Umfang eines Bodengutachtens

Diskutiere Umfang eines Bodengutachtens im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; O.K., ich habe schon Bodengutachten gesehen, gelesen und zuletzt hat ein Hochbauer, der den Rohbau für mich durchführte, auf seine Kosten einen...

  1. #1 FeldEDV, 01.11.2013
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    O.K., ich habe schon Bodengutachten gesehen, gelesen und zuletzt hat ein Hochbauer, der den Rohbau für mich durchführte, auf seine Kosten einen Bodengutachter eingeschaltet, der dann "grünes Licht" nach eingehender Untersuchung gab.
    Bei den Gesprächen zwischen Hochbauer und Gutachter, denen ich beiwohnte, ging es dann auch um die Haftungsfrage.
    Es folgten Formulierungen, wenn ich A mache, vertrauen Sie auf meine Praxiserfahrung und wenn ich A und B mache, vertrauen Sie auf meine Praxiserfahrung und meine Versicherung (!). Es ging hier mehr um den Umfang der Gutachtertätigkeiten, was dazugehören sollte und was nicht und auch, wie man scheinbar untereinander abrechnen wollte.
    So, nun meine Frage:
    Wenn ich ein Geologisches Gutachten mit Gründungsempfehlung beauftrage und erhalte, mich bzw. der Hochbauer genau an diese Vorgaben halten (z.B. tragende Bodenplatte 30cm mit statischer Bewehrung, Schotter darunter beispielsweise 50 cm usw.usw.) und es käme dann Jahre später zu Rissen im Baukörper, Setzungen usw., obwohl genau nach diesen Empfehlungen vorgegangen wurde, wie haftet dann die Versicherung des Gutachters für die später zeitversetzt erst eintretenden Schäden?
    Ich meine, wenn ich schon Sicherheit bekommen will und dann den fachkundigen Ratschlägen folge und dann auf die Nase falle, wenn ich so gründen lasse, müsste doch irgendwo dann auch im Fall eines Falles der Gutachter mit seiner Versicherung entsprechend in die Haftung kommen. Oder wird dann wieder etwa von "höherer Gewalt und ähnlichem" geredet?
    Hat jemand einen konkreten Vorfall, der das, für sich betrachtet, beinhaltet und kann mir sagen, wie das dann endete?
    Danke
    FeldEDV
     
  2. #2 Gast036816, 01.11.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ein baugrundgutachten allein reicht hier nicht. hier gehört auch eine statische berechnung dazu, die auf der grundlage des baugrundgutachtens aufbaut. dem folgend auch die ausführungsplanung der gründung, die ausführung des bauunternehmers und die überwachung der arbeiten.

    allein den baugrundgutachter bei setzungen in die verantwortung zu ziehen, reicht meiner ansicht nach nicht. wenn alle anderen parameter als mögliche fehlerquellen untersucht wurden und fehler ausgeschlossen sind, dann geht es allein an den baugrundgutachter ran. liegt jedoch eine statik vor, die auf die vorgaben des baugrundgutachtens keine rücksicht nimmt oder die gründung des rohbauers nicht qualifiziert kontrolliert wurde, wird es schwierig. weiter ist noch das sogenannte baugrundrisiko des bauherrn zu berücksichtigen.

    schildere dein problem umfassender - wenn es eins ist. wenn rohbauer und baugrundgutachter sich nur vor der ausführung unterhalten, wird es schwierig, weil eine wichtige person zum gespräch fehlt.
     
  3. #3 morpheus, 01.11.2013
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    Hallo FeldEDV,

    bei uns war das Bodengutachten nur die Grundlage für die Statik und weitere Planungen. Der Gutachter hat im Wesentlichen (allerdings mittels Rammsonden) die Tragfähigkeit des Grundes beurteilt und darauf haben die anderen Fachleute aufgebaut.

    Wenn jetzt wirklich in 10 Jahre passiert, was Du beschreibst, müsstest Du ja zeigen, dass das Bodengutachten falsch war und dieses falsch Gutachten ursächlich für Deine Bauschäden. Das dürfte nicht einfach werden.

    Gruss
    morpheus
     
  4. mls

    mls Bauexpertenforum

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    aus anderer perspektive und vielleicht zum kalibrieren:
    ich kenne wenig schäden aus baugrund durch bgga/twp,
    wenn die ihre arbeit gemacht haben - andersrum kenne
    ich mehrere bauten, bei denen der quengelige twp ein
    bgga durchgesetzt hat, das die zuvor im laientheater
    angepriesenen baugrundqaulitäten deutlichst relativiert hat...
     
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Umfang eines Bodengutachtens

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