Stundensatz bei Eigenleistung aufgrund Mangel

Diskutiere Stundensatz bei Eigenleistung aufgrund Mangel im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wenn ein AG einen Mangel selber beheben muss, weil sofortiges Handeln erforderlich ist (z.B. Absicherung Baugerüst, Loch abdichten durch...

  1. Gwenny

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    Hallo,

    wenn ein AG einen Mangel selber beheben muss, weil sofortiges Handeln erforderlich ist (z.B. Absicherung Baugerüst, Loch abdichten durch das Wasser fliesst, etc.); mit welchem Stundensatz kann der AG dem Mangelverursacher eine Rechnung stellen?
    Den Stundensatz den der AN nimmt? Den Studensatz, den der AG aufgrund seiner Berufsausbildung normalerweise bekommt? Den ortsüblichen Preis?

    Kann der AG auch Zuschläge (Nacht, Wochenende) einfordern?

    Gruß,
    Gwenny
     
  2. #2 Gast943916, 28.10.2013
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    kann AG an AN eine Rechnung stellen?
     
  3. #3 tanzbaer, 28.10.2013
    tanzbaer

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    Muss er das können? Angenommen er ist berechtigt diese Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu machen und ebenso angenommen ihm erwächst da sattelfest ein Anspruch gegen den Verursacher. Wofür braucht es da eine Rechnung?

    Ab hier Vermutungen: Ich denke, dass der Stundensatz eher gering (bis 0) sein wird, auf jeden Fall so gering, dass er als Aufwandsentschädigung und nicht als Lohn mit Gewinnanteil zu sehen ist und damit auch nicht zu versteuern wäre. Das ist aber wie gesagt reines Bauchgefühl, Belege dafür habe ich keine.
     
  4. #4 Corinna72, 28.10.2013
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    Ich habe in einem vergleichbaren Fall 20 € / Stunde angesetzt. Wurde so akzeptiert.
     
  5. #5 Corinna72, 28.10.2013
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    ein Handwerker nimmt ca. 40EUR
    Und bei einem Bau SV waren es EUR 300.- für EINE STUNDE (!) Ortstermin ohne irgendwas schriftliches danach...
     
  6. #6 Skeptiker, 28.10.2013
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    Nein, kann er nach meinem juristischen Halbwissen von der Baustelle nicht. Er kann allerdings bei der Rechnungsprüfung eine Gegenrechnung vornehmen und den Zahlbetrag an den AN angemessen kürzen. Er muss allerdings belegbar den AN unter Fristsetzung aufgefordert haben, den Mangel selbst zu beseitigen und dann erst nach fruchtlosem Verstreichen der Frist eine Ersatzvornahme (hier als Eigenleistung) eingeleitet haben. Im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht hätte dann der AG eine sparsame Lösung suchen müssen.

    Die zugrundeliegende Überlegung riecht hier sehr stark - und zwar unangenehm.
     
  7. #7 Skeptiker, 28.10.2013
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    Stundensatz 300,- € oder inklusive Fahrzeit, Fahrtkosten etc. ... ?
     
  8. #8 Gast943916, 28.10.2013
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 28.10.2013
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    @tanzbaer, Du hast offenbar meine Antwort auf diese Frage
    nicht verstanden....
    Der Fragestellung des TE entnehme ich, dass sie eine Rechnung stellen möchte, dass hier eine Sofortmassnahme zur weiteren Gefahren- oder Schadensabwendung erforderlich war, berechtigt den TE sicherlich zum eingreifen, noch dazu geht es ja ums eigene Eigentum....
    ob das allerdings immer gleich in Rechnungsstellung oder Rechnungsabzügen enden muss, weiss nicht, wie gesagt es geht ja um das eigene,

    @skeptiker, meine Gegenfrage zielte genau darauf ab,
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 28.10.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Ein Bauherr muss auch keine Rechnungen stellen können (im fiskalischen Sinne). Er kann seinen/ihren Aufwand festhalten und entsprechend gegenrechnen, wenn die jur. Grundlage gegeben ist!

    20€/Std sind allerdings für die meisten Arbeiten überzogen.Die 40 - 50 € netto der Handwerker enthalten ja eine Menge Posten wie Soka, BauBG, Sozialabgaben, Wagnis&Gewinn usw, die für den Bauherren gar nicht anfallen.
    Im Versicherungsbereich gibts dafür in der Regel 10€/Std (es sei denn wie z.B. bei Putzfrauen läge der Unternehmer-Stundenverrechnungssatz schon darunter!)
     
  10. #10 Gast943916, 28.10.2013
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    Gast943916 Gast

    genau deshalb meine Gegenfrage....
     
  11. Ortwin

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    Wieso wurde mein Beitrag gelöscht? Ich hatte das gleiche geschrieben wie Ralf Dühlmeyer.
    Was soll das?
     
  12. #12 Kalle88, 28.10.2013
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    Das der Handwerker Brutto irgendwo zwischen 14-25 Euro die Std. liegt ist dir aber bewusst? Je nach Tarifgruppe, Titel und Zahlungsmoralität des Betriebes. Der Rest des Stundenverrechnungssatz sind andere Posten, Posten die ein Bauherr nicht hat, daher auch nicht geltend machen kann. Wenn überhaupt könnte man wohl irgendwas um und bei 10 Euro ansetzen.

    Wie man da auf 20 Euro die Std. kommt ist mir schleierhaft. Das das geklappt hat, lag wohl einzig und alleine daran, dass der Handwerker sein Geld haben wollte. Und eben nicht mit dem Kunden noch lange diskutieren will/ muss um seine berechtigten Forderungen geltend zu machen.

    Warum sollte ein Bau SV, vielleicht ö.b.u.v., nicht 300 Euro nehmen? Juristen und andere Branchen haben ähnlich hohe Stundenverrechnungssätze.
     
  13. R.B.

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    Nein, hast Du nicht. Die letzten 4 Worte mach(t)en die Musik.
     
  14. #14 Gast943916, 28.10.2013
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    boah ey....
     
  15. #15 Kalle88, 28.10.2013
    Kalle88

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    Was ist daran jetzt boah ey?
     
  16. #16 Rosmarin, 28.10.2013
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    Effizienter als ausgiebiges Herumgerechne dürfte es sein, mal mit dem Verursacher zu reden und einen kleinen Benefit herauszuhandeln.
    Ansonsten gewährt z.B. §683 BGB Aufwandsersatz, aber eben auch nicht mehr und unter gewissen Vorbedingungen. Und das wirst Du im Zweifelsfall auch nachweisen müssen.
     
  17. #17 Gast943916, 28.10.2013
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    sorry Kalle, das hatte ich jetzt falsch verstanden
     
  18. #18 Kalle88, 28.10.2013
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    Ich wollte schon sagen... :D
     
  19. #19 Corinna72, 28.10.2013
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    Der Bauherr hat da sehr wohl auch zusätzliche Kosten! Er muss sein privates Werkzeug benutzen, das dabei auch abgenutzt wird, verschmutzt sich selbst und seine Kleidung, muss Wasser und Strom zahlen, verliert Arbeitszeit, in der er evtl. viel mehr verdienen könnte, geht ein Risiko ein, nicht nur ein finanzielles, sondern auch ein juristisches und oftmals auch ein gesundheitliches. Daher muss auf die EUR 10.- / Stunde in jedem Falle etwas hinzugerechnet werden!

    Ganz einfach: weil das unmoralisch ist und Züge von Wucher trägt!
     
  20. #20 Kalle88, 28.10.2013
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    Werkzeugabnutzung und Kleidungsverschmutzung dürfte im cent Bereich liegen. Ich behaupte mal, dass dies kalkulatorisch nicht mal geltend gemacht werden kann. Der Effekt hier ist kostentechnisch, für mich, nicht mal messbar...

    Wasser und Strom werden, so wie ich es kenne, grundsätzlich bauseits gestellt. Was soll hier geltendend gemacht werden? Bei deinen Beispielen absolut null nachvollziehbar. Welche Kostenrelevanz sich daraus erwächst, keine Ahnung, aber gut...

    Nun kommen wir aber zu entscheidenden Punkt. Der AG (Bauherr) muss keinesfalls sich selber riskieren, selber hand anlegen oder wat weiß ich. Wo von man ausgeht konstruieren zu müssen. Er hat die Pflicht einen Mangel anzuzeigen und eine entsprechende Frist zu setzen in dem der AN nachbessern kann. Gefahr im Verzug? Dann plätschert das Wasser eben ins Haus. Ist erstmal das Problem des AN, nicht des AG. Wenn aus seiner Schludrigkeit höhere Kosten für ihn erwachsen, dann ist das pech. Zu mal der AN entsprechende Versicherungen für den Fall besitzen dürfte.

    In welchem Fall ist der AG/ Bauherr dazu verpflichtet selber in die fortlaufende Bauphase einzugreifen und selber handwerklich tätig zu werden. Juristisch dürfte das ein schmaler Grad für den AG sein. Noch schmaler wird er, wenn er verschuldet oder unverschuldet verunglückt. Mangels Erfahrung, Dummheit oder wat weiß ich.





    Solange du hier keine Kostenaufschlüsselung gibst rede ich hier sicher nicht von unmoralisch. Ist wohl eher der entgegen gesetzte Trend. Geiz ist eben nicht immer Geil.
     
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