Verbau auf öffentlichem Grund / HILFE

Diskutiere Verbau auf öffentlichem Grund / HILFE im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; es geht schon wieder munter durcheinander .. das thema: wie kommt man nah und schlank an die grundstücksgrenze, wie hält man die zul....

  1. mls

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    es geht schon wieder munter durcheinander ..
    das thema:
    wie kommt man nah und schlank an die grundstücksgrenze, wie
    hält man die zul. verformungen ein (von der lbk gibts ein merkblatt)

    manchmal gibts probleme, die nur übergreifend gelöst werden können.
    daher die frage nach twp, rohbauer usw. - wenn die können UND wollen
    ist das ganz was anderes, als ein starres, feindliches ichkannallesundnix
    ausführungskorsett (in m. als inoff. bundle grundstück/bau gern geübt)
    obwohl, wenn eh schon die "spezialisten" auf der baustelle sind ..
     
  2. #22 Skeptiker, 12.11.2013
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    Bei den in München typischerweise sehr weitgehend bebauten Grundstücken ohne Möglichkeit im öffentlichen Straßenland nennenswert verbauen zu können ist super eng an der Grenze zur Straße. Und in diesem engen Arbeitsraum lässt sich bei grenzständiger Bebauung nur schwerlich vernünftig eine Abdichtung aufbringen, währnend sich eine Weiße Wanne durchaus sehr kanpp einseitig gegen einen Verbau betonieren lässt. Und mit einer ja meist vorgesehenen Perimeterdämmung wird die Herausforderung noch etwas größer.

    Ich bin einfach nur neugierig, kein Verdacht, keine Vermutung, nichts!
     
  3. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Das hing schon irgendwie in der Luft:
    Ca. 2,80 m tief, 400er Profile, direkt am Gehweg, .... Ohne Rückverankerung
    Nicht so verformungsarm, daher die großen Profile bei der geringen Höhe.
    RÜckbau dürfte gefordert sein - Auflockerungen und Hohlräume beim ziehen der Profile - könnte man verdämmen.
    Und die Verbohlung - die verottet irgendwann - gibt auch Nachsackungen.
    Alternative Spritzbeton ist teurer und behindert das Ziehen der Profile, ist ein Hindernis im Boden. Dann kann man die Profile auch drin lassen.

    Was auch beliebt ist und sich etwas anbahnt:
    Obere 60-80 cm Leitungsverfüllung ist zu dicht am Verbau und rutscht beim Aushub ab oder lockert sich zu stark auf. Dann hat man die Leitungen im Gehweg eh am Wickel.

    Daher reden die Betroffenen mit, daher das Merkblatt.
    60cm Arbeitsraum ist knapp, wenn man bedenkt da kommt die schalung ab mit ca. 20 cm muss man in 40 cm rumdrücken zum ein und ausschalen und sich an den Klammern, Spanner usw. Rumbalancieren...


    Welchen Abstand haben die senkrechten Träger?
     
  4. #24 Skeptiker, 12.11.2013
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    Weshalb keine Spundwand, zu starke Vibrationen?
     
  5. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Ist das ein Lückenschluß in durchgehender Bebauung (sprich: stehen Nachbarhäuser rechts und links direkt an der Grenze)?

    Was ist denn geplant, wenn keine Weiße Wanne...?
     
    azalee0108 gefällt das.
  6. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Ja. Es dürfte kein Rüttelverfahren zulässig sein. Die Bohlträger könnte man sonst ja auch rammen...
     
  7. #27 Skeptiker, 13.11.2013
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    Uff! :bau_1:
     
  8. mls

    mls Bauexpertenforum

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    a bissl was geht immer :D
    muss auch - weil rückbau organischer bauteile wird meist
    (besonders wenn empfindsame sparten in der nähe sind) gefordert.

    und wenn man nicht hf-rütteln und spülhilfe nutzen (und genehmigen
    lassen) will oder wenn man nicht den ultimativen kick beim vorbohren,
    am besten auf ganzer grenzlänge, spürt .. sind wir wieder bei #21
     
  9. #29 Nutzername, 13.11.2013
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    Wenn die Bohrung genau auf der Grundstücksgrenze erfolgt, teilt sich der Abstand zu den Kabeln in 50cm Sicherheitsabstand und 25cm für den halben Bohrdurchmesser auf. Also dürfte Deine Bohrung max. Durchmesser 50cm haben. Wenn man jetzt noch den Abstand der Träger reduziert, wodurch diese schlanker ausgeführt werden können, reicht das ja vielleicht schon.
    Werden die Bohrungen eigentlich verrohrt ausgeführt?

    Wegen Deiner Frage nach dem Preisunterschied von Trägerbohl- und Spundwand: Erstere gilt i.d.R. als die billigste Verbauart.

    Was die Beweissicherung betrifft: Sollte die Baufirma im eigenen Interesse durchführen. Ist aber ihr Bier, nicht Deins.
     
  10. #30 Gast036816, 13.11.2013
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    da liegst gewaltig daneben!!!
     
  11. #31 Skeptiker, 13.11.2013
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    Aber nur im Binnenverhältnis (zumindest nach VOB)!

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  12. #32 Gast036816, 13.11.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    mein verdacht ist:

    die verbaumaßnahme wurde blauäugig angegangen.

    - keine ausreichende bestandsaufnahme der medien im öffentlichen bereich,
    - keine beweissicherung im umfeld,
    - die art des verbaus nicht auf die bestehenden randbedingungen abgestellt,
    - verbauten auf fremdem grundstück müssen zurückgebaut werden. wenn nicht, muss das vertraglich vereinbart werden, was verbleibt - kann ich derzeit nicht erkennen.

    kritisch ist auch die aussenwand im kg gegen den verbau zu sehen.
     
  13. #33 Nutzername, 13.11.2013
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    Dann klär mich bitte auf. Gern auch per PN, weicht ja vom Ursprungsthema schon etwas ab.
     
  14. #34 Skeptiker, 13.11.2013
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    Da das hier ja ein Forum ist und nicht der Vermittlung persönlicher Beratungen dient, würde ich die Antwort auch gerne mitlesen können!

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  15. #35 Gast036816, 13.11.2013
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    es gehört zu den pflichten des bauherrn den bestand zu erfassen, der im einflussbereich der baugrube steht. die erkenntnisse der bestandsaufnahme sollten dann auch in planung und ausschreibung der baugrubenarbeiten eingehen.

    welches interesse sollte der baugrubenunternehmer in sachen beweissicherung haben? der konfrontiert den bauherrn mit einer vielzahl an nachtragsforderungen, wenn ihm diese erkenntnisse erst nach vertragsabschluss zuteil werden.

    baugrundrisiko bleibt nun mal beim bauherrn!
     
  16. #36 Thomas B, 13.11.2013
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    Nun, daß das nicht ohne ist, ist ja mittlerweile klar. Ob es überhaupt geht...ich habe da meine Zweifel.

    WARUM müßt Ihr denn bitte schön bis an die Grenze bauen (Baulinie im B-Plan wäre da ein eVermutung) und wieso, wenn es denn schon an die Grenze geht, muß dieser Teil des Gebäudes (Haus o. Garage?) dann auch noch unterkellert sein?????

    Kanst Du mal den Lageplan posten?!

    Danke.
     
  17. #37 Nutzername, 13.11.2013
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    Du reißt jetzt drei Themen an, die prinzipiell erstmal eigenständig sind. Das erste ist eine Bestandsaufnahme, bzw. Beschreibung der Örtlichkeit, in der die Baumaßnahme ausgeführt wird. Diese braucht sinnvollerweise ein Bauunternehmer vorab, um auf dieser Grundlage überhaupt ein Angebot legen zu können. (Die Angaben sind für den AN zur Auswahl seiner Bautechnologie erforderlich. Würde beispielsweise Grundwasser dicht unter GOK anstehen, wäre eine Trägerbohlwand nicht ohne weiteres einsetzbar. Es geht also um Angaben, wie äußere Umstände die Baumaßnahme des AN beeinflussen, bzw. auch umgekehrt, welche möglichen Beeinflussungen der Umgebungen durch die Baumaßnahme zu berücksichtigen sind. Hierunter fiele also der Hinweis auf die Sparten unter dem Gehweg oder sonstige benachbarte Bebauung.) Wenn ein AN glaubt, ohne solche Informationen ein Angebot unterbreiten zu können, begibt er sich in ein unnötiges Risiko - machen kann er das trotzdem.
    Woraus Du die Pflicht des BH zu einer solchen Bestandsaufnahme ableitest, weiß ich nicht. VOB/A vielleicht? Natürlich sollte jeder gescheite AN die Angaben vorab einfordern. Aber wenn er das unterlässt und stattdessen spekuliert, in dem er in Unkenntnis trotzdem ein Angebot legt, kann dies nicht dem AG angelastet werden.

    Das zweite, die Beweissicherung dient beim Bau üblicherweise zur Dokumentation eines Zustands mit dem Ziel, spätere Schadensansprüche feststellen zu können. Wenn ein Bauunternehmen Arbeiten durchführt, bei denen Beschädigungen an benachbarter Infrastruktur von Dritten nicht ausgeschlossen werden können, empfiehlt es sich bereits im Interesse der Baufirma vorab eine Beweissicherung durchzuführen. Anhand dieser sollen dann spätere, unberechtigte Schadensansprüche abgewehrt werden. Bei der Beweissicherung werden i.d.R. der Zustand von Gebäuden und Straßen aufgenommen. (Und wenn dann beispielsweise ein Anwohner einen Riss in seinem Gebäude der Baufirma anlasten will, die nebenan gerade Spundwände einrammt, dann kommt es vor, dass die Sichtung der Dokumente der Beweissicherung ergibt, dass der Riss bereits vor der Baumaßnahme vorhanden war.)
    Grundsätzlich hat aber der Geschädigte seinen Schadensanspruch zu beweisen. Wenn sich die Baufirma also sicher ist, dass von Ihrer Tätigkeit üblicherweise keine Schäden verursacht werden, kann sie auf den Schutz durch eine eigene Beweissicherung verzichten.
    Bei großen, öffentlichen Baumaßnahmen ist übrigens eine Beweissicherung i.d.R. bereits in der Planfeststellung festgeschrieben.


    Das Baugrundrisiko hat mit einer Beweissicherung nun gar nichts zu tun. Das Baugrundrisiko gibt es, weil man den anstehenden Baugrund nie mit endgültiger Genauigkeit vorhersagen kann. Deswegen kann man davon auch keine Bestandsaufnahme machen. Man kann ihn lediglich in einem bestimmten Umfang vorab erkunden und dann prognostizieren, wie er beschaffen sein wird.
    Im vorliegenden Fall ist es für die Bohrungen der Baufirma also interessant, welcher Boden ansteht, bzw. wie schwer dieser zu lösen sein wird. Eine Zurechnung des Baugrunds zu Bohrklassen sollte also Grundlage der beauftragten Leistung der Baufirma sein.

    Zu der Aussage selbst "Baugrundrisiko bleibt Bauherrenrisiko" stimme ich grundsätzlich zu. M.E. eine der ganz wenigen Regeln, die immer gelten. Dieses Risiko ist nicht übertragbar. Allerdings sei auch der Hinweis erlaubt, dass sich ein Baugrundrisiko nur einstellen kann, wo ein Baugrund beschrieben wurde...
     
  18. MarMai

    MarMai

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    wir stehen aktuell vor einem ähnlichen Problem. Der Plan der Architekten ist den Verbau komplett auf eigenem Grund zu bauen/bohren, damit wird ein ohnehin kleines Haus im Keller recht unpraktisch.
    Weiß hier zufällig jemand, wie dieses Thema hier ausging?
     
  19. #39 simon84, 04.12.2019
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