Mängel bei Fenster Einbau

Diskutiere Mängel bei Fenster Einbau im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Liebe Experten, wir bauen derzeit mit einem Generalunternehmer ein KFW70-EFH (mit LWWP und Belüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung). Beim Einbau...

  1. #1 antiSYMP, 30.10.2013
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 30.10.2013
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    Liebe Experten,

    wir bauen derzeit mit einem Generalunternehmer ein KFW70-EFH (mit LWWP und Belüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung). Beim Einbau der Fenster wurde auf "Dichtbänder" verzichtet. Stattdessen wurden die Wandanschlüsse mit Bauschaum verschlossen und anschließend einfach überputzt. Der Bauschaum war jedoch zu diesem Zeitpunkt schon löchrig. An der Außenwand wird derzeit ebenfalls auf Dichtbänder verzichtet. Man kann von außen nun durch feine Löcher sogar den Putz erkennen. Mein Baubegleiter möchte deshalb nun einen Mangel anzeigen. Unsere Baufirma besteht aber darauf, dass der Einbau dem Stand der Technik entspricht, eine DIN dafür nicht vorliegt. Sie wollen im Falle der Mängelanzeige einen Baugutachter beauftragen und solange einen Baustopp auf unsere Kosten verhängen.

    Ich freue mich, wenn hier jemand bezgl. der Zulässigkeit "Licht ins Dunkel" bringen kann. Besteht hier ein Mängel oder kann die Firma isdochegal das so bauen? Es geht mit natürlich auch um den Verzug im Bau und wer dafür dann letztendlich aufkommen muss.

    Ich freue mich über hilfreiche Antworten, gerne auch Links zu Vorschriften.

    Viele Grüße und besten Dank im voraus
     
  2. uban

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    Machen Baufirmen gerne, bei Reklamationen durch den Kunden wird mit 'Bauverzögerung' zurückgeschossen.

    Tip: der Baufirma eine volle Breitseite vorbereiten, eigenen SV für Fenster von der lokalen Handwerkskammer-Webseite finden und schon mal ein Gespräch mit einem Bau-Fachanwalt (z.B. um mögliche Schadensersatzansprüche wegen Verzögerung abzuwehren bzw eigene Ansprüche durchzusetzen) suchen. Das ganze dann der Baufirma auch freundlich mitteilen dass nur noch über SV und Anwälte kommuniziert werden wird. Mängelanzeige schreiben, am besten nach Rücksprache mit den eigenen SV möglichst bald.

    Die Baufirma lügt (Stand der Technik) und droht (Baustopp), da ist keine vertrauensvolle Zusammenarbeit mehr möglich. 'Den Firmennamen bitte löschen lassen
     
  3. #3 antiSYMP, 30.10.2013
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    Liebe Bauexperten,

    vielen Dank. Gibt es denn Richtlinien an denen man einen fachgerechten Einbau der Fenster ausmachen kann.

    Viele Grüße
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 30.10.2013
    Ralf Dühlmeyer

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  5. #5 antiSYMP, 30.10.2013
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    Super. Soweit alles klar. Nun ist diese RAL-Montage nicht vertraglich vereinbart. Wenn ich es richtig verstehe, muss sich demnach der Einbauer nicht dran halten? Sind diese 3 Schichten trotzdem als anerkannter Stand der Technik anzusehen und demnach zu fordern. Oder würde ein SV bzw. eine rechtliche Instanz auch eine Montage ohne Schicht 3 für gültig erklären?

    Vielen Dank.
     
  6. eddi01

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    Nach stand der Technik ist Dies,hier von dir geschildert, nicht.Innen muß entweder ein Dampfdiffusionsband/Innendichtband verwendet werden, so daß es am Fensterrahmen und Wand anliegt,sprich Dampfdicht verklebt wird. Oder es wird ein Trioplexband verwendet, Dies wird um den Fensterrahmen geklebt und breitet sich aus, so daß hier die vorschriftsmäßige Montage gesichert ist.Sollte unter dem Fenster eine Alu Fensterbank kommen, muß unten anstatt dem Trioplex das Innendichtband verwendet werden.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 30.10.2013
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    NEIN Eddi, es muss das verwendet werden, was in dem von mir verlinkten Artikel beschrieben ist!
    @ anti:
    Wenn Du richtig gelesen hättest, wäre Dir klar, dass die RAL-Richtlinien die aRdT abbilden und diese sind einzuhalten. Pasta!
     
  8. #8 antiSYMP, 30.10.2013
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    Okay, noch besser. Habe nun auf einer anderen Seite noch etwas von Fensterdichtprofilen statt Dichbändern gelesen. Was hat es damit auf sich? Wie sehen die aus? Kann ich feststellen, ob so etwas vielleicht bei mir verbaut worden ist?

    Viele Grüße und Danke euch für eure Mühen
     
  9. #9 antiSYMP, 04.11.2013
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    Hallo,

    ich brauche leider noch mal eure Unterstützung. Unsere Bauleitung behauptet nun, dass die o.g. Situation kein Mangel im Sinne der VOB/B und /C darstellt und droht mit einem Sachverständigen der das bestätigt. Ich bin mit meinem Laienwissen entgültig ausgeschieden. Was sagt ihr/sagen Sie zu seiner Aussage.

    Viele Grüße
     
  10. #10 kappradl, 04.11.2013
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    Offenbar ist es nicht eure Bauleitung. Maßnahme wurde oben schon geschrieben: eigenen Sachverständigen hinzuziehen.
     
  11. #11 Thomas B, 04.11.2013
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    Schön wenn man einen SV hat, der alles Mögliche bestätigt. Muß man da nur auf einen Knopfg drücken und dann kommt eine entsprechende Bestätigung raus?? Nun, ...sicher wird dieser SV des GU seine Argumentation entsprechend belegen/ untermauern....oder?
     
  12. #12 Thomas B, 04.11.2013
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    Nachgehakt: Wenn Du den Link von Ralf gelesen hast, so weißt Du ja nun, daß der Schaum schon i.O. ist (als Dämmung), jedoch innen (dampfdicht) und außen (schlagregendicht) weitere Maßnahmen einzuplanen und auszuführen sind. Da gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Der Verzicht auf jedwede zusätzliche Abdichtung ist jedoch keine.

    Wenn KfW70, dann muß evtl. ein Blower-Door-Test gemacht werden oder Ihr wollt so einen BD-Test machen...wäre ein schönes Instrument die Luftdichtigkeit hier zu überprüfen....
     
  13. #13 Thomas B, 04.11.2013
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    ....

     
  14. #14 antiSYMP, 04.11.2013
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    Hallo,

    ja da haben Sie Recht. Blower-Door Test ist im Hausvertrag enthalten. Wird dementsprechend auch von der Hausfirma geleistet. Ich habe auch gelesen, dass die Dichtigkeit durch den Innenputz durchaus gegeben sein kann und der BD-Test kein richtiges Ergebnis liefert.

    Eigener Sachverständige ist sicherlich die richtigste Lösung. Leider ist das Budget knapp und es ist leider nicht der einzige Mangel den wir vom GU nicht akzeptiert bekommen (u.a. Schimmel auf Trockenbau und falsche Dampfsperre). Ich habe Angst auf den Kosten sitzen zu bleiben. Was kostet denn so ein SV ungefähr in diesem Falle.

    Viele Grüße
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 04.11.2013
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    SV wird nach Umfang der Leistung bezahlt, sprich Stundenlohn.

    Stundensätze liegen in der Regel zwischen 60 und 120 €/Std + MWST.
    Kommt also drauf an, WAS der SV machen soll!
     
  16. #16 Thomas B, 04.11.2013
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    Zugegeben: eigener Sachverstand kostet natürlich.

    Andererseits: was kostet es sich vom GU über den Tisch ziehen zu lassen und nachher auf unzähligen Mängeln zu sitzen, die man dann selber, also aus eigener Tasche, beheben darf.....?
     
  17. #17 saarplaner, 04.11.2013
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    Gerade wenn das Geld knapp ist, kommt man mMn NICHT um eigenen Sachverstand herum.
     
  18. #18 Thomas B, 04.11.2013
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    ...vor allem dann nicht, wenn der "Gegner" offensichtlich auch nicht davor zurückschreckt offenkundige Mängel durch einen Gutachter als vorbildlich/ einwandfrei/ was auch immer bestätigen zu lassen.

    Was mögen da noch für Leichen im Keller schlummern, von denen Du jetzt noch gar nichts weißt......der GU wird Dich sicher nicht darauf hinweisen. Oder sein BL.
     
  19. #19 Gast036816, 04.11.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    typisches gu/gü-gehabe gegenüber einem bauherrn, der keinen eigenen sachverstand zur seite hat. der unternehmer muss dir nachweisen, dass seine Konstruktion frei von mängeln ist. wenn die ein schlechtes gewissen haben, dann drohen sie erst einmal, um sich freizuschwimmen.

    einen sachverständigen prüfen lassen und der baustillstand geht zu lasten des bauherrn ist schon eine nummer aus dem tollhaus. von diesem gehabe darf man sich nicht beeindrucken lassen.

    besorg dir schnellstens eigenen sachverstand, sonst bleibst du auf mehr sitzen, als auf dem sachverständigenhonorar.
     
  20. #20 Bauking, 04.11.2013
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    Stell doch einfach mal ein paar Bilder ein, damit sich die Experten hier ein Bild der Lage machen können. ;)

    Bauschaum in Verbindung mit Dichtbändern ist imho dem Trioplex-Kompribänder ebenbürtig.
     
Thema: Mängel bei Fenster Einbau
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