Lichte Raumhöhe Keller vermurkst

Diskutiere Lichte Raumhöhe Keller vermurkst im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; @lalala Zur Höhe der Minderung wurde ja schon fast alles gesagt. Ich an Deiner Stelle würde aber die Minderung in den Wind schiessen und auf der...

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  1. #21 Ralf Dühlmeyer, 23.10.2013
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    @lalala
    Zur Höhe der Minderung wurde ja schon fast alles gesagt. Ich an Deiner Stelle würde aber die Minderung in den Wind schiessen und auf der Basis der Vertragsverletzung aus dem Vertrag zu kommen versuchen.

    Welche Gründe es auch dafür gibt, dass dort nicht "Kinderzimmer", sondern "Hobby" steht - Vollgeschossigkeit, GFZ, Rettungswege, Belichtung/-lüftung, .... - es sind keine Wohnräume!
    Nutzt Du sie als solche, kann es Dir passieren, dass der in jeder WEG zu findende Querulantenschlaumeier Dich erst beim Verwalter und, sollte das nicht helfen, beim Bauamt hinhängt.
    Spricht dann einer von denen eine Untersagung der Nutzung als Aufenthaltsraum aus - was dann?
    Die Kinder kriegen Euer Schlafzimmer und Ihr zieht in den Wohnwagen auf dem Hof??

    Wie kann man sich nur auf solche Nummern einlassen (unabhängig von irgendwelchen Raumhöhen)
     
  2. #22 Skeptiker, 23.10.2013
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    Neulich hatte ich in der "baubegleitenden Qualiätssicherung" sogar einen ausgewachsenen Jura-Prof, der sich auf diese Weise eine günstiges Zimmer für seine Au-pairs bauen ließ und überhaupt nicht einsehen wollte, weshalb der planende Kollege darauf bestand, die Unzulässigkeit der Wohnnutzung ausdrücklich in sein Abnahmeprotokoll aufgenommen zu bekommen. "Aber das ist doch meins, da kann ich doch ...".
     
  3. #23 Thomas B, 23.10.2013
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    ...klar kann man!

    2007 hat es hier in der Region ein Jahrhundertunwetter gegeben. Zig Keller abgesoffen. Mindestans einer war auch bewohnt. Da hat man für Oma ein schnuckeligen Wohnraum im Keller eingerichtet. Jetzt wohnt Oma nicht mehr dort.....

    Das Thema Wohnraum im Keller ist nicht zu Unrecht ein ganz heißes Eisen. Licht, Luft und Fluchtwege!

    Warum nur sind diese Räume im Plan als Hobbyräume deklariert....?
     
  4. #24 ultra79, 23.10.2013
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    Fluchtweg kann ich nachvollziehen - aber wieviel Licht ich selbst in meinem eigenen Wohneigentum habe/brauche/nutze soll doch bitteschön mir überlassen bleiben - schlimm genug wenn meine Frau ständig meckert ich soll den Rolladen hochziehen... was geht es das Bauamt an?
     
  5. #25 Thomas B, 23.10.2013
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    BayBO Art 45 (2):

    (2) 1 Aufenthaltsräume müssen ausreichend belüftet und mit Tageslicht belichtet werden können. 2 Sie müssen Fenster mit einem Rohbaumaß der Fensteröffnungen von mindestens einem Achtel der Netto-Grundfläche des Raums einschließlich der Netto-Grundfläche verglaster Vorbauten und Loggien haben.

    Ich denke etwas Ähnliches wir es in S.-A. auch geben....
     
  6. #26 Gast036816, 23.10.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    will er ja gerade nicht - siehe #1 - Ein Rücktritt vom Objekt kommt für uns auch nicht in Frage (Lage, Zeitnot, haben eh schon so lange drauf gewartet, etc.).

    er will das schmerzensgeld. da in der diskussion vom TE bereits der wunsch geäußert wurde, nicht mehr von wohnräumen, sondern von hobbyräumen zu diskutieren, rechne ich damit, dass die baugenehmigung die wohnräume nicht hergeben. den richtigen weg hat er von anfang an nicht eingeschlagen, jetzt gibt es einen mangel, der das kartenhaus zum wackeln bringt.
     
  7. #27 Thomas B, 23.10.2013
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    § 46 Bau LSA:

    § 46
    Aufenthaltsräume
    (1) Aufenthaltsräume müssen eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,40 m haben. Dies gilt nicht für Aufenthaltsräume in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 sowie für Aufenthaltsräume im Dachraum.

    (2) Aufenthaltsräume müssen ausreichend belüftet und mit Tageslicht belichtet werden können. Sie müssen Fenster mit einem Rohbaumaß der Fensteröffnungen von mindestens einem Achtel der Netto-Grundfläche des Raumes einschließlich der Netto-Grundfläche verglaster Vorbauten und Loggien haben.

    Also analog der BayBO.

    Und:

    § 36:


    (5) Fenster, die als Rettungswege nach § 32 Abs. 2 Satz 2 dienen, müssen im Lichten mindestens 0,90 m x 1,20 m groß und nicht höher als 1,20 m über der Fußbodenoberkante angeordnet sein. Liegen diese Fenster in Dachschrägen oder Dachaufbauten, so darf ihre Unterkante oder ein davor liegender Austritt von der Traufkante horizontal gemessen nicht mehr als 1 m entfernt sein.

    alles erfüllt???????
     
  8. #28 Skeptiker, 23.10.2013
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    Bauordnungsrecht ist "Polizeirecht", dient also der Gefahrenabwehr. (Zumindest brachte es mein BauR-Prof an der TU Berlin immer auf diesen einfachen Nenner). Du hast ja vielleicht auch Besucher oder Mieter - und auch diese Personen sind schutzbedürftig.

    Die Notwendigkeit zum grundrißabhängigen Lichteinfall gibt's in B übrigens schon länger nicht mehr - die zum Rettungsweg schon. Konzentration auf die reine Gefahrenabwehr?
     
  9. #29 Thomas B, 23.10.2013
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    wie kommst Du jetzt darauf??? Artikel 45 (2)!
     
  10. #30 Ralf Dühlmeyer, 23.10.2013
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    Ihr solltet mal klären, wer über welches B redet. ;)
    Ausserdem gibt der Bauherr als Wohnsitz HH an.
    Es kommen also in Frage:
    HBauO
    NBauO
    BauO S-H

    @ r.aib
    Mag sein, dass ers so geschrieben hat. Juckt mich aber nicht. Ich sags trotzdem. :D
     
  11. #31 ultra79, 23.10.2013
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    Oh - ich stelle nicht in Frage das es die Regelung gibt - ich stelle nur die Sinnhaftigkeit in Frage ;-)

    Ich bin dafür das der Staat sich auf seine Grundaufgaben konzentriert - Sicherheit, Infrastruktur, Bildung und Soziales.

    Der Fluchtweg dient der Sicherheit - die Belichtungsfläche im selbstgenutzten Wohnraum sollte keinen was angehen... ob dann vor meinen 10 m² Fenstern ein Haufen Büsche stehen interessiert hinterher vermutlich auch keinen... Dito Raumhöhe...

    Wenn eine Sache vermietet werden soll mag es ein Interesse geben solche Sachen zu regeln... das versteh ich auch...
     
  12. #32 Gast036816, 23.10.2013
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    Skeptiker meint B wie Berlin.
     
  13. #33 Thomas B, 23.10.2013
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    Belichtung und Belüftung in ausreichendem Maße dienen schlichtweg der Gesundheit!
     
  14. lalala

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    Vielen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen. Zur Abkürzung der Diskussion:

    - die beiden Hobbyräume haben 13 + 11 m2 Fläche und eine lichte Höhe von ca. 2,44m (eben nicht 2,55m aber immer noch genug um theoretisch als Wohraum zu gelten)
    - jeder Raum hat ein Fenster, das 1,57m hoch und 2,37m breit ist, also sicher nicht zu klein. Vor den Fenstern sind vollflächige Ausschachtungen. Tageslicht kommt also ausreichend rein. Brüstungshöhe der Fenster ist 0,70m.
    - die Räume können verlassen werden über die interne Treppe hoch ins EG sowie durch eine zweite Wohnungstür ins Treppenhaus auf gleicher Ebene. Weiterhin wäre ein Ausstieg aus dem Fenster möglich. Fluchtwege sollten also nicht das Ding sein.
    - die Räume sind vollständig gedämmt, es gibt eine Weiße Wanne, die Räume haben Fußbodenheizung, Parkettboden und 3-fach-Verglasung. Also kein Keller-Charme.

    Warum es dennoch nicht als Wohnfläche gilt, weiß ich nicht. Ich vermute, dass die max. erlaubt Wohnfläche für das Grundstück vielleicht bereits ausgeschöpft war, und der Bauträger sich dachte, dass er mit diesen Räumen dennoch einen Zusatznutzen bieten kann (=zusätzliches Geld verdienen kann).

    Das Objekt liegt in HH, es gilt die Hamburger Bauordnung. Leider sind hier die Wohnungen, in die eine 4-köpfige Familie passt, nicht gerade üppig gestreut. Wir haben 2 Jahre gesucht, um etwas mit Garten und 4 Schlafzimmern in guter, citynaher Lage zu finden. Gekauft im Nov. 2011, Verzug seit Dez. 2012, und es gibt keine ähnlichen Objekte in der Nähe, die wir uns leisten könnten, wenn wir von diesem Objekt zurücktreten würden. Das ist für uns also keine Alternative, auch wenn mancher mit Unverständnis reagieren mag, dass wir die Flächen der Wohnung bestmöglich nutzen wollen.

    Ich weiß, dass es schwierig ist. Wäre es das nicht, würde ich Euch nicht fragen!!
     
  15. #35 ultra79, 23.10.2013
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    Was mein Beispiel mit den Büschen zeigen sollte war das man zwar die Möglichkeiten schafft, aber der Nutzer sich evtl. explizit dagegen entscheidet diese zu nutzen. Man regelt mit dem Gesetz ja nicht was später gemacht wird.

    Wie gesagt: bei einer Mietsache können solche Regeln helfen - einfach damit dem Mieter (als Verbraucher) Sicherheit gegeben ist das er die Sache so nutzen kann wie es gesundheitlich sinnvoll ist.

    Der Eigentümer im Haus sollte selber entscheiden können was er macht...

    Aber gut... ist ne müßige Diskussion...
     
  16. #36 Ralf Dühlmeyer, 23.10.2013
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    Der Staat schafft die Grundlage für die gesunde Wohnraumnutzung! Wer sich diese z.B.mit Pflanzen verbaut, trifft dann eine freie Entscheidung.
    Ausserdem verschatten Pflanzen nicht wie eine Mauer und Lüften behindern sie gar nicht!
     
  17. PeterB

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    Wenn ein Erwachsener im Kellerloch wohnen möchte sollte es auch tun können.
    Da aber auch Kinder in solche Löcher abgeschoben werden, die nicht selbst entscheiden können, geht an der Festlegung, wie Aufenthaltsräume auszusehen haben, kein Weg vorbei. Das hat nichts mit Selbstbestimmung zu tun.
     
  18. #38 ultra79, 23.10.2013
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    Das ist doch Käse - der Staat reguliert auch nicht ob ich mit 2 oder 4 Kindern in meiner 3-Zimmer-Wohnung wohne... zu sagen das der einzige Weg die Kinder zu schützen eine gesetzliche Regelung für Aufenthaltsräume ist ist doch nicht richtig.

    Siehe auch den TE - er "schiebt seine Kinder auch ab"...

    Und ich sitze in meinem Kellerbüro mit 2.25m Raumhöhe und nur 1/20 Belichtungsfläche und habe kein Problem damit...
     
  19. Julius

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    Wenn es im Flur davor brennt auch nicht mehr...?
     
  20. #40 ultra79, 23.10.2013
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    Nicht mehr als wenn ich mich im OG aufhalte....

    Der Keller hat ein Fenster - 1 x 1 m² - ich bin zwar nicht der schlankeste, aber da komm ich raus ;-)

    Und ja - bevor das noch einer bringt: das Abdeckgitter kann von unten geöffnet werden...
     
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