Handwerkerrechnung für nicht selbst bewohntes Haus

Diskutiere Handwerkerrechnung für nicht selbst bewohntes Haus im Sanierungskonzept & Kostenschätzung Forum im Bereich Altbau; Neben meinem Neubau bin ich Eigentümer eines Ende der 1950er errichteten Hauses, das mietfrei von meiner Mutter bewohnt wird. Da meine Mutter...

  1. #1 mastehr, 24.10.2013
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    Neben meinem Neubau bin ich Eigentümer eines Ende der 1950er errichteten Hauses, das mietfrei von meiner Mutter bewohnt wird.

    Da meine Mutter Rentnerin ist, bezahlt sie keine oder nur sehr geringe Lohnsteuern.

    Ich würde gerne verschiedene Renovierungen an diesem Haus vornehmen und gerne das Finanzamt an den Kosten beteiligen. Ich weiß nur nicht, wie ich das anstellen soll. Da das Haus von mir nicht selbst bewohnt wird, fällt die Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen wohl aus.

    Habt Ihr Tipps für mich?
     
  2. #2 Gast036816, 24.10.2013
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    steuerberater fragen?
     
  3. #3 JaquesTati, 24.10.2013
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    Auf dem Ohr sind die hiesigen Finanzämter im Allgemeinen recht taub – warum sollen sie auch die Hobbies von Privatleuten mitfinanzieren?

    Nach Ihrer Schilderung fehlt ganz klar eine (zukünftige) Gewinnerzielungsabsicht und somit sind die geplanten Ausgaben für das Haus eher unter der Rubrik „privates Vergnügen“ anzusiedeln. Theoretisch existieren natürlich entsprechende grenzwertige Gestaltungsmöglichkeiten, die Sie am ehesten von einem kreativen Steuerberater erfahren könnten, aber dieser würde mit Sicherheit den Teufeln tun und Ihnen klipp und klar (halt nachweislich) aufzeigen, wie man ein solches Projekt aufzieht.


    mfG

    JaquesTati
     
  4. #4 mastehr, 24.10.2013
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    Diese fehlende Gewinnerzielungsabicht ist eigentlich Bestandteil meiner Interpretation des gerne genannten "Generationenvertrages".

    Mein PM-Empfang sollte eigentlich gut funktionieren...
     
  5. #5 JaquesTati, 24.10.2013
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    @mastehr

    1. Ein gut funktionierender PM-Empfang würde auch nachweisliche „Anregungen“ enthalten ;-))
    2. Beratung in steuerlichen Belangen im Speziellen ist in dieser Form (hier) nicht zulässig
    3. Machen Sie doch einmal (für sich) eine Aufstellung über sämtliche angedachten „Renovierungsarbeiten“, unterteilt nach Gesamtkosten, Materialkosten, Lohnkosten, Zeitpunkt der geplanten Durchführung.
    4. In Abhängigkeit von dem nun erstellten Zahlenwerk einmal beurteilen, ob es sich wirklich nur um eine Renovierung handelt oder doch eher um eine Instandhaltung/Instandsetzung.
    5. Je nach Ausfall der Beurteilung, möglichst zeitnahe Abschreibung oder Aufteilung über 50 Jahre
    6. Das Zahlenmaterial aus Punkt 5 mal als Simulation in die eigene Steuerberechnung mit einfließen lassen…..
    7. Je nach Ausgang von Punkt 6 abschätzen, ob sich der Besuch beim Steuerberater dann noch lohnt….
    8. Falls ja, dann den kreativen Steuerberater aufsuchen…


    Anmerkung, natürlich müsste man einige da oben angeführte Gliederungspunkte noch deutlich detaillierter Auflisten und dementsprechend entsprechende Fallunterscheidungen treffen.

    mfG

    JaquesTati
     
  6. #6 mastehr, 24.10.2013
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    Es ist gerade Punkt 7, der mich hier nachfragen lässt. Es stehen also keine riesigen Investionen an; würde ich das Haus selbst bewohnen, könnte ich alles über die absetzbaren Handwerkerrechnungen laufen lassen.
     
  7. #7 tanzbaer, 24.10.2013
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    Hast Du dich mal erkundigt ob Du mit einer regulären Vermietung an Deine Mutter nicht in Summe besser fährst? Ich meine mich erinnern zu können, dass bei nahen Verwandten die Miete deutlich (50%) unterhalb des normalen Mietspiegels sein kann, ohne dass das Finanzamt aufbegehrt.
     
  8. #8 JaquesTati, 24.10.2013
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    So ein Pi mal Daumen-Wert, ein netter, kurzer und unverbindlicher Plausch (er kennt meine Ausgangssituation) schlägt immer so mit rund 200,- EUR zu buche.

    mfG

    JaquesTati


    Ach ja, mal so eine kleine private Frage am Rande – natürlich vollkommen ohne Hintergedanken - verheiratet? Wie läuft es denn so in der Ehe? Lust auf einen alleinigen Tapetenwechsel? Und schon gewusst, dass es sich bei Mutti am besten wohnt? ;-)))

    Na dann viel Spaß damit der besseren Hälfte erklären zu müssen, dass man sie wegen einer eventuellen temporären marginalen Steuerersparnis in die Wüste schicken muss – Frauen zeigen sich da immer besonders verständnisvoll. ;-))
     
  9. #9 JaquesTati, 24.10.2013
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    @tanzbaer

    Die Mitarbeiter vom FA sind auch nicht auf den Kopf gefallen, während der Renovierung zahlt Mutti plötzlich Miete (und der eventuelle Verlust wird dann in der eigenen Steuererklärung berücksichtigt) und sobald ein Einnahmenüberschuß erzielt wird, wohnt sie quasi wieder mietfrei?

    Sonst müsste man ja diese Einkünfte auch bis zu deren Lebensende versteuern….

    Bei steuerlichen Überlegungen/Gedankenspielen muss man immer den gesamten zeitlichen Verlauf betrachten und entsprechende Annahmen für zukünftige Entwicklungen treffen (Gehaltsentwicklung, Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen,…)


    mfG

    JaquesTati
     
  10. #10 mastehr, 24.10.2013
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    Dann würde ich Steuern auf die Mieteinnahmen sparen. Allerdings erscheint es nicht sinnvoll, Kosten (Steuern auf die Miete) zu erzeugen, und anschließend einen Teil der Kosten wieder zu sparen. Sicherlich würde es meine finanzielle Gesamt-Situation verbessern, wenn Mutti Miete zahlen würde. Aber so schlecht stehe ich finanziell auch wieder nicht da.

    Mutti ist sowieso viel alleine. Vielleicht stelle ich ein Bett in ein ansonsten leer stehendes Zimmer und übernachte dort gelegentlich, damit sie etwas Gesellschaft hat. Der Ordnung halber müsste ich dann wahrscheinlich einen Zweitwohnsitz dort anmelden...
     
  11. #11 tanzbaer, 24.10.2013
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    @JaquesTati

    Ich habe Verwandtschaft im Finanzamt, bin also quasi genetisch gezwungen denen etwas zuzutrauen. :e_smiley_brille02:

    Die von Dir angesprochene Richtung wollte ich gar nicht anstoßen, aber üblicherweise kann man bei Vermietung ja auch andere Kosten als nur Handwerker ansetzen. Ob sich der (dauerhafte) Wechsel von mietfrei zu vermietet lohnt oder nicht muss der Frager mit einem Steuerberater durchspielen, dafür sind die ja da.
     
  12. #12 tanzbaer, 24.10.2013
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    Bin mir nicht sicher ob wir aneinander vorbeireden. So wie ich dich verstanden habe, behandelst Du das Haus steuerlich als wäre es Dein eigenes. Du erzielst keine Einnahmen, setzt keine Ausgaben dafür an. Ein Wechsel auf Einnahmen erzielen hat nur Sinn, wenn Du entsprechend überproportional Aufwände gegenüber stellen kannst. Beispiel, 400 Miete, 400 Aufwand für Zinsen, dann bist Du steuerlich pari, alle darüber hinausgehenden Kosten lassen sich dann absetzen und sparen Steuern. Was da wie sinnvoll ist -> beraten lassen.
     
  13. #13 backbone23, 25.10.2013
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    Die 50% gelten nur bis VAZ 2003, danach sind es 56%. Aber "aufbegehren" wird das FA trotzdem, wenn negative Einkünfte aus der Vermietung erzielt werden. "Sicher" ist man erst ab 75% der ortsüblichen Miete. Eventuell haben sich die Werte mittlerweile wieder geändert.

    Einen Gang zum Steuerberater, wenn es denn zur Vermietung kommt, sollte man auf jeden Fall machen.
     
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