änderung der dachform?

Diskutiere änderung der dachform? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hi, Bei einer Bestandsimmobilie bedeutet eine Änderung der dachform genau was? Aktuell hat das Haus ein Satteldach mit 30 Grad und keiner...

  1. #1 ma4er72, 22.10.2013
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    Hi,

    Bei einer Bestandsimmobilie bedeutet eine Änderung der dachform genau was?

    Aktuell hat das Haus ein Satteldach mit 30 Grad und keiner Gaupe oder irgendwas anderes.
    Was wäre hier eine Änderung dachform?
     
  2. #2 Ingo Nielson, 22.10.2013
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    Dachneigung verändern

    usw- usf.
     
  3. #3 ma4er72, 23.10.2013
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    Wäre eine gaupe auch eine Änderung der dachform?
     
  4. #4 Gast036816, 23.10.2013
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    Gast036816 Gast

    änderung der dachgaube(n), wenn die form des hauptdachs erhalten bleibt.

    stell deine fragen doch klarer, rätselraten zum antworten ist keine tolle sache.
     
  5. #5 Der Bauberater, 23.10.2013
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    Eine Gaube auf ein Dach bauen ändert nicht die Dachform, ist aber auf alle Fälle genehmigungspflichtig!
     
  6. #6 ma4er72, 23.10.2013
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    In meinem aktuellen Fall habe ich im Kaufvertrag stehen, das ich nicht die Dachform ändern darf.
    Am Freitag ist Notartermin. Bevor ich unterschreibe möchte ich natürlich wissen was das genau für mich heist.
     
  7. #7 Thomas B, 23.10.2013
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    Wie kann man so was im Notarvertrag festlegen??????

    Entweder ist dies baurechtlich so (zB Ensembleschutz...Denkmal....oder einfach planrechtlich -Bebauungsplan- so festgelegt), dann muß man sich ohnehin daran halten oder kann versuchen per Befreiung hier etwas zu verändern. Ob dies gelingen wird ist erstmal nicht zu klären.

    Warum aber steht so was im Notarvertrag?????

    Es wäre wirklich hilfreich hier nicht häppchenweise Informationen in homöopathischer Dosierung rauszurücken, sondern den Sachverhalt umfassender zu beschreiben....
     
  8. Julius

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    Ist das vielleicht eine Reihenhausanlage oder so?
    Real geteilt oder nach WEG?
     
  9. #9 ma4er72, 23.10.2013
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    Steht als Grunddienstbarkeit drin.
    Verkäufer hat herrschendes Haus und hat Angst das ich das Haus, bzw. das Dach erhöhe und ihm somit die Aussicht verbauen könnte...

    Es steht zum einen drin das ich das Dach maximal 12 cm erhöhen darf. Das leuchtet mir ein.
    Und dann steht das mit der Dachform halt noch drin....
     
  10. #10 Thomas B, 23.10.2013
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    Infos aus der Nase ziehen...ganz langsam und häppchenweise....
     
  11. #11 ma4er72, 23.10.2013
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    Sorry.
    Was heist diese Grunddienstbarkeit für mich, was darf ich nun am Dach ändern und was nicht?
     
  12. #12 Gast036816, 23.10.2013
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    ... und für wie lange soll das recht im sinne des verkäufers gelten?
     
  13. #13 Thomas B, 23.10.2013
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    die sachlage kann oder will der TE anscheinend nicht näher beschreiben. So aber blickt hier doch keiner durch...
     
  14. #14 ma4er72, 23.10.2013
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    Moment...les schnell nach.

    @thomas
    sorry, aber was willst Du noch wissen? Bitte Details. Ich kann ja schlecht die 14 Seiten des Vertrages hier posten;)
     
  15. #15 Der Bauberater, 23.10.2013
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    Wenn du eine passable Antwort bekommen möchtest, dann wäre das vielleicht doch nötig, ansonsten ist das ein Stochern im Dunkel!!
     
  16. #16 Baufuchs, 23.10.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Du brauchst keine 14 Seiten posten, der vollständige Text der sich auf die Grunddienstbarkeit bezieht reicht.
     
  17. #17 ma4er72, 23.10.2013
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    Ich soll 14 Seiten Kaufvertrag hier reinstellen?:yikes
    Das ist nicht dein Ernst, oder?

    Das relevante habe ich doch schon geschrieben. siehe #9 und #14.
    Langt das was ich da geschrieben habe nicht?
    Was benötigt ihr noch für Angaben das Ihr mir sagen könnt was "..darf Dachform nicht verändern.." für mich bedeutet?

    Alles andere in dem Vertrag ist Standard und hat mit der Grunddienstbarkeit nichts zu tun. Somit irrelavant.

    Ok. hier der relevante Teil.
    gruß
     
  18. #18 Baufuchs, 23.10.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Die Formulierung "Änderung der Dachform" birgt Streitpotential.

    Wenn Du grundsätzlich die Dienstbarkeit akzeptieren willst, sollte näher erläutert werden, was unter Änderung der Dachform verstanden werden soll.
    Beispielsweise sollte der Punkt Dachgaube geregelt werden.
     
  19. #19 ma4er72, 23.10.2013
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    Das hat mit wollen nichts zu tun. Akzeptiere ich es nicht, bekomme ich das Haus nicht.

    Dann werde ich am Notartermin mal näher auf das Thema eingehen, und den Notar + Verkäufer bitten die Aussage ein bischen zu durchleuchten.

    Im Endeffekt möchte der Verkäufer nur verhindern das ich ihm die Aussicht verbaue. Was hat da die Dachform mit zu tun. Erhöhung ist doch schon auf 12 cm limitiert worden.
     
  20. #20 Thomas B, 23.10.2013
    Thomas B

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    Dann stelle ich mal die Fragen, die hier (vielleicht) weiterhelfen:

    - handelt es sich um ein freistehendes EFH oder eine DHH oder ein EFH, welches irgendwie an das Haus/ Grundst+ck des verkäufers angebaut ist?

    - wäre (rein baurechtlich) eine Veränderung der Dachform möglich?

    - Ist dies einfach nur eine "Verkuafsbedingung", die willkürlich vom Verkäufer aufgerufen wird?

    - schränkt Euch diese Bedingung ein, wäre also später einmal etwas in Richtung: Veränderung der Dachform" geplant.

    - Kommt der Verkäufer Euch dafür finanziell entgegen?

    Grundsätzlich macht man etwas mit Grunddienstbarkeiten, wenn es nicht anders geht. Beispiel: Man will größer bauen als eigentlich möglich und läßt die einzuhaltenden Abstandsflächen bis aufs Nachbargrundstück ragen. Diese wären dann so zu sichern. Oder: eine Entwässerungsleitung kann nur angeschlossen werden, wenn sie über das Nachbargrundstück läuft -> Grunddienstbarkeit usw. usf.
     
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