Baugenehmigung ist da, aber wo ist der Rote Punkt?

Diskutiere Baugenehmigung ist da, aber wo ist der Rote Punkt? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Profis, für den Neubau meines EFH habe ich seit längerem schon die Baugenehmigung vorliegen. Jetzt fiel mir auf, daß beim...

  1. #1 stebbele, 20.11.2005
    stebbele

    stebbele Gast

    Hallo Profis,
    für den Neubau meines EFH habe ich seit längerem schon die Baugenehmigung vorliegen. Jetzt fiel mir auf, daß beim Genehmigungsschreiben das Blatt mit dem Roten Punkt (Baufreigabe) fehlt, welcher ja für den Beginn der Bauarbeiten notwendig ist.

    Frage: Woher bekomme ich die Baufreigabe und warum wurde mir die nicht mit der Baugenehmigung ausgehändigt?

    Danke im voraus.

    Gruß,
    Stephan
     
  2. #2 MLiebler, 20.11.2005
    MLiebler

    MLiebler

    Dabei seit:
    08.03.2004
    Beiträge:
    379
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bautechniker, selbstständ
    Ort:
    63825 Sommerkahl-Vormwald
    Servus,
    steht in der Baugenehmigung im Text irgendwo etwas von bautechnischen Nachweisen oder Unterlagen, die vor Baubeginn noch vorgelegt werden müssen?
     
  3. sepp

    sepp

    Dabei seit:
    12.11.2004
    Beiträge:
    4.217
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Saarland
    das blatt mit dem roten punkt muss man sich mittlerweile selber besorgen.
    wichtig ist daß das schreiben "baufreigabe" vom bauamt kommt
     
  4. Helfer

    Helfer Gast

    Baugenehmigung ist da, aber wo ist der Rote Punkt

    Roter Punkt - je nach Bundesland
    Neubau, Umbau?

    In der Baugenehmigung müsste stehen........die Baufreigabe (Roter Punkt) kann erst erteilt werden wenn.........
    z.B. Bauleitererklärung eingereicht ist, oder
    Statik vorliegt, oder
    Wärmeschutznachweis vorliegt.....

    Wenn das aus dem Baugenehmigungsschreiben nicht ersichtlich ist, ganz lieb beim Bauamt nachfragen, was zum Roten Punkt noch fehlt.
    Gruß
    DT
     
  5. #5 stebbele, 20.11.2005
    stebbele

    stebbele Gast

    Neubau Hessen (ja mit der Notwendigkeit des Prüfstatikers).

    Meines Wissens gab es in der Baugenehmigung keine Einschränkungen bzgl. des Baubeginns. Nach Aussage meines Architekten (=Bauleiters) sollte ich nach erfolgter Baugenehmigung gleich die Baubeginnsanzeige fertig machen und an das Bauamt schicken. Nachdem ich es dorthin geschickt hatte, wurde ich von der Dame vom Bauamt darauf hingewiese, daß ich noch gleichzeitig den Baubericht vorgelegen müsse (diesen aber nachreichen könne, weil das Bauamt "besseres zu tun hätte, als auf allen Bauplätzen zu prüfen", ich aber mit einem Baustop rechnen müsste, wenn sie (Bauamt) doch prüfen würden).

    Das Fehlen des Prüfberichts legt nahe, daß die Baufreigabe ein zusätzlicher Schritt in Richtung Baubeginnt ist - was mir nicht bewusst war.

    Der augenzwinkernde Hinweis der Dame vom Bauamt, den Prüfbericht nachzureichen, aber trotzdem mit dem Kelleraushub (Beginn nächste Woche!) zu beginnen ist natürlich hinfällig, wenn

    1. sowieso die Baufreigabe noch fehlt (wie lange dauert die Genehmigung i.d.R dann noch, nachdem ich den Prüfbericht vorgelegt habe?)
    2. das Bauamt eine Prüfung vornimmt und ich "einfach Pech" hatte.

    Die Frage die ich mir stelle ist: Begebe ich mich auf dünnes Eis, wenn ich nächste Woche den Bagger rollen lasse (und handle mir damit eine Bauverzögerung und u.U. eine Strafe ein) oder verlass ich mich darauf, daß das Nachreichen der Prüfstatik ausreichend ist?

    Soviele Fragen am Sonntag abend .... :confused:

    Danke nochmal im voraus.

    Gruß,
    Stephan
     
  6. #6 MLiebler, 20.11.2005
    MLiebler

    MLiebler

    Dabei seit:
    08.03.2004
    Beiträge:
    379
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bautechniker, selbstständ
    Ort:
    63825 Sommerkahl-Vormwald
    Servus,
    Sie begeben sich auf sehr dünnes Eis.
    Zusätzlich zur geprüften oder der von einem Berechtigten erstellten Statik brauchen Sie auch noch die Bescheinigung über die Schnurgerüsteinmessung von einem vereidigten Vermesser oder dem Katasteramt
    Vorsicht in der HBO ist einiges anders als in anderen Bundesländern!
    Ihr Architekt ist aus Hessen? Dann müsste er das alles wissen.
    Über den Zeitraum bis zur Herausgabe des roten Punktes kann ich nur für meine BV´s in Hessen sagen:
    Ich sammel alle Unterlagen ein, fahr damit auf´s Amt und hol das Ding ab, in Absprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter. Schneller geht es normal micht.
     
  7. #7 stebbele, 20.11.2005
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 20.11.2005
    stebbele

    stebbele Gast

    Hallo MLiebler,
    danke für das Update. Lt. Prüfstatiker wird das Prüfprotokoll am kommenden Donnerstag fertig sein, die Grobabsteckung des Vermessers ist bereits seit 2 Wochen eingepflockt. Die wurde vom Bauleiter veranlasst, damit der Tiefbauer mit dem Aushub anfangen kann. Die Feinabsteckung wurde aus diesem Grund noch nicht vorgenommen. Eine Bescheinigung über die Schnurgerüsteinmessung wurde mir nicht ausgehändigt.

    Zwei Fragen:
    - Ist diese Bescheinigung das Resultat der Feinabsteckung?
    - Wenn ja, dann verstehe ich die Reihenfolge nicht: Die Feinabsteckung erfolgt doch meines Wissens erst, nachdem der Aushub/ Sauberkeitsschicht fertig sind, damit der Kellerbauer seine Bodenplatte anfangen kann (nachdem der Prüfstatiker den Aushub vor Ort abgenommen hat), oder?
    Wenn das tatsächlich so wäre, würde sich die Katze ja in den eigenen Schwanz beissen: Ohne Prüfstatik und der Bescheinung vom Vermesser - kein GO für den Tiefbauer, Schnurgerüst geht aber erst, wenn der Tiefbauer fertig ist *verwirrt dreinblick*

    Nochmals vielen Dank :)

    Gruß,
    Stephan
     
  8. #8 MLiebler, 20.11.2005
    MLiebler

    MLiebler

    Dabei seit:
    08.03.2004
    Beiträge:
    379
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bautechniker, selbstständ
    Ort:
    63825 Sommerkahl-Vormwald
    Servus,
    das ist eine der kleinen Problemchen beim Bauen in Hessen.... :-))
    Vom Ablauf unlogisch, weiß ich. Geht aber kaum anders.
    Sie brauchen die Bestätigung des Vermessers über die Schnurgerüsteinmessung (Feinabsteckung).
    Bis dahin herrscht eine geduldete Grauzone.
    Um sicher zu gehen, empfehle ich mit dem Bauamt die Vorgehensweise abzustimmen.
    Ist normalerweise dann problemlos
     
  9. #9 stebbele, 21.11.2005
    stebbele

    stebbele Gast

    Hallo zusammen,

    ich werde mich heute ernsthaft mit meinem Bauleiter unterhalten, um herauszufinden, welche *Leichen* ich noch auf dem Weg zum Haus zu erwarten habe. Anschliessend werde ich mich nochmals mit der Dame vom Bauamt zusammensetzen, um einen Weg aus dem Dilemma zu finden.

    Vielen Dank für alle Tips, die ich in diesem Thread bekommen habe.

    Gruß,
    Stephan
     
  10. #10 MLiebler, 21.11.2005
    MLiebler

    MLiebler

    Dabei seit:
    08.03.2004
    Beiträge:
    379
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bautechniker, selbstständ
    Ort:
    63825 Sommerkahl-Vormwald
    Servus,

    nur mal so am Rand gefragt. Hat seltsamerweise noch keiner.
    Wie bauen sie?
    - mit selbst bestelltem Archi, BL?
    - mit Bauträger oder ähnlich?
     
  11. #11 stebbele, 02.12.2005
    stebbele

    stebbele Gast

    Besser spät, als nie :-)

    Ich baue mit Bien-Zenker (=Fertighaus mit Fertigkeller von Otto Knecht), die auch meine *alleinigen* Vertragspartner ist, also sowohl für Keller, als auch für das Haus selbst.

    Der Architekt (der auch lt. Baubeginnsanzeige der Bauleiter ist) wurde von BZ benannt, der hat auch alle Unterlagen für den Bauantrag fertig gemacht, sodaß der auch genehmigt wurde.

    Leider hab ich vom Bauleiter bisher nicht viel gesehen, weil ich mich sowohl um Terminplanung für Aushub, Baustrom/Wasser, wie auch um den Prüfstatiker selbst kümmern durfte. Ich habe nicht den Eindruck, daß der Bauleiter sehr 'engagiert' seine Arbeit macht - vielmehr ist seine Unterschrift auf der Baubeginnsanzeige bisher seine einzige Aktion, die mit meinem Haus zu tun hatte - ich habe den Eindruck, daß das auch so bleiben wird :/

     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 02.12.2005
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Ja, was dachten Sie denn...

    wie oft der tätig wird???
    Der hat wahrscheinlich so 30 - 40 Häuser am Hacken, verteilt über vier Landkreise + Papierkram + nörgelnde und mängelmahnende Bauherren + + +
    Und pro Baustelle gibts Pauschal ein paar Tausender.
    Und wenn er nicht so oft da ist, sieht er nicht so viele Mängel und braucht sich darüber nicht mit den Suppi´s streiten.
    Ja mein Gott, der Mann will doch auch leben.
    ***
    OK, war eine Karikatur - aber sooo weit nicht weg von der Realität.
    ***
    MfG
     
  13. #13 Thomas B, 02.12.2005
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Watt denn für 'ne Karikatur ???

    ..Tach auch.

    Tja Ralf...das glaube ich dann doch nicht. Von wegen Karikatur meine ich.

    Es sind vielleicht nicht 30 - 40 Baustellen, aber wir alle wissen doch was wir von Bauleitern eines BT zu erwarten haben: Nichts.

    Schönes Wochenede allerseits.

    Thomas
     
  14. PeMu

    PeMu

    Dabei seit:
    13.01.2004
    Beiträge:
    5.635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Kornwestheim
    Benutzertitelzusatz:
    Nachdenken kostet extra.
    Nen bischen böswillig, aber nun mal:

    Was ist die wichtigste Aufgabe von dem Bauleiter?


    Den Baufortschritt für die Abschlagsrechnungen anzutreiben.
     
  15. #15 Thomas B, 03.12.2005
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    ...so isses !

    ...eben,...so isses!

    Der Bauleiter attestiert dem BT, dass nun mal zügig endlich wieder eine Abschlagszahlung fällig sei. Vor allem weil keinerlei Mängel, fehlnde Leistungen und so weiter festzustellen waren.

    Meine Rede: Man kann nichts erwarten (aus Sicht der Bauherren!)

    Aber: Ich lese und sinniere immer wieder über das Für und Wider von Archi vs. BT. Fazit: Die Meisten wollen partout mit BT bauen (weil Archi so sackteuer ist.....diese Beutelschneider). In der Tat ist's mir langsam Banane. 99,85 % sind leider beratungsresitent und ich bin's leid dagegen anzureden.

    Wer Qualität will wird zum Archi gehen, wer einen Prozess/Bauschadengutachter/Beauftragten z. Suizidabwendung wünscht wird sich vielleicht anders entscheiden....auch gut....

    Thomas
     
  16. #16 Baufuchs, 03.12.2005
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das

    ist schlicht und ergreifend Unsinn!

    Zeigt mir eigentlich nur den erreichten Grad der Frustration an.

    Und wenn das die Argumente sind, die einen Bauwillligen davon überzeugen sollen, mit Architekt zu bauen...... :mauer

    Es wird nicht mit GÜ/BT gebaut, weil Archis so sauteuer sind, sondern weil Archis die Erwartungen der Bauwilligen nicht erfüllen (können).
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 03.12.2005
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Vollidioten...

    gibts auf beiden Seiten.
    Archi wie BT/GU/GÜ
    Ich such schon länger nach einer Idee, wie man bei Archi´s die Fähigkeiten (oder Nicht-Fähigkeiten) der LP 5 - 8 Bauherren sichtbar machen kann.
    Denn LP 1 - 4 kann jeder Bauherr für sich beurteilen - ganz einfach daran, ob ihm der Entwurf gefällt. Spannend für die Baustelle wirds doch erst ab LP 5. Und da ist der Laie überfordert. Keiner meiner privaten BH hat mich je nach alten LV´s gefragt - nach den eigenen bestenfalls bei der Abrechnung!
    Und selbst wenn - wie will er/sie unterscheiden, ob ein LV Maurer + Stahlbeton für ein EFH 20, 50 oder 150 Positionen haben sollte.
    Das weiss ja nicht mal ich vorher (Na gut, mehr als 20 sind klar :Roll ).
    Vielleicht fang ich so was -wie einige von Euch in anderen Bereichen, Mark mit WW, Josef mit Details, Stefan mit allem rd ums Dach usw.- dafür noch an auf meiner HP an.
    Sagt doch mal was dazu. (Neuse Thema wär wohl besser dafür)
    MfG
     
  18. #18 Thomas B, 03.12.2005
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    ..Hi Baufuchs!

    ...da versteht aber auch jemand überhaupt nicht, wenn ich -um etwas zu verdeutlichen- etwas überzeichne!


    "Es wird nicht mit GÜ/BT gebaut, weil Archis so sauteuer sind, sondern weil Archis die Erwartungen der Bauwilligen nicht erfüllen (können)."

    ...eben doch! BT/GÜ werben zum Teil sogar damit, dass man sich bei ihnen den "teuren" Architekten sparen kann, denn das git's ja alles im Sammelpack.

    Welche Erwartungen können die Archis denn nicht erfüllen? Gemeint ist doch sicher die Festpreisgarantie, oder? Stimmt, das dürfen wir nicht!

    @Ralf: Gute Idee, habe ich mir auch schon die Rübe drüber zermartert. Sollten wir vielleicht wirklich mal angehen...

    Grüße und schönes Wochenende

    Thomas
     
  19. #19 Baufuchs, 03.12.2005
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @ Thomas B.

    Na dann ist es ja gut, war vielleicht noch ein bisschen zu früh heute :)

    Woran liegt es denn nach Meinung der Archis hier, dass die meisten mit GU/GÜ bauen? (BT`s mal aussen vor, da läuft es über die Grundstücke)?
     
  20. Uli R.

    Uli R.

    Dabei seit:
    24.10.2003
    Beiträge:
    1.664
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    -
    Ort:
    Rheinland-Pfalz
    Wenn ich das mal als Nichtarchi aus der Sicht des Verbrauchers darstellen dürfte?

    IMHO liegt es in der Tat zum großen Teil an der schreierischen Werbung: "Festpreis, Schlüsselfertig, fahren Sie in Urlaub wir bauen Ihr Haus, Niedrigpreis, Preis ab oK Keller-Bodenplatte xxxx€, Drauf-, Drein- und Zugaben, Smart in die Garage usw."
    Alles aus einer Hand nur ein Ansprechpartner, Bauleiter und Architekt bekommt man auch frei Haus (was der Unterschied zu einem freien Architekt ist wissen viele gar nicht)
    Außerdem machen es alle, dann kanns ja nicht schlecht sein ...

    Architekten können da schwer gegenhalten
     
Thema: Baugenehmigung ist da, aber wo ist der Rote Punkt?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. baustellenschild roter punkt download

    ,
  2. baugenehmigung ohne baufreigabe

    ,
  3. bauschild roter punkt

    ,
  4. baustellenschild roter Punkt ,
  5. baugenehmigung roter punkt,
  6. roter punkt baugenehmigung,
  7. baufreigabe,
  8. baugenehmigung ohne roten punkt,
  9. baugenehmigung da aber kein roter punkt,
  10. baufreigabe roter punkt,
  11. roter punkt baustelle ,
  12. baustellenschild ohne punkt,
  13. Aushub ohne teilfreigabe,
  14. baustellenschild roter punkt niedersachsen,
  15. roter punkt bauen oder umbauen,
  16. roter punkt baustelle strafe ,
  17. roterpunkt neubau wie lange,
  18. Bau roter Punkt befestigen,
  19. roter punkt erdarbeiten,
  20. baustellenschild ohne roten punkt,
  21. Baufreigabeschein (Roter Punkt) ,
  22. roten punkt beantragen,
  23. keine baugenehmigung virhanden aber roter punkt,
  24. roter punkt wo bekommt man ihn,
  25. bautafel verloren bayern
Die Seite wird geladen...

Baugenehmigung ist da, aber wo ist der Rote Punkt? - Ähnliche Themen

  1. Glasbausteine ersetzen durch Fenster und Mauerwerk - Baugenehmigung

    Glasbausteine ersetzen durch Fenster und Mauerwerk - Baugenehmigung: Hallo zusammen, an meinem Haus möchte ich die in den 70ern eingebauten Glasbausteine gegen drei Fenster mit Milchglas ersetzten. Die relativ...
  2. 2m Zaun zur Abtrennung eines Bereichs auf dem Grundstück. Baugenehmigung?

    2m Zaun zur Abtrennung eines Bereichs auf dem Grundstück. Baugenehmigung?: Moin! Ich plane auf einem Teil meines Grundstücks einen Bereich zwecks Lärmschutz abzutrennen (siehe Skizze). Das soll mit einem 2m hohen,...
  3. Baugenehmigung

    Baugenehmigung: Hallo, es geht um ein Haus, Baujahr 1830. Das Haus wurde kernsaniert, und eine Maisonette Wohnung ausgebaut,das Haus wurde vorher nicht bewohnt....
  4. Fehler in der Baugenehmigung?

    Fehler in der Baugenehmigung?: Liebe Experten, in unserer Baugenehmigung (2015) steht unter "Planungsrechtliche Grundlagen" der relevante Bebauungsplan mit der Festsetzung:...
  5. Nachträgliche Baugenehmigung: Tragende Wand

    Nachträgliche Baugenehmigung: Tragende Wand: Ich habe 2021 in meiner Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus in Hamburg eine tragende Wand entfernen lassen. Dies wurde durch die WEG...