Sicherheitseinbehalt , Bürgschaft

Diskutiere Sicherheitseinbehalt , Bürgschaft im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Bürgschaft ist ja auch unter Verzicht der Einrede auf Vorausklage abzugeben (VOB B Paragr. 17) So ergänzt sich das Wissen. Ich möchte aber...

  1. #21 toxicmolotow, 23.10.2013
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    So ergänzt sich das Wissen. Ich möchte aber nicht wissen wie viele "falsche" BÜs bei unwissenden AGs rumliegen und hoffentlich nie in Anspruch genommen werden.
     
  2. #22 Skeptiker, 23.10.2013
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    Hüstel, nach VOB/B § 17 (2) gilt für die Frist abweichend von der Gewährleistungszeit eine Frist von 2 Jahren - sofern nichts anderes vereinbart wurde, was die meisten AG versäumen. Immer wieder überraschend, aber wahr!
     
  3. Seev

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    Nach BGB-Lektüre weitergedacht stellt sich mir nun auch die Frage, wie das auf die Architektenleistung anzuwenden (bei mir leider gewesen) wäre? Werkvertrag ist ja Werkvertrag, oder?

    Und bei Galabau: Ist der Garten nach BGB 632a(3) ein "vergleichbares Bauwerk"?
     
  4. #24 Baufuchs, 24.10.2013
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    Architektenvertrag beinhaltet die Planung/Bauleitung etc. und nicht die Errichtung eines Bauwerks.
     
  5. #25 Gast036816, 24.10.2013
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    Gast036816 Gast

    Skeptiker - mit den 2 jahren hast du recht, sofern kein anderer zeitpunkt vereinbart ist und keine mängel bestehen. das heisst nach 2 jahren das gesamte gewerk auf mängel prüfen, nach 4 jahren noch einmal.
     
  6. Neutal

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    VON EVENTUELL EINGEBLENDETER WERBUNG IN DIESEM POS
    Ich lehen fast alle Aufträge mit Sichererheitseinbehalt ab. Bei öffentlichen Trägern ist es einfach so, aber wer mir schon bei Vertragsunterschrift nicht zutraut ein Mängelfreies Werk abzuliefern, mit dem brauche ich auch nicht arbeiten.
    Die wenigsten kennen sich überhaupt mit Sicherheitseinbehalten aus und ich hatte schon diverse Streitigkeiten wegen diesem Thema.
    Einige Architekten denken das die Sicherheit ein automatischer Vertragsbestandteil ist und ziehen die Summe bei Schlußrechnung ab. Geht natürlich nicht.
    Die Sicherheit nuß auf einem unabhängigen Konto eingezahlt werden und dem AN muß mitgeteilt werden wo das Geld liegt. Wird dies versäumt kann die Sicherheit zurückverlangt werden.
    Ein Architekt sagte mir sogar das er immer einen Sicherheitseinbehalt vereinbart, weil viele Handwerker nach Ablauf der Zeit dieses Geld bereits vergessen haben......
    Es gibt zu diesem Thema viele Rechte und Pflichten. Ich halte nichts von derartigen Vertragsbestandteilen, da so ein Einbehalt erstens von den Handwerkern in der Kalkulation bereits berücksichtigt wird, zweitens weil die Summen niemals auch nur annähernd für eine Mängelbeseitigung ausreichen.
    In den mir vorliegenden Verträgen steht meistens: Sicherheitseinbehalt für die Dauer der Gewährleistung ( 5 Jahre)
     
  7. #27 Achim Kaiser, 24.10.2013
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    Tja .... und dann noch die Anti-Hosenscheisser-Vorgabe aus der selben Ecke ....

    Bevor man das ganze Theater veranstaltet ... die VOB *Grundsätze* Teil A, § 9, (7) und (8).
    ... als Punkt warum man so manchem Anbieter bei überzogenen Sicherheitsforderungen ganz einfach im Mondschein begegnen kann.

    Aus dem (7) ... Zitat :
    Hier schießen auch viele weit über das Ziel hinaus .... mit dem ganzen Gescheissel, dass sie meinen veranstalten zu müssen !

    Im Übrigen sind Einbehalte *VORHER* zu vereinbaren .... und können nicht nachher *einfach so* eingefordert werden.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  8. #28 Gast036816, 24.10.2013
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    Gast036816 Gast

    das zitat - vob/a - gilt für die verwendung öffentlicher gelder.

    interessiert mich jetzt, ob der private bauherr sich auch daran halten muss?

    die vorher und nachher-regelung ist klar.
     
  9. #29 Skeptiker, 24.10.2013
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    Nein, VOB/A gilt wie die gesamte VOB zwingend nur für öffentliche Bauherrn. Private Bauherrn wenden freiwillig praktisch nie A an (warum sollten sie auch), oft B, fast immer C.
     
  10. #30 Achim Kaiser, 24.10.2013
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    Nö, muss er nicht.

    Mir gehts allerdings schon auch darum aufzuzeigen, dass was oftmals eingefordert wird auch im richtigen Licht und Kontext angesehen wird und eben auch so manches als *heftig überzogen* angesehen werden kann.

    Ich bin auch der Meinung das die *öffentliche Hand* schon sehr bewusst solche Grundsätze implementiert um so manchen Auswüchsen der Planer im Bezug auf Vertragsgestaltungen Einhalt zu gebieten.

    Jeder der lange genug sich mit solchem Gedöse beschäftigt kennt die in privaten Verträgen oftmals versuchten Vollkaskoklauseln mit denen sich die Ausschreiber oder Auftragsvergeber einer allumfassenden Vollidiotenklausel von der eigenen Haftung zu befreien versuch(t)en ... und die dann nahezu allesamt für unzulässig erklärt wurden.

    Schlussendlich muss sich auch ein Bauherr drüber im klaren sein was er einfordert und in welchem Bereich des Möglichen er sich mit seiner Forderung befindet. Das überzogene Forderungen Geld kosten dürfte auch jedem klar sein .... und das unangemessen überzogene Forderungen ganz einfach zu einer *LmaA* Haltung bei der Anbieterseite führt sollte auch nicht vergessen werden.

    Es machen sich hier schon auch gewaltig Unsitten breit, die man schon auch mal in Frage stellen darf. *Augenmaß* oder *Maß und Ziel* ist auch da immer wieder mal neu zu justieren.

    Les ich Vertragsbedingungen bei denen neben Gürtel, Hosenträger und Sicherheitsnadel auch noch 5 Piercings zur Befestigung der Sicherheitsvertäuung gefordert werden dann interessiert *mich* schon nach Seite 3 der Vorbedingungen nicht mehr was in der Leistungsbeschreibung steht .... und es ist sonnenklar wo dieses Leistungsverzeichnis abgelegt wird ----> Rundablage.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  11. #31 Skeptiker, 24.10.2013
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    Logisch, wenn Sicherheitsleistung beim privaten Bauherrn dann nur nach entsprechender vertraglicher Vereinbarung - zu welcher ich allerdings bei Leistungsumfängen über etwa 20.000 € / Auftragnehmer rate.
     
  12. #32 Baufuchs, 24.10.2013
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    Dir ist aber schon klar, dass bei BGB Verträgen der Sicherheitseinbehalt im Vertrag/Auftrag nicht einmal erwähnt sein muss?
    Verlangst Du Abschlagszahlungen, musst Du gem. BGB 632a vor Anforderung der 1. Abschlagsrate Sicherheit in Höhe von 5% leisten.
     
  13. #33 Achim Kaiser, 24.10.2013
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    @Baufuchs
    Die Klausel umfasst ein *komplettes Bauwerk* und nicht unbedingt nur ein einzelnes Gewerk ...
    Ich kenne die aktuelle Rechtsauffassung dahingehend nicht ob es sich da nicht nur um eine (vereinfacht ausgedrückt) GU/GÜ/BT Regelung handelt ....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  14. #34 Baufuchs, 24.10.2013
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    Baufuchs Gast

    Wenn ich recht erinnere, erstellt Flocke Fachwerkbauten (Ökologischer Holzbau) = Haus.

    Schlüsselfertig muss das nicht sein.
     
  15. #35 Skeptiker, 24.10.2013
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    Aber rein nach dem Gesetzestext doch nur für komplette Bauwerke, also bei Vergabe in Einzelgewerken damit meiner Meinung nach nicht?
     
  16. #36 Skeptiker, 24.10.2013
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    Aber bei "nur Dachstuhl" auf tragenden Wänden greift das nicht!
     
  17. #37 Baufuchs, 24.10.2013
    Baufuchs

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    Änderung:

    Wenn z.B. bei einem Dachstuhl Abschlag nach Bereitstellung des Holzes am Sitz des Unternehmers verlangt wird gilt:

    Bei EFH verlangen die Zimmereibetriebe hier bei uns keine Abschläge.
    Zahlung nach Richten des Dachstuhls in einer Summe.
     
  18. #38 Gast036816, 24.10.2013
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    eine vollkaskosicherheit gibt es beim bauen nicht. viele bauherren meinen, den sicherheitsmodus nach oben gestalten müssen, viele planer machen den dummfug mit und verschaffen sich selbst probleme wegen falscher beratung. besonders zu beobachten bei billich willich!

    verdanken darf man das ganze den sogenannten baupfuschseifenopernrettern. ein bauherr hatte darauf bestanden, dass bei tapete und wandanstrich die statik als vertragsbestandteil aufgenommen wird. lediglich der bauleiter hatte das als überzogen bezeichnet, planer, projektsteurer, anwalt haben brav genickt. anschließend hat er sich beklagt, warum die kopierkosten beim lv-versand so hoch ausfallen.
     
  19. #39 Skeptiker, 24.10.2013
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    Hatte auch schon den jungen Meister, der für seinen neuen Laden noch keinen Kredit hat. Holz von Sägewerk nur gegen Vorkasse - Vorkasse vom Bauherrn nur gegen vorliegenden Fertigstellungs- und Gewährleistungsbürgschaft.
     
Thema: Sicherheitseinbehalt , Bürgschaft
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