muss man bestimmte zeit beim grundversorger bleiben?

Diskutiere muss man bestimmte zeit beim grundversorger bleiben? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; hi ich habe mal eine Frage. Muss ich für eine best. Zeit einen Vertrag bei meinem Grundversorger (z.b. Gas oder Strom) eingehen? Oder...

  1. #1 ticktackto, 29.10.2013
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    hi

    ich habe mal eine Frage. Muss ich für eine best. Zeit einen Vertrag bei meinem Grundversorger (z.b. Gas oder Strom) eingehen?
    Oder unterschreibe ich "nur" für die Grundversorgung und kann mir einen neuen Gas-Partner besorgen (wenn man die 4Wochen kündigungsfrist einhält)?

    lg
     
  2. H.PF

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    kannst im Prinzip direkt wechseln
     
  3. Julius

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    Wenn Du nur in der Grundversorgung bist (also KEINEN Laufzeittarif bei jenem Versorger abgeschlossen hast), gibt es keine Mindestvertragslaufzeit. Nur jene Kündigungsfrist (4 Wochen) ist zu beachten.
     
  4. #4 Kater432, 30.10.2013
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    steht auch eigentlich immer in dem AGB drin, die auf der jeweiligen Webseite zu finden sein müssen.
     
  5. #5 mastehr, 30.10.2013
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    Ich würde allerdings erst dann wechseln, wenn sichergestellt ist, dass die Anschlüsse wirklich einwandfrei funktionieren. Also ein paar Wochen nach dem Einzug.
     
  6. Julius

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    Bei Neuanschlüssen geht es vom ptraktischen Ablauf her schon gar nicht anders.
    Wobei der TE nicht gesagt hat, ob es sich bei Ihm um einen Neuanschluß handelt.
     
  7. #7 MatzeUli, 30.10.2013
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    Konntest du in deinem Vertrag etwas herausfinden?
     
  8. #8 ticktackto, 30.10.2013
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    hi
    ich habe keinen Langzeitvertrag bisher abgeschlossen
    laut dem mir vorliegendem Schreiben, ist es "nur" Grundversorgung mit 4 Wochen Laufzeit.

    ja
    es handelt sich um einen Neubau (Neuanschluß)
     
  9. Julius

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    ´
    Glaube ich nicht.
    Grundversorgung hat unbestimmte Laufzeit, aber 4 Wochen Kündigfungsfrist.
    Das ist rechtlich etwas völlig anderes!

    Du kannst also jederzeit wechseln.
    Da der Wechselvorgang sowieso etliche Wochen dauert, ist es am einfachsten und sehr ratsam, den neuen Versorger mit der Kündigung der Grundversorgung zu beauftragen. Das ist eine gängige Vorgehensweise und alle Beteiligten wissen damit umzugehen. Funktioniert meist besser, als wenn der Kunde getrennt selbst kündigt.
     
  10. #10 ticktackto, 31.10.2013
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    hi
    da hast du natürlich recht, meinte 4 wochen Kündigungsfrist...

    ok, dann lass ich mal meinen neuen anbieter das "kündigen" übernehmen

    vielen dank
    lg
     
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