Dachpfannen klammern

Diskutiere Dachpfannen klammern im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo Leute, mal ne Frage: Gibt es eine Verordnung, die vorschreibt, dass bei Dächern, die ab 04/2011 eingedeckt worden sind die Pfannen...

  1. #1 HomerJay, 28.10.2013
    HomerJay

    HomerJay

    Dabei seit:
    10.06.2010
    Beiträge:
    285
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Verkehrsleiter
    Ort:
    Deutschland
    Benutzertitelzusatz:
    ...
    Hallo Leute,

    mal ne Frage: Gibt es eine Verordnung, die vorschreibt, dass bei Dächern, die ab 04/2011 eingedeckt worden sind die Pfannen geklammert ( also gesichert ) werden müssen?

    beste Grüße
    Homer
     
  2. H.PF

    H.PF

    Dabei seit:
    07.12.2005
    Beiträge:
    11.915
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Baufachberater + Staatl. geprüfter Hochbau
    Ort:
    Hückeswagen
    Benutzertitelzusatz:
    Dachdecker+Hochbautechniker
  3. #3 HomerJay, 28.10.2013
    HomerJay

    HomerJay

    Dabei seit:
    10.06.2010
    Beiträge:
    285
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Verkehrsleiter
    Ort:
    Deutschland
    Benutzertitelzusatz:
    ...
    Super, danke!!
     
  4. #4 HomerJay, 29.10.2013
    HomerJay

    HomerJay

    Dabei seit:
    10.06.2010
    Beiträge:
    285
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Verkehrsleiter
    Ort:
    Deutschland
    Benutzertitelzusatz:
    ...
    Jetzt eine konkrete Frage zum klammern:

    Bauantrag wurde 2010 gestellt/erteilt
    Gewerk Dach wurde noch 2010 vergeben
    Dach gedeckt wurde 06/2011

    Muss in diesem Fall schon geklammert werden, oder fällt es noch unter die alte Regelung?

    Vielen Dank
     
  5. #5 Kalle88, 29.10.2013
    Kalle88

    Kalle88

    Dabei seit:
    16.08.2013
    Beiträge:
    6.160
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Dachdecker/ Kaufmann
    Ort:
    Berlin
    In dem Link von H.PF steht doch eigentlich alles drin...

    1.03.11 traten die verschärften Regelungen in Kraft. Bedeutet, das Windlastzonen I und II nun auch geklammert werden müssen. Da "Deutschland" ne recht große Angabe ist, sage ich mal ja...

    Gehts um einen Schadensfall und deren Regulierung oder um was geht es?
     
  6. #6 HomerJay, 29.10.2013
    HomerJay

    HomerJay

    Dabei seit:
    10.06.2010
    Beiträge:
    285
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Verkehrsleiter
    Ort:
    Deutschland
    Benutzertitelzusatz:
    ...
    Es geht darum das jetzt festgestellt worden ist ( durch Zufall ) das nicht geklammert wurde. Nun muss der Bauträger damit konfrontiert werden und ich wollte mich vorab so schlau wie möglich machen.
     
  7. #7 Kalle88, 29.10.2013
    Kalle88

    Kalle88

    Dabei seit:
    16.08.2013
    Beiträge:
    6.160
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Dachdecker/ Kaufmann
    Ort:
    Berlin
    Und wie wurde das festgestellt? Weil ne Pfanne beim letzten Sturm runter gesaust ist? Oder der Ortgang nicht mehr vorhanden ist? Abhängig sind die Windlastzonen. Danach gliedert sich der "Aufwand" der Klammerung. Dann ist der Pfannentyp zu prüfen und die gewählte Verklammerung. Es kann also auch geklammert sein, nur eben mit falschen, nicht zugelassenen Klammern für den Typ Pfanne+Hersteller. Fehler können natürlich auch in der Klammerung entstehen (aufgehende Bauteile, falsche Stückzahl usw. usf.) Wenn man jetzt aber die Welle machen will, was ich vermute. Dann sollte dies erstmal von einer fachkundigen Person geprüft werden.

    Ebenso, ist das heranziehen eines Juristen ratsam. Da gerade bei abgenommenen Bauten, die Rechtslage nicht eindeutig sein muss.
     
  8. #8 HomerJay, 29.10.2013
    HomerJay

    HomerJay

    Dabei seit:
    10.06.2010
    Beiträge:
    285
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Verkehrsleiter
    Ort:
    Deutschland
    Benutzertitelzusatz:
    ...
    Festgestellt wurde es von einem Dachdecker, der einen Schneefang anbringen wird und die Gegebenheiten geprüft hat.

    Rein rechtlich hat es mit der Abnahme nichts zu tun. Es handelt sich wenn um einen verdeckten Mangel der bei der Abnahme vom Käufer nicht auf DIN Richtigkeit prüfbar ist.

    Welle soll nicht gemacht werden. Es soll lediglich auf Richtigkeit geprüft werden. Im Fälle des Falles erlischt nämlich der Versicherungsschutz.
     
  9. #9 Kalle88, 29.10.2013
    Kalle88

    Kalle88

    Dabei seit:
    16.08.2013
    Beiträge:
    6.160
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Dachdecker/ Kaufmann
    Ort:
    Berlin
    Ok, der Dachdecker wird dieses dann ja beurteilen können. Ich vermute mal, dass sich der BT erstmal rauswinden wird. Ist denn an ihrem Dach garnichts geklammert, oder wie muss man sich das vorstellen? Windlastzone I oder II? Nicht jeden Handwerker ereilen die Änderungen ja auf "direktem" Wege. Wenn auch das keine Entschuldigung für falsche Verarbeitung ist.
     
  10. #10 HomerJay, 29.10.2013
    HomerJay

    HomerJay

    Dabei seit:
    10.06.2010
    Beiträge:
    285
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Verkehrsleiter
    Ort:
    Deutschland
    Benutzertitelzusatz:
    ...
    Windlastzone 1. wohl nix geklammert...Genaue Untersuchung folgt noch
     
  11. #11 Elopant, 30.10.2013
    Elopant

    Elopant Gast

    Hallo HomerJay,

    wie die anderen schon geschrieben haben, es muß geklammert werden, Richtungsweisend ist der Zeitpunkt der Ausführung, der muß dem Stand der Technik entsprechen. Wenn ich Dächer Eindecke/Umdecke lege ich bei der Rechnung ( in der ist auch die genaue Anzahl der Sturmklammern ausgewiesen ) zusätzlich noch die Berechnung dazu. Diese erstelle ich über www.fos.de
    Ist das einfachste, da ich nicht glaube, dass sich irgendeiner die Arbeit macht und das alles selbst ausrechnet ( Anzahl, Menge, Breite der verklammerten Flächen ).
     
  12. #12 Kater432, 30.10.2013
    Kater432

    Kater432

    Dabei seit:
    27.10.2011
    Beiträge:
    1.447
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Techniker
    Ort:
    Teltow bei Berlin
    Wir haben extra vom GÜ eine schriftliche Bestätigung vom Dachdecker eingefordert, das die Einhaltung der Fachregeln der Windsogsicherung eingehalten wurden. Hatte ich irgendwo gelesen bzw. Versicherungsschutz. Dies haben wir dann auch erhalten, wo die Dachdeckerfirma dies bestätigt und auch eine Berechnung mit Anzahl der Klammern dabei lag. Zeltdach, jeder 2te Dachziegel geklammert. Obwohl ich mir nicht sicher bin ob wirklich soviele verbaut wurden. Von unten sah es nicht aus das bei jedem 2ten Ziegel eine Klammer genutzt war. Nur wie soll das noch geprüft werden.
    Aber zumindest bestätigt der Betrieb das, wenn was passiert ist er dran, wenn dann festgestellt wurde, das doch nur jeder 10te Ziegel eine Klammer hat. Falls der Betrieb noch exisiert.
     
  13. #13 bauschaden, 30.10.2013
    bauschaden

    bauschaden

    Dabei seit:
    01.10.2010
    Beiträge:
    300
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Rentner
    Ort:
    Hannover
    Der Zeitpunkt der Abnahme ist entscheidend.

    Nicht der Stand der Technik, sondern die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind entscheidend.

    Gruß vom Bauschaden
     
  14. #14 Rudolf Rakete, 30.10.2013
    Rudolf Rakete

    Rudolf Rakete

    Dabei seit:
    07.10.2010
    Beiträge:
    3.761
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Elektroingenieur
    Ort:
    Bonn
    Benutzertitelzusatz:
    Die Werbung ist nicht von mir!
    Kommt darauf an, im Zivilrecht, also wenn einem son Ding aufn Kopf fällt und er den BH verklagt, wird der neueste Stand von Wissenschaft und Technik herangezogen.
     
  15. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Ach was...?
     
  16. #16 Kalle88, 30.10.2013
    Kalle88

    Kalle88

    Dabei seit:
    16.08.2013
    Beiträge:
    6.160
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Dachdecker/ Kaufmann
    Ort:
    Berlin
    Ist dieser dann auch Bemessungsgrundlage für das erwartende Urteil? Ganz ehrlich, ob das nicht zu hoch gegriffen ist, was sie argumentieren? Wenn es so wäre, wie sie schildern, düfte das auf alle Gebiete gleichermaßen zutreffen. Ich freu mich, der Handwerker wird nie mehr Arbeitslos und die Baubranche erlebt eine Dauerkonjunktur mit vollen Auftragsbüchern...
     
  17. #17 bauschaden, 30.10.2013
    bauschaden

    bauschaden

    Dabei seit:
    01.10.2010
    Beiträge:
    300
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Rentner
    Ort:
    Hannover
    Der Stand der Technik ist meist nicht hinreichend und langjährig erprobt und oft nur Spezialisten bekannt. Dieses ist ebenfalls beim Stand der Wissenschaft der Fall.

    Sollte der "neueste Stand von Wissenschaft und Technik" als bautechnischer Standard gegenüber Dritten bei der Verkehrssicherungspflicht geschuldet sein, müsste der BH sein Haus ständig dem "neueste Stand von Wissenschaft und Technik" anpassen.

    Welcher Anpassungsintervall ist dann erforderlich?

    Der "neueste Stand von Wissenschaft und Technik" ist aber oft nur Spezialisten bekannt bekannt. Der Handwerksmeister dürfte dann überfordert werden. Geschuldet sind lediglich die aaRdT.
     
  18. #18 Biber53, 31.10.2013
    Biber53

    Biber53

    Dabei seit:
    20.01.2012
    Beiträge:
    896
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dachdecker- u. Klempnermeister
    Ort:
    Albstadt
    gut erklärt bauschaden.

    Der Stand der Technik muß sich letztlich erst bewähren, um dann zur aRdT zu werden.
    Dies dauert einige Zeit und Hersterller, Verarbeiter... müssen in diesem "Prozeß" mitgenommen werden.

    Der Stand der Technik muß dann letztlich nicht zur aRdT werden.

    mfg
     
  19. #19 bauschaden, 01.11.2013
    bauschaden

    bauschaden

    Dabei seit:
    01.10.2010
    Beiträge:
    300
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Rentner
    Ort:
    Hannover
    Beim "Dachziegel auf den Kopf fallen" dürfte eher das Strafrecht als das Zivilrecht Bedeutung haben.

    Für die, die es noch genauer wissen und bei WIKIPEDIA nachlesen wollen:

    Große Bedeutung im gesamten Strafrecht haben die allgemein anerkannten Regeln der Technik als Maßstab für die Bestimmung der Pflichtwidrigkeit eines Handelns, insbesondere bei der Prüfung der Fahrlässigkeit. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik werden außerdem erwähnt in § 319 des deutschen Strafgesetzbuches (Baugefährdung)

    § 319 (1) Strafgesetzbuch

    „Wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues oder des Abbruchs eines Bauwerks gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft..."

    zitiert.
     
  20. Neutal

    Neutal

    Dabei seit:
    12.12.2011
    Beiträge:
    4.182
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Zimmermeister
    Ort:
    Lüneburg
    Benutzertitelzusatz:
    VON EVENTUELL EINGEBLENDETER WERBUNG IN DIESEM POS
    Es ist relativ gleich nach welchen Richtlinien gearbeitet wurde. Es macht sich im Schadensfall immer gut einen Wartungsvertrag für das Dach vorweisen zu können. Bei Orkanartigen Böen fallen die meisten Schäden unter höhere Gewalt. Wer bei solchem Wetter unter Dächern oder Bäumen unterwegs ist sowieso Lebensmüde
     
Thema: Dachpfannen klammern
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. klammern dachpfannen

    ,
  2. Fannenklmmern

    ,
  3. dachpfannenklammern

    ,
  4. dachpfanne von innen ersetzen www.bauexpertenforum.de,
  5. klammer dachpfanne,
  6. schneefang klammern,
  7. ziegeln klammern versicherungsschutz,
  8. klammern für dachpfannen,
  9. müssen dachpfannen geklammert werden
Die Seite wird geladen...

Dachpfannen klammern - Ähnliche Themen

  1. Dachpfannen an der Traufe fehlerhaft?

    Dachpfannen an der Traufe fehlerhaft?: Guten Tag zusammen. ich habe vor kurzem einen Energie Niedrighaus bezogen. Mir ist aufgefallen, dass an der Traufe die Dachpfannen merkwürdig...
  2. Einbau Dachfenster: Anschluss der Dachpfannen (Erledigt)

    Einbau Dachfenster: Anschluss der Dachpfannen (Erledigt): Servus, ich suche fachkundige Auskunft, es würde mich freuen, wenn mir jemand einen Tipp geben kann: Bei uns wurden die Dachfenster erneuert –...
  3. Bedarf Dachpfannen

    Bedarf Dachpfannen: Hallo zusammen, ich würde gern meine Dachsteine bestellen und würde mich freuen, wenn ein Profi das noch einmal nachrechnen könnte, damit ich...
  4. Fertigungstoleranzen Dachpfannen

    Fertigungstoleranzen Dachpfannen: Hallo zusammen, ich hätte gedacht, dass die Fertigungstoleranzen bei Dachpfannen im Millimeterbereich liegen. Die heute gelieferten Musterpfannen...
  5. Veluxfenster-Abstand Dachpfanne

    Veluxfenster-Abstand Dachpfanne: Moin in die Runde, die Bedeutung von einer zu dichten Pfannenlage an das Fenster habe ich bereits im Forum gelesen und auf meinem alten Dach...