Brandschutz tragender Balken?

Diskutiere Brandschutz tragender Balken? im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; [ATTACH]Ein liebes Hallo vom Neuling! Ich Brauch mal dringend Hilfe... Wir haben im Februar eine Wohnung gekauft, die Galerie sitzt auf einem...

  1. #1 Baerli1986, 07.11.2013
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    image.jpg Ein liebes Hallo vom Neuling!

    Ich Brauch mal dringend Hilfe...
    Wir haben im Februar eine Wohnung gekauft, die Galerie sitzt auf einem offenen tragenden Balken (Stahl).

    Es sieht so aus als wäre er tapeziert worden und unten drunter ist eine Art weißes Pulver ( bzw eine weiße Schicht die inzwischen so trocken ist das sie staubt)

    Unsere Katzen haben beim toben und aus Langeweile angefangen das ab zu friemeln und jetzt sieht es echt blöd aus. Also wollten wir es abmachen und neu verkleiden.

    Zum Thema Brandschutz, muss da was bestimmtes drauf? Kann ich da Rauputz drauf machen oder wie sollte man da vor gehen?

    Die Vorbesitzer haben mir keine Unterlagen da gelassen also weiß ich nicht was da mal gemacht wurde.
    image.jpg
     
  2. #2 Gast036816, 07.11.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn es brandschutzmaterial ist, muss es auch mit den dazu gehörigen spachtelmassen repariert werden. machst du etwas anderes drauf, kann die zulassung erlöschen. fachmann oder fachfrau oder fachunternehmen einschalten.
     
  3. #3 Baerli1986, 07.11.2013
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    Prima danke für die Antwort.
    Und welche sind die fachfirmen :)) kein plan an wen ich mich da wenden soll...
     
  4. Peeder

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    Ich würde zunächst mal klären, ob der an den Träger überhaupt Brandschutzanforderungen gestellt worden sind.

    Bauamt ??


    Peeder
     
  5. #5 Gast036816, 08.11.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    z. b. vergilbte seiten unter brandschutz und/oder trockenbau, wenn klar ist, das brandschutz als auflage erfüllt sein muss.
     
  6. #6 Der Bauberater, 08.11.2013
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    In den meisten Bauordnungen sind Geschosstreppen in einer Nutzungseinheit zwar notwendige Treppen doch meist von Brandschutzauflagen befreit.
    Frag den Verkäufer oder den Planer um was für eine Gebäudeklasse es sich handelt. Ist die Galerie ein Aufenthaltsraum, ist von der Galerie ein zweiter Rettungsweg wie z.B. ein passendes Fenster?
     
  7. PeterB

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    Wenn das ein Brandschutz ist, dann kann er nicht so einfach abgepopelt werden. Oder es muß gesondert darauf hingewiesen werden, daß die Beschichtung mechanisch nicht belastbar ist und entsprechend geschützt werden muß.
     
  8. #8 Baerli1986, 08.11.2013
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    Dann werd ich wohl mal wieder die Vorbesitzer Nerven... Die wollte mir ja mal alle wichtigen Unterlagen zukommen lassen aber hat es noch immer nicht getan.

    Die Gallerie ist ein offener Raum und hat keinen weiteren Fluchtweg.
    Also Dachfenster aber da würde ich nur auf dem Dach sitzen :-)

    Vielen lieben Dank für die vielen Tipps! Interessiere mich sehr für das Thema aber die passenden Infos heraus zu bekommen ist gar nicht so einfach.
     
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