Schwammige Baubeschreibung: Bauwerksabdichtung

Diskutiere Schwammige Baubeschreibung: Bauwerksabdichtung im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ich stehe kurz davor, einen Bauträgervertrag zu unterschreiben und habe nun die Baubeschreibung vor mir liegen. Diese ist...

  1. #1 Duesseldorfer, 02.11.2013
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    Hallo zusammen,

    ich stehe kurz davor, einen Bauträgervertrag zu unterschreiben und habe nun die Baubeschreibung vor mir liegen. Diese ist größtenteils sehr aussagekräftig und detailliert (zumindest aus Sicht eines Laien), der Part der Bauwerksabdichtung kommt mir aber sehr kurz und ungenau vor. Und ich persönlich habe beim Hausbau mit die größte Angst vor Undichtigkeit im Keller oder im Dach.

    Folgendes steht in der Baubeschrebung:
    Was sagen die Experten dazu? Was sollte eurer Meinung nach in einer Baubeschreibung zu dem Thema stehen?

    Danke im Voraus für Tipps!

    Gruß,
    Markus
     
  2. #2 Gast036816, 02.11.2013
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    Gast036816 Gast

    die beschreibung sagt nur zum lastfall erdfeuchtigkeit etwas aus. was tatsächlich für ein lastfall ansteht, weiss wohl niemand. den erfährst du nach vorlage eines bodengutachtens. dann kannst du klare vertragliche vereinbarungen zur abdichtung treffen.
     
  3. #3 Duesseldorfer, 02.11.2013
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    Hi,

    danke für die schnelle Antwort. Ist ein Bodengutachten für jedes Baugrundstück üblich? Hintergrund: Es handelt sich um ein Neubaugebiet, wo der Bauträger 20 Häuser "auf einmal" baut. Soweit ich das vom Makler gehört hatte, sind nur an 1-2 Stellen Bodengutachten gemacht worden (muss ich beim nächsten Termin genau nachfragen). Sollte ich sicherheitshalber auf ein Bodengutachten direkt auf meinem Grundstück bestehen?
     
  4. #4 Skeptiker, 02.11.2013
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    üblich: leider nein
    notwendig: meiner Meinung nach ja, und zwar mit mehr als einer Bohrung pro Gebäude!

    ja.

    Zu Deiner Baubeschreibung: Die ist genau so schwammig wie die allermeisten, die ich bisher gelesen habe. Die Wandstärke ist ungewöhnlich dick und für mich zumindest erläuterungsbedürftig. Eine StB-Wand > 30 cm habe ich selbst bei echten Hochhäusern noch nicht gehabt. Ich hege den Verdacht, dass hier eine Wand mit integrierter Dämmung gebaut werden soll. Auf jeden Fall die Stärke erklären lassen. Bei der Abdichtung gegen Boden wundert mich der Begriff "Anstrich". Dieses Wort ist mir aus keiner der einschlägigen Regeln geläufig. Auf die fehlende Aussage zum Lastfall nach DIN 18195 hat Norbert ja bereits hingewiesen.
     
  5. #5 ultra79, 02.11.2013
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    Wie soll den ordentlich geplant werden ohne ein solches? Kann ja niemand in den Boden reinschauen. Mit dem Bodengutachten erhältst du eine Empfehlung zur Abdichtung und eine zur Gründung.

    Die paar hundert EUR sollte man investieren - es geht hier im wahrsten Sinne des Wortes um fundamentale Sachen!
     
  6. #6 Duesseldorfer, 02.11.2013
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    Hallo Skeptiker,

    danke für die Tipps. Ich werde zum Thema Baugutachten nächste Woche auf jeden Fall intensiv nachhaken. Habe gerade mal ein bisschen Google bemüht. Ein Bodengutachten kostet um die 500€? Dann würde ich dies zur Not auch zu meinen Lasten durchführen lassen, wenn sich dadurch später Ärger vermeiden lässt.
    Die Wanddicke werde ich auch ansprechen. Wäre denn eine integrierte Dämmung negativ? Nach einem ersten Überfliegen hier im Forum scheint es mir, dass es hier hauptsächlich darauf ankommt, dass sauber gearbeitet wird um eine durchgehende Dämmung zu gewährleisten.

    Gruß,
    Markus
     
  7. #7 Skeptiker, 02.11.2013
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    Das ist schon sehr sehr niedrig angesetzt. Ich würde vom mehrfachen ausgehen. Nur konkrete Angebote für "Dein" Grundstück (eigentlich ja das des BT) sind aussagekräftig und für Dich verwertbar.

    Stellen wir das 'mal zurück. Die Frage ist erstmal nur: Weshalb verpflichtet sich ein Bauträger zur Errichtung ungewöhnlich starker Kellerwände? Das kostet doch Platz und Geld und bringt eigentlich nichts. Vielleicht gibt es ja einen stichhaltigen Grund dafür.

    Du solltest die Bau(leistungs)beschreibung von jemandem mit technischem Sachverstand lesen und Dir erklären lassen. Da sind vielleicht noch andere Punkte erklärungsbedürftig. Und parallel solltest Du den BT-Vertrag auch von einem versierten und von Dir beauftragten Anwalt durchführen lassen. Beides übersteigt die Möglichkeiten eines Forums.
     
  8. #8 Thomas B, 03.11.2013
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    Mopment mal....wenn es sich tatsächlich um einen Bauträger handelt, so baut er ja auf seinem Grundstück (also dem des Bauträgers).

    Baugrundrisiko ist Bauherrenrisiko....so weit die Theorie.

    Auch darf der TE m.E. auf fremdem Grund (dem des Bauträgers) nicht eigenmächtig Bohrungen veranlassen.

    Daß solche Baubeschreibungen oft wischi-waschi sind ist ja hinlänglich bekannt. Ich würd empfehlen diese auch in allen anderen Punkten von einem Fachmann checken zu lassen. Ist ja doch eine hohe Investition, so ein Haus....
     
  9. #9 Gast036816, 03.11.2013
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    Thomas - es hat niemand gesagt, dass der erwerber selbst den bohrer beauftragen soll. TE hatte auch signalisiert, den bauträger wegen baugrundgutachten anzusprechen. er kann ja aufpreispflichtig das für sein haus in den vertrag einfügen und dann die dazu passende abdichtung vereinbaren.

    er spricht doch nichts dagen, den bauträger richtig aufs pferd zu setzen.
     
  10. #10 Thomas B, 03.11.2013
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    Ja, Norbert, aber: wie gesagt: Buagrundrisiko = Bauherrenrisiko. Bei BT: Bauherr ist der BT.

    Demzufolge hat er dafür Sorge zu tragen. Läßt er es weg (Sparsamkeit, Dummheit???), wäre es m.E. sein Risiko, wenn sich nachher herausstelt, daß der Baugrund zusätzliche Maßnahmen erfordern, die das Bauwerk verteuern.

    Ob das aber gerichtsfest ist, ist mindestens mal fraglich. Bauträger....ach lassen wir das Thema......
     
  11. #11 Gast036816, 03.11.2013
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    auch richtig, Thomas, baugrundrisiko liegt momentan beim bauträger. wenn jedoch die baubeschreibung auffällig schwammig an dieser position ist, kann im sinne des erwerbers nachgebessert werden. ebenso kann der erwerber von seiner absicht zurücktreten.
     
  12. mls

    mls Bauexpertenforum

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    wenn dem anbieter bei "36,5" nicht irgendwas durchgerutscht ist,
    finde ich das ob der vorgesehenen betonsandwiches in ordnung.
    das ist allerdings noch keine abdichtung oder abdichtungskonzept.

    was, wenn sich beim aushub wasser/schlechter boden/altlasten
    rausstellen? wenn das kein nennenswertes risiko ist, kanns der
    anbieter zu seinen lasten in den vertrag aufnehmen ;)
    für den erwerber kanns sonst ein 5-stelliges kostenrisiko bedeuten.
     
  13. #13 Skeptiker, 03.11.2013
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    Wenn's denn ein Sandwich wäre, was da so ja nicht drin steht. Die mir bekannten Kellersandwichwände mit o. ohne integrierter Dämmung haben alle Gesamtstärken in ganzzahligen cm. Es könnte sich aber auch um ein hier falsch eingesetztes Mauerwerksmaß handeln. Da hilft nur textliche Nachbesserung durch den BT. Das gilt auch für:

     
  14. #14 Duesseldorfer, 04.11.2013
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    Hallo zusammen,

    vielen Dank für die Anregungen. Nein, natürlich würde ich nicht einfach auf fremden Grundstücken losbohren lassen. ;-)
    Auch werde ich das Ganze natürlich vor Vertragsabschluss noch von einem Bausachverständigen prüfen lassen. Ich wollte mich einfach vor den ersten Gesprächen mit dem Bauträger schon ein paar Informationen einholen um mich auf das Gespräch vorzubereiten. Ich halte euch aber auf dem Laufenden, was bei dem Gespräch diese Woche herauskommt.

    Gruß,
    Markus
     
  15. #15 totto, 11.11.2013
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 11.11.2013
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    Kann es sein, dass der BT die isdochegal ist? Die hatten bei uns auch so dicke Kellerwände eingeplant. Erst hinterher stellte sich dann heraus, dass quasi als Kompensation bei Bewehrung und Betonierung gespart wurde. Jetzt stehen wir immer noch im Rechtsstreit :(
    Also - ich kann nur empfehlen, sich nicht auf schwammige Formulierungen und Bauherrenrisiko zu verlassen. Alles ist besser als hinterher in einem Rechtsstreit zu enden! Da Feuchteschäden kein Spaß sind, würde ich hier 1. die Bodenverhältnisse aufklären und 2. die Bauausführung (nach unabhängiger Beratung) so detailliert wie möglich vereinbaren.
     
  16. Annett

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    Leider wurde der BT geändert. Schade. Ich finde es sehr informativ über BT Erfahrungen auszutauschen. Egal ob positiv oder negativ. Wo soll man sonst sich eine Firma aussuchen , rein rechtlich denke ich finde die Firmen sollten sich an ihre Arbeit im Vergleich messen lassen.
     
  17. #17 Skeptiker, 11.11.2013
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    und, gibt's was neues?
     
  18. #18 Thomas B, 11.11.2013
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    Da hast Du sicher Recht. Jedoch können solche "Besprechungen" von einem BT schnell als Schmähung...eben schlechte Publicity verstanden werden. Und das kann dann eben geschäftsschädigend sein und für den Betreiber dieses Forums haftungsrechtlich äußerst unangenehme Konsequenzen haben.

    Man kennt ja seine Pappenheimer. Und der ein oder andere verfügt da auch über eine entsprechend gerüstete Rechtsabteilung....diese gaudi braucht hier Niemand. Was ja nicht heißt, daß man sich den Mund verbieten lassen muß.

    Es gibt genügend "Blogs", in denen Bauherren über ihre Erfahrungen berichten. Gute wie schlechte. Da sind dann aber auch die jeweiligen Betreiber im Bilde was stimmt und was nicht und zudem selber dafür verantwortlich was sie da schreiben.

    Leider kann dieses Forum den sicher wünschenswerten Erfahrungsaustaisch nicht leisten.
     
  19. totto

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    Ja - verstehe ich. Das ist zwar schade, aber muss man wohl mit leben. Schließlich machen die Verantwortlichen die Forenbetreuung fast immer ehrenamtlich und haben anderes zu tun, als sich mit Rechtsanwaltsschreiben zu beschäftigen.
     
  20. #20 Duesseldorfer, 13.11.2013
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    Hallo zusammen,

    also ein Bodengutachten gibt es anscheinend explizit für das Baugrundstück nicht. Und mein Bausachverständiger hat die Baubeschreibung auch gelesen und empfohlen, vertraglich vereinbaren zu lassen, dass das Haus gemäß einem entsprechenden Lastfall erstellt wird und die Festlegung auf diesen Lastfall durch ein entsprechend stimmiges Gutachten darzulegen ist. Ich werde jetzt darauf bestehen und wenn es da zu keiner Einigung kommt, dann muss ich mich leider von diesem Objekt verabschieden, weil auf Risiko lasse ich da nichts bauen.
     
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