Keller-Wasserschutz, Rechtslage ?

Diskutiere Keller-Wasserschutz, Rechtslage ? im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Guten Tag, ich mache es kurz: Doppelhaushälfte Bj.: 48 1) Drainagerohr rund um unser grundstück gezogen um wasserschäden im keller zu...

  1. Douser

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    Guten Tag,
    ich mache es kurz:

    Doppelhaushälfte Bj.: 48

    1) Drainagerohr rund um unser grundstück gezogen um wasserschäden im keller zu vermeiden (drückendes wasser )

    2)dieses führt in eine mischkanalisation ( grundwasser 11M tief )

    3)das abgeleitete wasser von der Gartenlaube + Garage führt in eine regentonne ( zum schutz vor überlaufen der regetonne wurde ein rohr zur drainage gezogen )
    der gesammte punkt 3 steht vor dem leichten abhang zum haus und würde somit zum drückendem wasser zählen ( oder liege ich in dieser annahme falsch )

    (das abgeleitete regenwasser vom haus führt direkt in die kanalisation )

    meine frage an euch: ( und ich würde mich sehr freuen wenn ihr eure quellen verlinken könntet damit ich selber im notfall nachlesen kann )

    Ist das alles so im rechtlichen Bereich oder ist da etwas gesetzeswiedrig ?
     
  2. #2 ultra79, 26.10.2013
    ultra79

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    Zu 1). was für drückendes Wasser hast du denn?

    2) Ob du einleiten darfst oder nicht musst du mit den Behörden klären - Drainagewasser darf man nicht einfach so einleiten sowei ich weiss...
     
  3. Douser

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    grüß dich ultra79

    unser haus steht an einem leichten gefälle und das regenwasser fließt gegen die hauswand auf höhe erdgeschoss und keller dazu kommt das wir unter der ca 30 cm dicken erdschicht , lehm/sand haben

    zu2 ) könnte man so etwas nicht irgentwo im netz nachlesen zu den jeweiligen standorten ?
     
  4. #4 Baufuchs, 26.10.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wir könnten da schon weiterhelfen, aber Du hast es ja vorgezogen, deinen Wohnort nicht anzugeben.
     
  5. Douser

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  6. #6 Baufuchs, 26.10.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Gem. Paragr. 5 Nr. 12 der Abwassersatzung der Stadt Bochum darf Drainagewasser nicht in den Kanal eingeleitet werden.
     
  7. Douser

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    woher hast du die info
    mit link bitte
     
  8. #8 Baufuchs, 26.10.2013
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    Baufuchs Gast

    Steht doch da.

    Google hilft
     
  9. Douser

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    okay , habe es gefunden
    danke

    fragt sich nur wie das regenwasser sonst abgeleitet werden soll
    wenn nicht mal gruben und sickerbecken wasser etc dort hinein gelangen darf...
     
  10. Julius

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    Ist es dort schon soooooooo schlimm, daß man gleich 5 Kreuze machen muß...?
    Im Ernst:

    Wer hat das geplant und wer ausgeführt?
    Hört sich etwas abenteuerlich an!
    Und warum Drainage ums Grundstück?

    Regenwasser ist etwas anderes als Drainagewasser.
     
  11. Douser

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    das Drainagerohr dient nur dazu um das niederschlagwasser vor dem keller abzuleiten damit keine wasserschäden im keller entstehen, dieses rohr ist umhüllt von kies + Fließ als doppelter filter (wegen der erde und lehm ) wenn man so will
     
  12. PeMu

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    Genau dazu dient ein Drainagerohr nicht. Niederschlagswasser gehört nicht da hinein.
     
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