Dachausstieg "vergessen" - welche Rechte haben wir?

Diskutiere Dachausstieg "vergessen" - welche Rechte haben wir? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir haben vor 1,5 Jahren eine Wohnung in einem 5 Parteienhaus gekauft. Leider gibt es keine Möglichkeit für Handwerker,...

  1. #1 Roddinho, 02.11.2013
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    Hallo zusammen,

    wir haben vor 1,5 Jahren eine Wohnung in einem 5 Parteienhaus gekauft.
    Leider gibt es keine Möglichkeit für Handwerker, Schornsteinfeger etc auf das Dach zu kommen ohne dabei die Dachgeschosswohnung zu betreten und von deren Balkon aus auf das Dach zu klettern.
    Da diese Wohnung dem Sohn des Bauträgers gehört hat dieser sich angeboten, jederzeit dafür zu sorgen, dass alle notwendigen Personen nach Terminabsprache aufs Dach können. Das möchte er uns aber NICHT schriftlich geben.
    Ich bin nun der Meinung, dass ein Dachausstieg zwingend notwendig ist, der auch unabhängig vom Bewohner der Dachgeschosswohnung zu nutzen ist.
    Was ist im akuten Fall, wenn es schnell gehen muss? Was, wenn es brennt? Der Bewohner der Dachgeschosswohnung ist gefühlt nie vor 21 Uhr zuhause und oft auch tagelang berufsbedingt weg.

    Frage daher an die Experten:

    Gibt es eine Norm, eine Rechtsgrundlage oder Ähnliches, die besagt, dass ein Dachausstieg zwingend vorhanden sein muss?

    Danke für eure Hilfe.
     
  2. #2 Gast036816, 02.11.2013
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    den schornsteinfeger konsultieren.

    die baugenehmigung durchsehen, vielleicht steht es als auflage drin.
     
  3. #3 Roddinho, 02.11.2013
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    Mit dem Schornsteinfeger wäre es in unserem Fall nicht mal getan, da wir auch noch eine Sonnenkollektoren-Anlage auf dem Dach haben.
    Ich frage mich halt ob hier eine Möglichkeit, das Dach von den Wohnungen unabhängig betreten zu können gesetzlich vorgeschrieben ist.
     
  4. #4 Baggerbedrieb, 02.11.2013
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    Keine Angst. Wir von der Feuerwehr haben unsere Methoden um in die Wohnung zu kommen ;-)
     
  5. #5 Roddinho, 03.11.2013
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    Entweder habt ihr alle nicht verstanden, worum es mir geht, oder ihr macht einfach nur blöde Witze. Es geht nicht darum, wie toll die Feuerwehr da hoch kommt oder wo der Schornsteinfeger rumkrabbeln kann, sondern ob ein Dach Ausstieg vom Bauträger hätte vorgesehen werden müssen in unserem Haus.
     
  6. Neutal

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    Es wird kein seperater Dachausstieg benötigt solange die Möglichkeit besteht nach Anmeldung aufs Dach zu gelangen.
     
  7. #7 Kalle88, 03.11.2013
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    Rolf hat doch schon alles geschrieben... Baugenehmigung durchsehen..
     
  8. #8 Annette1968, 03.11.2013
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    Also ich habe schon zweimal in kleineren mehrfamilienhäusern gewohnt, eines neu, sogar im Kölner Umkreis, eines aus den 70ern, in denen es jeweils keinen Zugang zum Dach gab. Das komplette Dach war ausgebaut und vermietet und begann praktisch auf dem Treppenabsatz. Insofern glaube ich nicht, dass sowas gesetzlich vorgeschrieben sein muss. (Fände ich persönlich auch überzogen. Warum sollte sich der Gesetzgeber einmischen, wie der Handwerker aufs Dach kommt, solange es grundsätzlich, und für Rettungskräfte sowieso geht?)

    Aber so ganz verstehe ich das Problem nicht, zumal es nicht die eigene Wohnung ist. Bei echten Notfällen, sprich Gefahr im Verzug, findet sich jeweils ein Weg und Wartungsarbeiten sind doch in aller Regel langfristig planbar. Unsere Solaranlage ist wartungsfrei, auch wenn wir alle paar Jahre mal wen draufschauen lassen wollen. Sollte sie mal ausfallen, machen die max 5 € Verlust am Tag niemanden arm. Ich würd eher daraufhin arbeiten, eine gute vertrauenswürdige Hausgemeinschaft zu haben. Denn nur unter den Umständen wird der DG Inhaber für Handwerkstermine jemandem einen Schlüssel anvertrauen.

    Gab es denn schon konkrete Probleme? Denn die mündliche Zusage sollte doch eigentlich reichen. Schriftlich fixieren würde ich da auch nichts. Sonst MUSS ich demnächst jemanden "jederzeit" reinlassen oder umständlich vertraglich Ausnahmen definieren.
     
  9. #9 Skeptiker, 03.11.2013
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    und dann gibt's auch noch Gerüste und Hubsteiger. Wenn es keine entsprechende Auflage in der Baugenehmigung gibt könnte wirklich allenfalls der Schornsteinfeger weiterhelfen, denn die Feuerwehr kommt bei "Gefahr in Verzug" fast überall hin, ganz ohne Treppenhaus und Schlüssel. Mir ist keine baurechtliche Regelung bekannt, welche einen bestimmten Zugangsweg zum Dach fordern würde.
     
  10. Neutal

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    Sorry, aber der Aufstieg zum Schornstein muß immer ermöglicht werden. Sei es über eine Dachluke oder eine Steiganlage auf dem Dach. Ist diese Möglichkeit nicht gegeben wird der Schornsteinfeger die Anlage schlicht und einfach stillegen.
     
  11. #11 Skeptiker, 03.11.2013
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    Das hat niemand bestritten. Die Frage ist lediglich, ob der Zugang immer von Gemeinschafteigentum aus bestehen muss, also aus bspw. dem Treppenhaus. Dass ein solcher Zugang manche Streitigkeit vermeiden würde ist klar. Eine entsprechende Regelung ist mir aber weder aus Feuerungs(ver)ordnungen noch aus einer LBO bekannt. Direkten Zugang aufs Dach fordert keine mir bekannte LBO, FeuVO und WEG hat mit LBO nichts zu tun.

    Du hattest Doch vorhin noch geschrieben:
    , also genau das.
     
  12. Julius

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    Ach was...?
    Das scheint mit doch sehr unterschiedlich zu sein.
    Hier bei uns ist Kehren von innen die Regel, da gibt es meist weder Ausstiege noch Laufbohlen etc.!
    Dachzugang wird deshalb nur dann gefordert, wenn es KEINE obenliegende Reinungungsöffnung innerhalb des Gebäudes gibt.
     
  13. #13 ThomasMD, 03.11.2013
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    5 Parteien-Haus klingt nach Zweieinhalbgeschosser.
    Ergo rel. niedrig. Ich kenne etliche Gas-Feuerungsanlagen dieser Größe, die vom BSM nur von unten gewartet werden.

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  14. #14 Skeptiker, 03.11.2013
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    In Berlin und in München hatte ich auch schon mehrfach den Vorschlag des BSFM einen Zugang mehrere Meter unterhalb der Schornsteinmündung anzuordnen - da musste es dann halt dreckig werden dürfen. Wenn man das so plant und ausführt scheint es eine zwingende Notwendigkeit zum Mündungszugang nicht mehr zu geben.
     
  15. H.PF

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    Mein Holzschornstein wird komplett von Unten gekehrt...

    Der 2. Schornstein für Holz wird von Oben gekehrt, da wollten wir nicht mehr den Schorni in der Wohnung haben.

    Gasheizung wird komplett nur von Unten gemacht, da kommt man gar nicht mehr mal eben oben dran
     
  16. #16 ManfredH, 03.11.2013
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    ManfredH Gast

    Dachausstieg für Schornsteinreinigung und zu Wartungszwecken etc. einerseits und Rettungswege für den Brandfall andererseits sind zwei verschiedene Dinge.

    Für den Fall, dass es brennt, muss jede Wohneinheit über zwei unabhängig voneinander nutzbare Rettungswege verfügen - üblicherweise führt der erste über die Wohnungseingangstür und das Treppenhaus, der zweite über ein anleiterbares Fenster (Giebel- oder Dachfenster), dessen Mindestgrösse in der jeweiligen Landesbauordnung festgelegt ist.
     
  17. #17 Roddinho, 03.11.2013
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    Ich danke euch vor der zahlreichen Antworten. Werde alle diese Punkte bei der nächsten Eigentümer Versammlung ansprechen. Dann werden wir entscheiden, wie wir weiter vorgehen.
    Bei Interesse kann ich euch mitteilen, wie das ganze ausgegangen ist.
    Nachtrag: wie im ersten Posting formuliert gehört die Dachgeschosswohnung dem Bauträger beziehungsweise seinem Sohn. Der Bauträger hat von sich aus eine Leiter an der Außenfassade des Hauses vorgeschlagen, damit sein Sohn nicht mehr die Tür öffnen muss. Erst als wir uns gegen diese Leiter von außen entschieden haben (Über die theoretisch Einbrecher in jeder Etage auf die Balkone hätten gehen können) und den innen gelegenen Dachausstieg vorgeschlagen haben, kam der Bauträger auf die Idee, den Zugang jederzeit zu ermöglichen.

    Spätestens als der Bauträger freiwillig bereit war, von vornherein 50 % der Kosten der Außenleiter zu bezahlen, wurden wir stutzig. Die Erfahrungen der Bauphase haben uns gelehrt, dass der Bauträger kein Geber ist, sondern eher "praktisch" und geschäftsmännisch agiert.
     
  18. #18 Barnabas, 23.11.2013
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    stimmt, der Dachaustieg im Treppenraum ist günstiger :wow
     
  19. #19 Barnabas, 23.11.2013
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    hm, in der Landesbauordnung, wo irgendwas von Brandschutz steht wird wohl ein passender Text stehen, die Kollegen des VB ( Vorbeugender Brandschutz ) der Berufsfeuerwehr Köln könnten dazu erschöpfend Auskunft geben.
     
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