Gaube - min. Brüstungshöhe in Bayern

Diskutiere Gaube - min. Brüstungshöhe in Bayern im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Fancois Mansart, Frankreich???

  1. #21 Baufuchs, 20.10.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Fancois Mansart, Frankreich???
     
  2. H.PF

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    Hat die nach ihm benannten Dächer aber nicht erfunden...
     
  3. #23 berlinerbauer, 20.10.2013
    berlinerbauer

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    Ist der aktuelle Wikipedia Artikel hinreichend korrekt? http://de.wikipedia.org/wiki/Mansarddach
    Mal unabhängig von der Frage wers erfunden hat, entnehme ich dem Artikel, dass diese Bauform nicht von allen Architekten so verabscheut wird/wurde wie von Thomas.

    Aber den Streit ist es ja nun auch nicht wert? Wie geht man denn sonst mit dem Problem der GFZ-Problematik des Threaderstellers um, der ja das Mansarddach als einen möglichen Lösungsweg sieht?

    @febfebfeb: wenn dir das zu weit abseits von deinem Ursprungsthema geht, bitte einfach schreiben und den Seitenstrang stoppen.
     
  4. #24 ManfredH, 20.10.2013
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Interessant, man lernt doch nie aus.
    Kannst du uns dann bitte auch noch verraten, wer Sattel-, Walm-, Pult- und Flachdächer "erfunden" hat?
     
  5. #25 Gast036816, 20.10.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    im grunde waren es die steuereintreiber in frankreich!
     
  6. #26 berlinerbauer, 20.10.2013
    berlinerbauer

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    Ihr habt natürlich recht - ich werde meinen Text oben in "wurden populär gemacht" umändern, dann entspricht es inhaltlich immer noch dem was ich sagen sollte.
    Will ja hier nicht beratungsresistent rüberkommen :)

    Nachtrag: die Editierung ist in diesem Forum für alte Beiträge deaktiviert - ich würde daher einen Moderator bitten, diese Korrekter (nachvollziehbar) anzubringen.

    Bleibt die Frage offen, um die ihr euch gerade geflissentlich herumgeschlängelt habt:
     
  7. Bruno

    Bruno

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    Korrekt muss es heißen: Die zulässige Brüstungshöhe (nicht für Fenster!!!) läßt sich in der DIN 18 065 nachlesen.

    In der DIN 18065 steht nämlich gleich am Anfang: "Diese Norm gilt für Treppen im Bauwesen".

    Tatsächlich ist in Bayern für Fensterbrüstungen keine bestimmte Höhe in cm vorgeschrieben. Es gelten nur allgemeine Anforderungen (ohne Missstände benutzbar, verkehrssicher usw.). Ich ziehe in solchen Fällen immer die (selbst nicht verbindliche) Musterbauordnung heran, aus der alle Landesbauordnungen, auch die bayerische, abgeleitet sind. Dadurch bekommt man ein Gefühl, was sich kluge Leute ursprünglich gedacht haben, auch wenn andere kluge Leute das wieder weggelassen haben.

    In der MBO steht in § 39 Abs. 3: "Fensterbrüstungen von Flächen mit einer Absturzhöhe bis zu 12 m müssen mindestens 0,80 m, von Flächen mit mehr als 12 m Absturzhöhe mindestens 0,90 m hoch sein." Wenn man sich daran orientiert, ist es schon mal nicht ganz falsch und man kann als Planer zu Recht sagen, dass man sich etwas gedacht hat, wenn man hier 80 cm baut.
     
  8. Bruno

    Bruno

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    Ergänzung: Die 80 cm misst man natürlich nicht außen ab Traufe, sondern innen ab fertigem Fußboden. Es geht ums Herausfallen, nicht ums Hineinfallen. Ich messe in solchen Fällen zu meinen Gunsten nicht bis Fensterbank, sondern bis OK Fensterstock bei geöffnetem Fenster. Das ist die Höhe, auf die es m.E. ankommt.
     
  9. Taipan

    Taipan

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    Leider sieht das der Gesetzgeber anders:

    VwVSächsBO 38.3: Die Höhe der Brüstung ist in der Regel von der Oberkante Fertigfußboden bis zur Oberkante Fensterbank oder eines anderen feststehenden brüstungsähnlichen Bauteiles ohne Hinzurechnung des Fensterrahmens zu messen. Befinden sich vor der Fensterbrüstung Bauteile, wie Leitungsschächte oder Lüftungskanäle, die zum Draufsteigen geeignet sind, ist von der Oberkante dieser Bauteile zu messen.
     
  10. Bruno

    Bruno

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    Danke für den Hinweis, Taipan. Gilt zwar für Sachsen, aber die werden sich auch etwas dabei gedacht haben. Dann werde ich in Zukunft anders messen.
     
  11. #31 febfebfeb, 21.10.2013
    febfebfeb

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    Danke Bruno, nach dem etwas abschweifenden, aber sicher lehrreichen Geschichtsunterreicht habe ich von Dir damit meine Recherche im Internet bestätigt bekommen. Das mit Fertigfussboden war mir bekannt, aber tatsächlich auch nicht, dass nur bis Fensterbrett.

    An alle Nachleser ziehe ich also folgenden Schluss:

    Eigentlich gibt es keine strikte gesetzliche Regel für die Fensterbrüstungshöhe in Bayern. Deshalb hat das Landratsamt wsl. auch die ca. 68cm (ca. 82cm-14cm Fussboden) genehmigt.
    Der neue Architekt hätte mich einerseits besser darauf hinweisen sollen, dass es zwar aus Sicherheitsgründen Sinn macht min. 80cm einzuhalten, es aber auch die Möglichkeit gibt z.B. über eine Art Sicherheitsrehling die 80cm zu unterschreiten und die ursprüngliche Fensterhöhe beizubehalten. Wsl. hat er das nicht erwähnt, weil es den GU mehr Geld kostet, denn die Rehling/Stange war in der Baubeschreibung nicht erwähnt und deshalb nicht eingepreist. Und das kleinere Fenster hätte dem GU sicher auch etwas Geld gespart.

    Na schön, dann bin ich mal gespannt, wie GU und Architekt auf diese Argumentation beim nächsten Treffen reagieren. Ich werde versuchen natürlich wieder die großen Fenster wie vom ersten Architekten geplant reinzubekommen - idealerweise mit Stange, deren Kosten dann der GU schultern muss.

    Danke Euch allen nochmal für die nützlichen Infos.
     
  12. #32 Achim Kaiser, 21.10.2013
    Achim Kaiser

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    Alles klar ....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  13. #33 Baufuchs, 21.10.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wieso sollte der GU die Kosten der "Stange" zahlen?
     
Thema: Gaube - min. Brüstungshöhe in Bayern
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