Muss ein Balkon einen Wasserabfluss besitzen?

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  1. Cullum

    Cullum

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    Muss ein Balkon einen Wasserabfluss besitzen?
    Guten Abend,

    ich bin Student und Mieter in einem großen Wohnblock aus den 1970ern (Westdeutschland).
    Die Balkone haben allesamt keinen Wasserabfluss und auch keine Auffangrinne. Wasser rinnt einfach über die Betonkante des Balkons (minimales Gefälle weg vom Gebäude) herunter. Üblicherweise tröpfelt es dann in ganzer Breite auf den Balkon darunter.
    Die Nachbarn, die unter mir wohnen, beschweren sich nun dass dieses Wasser die Decke ihres Balkons (die Unterseite meines Balkonbodens) verschmutzt hätte. Ich habe auch einige Balkonpflanzen, wegen deren Tropfwasser (entsteht beim Gießen manchmal leider unweigerlich, aber das sind keine Sturzbäche) es auch schon Probleme gab. Aus deren Sicht passt dies also wunderbar ins Bild. Auf meinen Balkon strömt auch weiter oben bei stärkeren Niederschlägen Wasser, ein richtiger "Wasservorhang", über mir sind noch einige weitere Geschosse. Und offenbar fließt bei Niederschlag das Wasser in "Kaskaden" vom obersten Geschoss bis in das Erdgeschoss und mit jedem Geschoss handelt es sich um etwas mehr Wasser und mit jedem Geschoss wird etwas mehr Schmutz "mitgenommen". Insofern ist mein Balkon indirekt schon der Grund für die Wasserflecken der Nachbarn unter mir. Aber mein Balkon ist quasi nur ein Glied in dieser "Kaskade" und meiner Meinung nach ist die ganze bauliche Situation die Ursache dafür und ich als Laie (zudem Mieter) kann dagegen schlicht nichts ausrichten und ich möchte daher auch nicht der Adressat für die Beschwerden meiner Nachbarin sein.

    Ich frage mich nun, ist es überhaupt zulässig dass die Balkone keinen gesammelten Wasserabfluss haben, nicht einmal eine Abflussrinne?

    DIN 1986-100 Absatz 5.10 schreibt vor, dass Balkone einen Abfluss oder eine vorgehängte Rinne haben MÜSSEN.

    Trifft dies dann auch auf "mein" Gebäude zu? Falls mit "Bestandsschutz" argumentiert werden würde, weil das Gebäude älter als diese Norm sein mag, muss ich gleich einwenden: die Fassade (Wärmedämmung) und die gesamten Balkone wurden in den letzten wenigen Jahren komplett saniert (inkl. Komplett-Austausch der Balkongeländer durch neue Geländer, zwar optisch identisch aber es ist ein kompletter Austausch durch komplett neue Geländer gewesen, nicht nur eine Instandsetzung/"Pinselrenovierung"). Hat damit der Balkon nicht seinen "Bestandsschutz" verloren und hätte gemäß dieser Norm saniert werden müssen, also auch mit entsprechender Entwässerung?

    Hintergründig geht es mir natürlich einerseits um die Abwendung von Haftungsansprüchen gegen mich, wegen der Wasserflecken, andererseits aber natürlich auch darum dieses Problem dauerhaft zu beheben.

    Für mich ist diese Frage natürlich hochrelevant. Ich würde mich über eine kundige persönliche Einschätzung freuen. Vielen Dank!
     
  2. Cullum

    Cullum

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    PS: meines Wissens gelten einerseits für Abwasseranlagen (inwifern hier solch eine Entwässerung dazu zählt weiss ich allerdings nicht?!) ohnehin sehr viel strengere Kriterien des Bestandsschutzes, der im Zweifel dann eben einfach nicht gegeben ist und eine "Modernisierungspflicht" besteht und bei der Balkonsanierung wurde substantiell gearbeitet (Betonsanierung, wo Schäden bestanden und der erwähnte komplette technische Austausch des Geländers gegen ein "fabrikneues" Geländer). Der Bestandsschutz hat vom Gesetzgeber her ja die Motivation, eben den Bestand im Erhalt zu schützen, aus wirtschaftlichen Erwägungen. Wenn aber dieser Bestand, der geschützt ist, ohnehin entfernt/ausgetauscht wird, dann geht damit nach meinem Verständnis auch der Bestandsschutz als solcher verloren?!
     
  3. mseppo

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    Haftung? Du bist nicht der Eigentümer, warum solltest Du denn haften? Solange Du nicht schuldhaft irgendwas verursacht hast, ist das ein Problem Deines Vermieters.
     
  4. Julius

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    Genau: Was sagt denn überhaupt jener dazu?
     
  5. Cullum

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    Guten Abend, danke für die Antwort. Die Beschwerde wurde sofort mit der Anschuldigung verbunden, dies würde vom Gießwasser herrühren (also mein Verschulden, wenn man so will). Was schon daher unmöglich ist, weil meine Töpfe allesamt unten geschlossen sind. Aber ich will erst gar nicht in irgendwelche Rechtsstreitigkeiten geraten. Darum wollte ich gleich auf die bauliche Sache hinaus, wenn da baulich von vorneherein etwas nicht stimmt ist die Debatte damit ja schon gleich beendet, sozusagen. Sind Balkone (inkl. "Decken") nicht ohnehin Gemeinschaftseigentum, so dass es sich gar nicht um das Eigentum der Nachbarn handelt sondern um das der Eigentümergemeinschaft, vertreten durch die Hausverwaltung? Und dann habe ich es gleich mit einer routinierten Verwaltung inkl. Rechtsabteilung zu tun. Für einen Student, der von wenigen hundert Euro im Monat seinen gesamten Lebensunterhalt bestreiten muss, ist so ein Konflikt wirklich existenzsbedrohend. Darum treibt mich das um. Wenn ich "Ärger" zu erwarten habe will ich wenigstens vorbereitet sein. Wenn nicht, umso besser. Danke nochmal für die Antwort.
     
  6. Cullum

    Cullum

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    Mein Vermieter ist da genauso ratlos wie ich, für den ist meine Wohnung nur seine private Geldanlage, nebenher.
     
  7. Lebski

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    Tja, dann muss dein Vermieter seinen Rechtsschutz bemühen.
     
  8. helge2

    helge2

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    @Cullum !

    Wende dich an den Mieterschutzbund.Dort gibt es Fachanwälte.
    Wenn Du dort kein Miedglied bist ist die Beratung allerdings mit geringen Kosten verbunden.

    Gruß helge 2
     
  9. #9 kappradl, 27.10.2013
    kappradl

    kappradl Gast

    Solche Nachbarn kann man nur ignorieren. Ãndern kannst du die Situation nicht. Blumen kann dir keiner verbieten, weder der Nachbar noch der Vermieter.
     
  10. Julius

    Julius

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    Ich würde das vorläufig auch nicht zu hoch hängen.
    Einfach ein Schreiben an die Hausverwaltung (in Kopie an Deinen Vermieter), daß der Unterlieger Dich beschuldigt, aber kein Fehlverhalten Deinerseits vorliegt (erwähne die geschlossenen Töpfe), sondern die baulichen Gegebenheiten ursächlich sind (Regenwasser).
    Den Unterlieger höflich aber bestimmt davon in Kenntnis setzen, daß Du den Vorgang der Verwaltung gemeldet hast.

    Und dann in Ruhe weiterstudieren!i
     
  11. Cullum

    Cullum

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    Danke für eure Meinungen. Ich denke, ich werde die Hausverwaltung kurz aktiv vom Grundproblem der Balkonentwässerung in Kenntnis setzen und damit ist die Sache dann für mich erledigt. Ich habe mir den vermeintlichen Schaden jetzt bei hellem Tageslicht einmal von Unten, die Balkondecken sind gut einsehbar, angeschaut. Der "Schaden" besteht aus einem bräunlichen Fleck von der Größe einer Pflaume ganz vorne an der Unterseite meines Balkons, an der Kante. Mich wegen sowas in Alarmstimmung zu versetzen (solche und ähnliche Flecken haben alle Balkone, eben wegen der fehlenden Entwässerung) macht mich sogar richtig sauer. Ich habe gedacht, es würde sich um sonstwas für Schäden handeln. :motz
     
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