Keller-Wasserschutz, Rechtslage ?

Diskutiere Keller-Wasserschutz, Rechtslage ? im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Guten Tag, ich mache es kurz: Doppelhaushälfte Bj.: 48 1) Drainagerohr rund um unser grundstück gezogen um wasserschäden im keller zu...

  1. Douser

    Douser

    Dabei seit:
    29.08.2013
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dreher
    Ort:
    +++++
    Guten Tag,
    ich mache es kurz:

    Doppelhaushälfte Bj.: 48

    1) Drainagerohr rund um unser grundstück gezogen um wasserschäden im keller zu vermeiden (drückendes wasser )

    2)dieses führt in eine mischkanalisation ( grundwasser 11M tief )

    3)das abgeleitete wasser von der Gartenlaube + Garage führt in eine regentonne ( zum schutz vor überlaufen der regetonne wurde ein rohr zur drainage gezogen )
    der gesammte punkt 3 steht vor dem leichten abhang zum haus und würde somit zum drückendem wasser zählen ( oder liege ich in dieser annahme falsch )

    (das abgeleitete regenwasser vom haus führt direkt in die kanalisation )

    meine frage an euch: ( und ich würde mich sehr freuen wenn ihr eure quellen verlinken könntet damit ich selber im notfall nachlesen kann )

    Ist das alles so im rechtlichen Bereich oder ist da etwas gesetzeswiedrig ?
     
  2. #2 ultra79, 26.10.2013
    ultra79

    ultra79

    Dabei seit:
    12.12.2012
    Beiträge:
    2.341
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl. Inform.
    Ort:
    Halle
    Zu 1). was für drückendes Wasser hast du denn?

    2) Ob du einleiten darfst oder nicht musst du mit den Behörden klären - Drainagewasser darf man nicht einfach so einleiten sowei ich weiss...
     
  3. Douser

    Douser

    Dabei seit:
    29.08.2013
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dreher
    Ort:
    +++++
    grüß dich ultra79

    unser haus steht an einem leichten gefälle und das regenwasser fließt gegen die hauswand auf höhe erdgeschoss und keller dazu kommt das wir unter der ca 30 cm dicken erdschicht , lehm/sand haben

    zu2 ) könnte man so etwas nicht irgentwo im netz nachlesen zu den jeweiligen standorten ?
     
  4. #4 Baufuchs, 26.10.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wir könnten da schon weiterhelfen, aber Du hast es ja vorgezogen, deinen Wohnort nicht anzugeben.
     
  5. Douser

    Douser

    Dabei seit:
    29.08.2013
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dreher
    Ort:
    +++++
    Bochum
     
  6. #6 Baufuchs, 26.10.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Gem. Paragr. 5 Nr. 12 der Abwassersatzung der Stadt Bochum darf Drainagewasser nicht in den Kanal eingeleitet werden.
     
  7. Douser

    Douser

    Dabei seit:
    29.08.2013
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dreher
    Ort:
    +++++
    woher hast du die info
    mit link bitte
     
  8. #8 Baufuchs, 26.10.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Steht doch da.

    Google hilft
     
  9. Douser

    Douser

    Dabei seit:
    29.08.2013
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dreher
    Ort:
    +++++
    okay , habe es gefunden
    danke

    fragt sich nur wie das regenwasser sonst abgeleitet werden soll
    wenn nicht mal gruben und sickerbecken wasser etc dort hinein gelangen darf...
     
  10. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Ist es dort schon soooooooo schlimm, daß man gleich 5 Kreuze machen muß...?
    Im Ernst:

    Wer hat das geplant und wer ausgeführt?
    Hört sich etwas abenteuerlich an!
    Und warum Drainage ums Grundstück?

    Regenwasser ist etwas anderes als Drainagewasser.
     
  11. Douser

    Douser

    Dabei seit:
    29.08.2013
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dreher
    Ort:
    +++++
    das Drainagerohr dient nur dazu um das niederschlagwasser vor dem keller abzuleiten damit keine wasserschäden im keller entstehen, dieses rohr ist umhüllt von kies + Fließ als doppelter filter (wegen der erde und lehm ) wenn man so will
     
  12. PeMu

    PeMu

    Dabei seit:
    13.01.2004
    Beiträge:
    5.635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Kornwestheim
    Benutzertitelzusatz:
    Nachdenken kostet extra.
    Genau dazu dient ein Drainagerohr nicht. Niederschlagswasser gehört nicht da hinein.
     
Thema:

Keller-Wasserschutz, Rechtslage ?

Die Seite wird geladen...

Keller-Wasserschutz, Rechtslage ? - Ähnliche Themen

  1. Fassade und Keller dämmen - Reihenfolge

    Fassade und Keller dämmen - Reihenfolge: Hallo, wir haben ein Haus Baujahr 1937 gekauft und sanieren dies nun Schritt für Schritt. Zwei große Posten sind die Dämmung der Fassade und die...
  2. Feuchtigkeit in keller, Fallrohr schuld?

    Feuchtigkeit in keller, Fallrohr schuld?: Hallo Wir haben im keller ein schimmel/feuchtigkeitsproblem [GALLERY][GALLERY] Ich habe nun mal von außen geschaut....
  3. Welchen Putz im Keller?

    Welchen Putz im Keller?: Guten Tag, in meinem Haus (Baujahr 1993) habe ich einen unbeheizten Keller (kein Wohnraum). Der Boden ist gefliest und das Mauerwerk einfach weiß...
  4. Praxistipp Kernbohrung Keller für Luft-Wärmepumpe

    Praxistipp Kernbohrung Keller für Luft-Wärmepumpe: Hallo liebe Bauexperten, ich habe zwei Bauprojekte, welche ein wenig miteinander koordiniert werden müssen. In Kürze lassen wir eine neue...
  5. Wie Abwasserrohr ordentlich aus dem Keller führen?

    Wie Abwasserrohr ordentlich aus dem Keller führen?: Zu unserem Haus aus den 70ern habe ich eine Frage: Wir lassen gerade unser Keller- Badezimmer renovieren und haben dabei das erste Mal einen...