Wie prüfe ich eine Urkalkulation? Formvorschriften?

Diskutiere Wie prüfe ich eine Urkalkulation? Formvorschriften? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, ich hab wieder mal ein Problem wo mir kein real existierender Kollege helfen kann und die zuständigen Behördenmenschen in Urlaub sind....

  1. JY 75

    JY 75

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    Hallo,
    ich hab wieder mal ein Problem wo mir kein real existierender Kollege helfen kann und die zuständigen Behördenmenschen in Urlaub sind.
    Firma, öffentlicher Auftrag, VOB-Einheitspreisvertrag, 2 Jahre verstrichen
    Restarbeiten (ein paar LV-Positionen nur): Firma möchte wegen verstrichener Zeit mehr Geld,
    liefert Urkalkulation für die betreffenden Positionen und schlägt ein paar Prozente drauf, für Lohn und Material getrennt auf Grundlage Baupreis-Lohnkostensteigerungen und Nachweis Materialeinkaufspreise.

    Was mach ich denn jetzt damit? Irgendwie kommentieren/nachprüfen (?) muss ich das wohl aber habe gar keine Ahnung wie.
    Falls jemand was weiß - danke im Voraus.
    Viele Grüße
    J.
     
  2. #2 Nutzername, 22.10.2013
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    Wenn die Restarbeiten noch zum Vertrag gehören, seh ich keinen Grund für einen Aufschlag. Wäre also zu klären, was unter den Restarbeiten zu verstehen ist: Nachtragsleistung, Erfüllung des ursprünglichen Vertrags, Neubeauftragung...?
     
  3. JY 75

    JY 75

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    Die Voraussetzungen stimmen schon, das ist alles geklärt, er darf Aufschlag anmelden weil der urspr. Ausführungszeitraum schon vorbei ist.
    Ich muss jetzt wohl irgendwas dazu schreiben was er mir da vorgelegt hat und hab das noch nie gemacht und weiß nicht wie...
     
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