TWP - Angebote vergleichen

Diskutiere TWP - Angebote vergleichen im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, es geht voran und unser Architekt hat mir die ersten Angebote der Tragwerksplanung gemailt. Nach Durchsicht muss ich...

  1. #1 Ebbi2000, 12.11.2013
    Ebbi2000

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    Hallo zusammen,

    es geht voran und unser Architekt hat mir die ersten Angebote der Tragwerksplanung gemailt. Nach Durchsicht muss ich feststellen, dass die Angebote schwer zu vergleichen sind, da eines eher pauschal gehalten, das andere genau aufzählt was die Planung beinhaltet.

    sagt mal was dazu...

    Angebot 1
    1.jpg angebot 1.jpg

    Angebot 2
    2.jpg


    Ich gehe mal davon aus, mein Architekt hat die gleichen Leistungen ausgeschrieben......:e_smiley_brille02:

    Wenn im Vertrag später Tragwerk vereinbart wird und nichts weiter, müssen dann auch alle Leistungen erbracht werden, sobald diese nicht explizit ausgeschlossen sind?
    Hier ein Schreibsel von der Ingeneurkammer BW:

    TWP Honorar.jpg

    Über Tipps würde ich mich freuen.
    Gruß Jan
     
  2. #2 Gast036816, 12.11.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    die angebote sind nicht vergleichbar.

    bei beiden fehlt die berechnungsgrundlage nach hoai. es fehlen anrechenbare herstellkosten.

    angebot 2 basiert auf stundenbasis, was innerhalb dieser stundenzahl alles geleistet wird??? ich bezweifel mal die auskömmlichkeit beider angebote.
     
  3. mls

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    beide angebote sind nicht prüfbar.
    trennung grundleistungen vs. besondere leistungen
    und mitverarbeitete substanz fehlt.
    leistungsumfang/honorar ist nicht bewertbar.
    zur festlegung einer honorarobergrenze kann
    man eben deshalb auch nicht viel sagen ..

    die gänzlich unterschiedlichen "ideen", wie ein
    honorar ermittelt wird (nicht, wie es zu ermitteln
    ist), zeigen das fehlen grundsätzlicher angaben.
    das ist wie ein ausschreibungstext "ein stück auto,
    mit motor, rot gestrichen" ..
     
  4. #4 Ebbi2000, 12.11.2013
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    Danke für die Infos !
     
  5. #5 Ebbi2000, 12.11.2013
    Ebbi2000

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    noch was, .....

    Was ist mit dem Schreibsel der Kammer?

    Stimmt das jetzt, dass Leistungen erbracht werden müssen, wenn diese nicht ausgeschlossen sind? Es heißt ja Tragwerkplanung und nicht Statikberechnung...im Angebot.
    Damit ist doch wohl alles gemeint - also alle Leistungsphasen - oder?

    Und wenn nicht, was muss denn drin sein, damit ich zumindest eine Kostensicherheit habe?

    Über Tipps würd ich mich freuen.
     
  6. mls

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    wenn ich richtig interpretiere:
    bauen im bestand, keine voruntersuchung, keine angaben
    durch den architekten: es gibt keine kostensicherheit bzgl.
    twp-honorar.

    versuch dich mal in die kollegen zu versetzen:
    die bieten etwas an, ohne (so jedenfalls mein eindruck)
    den umfang der erforderlichen leistungen bewerten zu
    können - sollen gleichzeitig ein finales angebot machen ..
     
  7. Baumal

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    " unser architekt hat mir angebote tragwerksplanung gemailt.."

    was für angebote?
    auf welcher grundlage?

    tragwerksplaner vor ort termin, bestand?
    unterlagen für tragwerksplaner grundriße , ansichten , schnitte vorhanden?

    oder keine unterlagen vorhanden?

    was macht dein architekt, denn da?
     
  8. Baumal

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    btw. eine tragwerksplanung für ein EFH habe
    ich niemals noch nicht ausgeschrieben...:D
     
  9. mls

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    das wird bei vielen (!) deiner kollegen intensiv geübt ..
    das sind die typen "a... klasse" (hat nix mit fahrzeugen zu tun),
    manch solcher hatte schon seinen elchtest (hat auch nix mit fahrzeugen zu tun) :)
     
  10. Baumal

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    naja. jetzt komm.
    was soll ich da "auschreiben", als architekt.?

    mach mal statik, bestandspläne, und vor ort aufmaßpläne sind nicht vorhanden?

    du statiker, du?

    mach mal statik? unterlagen gibts nicht, vorab.
     
  11. #11 Ebbi2000, 13.11.2013
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    Grundlage ist Anbau an Bestand ( hab ich in einem anderen Fred gepostet...) Original Baupläne liegen vor. Neue Pläne für Grundrissänderung und Anbau hat Architekt.
    Also Grundrisse, Ansichten usw. alles da.

    Den Ausschreibungstext hab ich nicht nachgefragt, ist ja Sache des Architekten denk ich. Der muss ja wissen was zu bestellen ist.
    Ich wollte auf diesem Weg hier nachfragen, wie ich am besten mein Auftrag vereinbare. Die Abrechnung nach Stunden, scheint mir nur sehr unsicher bzgl. Kosten.

    Kurz ich bräuchte doch eine Liste der notwendigen Leistungen und dazu dann ein Festpreis. Aber was sag ich dem Architekt? Mach alles nochmal neu und schreib mal eine gscheite Leistungsbeschreibung, die dann auch Vertragsgrundlage ist? oder wie?

    Ich habe von euch jetzt immer noch keine Aussage zu diesem Text.......

    TWP Honorar.jpg


    Ist das jetzt so? Dann kann mir ja alles egal sein, solange ich Festpreis für TWP vereinbare und nichts an Leistung genau definiert bzw. ausgeschlossen wurde....

    Wer kann mir dazu was sagen?

    Danke euch!
     
  12. Baumal

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    wie gesagt, ich habe noch nie eine "ausschreibung" für einen tragwerksplaner gemacht.

    der tragwerksplaner bekommt alle nötigen unterlagen.
    ist etwas unklar oder fehlt, schaut er sich die sachlage vor ort an.

    dann macht der tragwerksplaner ein honorarangebot.
    "auszuschreiben" gibts da nix.
     
  13. #13 Ebbi2000, 13.11.2013
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    ok, danke dir ! Ausschreiben ist wohl auch das falsche Wort. Er hat halt unterschiedliche angefragt.

    Sind die aufgerufenen Preise denn ok? Architekt hat in der Kostenschätzung 4k drin. Also wär ja nur ein Angebot im Rahmen.
    Für welches der Angebote sollte man sich entscheiden ? Einfach günstigeres nehmen und sehen wo man rauskommt?
     
  14. mls

    mls Bauexpertenforum

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    zur vorabbestimmung der honorarhöhe:
    interessant sind nicht die 4k, sondern das ergebnis der gesamten
    kostenschätzung - sowohl was den umfang (als erste zahlenbasis
    zur honorarermittlung) wie auch die für dich ebenfalls relevanten
    üblichen und zulässigen abweichungen betrifft.

    zur dauerhaften konsistenz der honorarhöhe:
    ob und inwieweit das vorberechnete honorar "volatil" ist, hängt
    davon ab, was sich während der planung ändert und ob änderungen
    auswirkungen auf´s honorar haben.
    das gilt grundsätzlich für neubauten - aber erst recht für das
    bauen im bestand. insofern ist eine selbstmedikamentierte
    honorarlimitierung im angebotstext eher .. ähmm .. du weisst scho´ ;)
     
  15. Baumal

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    das sollte eigentlich dein architekt, gemeinsam mit dir diskutieren.

    klar. du bezahlst. aber dein architekt muß mit dem tragwerksplaner zusammenarbeiten.

    deshalb verstehe ich die vorgehensweise deines architekten nicht, bzw. nicht, was er dir
    für "angebote" präsentiert. ich habe dabei ein großes ? auf dem kopf.
     
  16. #16 Ebbi2000, 13.11.2013
    Ebbi2000

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    Danke euch !

    Ich werd das mit dem archi bequatschen ;)
     
  17. #17 Gast036816, 14.11.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    der architekt muss dich beraten und dir sagen welches der honorangebote welche risiken beinhaltet.
     
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