Ausbau: Gebäudeklassenwechsel, Genehmigungspflicht, etc.

Diskutiere Ausbau: Gebäudeklassenwechsel, Genehmigungspflicht, etc. im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Moin! Ich habe folgendes Frage: Vor Jahren wurde in Räumen im Untergeschoss eines Wohnhaus (Nahglage) eine eigene Wohneinheit erstellt, ohne...

  1. #1 Staubsauger, 21.10.2013
    Staubsauger

    Staubsauger

    Dabei seit:
    22.06.2013
    Beiträge:
    78
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kaufmann
    Ort:
    Goslar
    Moin!

    Ich habe folgendes Frage:
    Vor Jahren wurde in Räumen im Untergeschoss eines Wohnhaus (Nahglage) eine eigene Wohneinheit erstellt, ohne dies mit den Baubehörden abzustimmen.
    Die Räume waren bereits zuvor als Aufenthaltsräume bzw. Home-Office genutzt und auch genehmigt worden. Dann wurde halt noch eine Küche, Klingel und eine Wohnungstür eingebaut und die Räume als eigene Wohnung vermietet. Standort: Hessen.
    Das Haus wurde mit zwei Wohneinheiten in einem reinen Wohngebiet beantragt und genehmigt.
    Durch die Schaffung der dritten WE im Untergeschoss fand nach meinem Verständnis ein Wechsel der Gebäudeklasse von vormals Klasse zwei in jetzt Klasse drei statt.

    Frage 1: Ich finde sehr wenig Informationen über die "Folgen" eines Gebäudeklasswechsels.
    Welche konkreten Folgen resultieren aus diesem Wechsel der "Gebäudeklasse"? Muss (oder hätte) dieser genehmigt oder angezeigt werden muessen? Besteht ohne entsprechende Anzeige/Genehmigung weiterhin Versicherungsschutz? Was ist sonst noch zu beachten?


    Wir wollen jetzt eine andere Wohnung im gleichen Gebäude in zwei getrennte Wohnungen aufteilen. Dazu sollen nur die bislang vorhandenen Räume genutzt werden. Die Suche nach einem Architekten zur Begleitung dieser Kleinmaßnahme gestaltet sich derzeit als beinahe Unmöglich, daher in diesem Kontext noch ein paar Basisfragen:

    Frage 2a: Eine grundsätzliche Frage: Ist die Schaffung/Abtrennung einer neuen Wohneinheit ohne Änderung der Statik oder der äusseren Erscheinung im Gebäude grundsätzlich bauantrags- bzw. genehmigungspflichtig (oder nach gutdünken selbst durchführbar)?

    Frage 2b: Wie verhält sich das unter den o.g. Umständen, wo wir ja bereits jetzt eine "Wohneinheit zu viel" haben?
     
  2. #2 Der Bauberater, 22.10.2013
    Der Bauberater

    Der Bauberater

    Dabei seit:
    23.08.2006
    Beiträge:
    1.804
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Daheim
    Benutzertitelzusatz:
    Von Werbefenstern distanziere ich mich
    Der Wechsel in der Gebäudeklasse bzw. in der Anzahl der Wohnungen löst weitere Anforderungen aus
    - Brandschutz
    - Flucht- und Rettungswege
    - Stellplatznachweis
    und ist auf alle Fälle genehmigungspflichtig
     
Thema:

Ausbau: Gebäudeklassenwechsel, Genehmigungspflicht, etc.

Die Seite wird geladen...

Ausbau: Gebäudeklassenwechsel, Genehmigungspflicht, etc. - Ähnliche Themen

  1. Tür versetzen mit Ausbau des alten Sturzes und Einbau neuer Sturz

    Tür versetzen mit Ausbau des alten Sturzes und Einbau neuer Sturz: Hallo zusammen, auf den angefügten Bildern sieht man einen 2m hohen und 1,85m breiten Doppeltürrahmen. Diesen habe ich angefangen abzureißen und...
  2. Ausbau von Speicher nach Erwerb über Zwangsversteigerung

    Ausbau von Speicher nach Erwerb über Zwangsversteigerung: Ich habe eventuell die Möglichkeit einen Speicher oberhalb des 3. Stockwerks in einem Haus in einer Großstadt in Deutschland zu erwerben. Die Lage...
  3. DG-Ausbau: Auswirkungen eines zu dünnen Estrichs

    DG-Ausbau: Auswirkungen eines zu dünnen Estrichs: Hallo allerseits, in meinem Mehrparteienhaus wurde im Rahmen einer umfassenden Gebäudesanierung im Jahr 2014 der Dachstuhl abgetragen und 2...
  4. Kellerraum Ausbau BJ1994 - Konzept innenwand?

    Kellerraum Ausbau BJ1994 - Konzept innenwand?: Ausgangssituation ist ein Haus BJ1994, voll unterkellert, KS Mauerwerk mit Hohlblocksteinen auf Betonplatte ohne Außendämmung oder XPS unter dem...
  5. Fenster - Ausbau und Wiederverwendung

    Fenster - Ausbau und Wiederverwendung: Hallo, wir haben im Wohnzimmer ca. 5 Jahre alte gute Fenster und eine Balkontüre (RC2) - alles mit elektrischen Rollläden. Nun planen wir das...