu stärken, will sagen: der Architekt lebt von Empfehlungen. So etwas ist nicht dazu geeignet.

    Daher: Natürlich darfst Du als BH alles wünschen und -wenn baurechtlich in Ordnung- auch planen lassen!!! Und ich als A. darf auch sagen: So etwas mache ich nicht. Du wirst aber sicher einen anderen finden, der das Gled dringend benötigt.....
     
  14. #14 Gast036816, 20.10.2013
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    wieso??? du planst doch selbst. da brauchst du doch nur alles mit dem spiegel absprechen.

    @ TE - du musst jedoch eine befreiung beantragen und die befreiungsgebühr ist nicht ohne. damit werden leere stadtkassen aufgefüllt. bei meinem ersten bau in berlin hatte der bauherr 126.000 DM an befreiung bezahlt für unterschreitung der brüstungshöhen ab 12 m über gelände. die hatten sehr laut gegrummelt als der bescheid für die befreiungsgebühr kam.
     
  15. #15 Alfons Fischer, 20.10.2013
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    echt, davon kann man befreien lassen? Und wenn dann einer runterfällt ist er legal gefallen und selbst schuld?
     
  16. #16 Thomas B, 20.10.2013
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    so sehe ich das!

    und wohl auch die Versicherungen...
     
  17. #17 Baufuchs, 20.10.2013
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    Ich möchte mal das Ausführungsdetail Anschluss Dach an UK Fenster sehen.

    Schon da wird sich die jetzige Brüstungshöhe nach oben verändern.
     
  18. #18 Gast036816, 20.10.2013
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    nein - das amt ist aus der verantwortung raus. das risiko bleibt beim bauherrn, beim planer und bei den firmen. planer und die firmen sollten sich auch schnellstens aus der verantwortung schleichen.
     
  19. #19 berlinerbauer, 20.10.2013
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    Wo kommt denn diese Erkenntnis her? Nur weil ich auch selber mir die Freiheit nehme auf Papier Skizzen zu machen, leitest du ab, dass ich auf professionelle Hilfe verzichte?

    @thomas: so ist es natürlich nachvollziehbar. Ich war nur verwundert, weil der TE ja ausdrücklich darauf hinwies, dass ihm das Mansardendach gefällt und dann auf einmal ein GU Architektenbashing losging. Zumal Mansardendächer ja von Architekten und nicht GUs erfunden wurden ;-)

    Im vorliegenden Fall erfüllt der GU Architekt ja noch nichtmal den Tatbestand alles zu machen, was der Bauherr will. Eher genau das Gegenteil, sonst wäre ja der Thread nicht entstanden.
     
  20. #20 Thomas B, 20.10.2013
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    Mansarddächer sind von den Architekten erfunden worden??????????????????????????????????????????????????????????????????

    Woher stammt diese tiefe Erkenntnis?????????
     
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