Fenstergrößen

Diskutiere Fenstergrößen im Schlüsselfertig Bauen ? Forum im Bereich Rund um den Bau; Die XY Eigenheim baut laut Bauleistungsbeschreibung Kellerfenster mit einer Fenstergröße Höhe=50cm ein. Dafür ist das entsprechende...

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Ist dieses Fenster 50cm hoch?

Diese Umfrage wurde geschlossen: 09.11.2013
  1. ja

    33,3%
  2. nein

    33,3%
  3. Fenstermaße sind mir nicht wichtig

    33,3%
  1. #1 rudimos, 02.11.2013
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 02.11.2013
    rudimos

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    Die XY Eigenheim baut laut Bauleistungsbeschreibung Kellerfenster mit einer Fenstergröße Höhe=50cm ein. Dafür ist das entsprechende Rohbauöffnungsmaß im Betonfertigteil 51cm hoch.
    Soweit so gut, denkt ein Laie wie ich, ein Fenster 50cm hoch passt da bestimmt rein.

    Real sind die Fenster bei uns jedoch nur 45cm hoch, damit wird das Glas auch 5cm kleiner, was ca.30% weniger Licht ausmacht.
    Der Rest wird mit Mörtel zugespachtelt.
    Auf dem Bild ist das Fenster viel kleiner als 50cm, was nach Baufirma keinen Mangel darstellt (...das machen wir immer so :-).

    Was denkt ihr darüber, ist hier auf dem Bild das Fenster wirklich 50cm hoch.
     

    Anhänge:

  2. #2 Gast036816, 02.11.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    erst einmal solltest du den namen deines vertragspartners hier nicht nennen!

    wenn die öffnung 51 cm hat, bekommst du einen fensterrahmen mit 50 cm schlecht rein. 48 cm sollte es dann schon maximal sein. 1 cm maßabweichung ist nichts besonderes im rohbau. 30 % weniger an irgendwas hast du nicht! willst du dich jetzt wegen 20 mm theoretisch mehr mit dem unternehmer rumärgern - es lohnt nicht.
     
  3. #3 Thomas B, 03.11.2013
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    Rohbaumaß könnte 51cm sein....könnte. Wenn Rohbaumaß 51, dann Fenster ca. 48 cm hoch. Unten Fensterbank (geht vom tatsächlichen Fenstermaß weg), unterhhalb der FB eingeputzt.....könnte aber auch etwas kleiner sein.

    Und nun?
     
  4. #4 Gast036816, 03.11.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    musst du dich nur noch am bürgerentscheid oben beteiligen!
     
  5. #5 rudimos, 03.11.2013
    rudimos

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    Vielen Dank für die Antworten. Ich habe mich gefreut, direkt Meinungen von Architekten zu bekommen. Sehr gut war die Info, dass das Rohbaumaß 3cm größer sein sollte als das Fenstermaß --> Danke !
    Deshalb noch einmal zu den Toleranzen:
    Der Fensterbauer hat mir gesagt, dass das eingebaute Fenstermaß (also der Rahmen) 45cm hoch ist. Der Vertrag definiert "ca.50cm Fensterhöhe" als geschuldete Leistung.
    Bei "ca." erwarte ich schlimmstenfalls eine maximale Abweichung von 3%, also mit 48,5cm wäre die Fensterhöhe noch vertragskonform. 45cm Höhe sind dagegen 10% Abweichung und 3,5cm zuwenig. Bei 17cm Höhe der Glasfläche gehen damit 20% Lichteinfall verloren.

    Die Frage, ob es sich das "Rumärgern" lohnt, ist natürlich immer berechtigt. Andererseits gehören Preis und Leistung zusammen. Da ein Austausch der Fenster von 45cm nach 48,5cm Höhe nicht verhältnismäßig ist, muss die fehlende Leistung über einen Preisnachlass geregelt werden.
    Dies betrifft auch noch viele andere Punkte, wo von vornherein so knapp kalkuliert und geplant wurde, dass ein vertragsgemäßer Zustand nur theoretisch möglich wäre, real bei den Toleranzen jedes einzelnen Gewerkes aber ein Zufallsergebnis abgeliefert wird.
     
  6. #6 Kriminelle, 03.11.2013
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    Auf dem Bild... auf dem Bild ist leider auch nur ein "Zufallsergebnis" zu erkennen, da der Ansatz des Maßstabs nicht mit drauf ist.
     
  7. #7 rudimos, 04.11.2013
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    Ein Bild mit dem vollen Zollstock-Maß im Bild werde ich noch nachreichen.
     
  8. #8 Skeptiker, 04.11.2013
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    Es ist nicht böse gemeint, aber wie hier schon mehrfach angedeutet wurde: Deine Volksbefragung hier kannst Du Dir sparen. Mehr von Bedeutung als die Meinung von irgendwem sind anerkannte oder vereinbarte Regeln, wie z.B. die DIN 18 299 über zulässige Toleranzen im Bauwesen. Ob die sich allerdings bezogen auf eine Bauleistungsbeschreibung zwingend einfordern lassen? Keine Ahnung, aber in jedem Falle eher als eine Meinungsumfrage unter unbekannten Teilnehmern.
     
  9. #9 rudimos, 04.11.2013
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    Danke für die DIN - Nennung: Leider kann ich die DIN 18299 in der VOB Teil C nur als " Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen" finden. Außerdem baut der Generalunternehmer unseres Vertrauens ohne die VOB, also nur nach BGB, leider !
    Trotzdem danke.
     
  10. #10 Skeptiker, 04.11.2013
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    Pardon, gemeint war die 18202, nicht die 18299!
     
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