Teilunterkellerung bei mässiger Hanglage

Diskutiere Teilunterkellerung bei mässiger Hanglage im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Ich möchte, wie auch an einer anderen Stelle in diesem Forum bereits erwähnt, ein Mehrfamilienhaus mit 5-6 WE errichten. Bei MFH stellt sich immer...

  1. #1 FeldEDV, 27.10.2013
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    Ich möchte, wie auch an einer anderen Stelle in diesem Forum bereits erwähnt, ein Mehrfamilienhaus mit 5-6 WE errichten. Bei MFH stellt sich immer die Frage, wo haben die Mieter (oder auch spätere Eigentümer der ETW) ihre Keller, wo ist ein Waschraum für Waschmaschine und Trockner etc.etc.
    Bei meinem letzten MFH habe ich im EG den Platz für eine komplette Wohnung geopfert, um hier die Keller, den Heizungsraum, die Waschküche etc. unterzubringen. Das waren geschlagene 81 qm Fläche.
    Ich überlege deshalb, bei einem weiteren Neubau eines MFH vielleicht anders vorzugehen. Bei Hanglage oder mäßiger Hanglage bietet sich alternativ auch ein Teilkeller an, in dem ich das mittige Treppenhaus links und rechts mit diesen 81 qm ein Stockwerk tiefer führe und dann hier diese Kellerräume etc. einbaue. Nun ist es so, das ich mich hiermit aus statischen Gründen etwas schwer tue, mir vielleicht aber auch unnötig etwas Sorgen mache. Wenn ich eine Fläche im EG mit rd. 220 qm Fläche als tragende Bodenplatte ausbilde und dann ein Stockwerk darunter ca. 100qm (incl. Treppenhaus) darunter ausbaggere, um diese Keller etc. alternativ hier auszubauen, das ganze dann mit Kalksandstein oder Betonwänden ausbilden lasse, stelle ich mir laienhaft vor, in der Mitte trägt die Bodenplatte und kann nicht nach unten, aber alles was nach links, rechts und nach hinten nicht unterkellert wäre, hängt sozusagen und kann im Laufe der Zeit sehr wohl nach unten drücken. Mit anderen Worten, ich bilde mir ein, der Teilkeller unter der Bodenplatte ist wie ein "Rammbock" und lässt die Bodenplatte keinesfalls nach unten tendieren, auf dem Rest der Bodenplatte ständen jedoch vor allen Dingen die Aussenwände und die überwiegenden Gewichte des ganzen Baukörpers und hätten dann keinen "Rammbock" in Form des Unterkellers, sondern nur die übliche Schotterschicht etc. unter der tragenden Bodenplatte. Die Folge wären dann vielleicht auch Rissbildungen etc.
    Baue ich einen Vollkeller, hätte ich diese Probleme nicht (in meiner Vorstellungswelt). Baue ich den Teilkeller (um eine WE zusätzlich zu erhalten, die ich bisher als Kellerräume missbraucht habe), habe ich eben diese genannten Bauchschmerzen.
    Gibt es für mein Problem eine "eierlegende Wollmilchsau", die mit einem Schlag alle Probleme eliminiert oder bestehen meine Befürchtungen hinsichtlich eines Teilkellers vom Grundsatz her zu Recht?
    Danke für eine Antwort
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  2. mls

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    warum machst´n keinen vollkeller? bkl 6 wär ein argument dagegen,
    aber bevor dir da vielleicht unnötig "die düse geht", geh zu e. guten
    baugrundler.
     
  3. #3 FeldEDV, 02.11.2013
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    Hallo mls; und auch alle Anderen...
    Warum ich keinen Vollkeller benötige sondern nur einen Teilkeller ist kurz erklärt.
    Wenn ich ein 5 Familienhaus baue und für 5 Parteien Keller brauche, habe ich bisher (!) stets eine komplette Wohnung oberhalb der tragenden Bodenplatte geopfert, um hieraus Keller für die Mieter zu bauen. Baue ich einen Vollkeller, kann ich natürlich bei 220m² Grundfläche herrliche Keller, Hobbyräume, Tischtennisräume etc. bauen, aber wer soll das eigentlich bezahlen?
    Ich bin auf den Teilkeller gekommen, weil ich hier zwar tiefer ausbaggern lassen muss, das Treppenhaus 1 Stock weiter nach unten ziehen muss, habe dann aber auf einer Fläche von restlichen rund 100 Quadratmeter sehr viel raum für Fahrradkeller, 5 Mieterkeller, Heizungsraum usw. Ein Teilkeller dieser Größe käme auf rd. 65.000 Euro, dafür käme die zusätzliche WE, die bisher als Kellerfläche "verplant und vertan wurde", auf Mieteinnahmen von beispielsweise rd. 6.000 Euro jährlich oder wenn ich die als ETW verkaufe, auf ca. 180.000 Euro. Wie Du siehst, ist es zunächst ein für mich lohnendes Rechenexempel.
    Meine Frage konkret war: Handele ich mir bei einer Teilunterkellerung vielleicht bauliche Probleme ein, von denen ich bisher keine Ahnung habe.
    Ich stelle mir, einmal laienhaft ausgedrückt, vor, der Teilkeller trägt von unten nur "das halbe Haus". Die andere Hälfte im EG (nicht KG) wäre also auf einer tragenden Bodenplatte, während der Keller selbst ebenso eine (Teil)bodenplatte bekommt, die aber nur 1/2 so groß wäre in der Fläche wie die tragende Bodenplatte für das Gesamthaus, einen Stock höher, sozusagen auf Niveau Erdboden Null, und der Keller dann bei Minus 2,80m unter der Erde.
    Damit das ganze grafisch erkennbar ist, was ich meine, anbei zwei Fotos:

    Teilkeller.jpg Teilkeller von oben.jpg
     
  4. #4 Pruefhammer, 02.11.2013
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    bei so einer Konstruktion steht der hintere Teil des Hauses ja nicht mehr auf gewachsenem Boden. Um den Teilkeller zu errichten muss man hinter dem Keller Arbeitsraum / Böschung haben, das ist auszubaggern oder ergibt sich mehr oder weniger durch den Geländeverlauf ggf. muss sogar aufgefüllt werden. Da ist in meinen Augen in jedem Fall mit unterschiedlichem Setzungsverhalten zu rechnen, wenn es nicht gerade Fels ist. Üblicherweise wie z.B. bei Garagen neben dem Haus werden dann Fundamentkeile auf gewachsenem Boden hochgezogen, die die Bopla tragen. Ob sowas in deinem Fall ein gangbarer Weg ist kann ich nicht sagen, bin kein Tragwerksplaner und kenne den Baugrund nicht. Bedeutet aber in jedem Fall erhöhten Gründungsaufwand was sich natürlich in den Kosten niederschlägt und den preislichen Vorteil des Teilkellers zumindest teilweise auffrisst.
    Was spricht gegen einen Vollkeller und im vorderen, der Straße zugewandten Teil Garagen. Sehe ich öfters und sollte ja auch kostenmäßig interessant sein, die Garagen kann man getrennt verkaufen/vermieten und dadurch die Kosten wieder reinholen. Oftmals wird ja ohnehin eine entsprechende Anzahl Stellplätze gefordert, die man so bequem nachweisen kann.
     
  5. #5 FeldEDV, 02.11.2013
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    Was dagegen spricht (Garagen) ist, der Baugrund ist total eben zum einen und zum zweiten sind die Grenzabstände nicht ausreichend für eine solche Konstellation. Was Du gemeint hast, verstehe ich und kann bei geeignetem Grundstück ja auch eine gute Lösung sein.
    Nein, bei meinem derzeitigen Baugrund, den ich kaufen möchte, klappt das definitiv nicht.
    So, ich merke, baue ich so, wie grob in der Skizze dargestellt, habe ich bei dieser Konstruktion die Gefahr unterschiedlicher Setzungen. Das werde ich auf gar keinen Fall machen. Und, wie Du richtig schreibst, fülle ich den fehlenden Keller komplett auf mit Schotter etc. oder mit tiefgehenden Fundamenten, wird das fast genauso teuer wie der Vollkeller.
    Fazit: Wenn nichts Gravierendes mehr folgt, baue ich wie bisher, 5 WE, 1 Keller ebenerdig. Alles Andere wird Abenteuer. Danke.
     
  6. Lebski

    Lebski Gast

    Und in die andere Hälfte eine Kellerwohnung? Oder 2 kleine?
     
  7. #7 peterk61, 02.11.2013
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    Baugrundgutachter und Statiker konsultieren, dann wird es kein Abenteuer. Konstruktionen mit Teilunterkellerung kommen häufig vor und können zumeist ohne Bauschäden gelöst werden.
     
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