Heizungsverbrauch bei meinen Mietern

Diskutiere Heizungsverbrauch bei meinen Mietern im Heizung 2 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen :-) Ich vermiete in unserem inzwischen Kernsanietem zweifamilienhaus aus dem Jahre 1974 die Erdgeschoßwohnung. Neu sind die...

  1. #1 struppi, 27.10.2013
    struppi

    struppi

    Dabei seit:
    18.07.2011
    Beiträge:
    431
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Medizinischer Dokumentar
    Ort:
    Wolfratshausen
    Hallo zusammen :-)

    Ich vermiete in unserem inzwischen Kernsanietem zweifamilienhaus aus dem Jahre 1974 die Erdgeschoßwohnung.

    Neu sind die Fenster (3 fach verglast) die Haustüre,die alten Rippenheizkörper wurden ersetzt und es wurde eine Gasbrennwertheizung eingebaut (pro Wohnung eine).
    Die Mauerstärke aussen beträt 30 cm plus Putz auf zwei Seiten. Wir haben ein Einrohrheizungssystem.
    ein Hydraulischer Abgleich wurde gemacht, die Heizung ist dementsprechend eingestellt.

    Die EG Wohnung hat zu Aussenluft nu zwei Seiten, eine Seite granzt an die Garage, eine weitere an hangkellerräume (Rückseite des hauses)


    Meine Frage: Mit welchem Gasverbrauch muss man da In Anbetracht des Baujahres rechnen....

    Meine Mieter winseln jetzt schon dass der Gasverbrauch zu hoch sei.

    DAnke und VG
     
  2. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Mit einem dem Standort, der Witterung, dem Gebäude und dem Nutzerverhalten entsprechenden Verbrauch...

    Da Du vermietest, hast Du ja sicherlich einen Energieausweis erstellen lassen.
    Wann (vor/nach den Maßnahmen)? Bedarfs- oder verbrauchsorientiert?
    Was sagt er aus?

    Ist jene Wohnung unterkellert?
    Wenn ja: Warum wurde die Kellerdecke nicht gedämmt?

    Wann sind die Mieter denn eingezogen?
    Vorsicht bei unterjähriger Betrachtung!
    Viele Laien machen gerne den Fehler, nur die Heizmonate zu betrachten. Das führt aber bezüglich der monetären Auswirkung zu völlig falschen Ergebnissen, weil nicht berücksichtigt wird, daß man in den Nicht-Heizungs-Monasten sowie den Übergangsperioden mit den (jeweils gleichhohen) Vorauszahlungen/Abschlägen ein Polster für die kalte Jahreszeit aufbaut.

    Was ist "zu hoch"???
    Welcher Verbrauch liegt vor (Rahmenbedingungen?), welchen haben sie erwartet?
    Personenzahl?
    Warmwassernutzung?
    Raumtemperaturen?
     
  3. #3 struppi, 27.10.2013
    struppi

    struppi

    Dabei seit:
    18.07.2011
    Beiträge:
    431
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Medizinischer Dokumentar
    Ort:
    Wolfratshausen
    Hallo
    Nein Energieausweis habe ich nicht machen lassen (mangels Wissen)
    Die Wohnung ist nicht unterkellert.
    Die Mieter sind im April eingezogen
    Der Mieter notoert sich den Gasverbrauch am zähler .....
    Angeblich der Gasverbrauch ist zu hoch ...
    Er rechnet mit ca. 100 eur und köme wohl jetzt auf 150 eur ...

    Es gab vor den Sanierungsmaßnahmen einen Energieausweis für fir Wohnung im ersten Stock ....der lag bei 306 kw/h ....

    warmwassernutzng ja, 2 personen geheizt wird nur das Wohnzimmer !!!!
     
  4. #4 ultra79, 27.10.2013
    ultra79

    ultra79

    Dabei seit:
    12.12.2012
    Beiträge:
    2.341
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl. Inform.
    Ort:
    Halle
    Bring mal die Einheiten in Ordnung - wenn man irgendwas über den Verbrauch sagen will nutzt einem der Gaspreis in EUR nicht - man braucht m³ oder kWh etc...Und die Fläche der Wohnung zu wissen wäre auch toll...
     
  5. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Und einem Mieter, der nur ein Zimmer beheizt, sollte man heftig bescheidstoßen!
    Ich saniere gerade eine Wohnung, wo zwei so Sparbrötchen gewohnt haben...
    Da sind Bauschäden sicher.

    Jeder Mieter ist verpflichtet, die gesamte Wohnung ausreichend zu beheizen und zu lüften!!!


    Einen Energieausweis mit Angaben in
    gibt es übrigens bestimmt nicht. Wenn doch, ist er ziemlich schlecht gefälscht...

    Laß Dir von Mieter mal seine Aufstellung der Zählerstände geben. Die sollte auf m³ lauten. Damit kann man dann etwas anfangen.
    Wie wird in jener Wohnung gekocht (mit Gas oder elektrisch)?
     
  6. #6 struppi, 27.10.2013
    struppi

    struppi

    Dabei seit:
    18.07.2011
    Beiträge:
    431
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Medizinischer Dokumentar
    Ort:
    Wolfratshausen
    Hallo,

    Ja das sind Sparbrötchen .... das ist so schrecklich die machen mich direkt fertig.
    Heute habe ich erfahren dass sie Schwarze FLECKEN in den Schränken haben, ich habe aus meiner Wohnung (wir sind oben noch nicht eingezogen) einen digitalen Luftfeuchtemesser geholt , 80 % mir ist ganz anders geworden.
    Also sie heizen nur das wohnzimmer und im Bad nur wenn geduscht wird .
    Der Mieter hat die Zählerstände schon notiert .... und er meint er braucht viel zu viel ....



    Ich muss sehen dass ich den Enegrieausweis nochmal einscanne (dieser Scann ist nicht von mir).
    Die mieter kochen eletrisch,

    2112-Energieausweis_Seite_2.jpg 2112-Energieausweis_Seite_3.jpg
     
  7. Taipan

    Taipan

    Dabei seit:
    12.10.2011
    Beiträge:
    5.673
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    in einem Haus
    schriftlich abmahnen, dass alle auf Räume 18-20°C zu halten sind. Alle Räume müssen mindestens zweimal täglich für min. 10 min Stoßgelüftet werden. Sollte in einem Raum die relative Luftfeuchte über 60% steigen, ist SOFORT für 10 min Stoßzulüften. Bei unter 10°C kein Fenster auf Kipp! Das alles in den Mietvertrag aufnehmen, oder zumindest zu einem Bestandteil der Hausordnung machen und gleich mal damit wedeln, dass wiederholte Verstöße dagegen zu einer Kündigung des Mietverhältnisse führen können.

    Den +- Gasverbrauch kannst du Berechnen, wenn Du den Endenergieverbrauch mit der Wohnungsfläche multiplizierst. ABER ACHTUNG: Das ist GAAAAANZ grober Anhaltswert!
     
  8. #8 struppi, 27.10.2013
    struppi

    struppi

    Dabei seit:
    18.07.2011
    Beiträge:
    431
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Medizinischer Dokumentar
    Ort:
    Wolfratshausen
    Hallo Tapian,

    und wenn Sie sich nicht daran halten, wie soll ich das kontrollieren,.... ? Andererseits schimmeln denen Ihre Sachen ja auch ....

    ich weiß auch nicht , sie hatten in der vorigen Wohnung einen KAchelofen und wollten jetzt schon unbedingt dass ich einen Kamin ans Haus mache und Sie einen Schwedenofen reinstellen können, ich habe das erst mal verneint weil mir das im Moment zu teuer ist. Die sind manisch aufs sparen fixiert, hätten aber eigentlich genügend Geld ...

    Er hat schon einen riesen Terz gemacht weil sie eine 14000 eur teure Küche haben einbauen lassen (und das in ne Mietwohnung) würde ich nie machen.

    Ich werde sehen dass ich einen BAuing. bitte mal vorbeizukommen, sich das anzuschauen und die Mieter aufzuklären .
     
  9. Taipan

    Taipan

    Dabei seit:
    12.10.2011
    Beiträge:
    5.673
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    in einem Haus
    Tipps für dich:

    - Du bist nicht verpflichtet dem Wunsche des Mieters nach einem Kaminanschluss nachzukommen. Würde ich an Deiner Stelle auch nicht, wenn ich hier die (einseitig) erzählte Geschichte höre.
    - Kontrollieren kannst Du es, wenn Du Du bei einem nöchsten Schimmelbfall von einem Sachverständigen (für Bauklimatik) Datenlogger in der Wohnung plazieren lässt, um dem Schimmelgrund auf die Spur zu kommen. Die Datelogger sollten dann gegen
    November installiert werden und mindestens 6 Wochen unbeaufsichtigt stehen gelassen werden. In der ersten Woche habens die Mieter noch nicht vergessen (Daten grusslos wegwerfen) dann kommen 4 Wochen Messung und in der letzeten Woche erinnern sich die Mieter wieder dran (Daten auch wegwerfen). Damit hast Du dann ein realistisches Bild des Heiz- und Lüftungsverhaltens der Mieter und kannst (nach jetzt bereits erfolgter Abmahnung) mit deinem Anwalt gemeinsam agieren.
    - Was Dein Mieter in eine WE ohne Küche an Küche einbaut, kann die egal sein. Was das kostet ebenfalls. Und sein "Terz" sollte an dir vorbeirauschen. Du betreibst ein "Geschäft" mit der Vermietung. Gefühle oder ähnliches sind da fehl am Platze.
    - Nimm keinen BauIng, sondern einen Sachverständigen Bauklimatiker. Der Bauing kann dir hier wahrscheinlich nur bedingt weiterhelfen. Ein paar von den Jungs, die richtig Ahnung haben, sitzen bei Dir gleich nebenan in Holzkirchen.
     
  10. Taipan

    Taipan

    Dabei seit:
    12.10.2011
    Beiträge:
    5.673
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    in einem Haus
    Achso: sei aber gewahr, dass bei einr Datenaufnahme (Oberflächentemperatur der Aussenwände sollte mitgemessen werden) auskommen könnte, dass der Mindestwärmeschutz nicht erfüllt ist --- dann wirds für dich spannend - eine alleinige Schuld des Mieters ist dann nicht mehr.
     
  11. #11 struppi, 28.10.2013
    struppi

    struppi

    Dabei seit:
    18.07.2011
    Beiträge:
    431
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Medizinischer Dokumentar
    Ort:
    Wolfratshausen
    Danke erst mal,

    wie meinst du das dass der Mindestwärmeschutz nicht erfüllt ist.
    Heisst dass das die Wände grundsätzlich zu dünn sind und zu viel Wärme entweicht?
    Vg
     
  12. #12 Julius, 28.10.2013
    Zuletzt bearbeitet: 28.10.2013
    Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Das könnte im Extremfall sein.
    Glaube ich hier aber nicht (auch im Hinblick auf den alten Ausweis).

    Stattdessen soll der Fachmann mehrere Geräte zur Langzeitrüberwachung in den Räumen aufstellen. Diese registrieren den Verlauf von Temperatur und Luftfeuchtigkeit über die Zeit.
    So kommt auch auch Leuten auf die Schliche, welche nur für den (ja angekündigten) Besuchstermin ordentlich einheizen (sonst aber nicht).

    Auf die Sache mit dem Holzofen würde ich mich in diesem Fall nicht einlassen.

    Upps:
    Sehe gerade, daß Taipan das schon auf der vorigen Seite ausführlich und gut erläutert hatte.
     
  13. #13 Alfons Fischer, 28.10.2013
    Alfons Fischer

    Alfons Fischer

    Dabei seit:
    18.11.2010
    Beiträge:
    3.718
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    thermische Bauphysik
    Ort:
    Dkb
    Benutzertitelzusatz:
    Formularausfüller
    das ist erst mal nur ein subjektiver Eindruck...

    ich würde den Mieter per Einschreiben mit Rückschein darüber in Kenntnis setzen, dass eine ausreichende Beheizung und Belüftung sowie weitgehend ungehinderte Luftzirkulation notwendig sind, um Schimmelbildung zu vermeiden. Beim Beheizen nur eines Zimmers kommt der Mieter seiner m.E. vorhandenen Mitwirkungspflicht zur Vermeidung von Kondensat- und Schimmelbildung nicht nach.

    Wie groß ist denn die Wohnung und wieviel Gas wird denn tatsächlich verbraucht (vermutlich wird man aber nichts dazu sagen können, er wohnt ja erst seit April da)?

    Übrigens: eine Wand zu einer Garage kann man in der Regel recht einfach dämmen. Auch Wände zu unbeheizten Kellerräumen. Bringt auch was.
     
  14. #14 struppi, 28.10.2013
    struppi

    struppi

    Dabei seit:
    18.07.2011
    Beiträge:
    431
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Medizinischer Dokumentar
    Ort:
    Wolfratshausen
    Hallo Herr Fischer,

    Die Wohnung hat 70 qm reine Wohnfläche (+ ca. 20 qm Nutzfläche).
    direkt an die Wohnräume grenzen nur Kellerräume, ziwschen Garage und Wohnräumen sind noch der Eingangsbereich und der Waschraum etc.
    Wie verhält sich das mit dem Mindestwärmeschutz?

    Vielen Dank
     
  15. #15 mastehr, 28.10.2013
    mastehr

    mastehr

    Dabei seit:
    30.12.2010
    Beiträge:
    3.936
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Software-Entwickler
    Ort:
    Niedersachsen
    Dann müsst ich, trotz KWL, mehrfach täglich stoßlüften und würde je nach Wetterlage noch mehr Feuchtigkeit ins Haus holen.
     
  16. #16 struppi, 28.10.2013
    struppi

    struppi

    Dabei seit:
    18.07.2011
    Beiträge:
    431
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Medizinischer Dokumentar
    Ort:
    Wolfratshausen
    hm ja ist irgendwie auch was dran ... ???
     
  17. Der Da

    Der Da

    Dabei seit:
    29.03.2012
    Beiträge:
    188
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Software-Entwickler
    Ort:
    Karlsruhe
    Die reine Luftfeuchtigkeit sagt ja erstmal nix aus. Entscheidend ist doch der Taupunkt.
    Wenn du draussen eine luftfeuchtigkeit von 70 % hast, wirst du das innen auch haben, solltest du keine Klimaanlage laufen haben. Im Winter ist das aber eher unwahrscheinlich. Dort tendiert die Luftfeuchtigkeit ja eher richtung 20%

    Wir haben auch fast den kompletten Sommer um die 60 % im Neubau mit WRL gehabt, liegt aber eben an der Region... heisst schwühle Sommer in der Rheinebene. Nachts wurde dann durchgepustet, und tagsüber alle Schotten dicht.

    @struppi, ich fürchte dein Mieter wird deine Wohnung kaputt sparen. Klär ihn möglichst rasch auf, bevor du den Schaden hast.
    Zudem solltest du di beim nächsten Gespräch mit Ihm, einen unabhängigen Zeugen dazunehmen. Wenn er dann nochmal sagt, dass er nur einen raum heizt, bring dich das im Mieterstreitfall in eine etwa bessere Situation, sofern du Baulich keine Mängel in der Wohnung hast.

    In unserer letzten Wohnung wurden auch nur die Fenster ausgetauscht, die Wände aber nicht gedämmt. Folge: Nach den Nudel Kochen, oder Duschen waren die Fliesen an der Aussenwand Klatschnass. Die fenster davor waren zwar zugig, haben aber für Belüftung gesorgt. Gerade in den feuchträumen wird das zu extremen Schwierigkeiten führen in der Zukunft. Wir sind dann eber eh sofort nach der Sanierung umgezogen. Den Nachbarn zufolge haben die Nachmieter nach 6 Monaten jetzt den ersten Schimmel.
     
  18. #18 Alfons Fischer, 28.10.2013
    Alfons Fischer

    Alfons Fischer

    Dabei seit:
    18.11.2010
    Beiträge:
    3.718
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    thermische Bauphysik
    Ort:
    Dkb
    Benutzertitelzusatz:
    Formularausfüller
    Problematisch wird die Kondensatfrage vor allem im Kernwinter. Bei extrem schlecht gedämmten Häusern vielleicht auch mal schon ab Außentemperaturen von 0-5°C.

    Grundsätzlich gilt: im Sommer sind bei ausreichender Lüftung in Wohnräumen höhere rel. Luftfeuchtewerte zu erwarten als im Winter.
    Aber ab 80% rel. ist in Wohnräumen unabhängig von der Temperatur grundsätzlich schon mit Schimmelbildung zu rechnen.

    Was man zwingend hinterfragen sollte: geht denn das Messgerät richtig?
     
  19. #19 struppi, 28.10.2013
    struppi

    struppi

    Dabei seit:
    18.07.2011
    Beiträge:
    431
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Medizinischer Dokumentar
    Ort:
    Wolfratshausen
    dann denkst du eher das ist ein bauliches Problem? dem man nicht mit Lüften beikommen kann? :-(
     
  20. #20 struppi, 28.10.2013
    struppi

    struppi

    Dabei seit:
    18.07.2011
    Beiträge:
    431
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Medizinischer Dokumentar
    Ort:
    Wolfratshausen
    ich denke schon das ist direkt unangenehm klamm bei denen in der Wohnung ....
     
Thema:

Heizungsverbrauch bei meinen Mietern

Die Seite wird geladen...

Heizungsverbrauch bei meinen Mietern - Ähnliche Themen

  1. Mieter meldet Schimmel (Außenwand / Schrank)

    Mieter meldet Schimmel (Außenwand / Schrank): Hallo zusammen, leider hat ein Mieter gerade einen Schimmelfall gemeldet. Hinter einem Schrank wurde Schimmel an Wand (Außenwand) und...
  2. Probleme mit bodengleicher Dusche - Mieter/Vermieter

    Probleme mit bodengleicher Dusche - Mieter/Vermieter: Hallo ihr Lieben, ich möchte nur mal die Meinungen unbeteiligter Personen einholen. Ich wohne zur Miete und es geht um das Badezimmer bzw. die...
  3. Stromzähler Ausbau wegen Mieter

    Stromzähler Ausbau wegen Mieter: Moin Vor kurzem wurde ein Stromzähler eines Mieters demontiert durch den Energie Versorger. Er hatte seinen Strom nicht gezahlt. Nun hängt ein...
  4. Anbieter von PV Anlagen zur Miete / Leasing

    Anbieter von PV Anlagen zur Miete / Leasing: Hallo, ich wollte mich aufgrund der aktuellen Lage über Photovoltaik-Anlagen informieren, insbesondere über Enpal Bei ........ gibt es massig...