SigeKo und Kosten

Diskutiere SigeKo und Kosten im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, bei uns auf der BAustelle erschien letzte Woche in Herr von der BG Bau. Das ganze lief recht freundlich und konstruktiv ab. Er...

  1. #1 morpheus, 01.11.2013
    morpheus

    morpheus

    Dabei seit:
    06.02.2007
    Beiträge:
    69
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    selbständig
    Ort:
    Düsseldorf
    Hallo zusammen,
    bei uns auf der BAustelle erschien letzte Woche in Herr von der BG Bau. Das ganze lief recht freundlich und konstruktiv ab. Er fragte dann, ob wir einen SiGeKo für die Baustelle hätte und meinte, der wäre notwendig, u.a. weil das Gebäude mehr als 7m hoch ist und damit eine Absturzmöglichkeit bestände (und die löst dann wohl den SiGeKo aus.

    Nehmen wir mal an, das stimmt. Ich habe nun ein Angebot eingeholt und der Anbieter kalkuliert für das Bauvorhaben von insg. knapp 600m2 3100 Euro netto.

    Ist das realistisch oder sollte ich noch weitere Angebot einholen (Raum Düsseldorf).

    Danke,
    Gruss
    morpheus
     
  2. #2 Skeptiker, 01.11.2013
    Skeptiker

    Skeptiker

    Dabei seit:
    16.01.2010
    Beiträge:
    5.300
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    Nein, das das nehmen wir nicht an, denn wir wissen, daß es Blödsinn ist und jeder Grundlage entbehrt: http://www.gesetze-im-internet.de/baustellv/__2.html

    egal, weil vermutlich überflüssig. Falls doch nicht: Zwei weitere Angebote einholen. Beim EFH könnte da etwa 0,5 der Nettobausumme bei rauskommen. Wenn aber eine gerade eine Baustelle zwei Grundstücke weiter hat und noch eine Straße hat, vielleicht auch weniger. Umfang der Leistung z.B. Anzahl der Besuche klären!
     
  3. #3 Gast036816, 01.11.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    der bauleiter sollte die fakten gegenüberstellen, die einen sigeko erfordern oder nicht.

    die AK NRW hatte einmal eine honorartabelle für sigeko-leistungen herausgegeben, wurde jedoch vom markt genommen.

    sollte der sigeko erforderlich sein, bleibt dir nur ein leistungsbild aufzustellen und mehrere angebote einzuholen und dann viel spass!
     
  4. Einmal

    Einmal

    Dabei seit:
    10.04.2013
    Beiträge:
    784
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Schlosser und Dipl.-Ing.
    Ort:
    Mettmann
    Benutzertitelzusatz:
    ... im Leben
    Schau mal in die Suche, das Thema wurde hier schon ausgiebig diskutiert. Wir bauen auch in NRW und unser First ist sicher über 7m hoch. Die Diskussion habe ich auch hinter mir, in der Regel ist für EFH kein SiGeKo erforderlich. Siehe Link oben, die 7m an sich ist kein Kriterium.
     
  5. Ortwin

    Ortwin

    Dabei seit:
    07.01.2004
    Beiträge:
    478
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    hab ich
    Ort:
    Oberfranken
    @Skeptiker
    Bitte nicht der Fagestellung ausweichen. Der TE möchte gerne wissen, ob er einen SIGKO benötigt und du lieferst ihm lediglich als Auszug einer Baustellenverordnung Infos zur Vorankündigung und zum SIGE-Plan. Wäre vielleicht nicht schlecht gewesen, auch die folgenden Paragraphen zu verlinken, in denen es dann tatsächlich auch um den SIGEKO geht...
     
  6. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    lesen kannst du noch?
     
  7. #7 Gast036816, 02.11.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Ortwin - skeptiker kann auch nicht ermitteln, ob der sigeko notwendig ist. das muss der bauleiter vor ort machen - ansonsten #3 lesen. TE wird es auch kaum hinbekommen, selbst wenn er einen link bekommt.
     
  8. #8 Skeptiker, 02.11.2013
    Skeptiker

    Skeptiker

    Dabei seit:
    16.01.2010
    Beiträge:
    5.300
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    :mauer

    Schlaumeier! Du hast die Baustellenverordnung gelesen und verstanden? Dann kannst Du ja bitte 'mal auf die Stelle verlinken, die Deiner Meinung nach die Frage des TE (besser) beantwortet. Ich bin gespannt.
     
  9. Ortwin

    Ortwin

    Dabei seit:
    07.01.2004
    Beiträge:
    478
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    hab ich
    Ort:
    Oberfranken
    Rolf- Skeptiker soll das ja auch gar net ermitteln, aber wenn er schon auf Fragen eingeht, sollten die Antworten eben auch treffend sein. Und in diesem Fall des SIGEKO wäre der Hinweis auf Paragraph 3 doch sinnvoller gewesen. Oder bist du anderer Meinung, Ralf?
    Gut gemeint ist halt net immer gut gemacht.
    @Skeptiker
    Weshalb so aggressiv? In deinem verlinkten Paragraph 2 kommt doch noch nicht mal das Wort SIGEKO vor.
     
  10. LaZi

    LaZi

    Dabei seit:
    27.01.2011
    Beiträge:
    559
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Tanztrainerin
    Ort:
    Niedersachsen
    Was ist SIGEKO?
     
  11. H.PF

    H.PF

    Dabei seit:
    07.12.2005
    Beiträge:
    11.915
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Baufachberater + Staatl. geprüfter Hochbau
    Ort:
    Hückeswagen
    Benutzertitelzusatz:
    Dachdecker+Hochbautechniker
    Sicherheits-und Gesundheits-Koordinator
     
  12. #12 Skeptiker, 02.11.2013
    Skeptiker

    Skeptiker

    Dabei seit:
    16.01.2010
    Beiträge:
    5.300
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    nach "Baustellenverordnung"
     
  13. #13 Skeptiker, 02.11.2013
    Skeptiker

    Skeptiker

    Dabei seit:
    16.01.2010
    Beiträge:
    5.300
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    Aggresiv lese ich mich ganz anders. Scharf war das allerdings schon formuliert, weil Du hier zun wiederholten Mal den Besserwisser machst und Leute zum vermeintlichen Thema zurückschicken willst, ohne anscheinend selbst etwas zur Sache beizutragen zu haben oder zumindest, ohne etwas beizutragen.

    Mehrere Deiner Ratschläge hier im Forum waren ärgerlicherweise ziemlicher Unfug. Das senkt meine Bereitschaft, mich von Dir "korrigieren" zu lassen, noch weiter.
     
  14. #14 Kalle88, 02.11.2013
    Kalle88

    Kalle88

    Dabei seit:
    16.08.2013
    Beiträge:
    6.160
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Dachdecker/ Kaufmann
    Ort:
    Berlin
    Sigeko bei nem EFH? Wäre mir neu. Die Sigeko's die ich bis jetzt "erleben" durfte waren wenn bei öffentlichen Bauten. Nun, ich finde die Typen auch recht überflüssig... aber das nur mein persönliche Meinung.
     
  15. #15 Skeptiker, 02.11.2013
    Skeptiker

    Skeptiker

    Dabei seit:
    16.01.2010
    Beiträge:
    5.300
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    Nach BaustellenVO können SiGeKo auch beim EFH esogar erforderlich sein, z.B., wenn besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II der BaustellenVO ausgeführt werden, was beim EFH regelmäßig zuerst die Arbeiten nach 1. oder 2. der Liste sind. Das unterliegt immer der Einschätzung des Bauherrn, der sich hierzu sicherlich am besten von seinem Bauleiter nach LBO beraten lässt.

    Ich finde die sehr sinnvoll, denn die Bauleiter fokussieren den schnellen Bauablauf und verlieren dabei schnell die ungeeignete Rüstung, den mangelhaften oder nicht überprüften Baustromverteiler, die mal schnell weggenommeme Umwehrung, den im Wagen gelassenen Helm, die Sicherheitsadiletten des Trockenbauers, den fehlenden Feuerlöscher des Schlossers beim Schweißen und den mangelhaft abgstützen Mobilkran aus dem Auge. Ich möchte die SiGeKos zumindest auf mittleren und großen Baustellen nicht mehr missen - im Sinne der Kosten der BG.
     
  16. Ortwin

    Ortwin

    Dabei seit:
    07.01.2004
    Beiträge:
    478
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    hab ich
    Ort:
    Oberfranken
    Es ist in meinen Augen keine Schande, etwas besser zu wissen, vor allem dann nicht, wenn man falsche Aussagen richtig stellen kann - so wie auch in diesem Fall.
    Lies dir doch einfach mal die BaustellenVO durch, Skeptiker und mach dir mal die Unterschiede klar zwischen
    einer Vorankündigung
    einem SiGe-Plan und
    einem SIGEKO
    und achte vor allem darauf, unter welchen verschiedenen Voraussetzungen sie Anwendung finden. Dann wirst auch du erkennen, dass der von dir ins Spiel gebrachte Anhang II (Auflistung der gefährlichen Arbeiten) nichts mit der Bestellung eines SIGEKO zu hat, sondern vielmehr ein Kriterium für die Erstellung eines SiGe-Plan darstellt.

    OT: Meine Beiträge in diesem Forum als Unfug zu bezeichnen, ist schon ein starkes Ding. Aber ich steh da drüber, weil ich ein ausgeglichener Mensch bin. Wäre aber trotzdem nett, in zukünftigen Beiträgen bei der Sache zu bleiben und nicht ins persönliche abzugleiten.
     
  17. #17 Kalle88, 03.11.2013
    Kalle88

    Kalle88

    Dabei seit:
    16.08.2013
    Beiträge:
    6.160
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Dachdecker/ Kaufmann
    Ort:
    Berlin
    Ist mir schon klar, hast ja den Gesetzesauszug verlinkt. Dank Kaufmannsbrief ist er auch in der Lage zu lesen und zu verstehen :D. Meine Erfahrung am Bau, auch wenn die noch nicht soo lange ist, ist oftmals aber eine andere. Klar gibt es da immer Ausnahmen, wo gibt es die nicht? Ich bezog mich, wenn auch undeutlich, darauf, dass es recht ungewöhnlich ist das bei einem regulären "Standard" EFH ein SIGEKO erforderlich ist. Bei öffentlichen Bauten oder Großbaustellen siehts dann ja schon anders aus. Oder eben wenn Betriebe nach ASM der BG Bau oder DIN ISO 9001 zertifiziert sind. Da stellt der Betrieb intern schon ganz andere Anforderungen und hat meißt eine Person der für die Einhaltung der Regeln zuständig ist. So war es zumindestens Jahre lang bei uns.



    Gut das mag jeder unterschiedlich bedienen. Ich brauch keinen "Aufpasser". Die Gefahren meines Berufes kann ich selber ziemlich gut abschätzen. Meine Finger sind noch alle dran, Berufsunfälle halten sich in Grenzen. Das mag nicht für jeden zutreffen und da macht ein SIGEKO auch Sinn. Gibt ja genug schwarze Schafe.
     
  18. #18 Skeptiker, 03.11.2013
    Skeptiker

    Skeptiker

    Dabei seit:
    16.01.2010
    Beiträge:
    5.300
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    Ich sag nur noch mal "mangelhafter Baustromverteiler" und "fehlende Absturzsicherung". Die werden gerne übersehen "ist nicht mein Gewerk". Und schon mehrfach musste ich miterleben, wie leicht entflammbare Leistungen des Nachbargewerks durch Funkenflug oder heiße Werkzeuge explosionsartig in Flammen aufgingen. Das war aber immer auf größeren Baustellen der Fall. Und das mit dem Daumen kann schneller gehen, als man denkt ... Egal, beim EFH wird in der Tat nur sehr selten ein SiGeKo benötigt und noch seltener eingesetzt, da bin ich ganz Deiner Meinung.
     
  19. #19 Bauliesl, 07.11.2013
    Bauliesl

    Bauliesl

    Dabei seit:
    02.02.2012
    Beiträge:
    1.129
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architektin
    Ort:
    73230
    .... meine Güte.... die Frage ob man einen SiGeKo braucht oder nicht, beantwortet sich nicht über persönliches Empfinden oder über "ich-hab-mal-gehört-das-braucht´s-nur-bei-öffentlichen-Bauten" - alles Quatsch.
    Die Frage beantwortet sich unter Zuhilfenahme der Baustellenverordnung. Und den Inhalt sollte Dir Dein Planer schon erörtert haben. Bzw. es gibt extra dafür Bauherren-Broschüren, in der solche Dinge erklärt sind.
    Ohne das Projekt im Einzelnen zu kennen, behaupte ich, dass bei einem Großteil der EFHs eine SiGeKo zu beauftragen ist. Weil wer ist´s, wenn der TE keinen beauftragt? Er selber!
    Gruß,
    Liesl
     
  20. #20 Nutzername, 08.11.2013
    Nutzername

    Nutzername

    Dabei seit:
    30.04.2013
    Beiträge:
    357
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ing.Bauing.
    Ort:
    Sachsen
    Die Diskussion läuft unter dem Motto: Knapp vorbei ist auch daneben. Anstatt §2 einfach mal in §3 der Baustellenverordnung schauen.

    Und dann können sich noch alle Schlaumeier bei Ortwin entschuldigen.
     
Thema: SigeKo und Kosten
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. sigeko honorartabelle 2013

    ,
  2. sigeko kosten

    ,
  3. kosten sigeko

    ,
  4. sicherheits und gesundheitskoordinator kosten,
  5. kosten sigeko einfamilienhaus,
  6. kosten sigeko für Bauherren,
  7. Erdarbeiten Mettmann,
  8. SiGeko in welche kostengruppe hoai,
  9. sigeko einfamilienhaus,
  10. sigeko honorartabelle nrw,
  11. kosten sigeplan,
  12. sicherheit und gesundheitskoordinator kosten,
  13. sigekosten,
  14. sicherheitskoordinator baustelle kosten,
  15. kosten sigeko 2018,
  16. kosten sicherheits und gesundheitskoordinator,
  17. rechte vom SIGEKO,
  18. kosten für sigeko-leistungen,
  19. sigeko wann erforderlich berlin,
  20. sigeko leistungsbild baustellenverordnung,
  21. was kostet ein sigeplan,
  22. Wann bin ich SIGEKO,
  23. kosten sige-koordinator,
  24. SiGeKo,
  25. sige koordinator honorar
Die Seite wird geladen...

SigeKo und Kosten - Ähnliche Themen

  1. Regress-Unfall auf der Baustelle

    Regress-Unfall auf der Baustelle: Liebe Community, Neben all den Katastrophen, die so ein Hausbau mit sich bringt hatte ich heute ein Schreiben der BG ETEM im Briefkasten. Bei...
  2. Hier bekommt jeder SIGEKO graue Haare

    Hier bekommt jeder SIGEKO graue Haare: Die etwas andere Art eines Abrisses
  3. SiGeKo???

    SiGeKo???: So...jetzt habe ich auch mal wieder eine "interne" Frage: Wir haben gerade eine größere Baustelle (Rohbausumme ca. 1,50 Mio), auf der antürlich...
  4. Sigeko

    Sigeko: Eine Frage zum Sigeko. Lt. unserem Bauträger müssen wir einen Sigeko beauftragen um die Baustelle zu überwachen. Lt. Wikipedia sind auch...