Lichte Raumhöhe Keller vermurkst

Diskutiere Lichte Raumhöhe Keller vermurkst im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Wir haben eine ETW im EG und Keller (verbunden mit Treppe) gekauft. Im Keller sind 2 Räume, offiziell als Hobbyräume angegeben, die laut Exposé...

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  1. lalala

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    Wir haben eine ETW im EG und Keller (verbunden mit Treppe) gekauft. Im Keller sind 2 Räume, offiziell als Hobbyräume angegeben, die laut Exposé eine Lichte Höhe von 2,55m haben sollten. Diese Höhe ist auch im Bauantrag (hängt der Teilungserklärung an und wurde notariell beurkundet) enthalten und wurde uns vom Makler schriftlich bestätigt, weil uns die Höhe von Anfang an sehr wichtig war (wir wollen die Räume als Kinderzimmer nutzen).

    Bei Erstellung des Rohbaus fiel auf, dass die Planung plötzlich nur noch eine Höhe von 2,31m beinhaltete. Da stand das Keller- und EG schon. Wir haben sofort den Mangel angezeigt und um Korrektur gebeten. Daraufhin wurde der geplante Decken- und Bodenaufbau geändert und hochwertigere / dünnere Dämmstoffe etc. verbaut, und uns (allerdings nur mündlich) zugesagt, dass man damit die Deckenhöhe auf ca. 2,535 anheben wird, was für uns akzeptabel gewesen wäre. Durch den geringeren Deckenaufbau mussten wir allerdings einige "Kröten" schlucken, z.B. eine Stufe zur eigentlich bodengleich geplanten Dusche im Keller, z.T. weniger Dämmung in einer Wand, weil dort nun Rohre reinmussten, die nicht in die Decke passten, etc. Wäre für uns alles gerade noch so akzeptabel gewesen.

    Nun ist das Haus fertig und bei Nachmessen mit Zollstock ergibt sich eine Lichte Höhe von nur ca. 2,44m! Wir fühlen uns betrogen!

    Frage: da das Haus fertig ist, wird die Höhe nicht mehr zu verändern sein. Ein Rücktritt vom Objekt kommt für uns auch nicht in Frage (Lage, Zeitnot, haben eh schon so lange drauf gewartet, etc.). Bleibt nur Runterschlucken, wobei ich wenigstens eine finanzielle Entschädigung verlangen möchte, als Schmerzensgeld sozusagen.

    Wie hoch kann diese sein? Hat jemand dazu eine Idee oder Vorschläge, was man dafür fordern könnte? Betroffen sind Räume von rund 32 m2.
    Danke im Voraus!
     
  2. Julius

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    Sind die Räume denn ansonsten als Aufenthaltsraume zulässig (Fensterflächen, zweiter Rettungsweg; GFZ/GRZ)?
     
  3. #3 Thomas B, 22.10.2013
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    Richtig, Julius, DAS ist eigentlich die entscheidende Frage.

    Und: mich würde ja schon mal der geplante FB-Aufbau interessieren! Es wären nun 2,31 m gewesen. Durch Einsparungen an Dämmstoffstärke sind es nun 2,44 m. So weit richtig?

    Das hieße dann alo, daß der FB-Aufbau im Keller nunmehr 13 cm schwächer ausgefallen sit als ursprünglich geplant???!!!

    Wieviel FB-Aufbau ist es denn nun überhaupt?????
     
  4. #4 Gast036816, 22.10.2013
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    Gast036816 Gast

    minderung 1.745 € brutto.
     
  5. lalala

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    Julius - es sind offiziell "Hobbyräume", da hält der Bauträger sich etwas bedeckt. Ich vermute, dass irgendwas nicht ganz passen wird, sonst wird er die Räume ja als Wohnräume verkauft haben. Was genau es ist, weiß ich aber nicht. Die Raumhöhe passt (muss in HH mind. 2,40m sein), die Fensterflächen auch, zwei Rettungswege gäbe es auch. Bei GFZ/GRZ bin ich unsicher. Aber die Abweichung von 2,55 auf 2,44m hat m.E. doch iermit eigentlich nichts zu tun, oder? Es ist ja nicht so, als ob wir durch Unterschreiten der 2,55m die Bauordnung verletzen würden?!

    Thomas - man hat den Fußboden- und den Zwischendeckenaufbau zum EG verschlankt. Nicht durch schlechtere Dämmung sondern durch Einsatz dünnerer Dämmstoffe (z.B. Vakuumpaneele im Fußboden statt normaler Dämmplatten). Daher die Einsparung. Wie hoch der Aufbau final ist, muss ich nachprüfen. Offensichtlich nicht so dünn wie geplant, obwohl m.W. alle Materialien wie geplant verbaut wurden.

    Rolf - das ist ein Scherz, nehme ich an. Wenn Du hierzu keine Ideen hast, dann lass es doch bitte. Ansonsten erklär doch bitte, wie Du auf den Betrag kommst. Ich habe ja auch eine ernst gemeinte Frage gestellt.
     
  6. Julius

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    In Nicht-Aufenthaltsraumen würde ich meine Kinder aber nicht wohnen lassen wollen.

    Rolf wollte sicherlich andeuten, daß man in solchen Fällen in D nur recht geringe Minderung zugesprochen bekommt.
     
  7. lalala

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    Aber darum geht es hier doch nicht!!

    Wenn alles passt, nur irgendwelche GFZ Regeln o.ä. nicht, und die Räume ansonsten genauso hochwertig wie im EG sind, dann ist das doch kein Problem.

    Wenn es die Beantwortung meiner Frage einfacher macht, dann geh einfach von einer Nutzung als Hobbyraum aus.
     
  8. Julius

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    Für die Höhe einer evtl. Minderung kommt es entscheidend darauf an, welche Nutzung rechtlich zulässig wäre und wie sehr diese tatsächlich eingeschränkt wird.

    Auf "ich wollte es aber anders" kommt es hingegen nicht an. Denn wenn das ausschlaggebend wäre, würdest Du ja nicht Minderung, sondern Wandlung fordern!

    Wenn Hobbyraum, wird der Richter sagen:
    Den kann man i.A. mit der verringerten Höhe genausogut nutzen.
    Wenn das in Deinem Fall anders gewertet werden soll, wirst Du Dir sehr gute Gründe einfallen lasssen müssen...

    Was die Kinder angeht:
    Ist mangelnde Belichtung schon nicht angenehm, so hört bei einem evtl. fehlenden zweiten Rettungsweg der Spaß ganz schnell auf!
     
  9. #9 feelfree, 22.10.2013
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    feelfree Gast

    Ich behaupte mal ganz kühn, dass Du einen 15qm Raum von 2,44m nicht sicher von einem 2,55m hohen unterscheiden kannst, solange Du nicht auf Türstürze o.ä. guckst. Aber sei's drum rechnen wir doch mal ganz pragmatisch. 2,44 statt 2,55, also 4,3% zu wenig. Diesen Wert mal den Anteil an der Gesamtwohnfläche, dann vielleicht noch halbieren, da es sich ja nur um Nebenräume handelt. Und schon hast Du einen Betrag, der vielleicht nicht ganz daneben liegt.
     
  10. #10 Thomas B, 22.10.2013
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    Laß mich mal spinnen.....

    Wenn ursprünglich z.B. 100 mm Polystyrol - Hartschaumplatten geplant waren und diese wurden nun z.B. durch Phenolharzplatten ersetzt, müßten diese (in etwa) 60 mm stark sein um die ursprüngliche Dämmung zu ersetzen. Einsparung: 40 mm.

    Hier aber wurden stattliche 130 mm eingespart!

    Das nährt meinen Verdacht, daß hier möglicherweise die Gefahr bestehen könnte im wahrsten Sinne des Wortes "kalte Füße" zu bekommen....
     
  11. Julius

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    Übrigens führen solche Umnutzungsspielchen auch in der WG gerne zu langandauernden Streitigkeiten (Frage der Berechnungsgrundlage für die Aufteilung der flächenabhängigen Betriebskosten).
     
  12. #12 Gast036816, 22.10.2013
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    Gast036816 Gast

    die zahl ist ernst. in dieser grössenordnung wird es sich bewegen. oder denkst du über eine refinanzierung nach?
     
  13. #13 Thomas B, 22.10.2013
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    Mal ganz unabhängig von der "merkwürdigen" 13cm-Höhen-Einsparung, sehe ich kein großes Minderungspotential.

    Die Räume scheinen der LBO in HH zu entsprechen.

    Ihre Nutzung ist in keiner Weise eingeschränkt.

    Der Mangel ist lediglich die Abweichung vom Planungs-Soll.

    Könnten die Räume nicht so genutzt werden (Vorhandener/ besteller Einbauschrank im wert von 10.000 EUR ist nunmal 2,50 m groß, Für die Raumnutzung sind 2,50 m Höhe zwingend notwendig....what ever....), dann wären sie im Wert gemindert. So aber?????

    Norberts Zahl ist sicher nicht so verkehrt, evtl. sogar noch etwas zu üppig bemessen....schätze ich jetzt mal.
     
  14. lalala

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    Julius, ich verstehe ja, was Du meinst. Es ist mir klar, dass wir durch die ausdrückliche Deklarierung als "Hobbyraum" nicht auf Wohraum klagen können. Und natürlich lasse ich meine Kinder nicht in Räumen ohne Fluchtweg oder Belichtung leben. Aber wird man uns dann nicht - egal ob Kinderzimmer oder Hobbyraum - sagen, dass wir den Raum mit 2,44 genausogut nutzen können wie mit 2,55, da die Mindesthöhe von 2,40m eingehalten wurde? Trotzdem wurde nciht das gebaut, was versprochen wurde, und das kann doch nicht einfach so hinzunehmen sein?

    feelfree- vielen Dank! Das ist ja schon mal ein ganz guter Ansatz!

    Thomas: es wurden Vakuumpaneele (4cm) eingesetzt, die laut Hersteller eine normale Dämmung von bis zu 30 cm ersetzen können bei gleichen Dämmwerten. Zudem wurden Versorgungsrohre in der Decke zum EG von unten (Abwasser etc.) nicht in die Zwischendecke gelegt, sondern abgekoffert darunter, so dass im Bad unten die Deckenhöhe noch niedriger ist. In den Hobbyräumen sind keine solchen Rohre, daher konnte man hier den Deckenaufbau noch verringern, ohne die Dämmung zu beeinträchtigen. Ich guck nochmal nach, ob ich die genauen cm-Werte rausfinden kann.
     
  15. lalala

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    Ok, nun wart Ihr schneller als ich...

    Rolf - dann vielen Dank, wie kommst Du auf den Betrag? Ist ja nicht üppig. Es geht mir nur um unseren Anspruch ggü. dem Bauträger (der auch noch an anderen Stellen gemurkst hat, und langsam nervt es, immer weniger zu bekommen, als wir gekauft haben).

    Thomas - ja, so sehe ich das auch, es ist nur eine Abweichung vom Plan. Trotzdem doch ärgerlich?

    Als Hintergrund: wir bekommen auch weniger Gartenfläche als gekauft, Verhandlung über Entschädigung läuft. Leider völlig unfähiger Bauträger. Und mittlerweile 11 Monate Verzug. Nur damit Ihr meine Enttäuschung etwas nachvollziehen könnt...
     
  16. #16 feelfree, 22.10.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Und was kommt raus? Ich schätze mal ziemlich genau die Zahl von rolf a i b. Mal nachrechnen:
    (angenommene) 2500€/qm * 32qm * 0,5 * 11cm/255cm = 1725€ :bierchen:
     
  17. Nana55

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    @TE: Ich kann deine Enttäuschung sehr gut nachvollziehen. Bei uns ist es das Dachgeschoss, bei dem 25cm fehlen. Neben diversen anderen "Kleinigkeiten" wie Murks in der Statik etc., die aber mittlerweile schon saniert ist. Ich kann dir nur empfehlen: Nimm dir einen guten Anwalt + Sachverständiger, der dir a) den Minderungswert nach Vor-Ort-Besichtigung abschätzen kann und b) dir auch garantieren kann, dass durch die Vakuumpanele tatsächlich der geplante U-Wert der Dämmung hergestellt ist. Wir wurden (in der Statiksache) immer wieder vertröstet, man hat sogar falsche Berechnungen aus dem Ärmel gezaubert, die beweisen sollten, das das eingebaute Eisen dennoch reiche. Solange bis wir das Gutachten eines Prüfstatikers vorgelegt und den Gang vor Gericht angekündigt haben. Solange du alleine mit der "Gegenseite" verhandelst, wirst du leider immer mit dem absoluten Minimum abgefertigt werden!
     
  18. Julius

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    Für Ärger, Enttäuschung etc. gibt in D leider genau gar nichts an Entschädigung!
    Und der sachlich begründete Rest hält sich (wie dargelegt wurde) in engen Grenzen.
    Mag unbefriedigend sein, ist aber so...
     
  19. #19 Gast036816, 22.10.2013
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    Gast036816 Gast

    @ TE - ich habe überschlägig gerechnet:

    2 räume mit 35 m² x 0,095 m geminderte raumhöhe x 525 €/m³ umbauter raum = 1.745 €.

    du kannst jetzt deine zahlenwerte einsetzen.
     
  20. #20 Bauliesl, 23.10.2013
    Bauliesl

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    @TE
    Bist Du sicher, dass in Sachen Rettungswege alles korrekt ist?
    Ich frage mich, warum der Bauträger die beiden Räume nur als "Hobbyraum" deklariert, wenn doch die Räume die Anforderungen von Aufenthaltsräumen erfüllen...... Das würde mich an der Stelle etwas nachdenklich machen. Entweder ist der 2. Rettungsweg kritisch oder die Dämmung oder oder.....
    Gruß Liesl
     
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