Bodenplatte um 0,4m falsch positioniert

Diskutiere Bodenplatte um 0,4m falsch positioniert im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Moin zusammen, ich war schon öfters hier zum Lesen, nun hab ich ein paar Fragen an die Experten unter euch. Grundfakten: Wir lassen ein...

  1. #1 kilobyte, 27.10.2013
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    Moin zusammen,

    ich war schon öfters hier zum Lesen, nun hab ich ein paar Fragen an die Experten unter euch.

    Grundfakten:
    Wir lassen ein Einfamilienhaus durch einen Bauträger bauen. Der Bauantrag liegt vor. Der BT hat die Bodenarbeiten abgeschlossen, das Fundament gegossen und letzte Woche die Bodenplatte schalen und gießen lassen. Das ganze wurde vom BT an eine ortsansässige Baufirma beauftragt, welche die Arbeiten schließlich durchführte. Soweit so gut.


    Problem:
    Nachdem die Bodenplatte gegossen war, stellte der BT nach selbständigem Nachmessen fest, dass die Bodenplatte um ca. 0,4m zuweit rechts gegossen wurde. Die Grenze zum Nachbargrundstück sollte sein 3,5m und ist nun 3,1m. Der Bauunternehmer hat den Fehler eingesehen und die Haftung übernommen. Man hat sich geeinigt, den Fehler unter Zahlung einer Entschädigung zu akzeptieren, da der Mindestabstand von 3m eingehalten wird und somit nicht gegen Baurecht verstoßen wird. Bisher wurde von mir nichts unterschrieben, lediglich die mündliche Bereitschaft zur Einigung in Richtung des Bauunternehmers und des Bauträgers signalisiert.

    Zusatzinfo:
    Zwischen dem Gebäude und der Grundstücksgrenze ist ein Carport (ca. 9m x 3m) geplant und ein entsprechender Bauantrag wurde beantragt und genehmigt.

    Meine Fragen:
    1. Muss der Bauträger dies beim Bauamt anzeigen bzw. einen neuen Bauantrag für das Haus stellen? (Vermutlich ja)
    2. Was passiert mit dem Carport. Muss auch hier ein neuer Bauantrag gestellt werden? (Vermutlich ja)
    3. Ist eine Entschädigung in Höhe von ca. 3500€ seitens des Bauunternehmers ok? Oder lacht sich dieser ins Fäustchen? (Grundfläche beträgt ca. 75m², einfaches Streifenfundament, keine Thermobodenplatte)


    Grüße,
     
  2. #2 ralf9000, 27.10.2013
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    Was machst Du Dir Gedanken was der Bauträger tun musst? Der Bauträger kann auf seinem Grund erstmal so verfahren, wie er will. Du bekommst ja nachher ein Grundstück mit Haus übereignet, was vom Bauamt abgenommen und wo das Gebäude eingemessen ist. Wenn Dir also die 40cm ganz egal sind, dann kannst Du Dich erstmal zurücklehnen ...
     
  3. #3 ultra79, 27.10.2013
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    Die wichtige Frage ist ob es wirklich ein Bauträger ist - der ein GU/GÜ... ich hab früher auch immer "Bauträger" gesagt und meinte eigtenlich was anderes...
     
  4. #4 Thomas B, 27.10.2013
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    Das mit dem Mindetsabstand ist (zumindest in Bayern) tatsächlich etwas anders!

    Viele denken: "3 m Abstand..und damit paßt es automatisch!"

    Dem ist nicht so.

    3m ist (in BY) der absolute Mindestabstand. Die Berechnung der Abstandsflächen kann aber auch durchaus mehr ergeben! Mehr Mindestabstand, meine ich!

    Beispiel: Du hast eine Gebäudehöhe von 5,50 m. Du darfst einen Abstand von H/2 machen. Wären dann 2,75 m. Geht nicht, da Mindestabstand 3 m ist. Also 3m einhalten. Ist Dein Gebäude aber zB 7 m hoch, so ist H/2 = 3,50 m. Also ist das dann einzuhalten.

    Nochmals: Kann reichen (die 3 m) oder eben auch nicht!

    Grundsätzlich: Neuer Bauantrag oder evtl. genügt eine Tektur (das wäre vom Architekten zu prüfen bzw. mit den Behörden abzustimmen).

    Und: Wäre die neue Gebäudesoituierung für Euch in Ordnung?
     
  5. #5 kilobyte, 27.10.2013
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    ...ich lehne mich ja entspannt zurück. Nur Möchte mein Bauträger schon jetzt von mir wissen, ob ich das Haus später so übernehme, sprich an einer anderen Position, als im Vertrag festgeschrieben und festgelegt. Ich könnte es zur Abnahme schließlich nicht akzeptieren, da er mir ein Haus gebaut hat, was nicht den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Daher wollte ich dem hier mal nachgehen. Gerade auch hinsichtlich der mir angebotenen Entschädigungssumme.

    Grüße,
    Stefan.
     
  6. #6 kilobyte, 27.10.2013
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    Moin. Ja, wir haben einen Bauträgervertrag abgeschlossen, sprich es wird ein Grundstück inklusive eines zu errichtenden Hauses gekauft, welches vom BT nach MaBV zu errichten ist.
     
  7. #7 wasweissich, 27.10.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    du planst also jetzt schon eine entschädigung ein ?

    ich würde dieses geld aber noch nicht ausgeben ............:shades
     
  8. #8 kilobyte, 27.10.2013
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    Die plane ich nicht ein, die wurde bereits verhandelt (siehe oben). Verstehe deine Aussage nicht ganz...sicher gebe ich nichts aus, was ich nicht in der Hand habe.
     
  9. Markul

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    Ich würd das Ding nochmal wegmachen und korrekt ausführen lassen.... 3500 EUR sind nicht soooo viel bei einem Haus+GS.
    Und denk bitte auch an die evtl. neuen Kosten für Bauantrag, die zeitlichen Verzögerungen etc.
    Jetzt gehts noch relativ problemlos.
     
  10. Julius

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    Und worin besteht überhaupt der Schaden, für welchen Du entschädigt werden möchtest?
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 27.10.2013
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    Wie Thomas oben schon geschrieben hat:
    Reichen die 3,10 m noch aus???
    Wenns reicht, neuer Bauantrag für Haus + Carport ist fällig

    Bodenplatte samt Streifenfundamenten abreissen und neu bauen kostet mehr als 3.500 € (deutlich), dich aber auch Geld und Zeit, weil der Bau und damit die Doppelbelastung länger dauert.

    So lieber kilobyte, wer soll nun Dein Herzblatt sein?
    die 3.500 €, die schnell und einfach glücklich machen.
    die 3.500 + X €, die sich zieren beim Herauskommen
    oder die neue Bodenplatte, die von Deinem Vertragspartner und dessen Sub so ungeliebte, langwierige?
     
  12. #12 webmonsterle, 27.10.2013
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    Die fehlenden 40 cm werden dich beim einsteigen im Carport immer ärgern. Würde ich auch gegen Entschädigung nicht akzeptieren.
     
  13. #13 Thomas B, 27.10.2013
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    ...stell' doch mal den Grundriss hier ein. Und am besten auch den Schnitt.

    Dann läßt sich vieleicht beurteilen, ob

    1. das Ganze so überhaupt genehmigungsfähig wäre

    und

    2. wenn JA, ob diese 40 cm den Wert des Objektes mindern und ob diese neue Situierung zu (erheblichen) Einschränkungen inder Nutzbarkeit führen.

    Einfach 40 cm falsch plaziert ist zwar ein Mangel (=Abweichung vom Sol), könnte aber u.U. sogar am Ende eine tatsächliche Verbesserungdarstellen...möglich wäre es zumindestens.

    Daher: Zur Beurteilung würden Pläne o. Planausschnitte sehr hilfreich sein.
     
  14. #14 Baufuchs, 28.10.2013
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    Baufuchs Gast

    Es gibt da noch einen anderen Knackpunkt.

    Nach §3 der Makler-Bauträgerverordnung darf der BT Gelder des Käufers nur entgegennehmen/anfordern, wenn die Baugenehmigung erteilt ist.

    Nachdem nun in diesem Fall klar ist, dass die derzeitige Ausführung nicht genehmigt ist, muss der BT nachweisen, dass die Abweichung nachträglich genehmigt ist.
     
  15. Der Da

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    3,1m sind viel zu wenig.

    Wir hatten unser Haus Anfangs auch 3m von der Grenze entfernt geplant, doch unser Architekt hatte einige Anmerkungen die wir nicht ausser Acht lassen wollten.
    Um das Haus wird noch ein sogenannter Spritzschutz gebaut, welcher 40cm Außenmaß hat, bleiben bei Euch 2,70m Jetzt zieh von dem Carport noch 30cm Balken ab. (Ausser du setzt direkt ans Haus ran, oder setzt die Carportpfosten in den Spritzschutz.) Bleiben 2,40m Innenabstand. Solltest du wir wir einen Fiesta fahren kein Problem, solltest du einen 5er BMW fahren hast du mit Aussenspiegeln fast 2,20-2,30 m... Enge Kiste.

    Meine Meinung, deshalb haben wir 3,50 Abstand gehalten.
     
  16. #16 webmonsterle, 28.10.2013
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    Wir auch, aber auch die finde ich noch nicht komfortabel.
    Ich finde, ein Auto will so abgestellt werden können, dass man beidseitig bequem einsteigen kann und man auch mit dem Fahrrad/Mülleimer/Schubkarre/Bollerwagen usw. noch so dran vorbei kommt, dass man keine Feindberührung befürchten muss.
     
  17. #17 kilobyte, 28.10.2013
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    Moin,

    Danke erstmal für euer Feedback. Ich werde zusehen dass der BT das ganze bei der Baubehörde anzeigt und die beiden Bauanträge (Haus, Carport) korrigiert und genehmigt sind, bevor es weiter geht. Nur dann werde ich diesen Mangel akzeptieren.

    Wie lange braucht das Amt in der Regel für so eine Tektur? Ich hoffe nicht solange wie für den eigentlichen Bauantrag...

    Grüße
     
  18. #18 kilobyte, 28.10.2013
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    Gebaut wird in NDS, nicht in Bayern. Daher wäre es sehr hilfreich, die Diskussion zur bayerischen Gesetzeslage zu beenden. Ich wollte hier auch keinen Streit verursachen, das war nicht meine Absicht. Nur einen Rat zum beschriebenen Problem bekommen. Danke aber trotzdem...

    Daher nochmal meine Frage:

    Wie lange braucht das Amt in der Regel für so eine Tektur? Ich hoffe nicht solange wie für den eigentlichen Bauantrag...

    Grüße.
     
  19. Baumal

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    herr zellstoff baute in münchen und möchte nun allen
    die welt erklären, weil sie in münchen keinen bock mehr hatten auf seine
    nachfragen.

    du (in deinem fall der BT) muss eine tektur einreichen.
    bearbeitungszeit 1-2 wochen.
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 29.10.2013
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    Naja - Bearbeitungszeit 1- 2 Wochen kann sein! Es kann aber auch deutlich länger dauern. Je nach Sachbearbeitung und Andrang!

    Eine ehrliche Prognose ist eigentlich nicht möglich. Ich würde auch unter dem Aspekt die 3.500 € nochmal hinterfragen-
    Könnt Ihr länger in der jetztigen Bleibe wohnen?
    Was kostet Euch die Doppelbelastung für die Zeit?

    Ob ein Anbriss und Neuaufbau der Bodenplatte schneller geht, hängt (s.o.) an der Baubehörde, aber in dem Fall stehen Euch all die Kosten als Schadenersatz zu.
    Nimmst Du Geld als "Entschädigung" für die falsch platzierte BoPla, dann deckt dieses Geld alles ab!
     
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