WW und wieder Ärger

Diskutiere WW und wieder Ärger im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; "mmmh" ganz schön heftig ... aus irgend einen Grund scheint dieser Tread an mir vorbei gegangen ... mich stutzt der Riss bis zum First ... die...

  1. Josef

    Josef Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    15.05.2002
    Beiträge:
    13.416
    Zustimmungen:
    7
    "mmmh"

    ganz schön heftig ... aus irgend einen Grund scheint dieser Tread an mir vorbei gegangen ... mich stutzt der Riss bis zum First ... die Themperaturen bisher war´n ned so heftig das ich mir gross Gedanken über erforen machen würde ... wir reden schon über Arbeiten diesen Herbst oder geht das in´s Frühjahr zurück ???
    .
    Selbst wenn ich die Bewehrung nicht durchlaufen lassen würde die Decke das schon halbwegs zusammen halten ... das da Riss bis in den First entsteht iss ned zu glauben ... das deutet eher auf nen Grundbruch hin ... dann wär die Fuge als die Sohlbruchstelle zu orten und dann wär´s auch verständlich das der Riss hoch geht ... "aber" normal müsste der Riss nach oben dann dicker werden ???
    .
    wär hatte beim BV die Bauleitung und gab´s nen Tragwerksplaner samt Bewehrungsabnahme ???
    .
    noch was interesiert mich ... der BU ist (war) regional oder quer durch Deutschland tätig ??? ... Hintergrund bei uns macht sich die Mode breit seine Rohbauarbeiten bzw. Bodenplatten o. Keller in Jopdoo etc. anzubieten ... quer durch Deutschland bieten die Leute da an ... und zwar zu Preisen wo du dir eigentlich an den Kopf reichen musst ... da sind Preise auf den Markt das ist ned mal das Material damit zu bezahlen (!) ... was da auf uns (bzw. die Bauherrn) zukommt kann alles sein "nur" keine Qualität mehr (!)
    .
     
  2. Josef

    Josef Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    15.05.2002
    Beiträge:
    13.416
    Zustimmungen:
    7
    "mmmh"

    ich muss mich Josilika anschließen ... nicht nur bei BU´s so sondern auch Bauträger ... gerade hab ich eine Ausschreibung auf´n Tisch liegen ... letzten Monat hieß die Firma noch so und heute hat sie plötzlich einen neuen Namen ... alles doch klar oder ??? ... daher eine ermahnung an alle künftigen Bauherrn ... lasst euch ned von Hochglanzprospekten blenden (!) ... überlasst die Ausschreibung und Überwachung euren Architekten (die kennen die Pappenheimer unter den Firmen schon) denn die erstmal´s bestaunte Einsparung auf´n Angebot iss es wert sein Leben zu verpfuschen (!)
    .
     
  3. Josef

    Josef Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    15.05.2002
    Beiträge:
    13.416
    Zustimmungen:
    7
    OT ... kurz vor Weihnachten

    hab ich mir einen Altbau gekauft ... Total Sanierung und ein Anbau stehn auf´n Programm ... kann ich alles selber zeichnen hab ja ein CAD-Prgramm das über 8000.- Euro gekostet hat und als Fachbetrieb auch Eingabeberechtigt ... und trotzdem hab ich im neuen Jahr bereits einen Termin mit nem Architekten zur vor Ortbesichtigung ... danach werden wir in´s Bauamt fahren und ausloten was möglich ist ... abschließend kriegt der Architekten den Auftrag zum erstellen des Eingabe- bzw. Werkplanes (!)
    .
    "Nein" die Kalkulation des Gebäudes ist sehr eng ich hab kein Geld dabei zu verschenken (!) ... ich muss dann schon dumm sein einen Architekten damit zu beauftragen ???
    .
    Besinnliche Weihnachten wünscht
    .
     
  4. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Ob´s weiter geht?

    Hallo,
    ich hatte nun die Möglichkeit den letzten Schriftwechels vom Landgericht und RA einzusehen. Gleich dazu mehr.

    Vorab, Josef, das Gebäude wurde in 2003 erstellt. Archi hat auch BL gemacht und zwischen ihm und dem BU sind ganz schön die Fetzen geflogen. Obwohl der BU wußte, daß nun jeder Schritt dokumentiert wird, hat er eifrig weiter gepfuscht. Abmahnungen (mündlich und danach schriftlich) hat er einfach igonoiert. Der BL konnte ja nicht jeden Tag 24 Stunden auf der Baustelle stehen. z.B. Da wird dann ein Termin zum Betonieren genannt und bis der BL angereist war, war alles schon erledigt.

    Einen Riss an der Bodenplatte konnte bisher noch nicht festgestellt werden....kommmt hoffentlich nicht auch noch dazu. Die Baufirma bestand zum Ende nur noch aus 3 oder 4 Mitarbeitern, wobei nicht auszumachen war, ob 2 der Mitarbeiter nicht Leiharbeiter waren. Soweit mit bekannt, kamen diese über eine Verleihagentur in Ffm.

    Die Firma war vorzugsweise lokal tätig, hat aber anscheinend schon mehrfach umfirmiert. Der RA der Klägerin hat sein Mandat niedergelegt, wurde jedoch vom Gericht darauf hingewiesen, daß zuerst ein neuer Prozessbevollmächtigter die Sache übernehmen muss. Das Gericht hat in seinem Schreiben auch mitgeteilt, daß der Verkauf der Anteile vorerst keinen Einfluß auf das Verfahren hat. In diesem Schreiben wurden den beiden Parteien ebenso mitgeteilt, daß die Klägerin Vorschuß leisten muss. Damit unterstelle ich einmal, daß auch das Gericht davon ausgeht, daß noch nicht abgenommen war (auch wenn die Klägerseite dies so hinstellen wollte).

    Nach meinen Informationen hat der RA der Klägerin sein Mandat niedergelegt, weil er anscheinend an zuvielen Fronten für den BU kämpfen muss. DAS WAR KEIN EINZELFALL!

    Die Klägerin hat nun bis Mitte Januar Zeit. Mal sehen was da noch kommen wird (oder auch nicht).

    Problematisch ist, daß die Firma die die Anteile vom BU anscheinend gekauft hat, auch bereits wieder insolvent ist. Damit hat sich die Sache vermutlich erledigt, und der Bauherr kann sehen wie er seinen Keller saniert bekommt. Ich befürchte, daß es nicht möglich sein wird den ehemaligen GF in die Haftung zu bekommen. Glücklicherweise hat der Bauherr noch die 20% einbehalten, das könnte zumindest einen Teil der Sanierungkosten decken.

    Vielleicht hätte man das Angebot "1/3 der Bausumme in cash mit gesparter MwSt" annehmen sollen, dann wäre es vielleicht schneller und besser vorangegangen. Als das abgelehnt wurde, hat die Fertigstellung 5 Monate gedauert....wohlgemerkt ein RMH 6x11m, also eine etwas größere Doppelgarage mit Deckel drauf.

    Meine Empfehlung an alle Bauherren. Vor Baubeginn eine gute Rechtsschutzversicherung abschließen und gleich einen erfahrenen Anwalt suchen. Bei den kleinsten Unstimmigkeiten sofort die Sache prüfen lassen und den Rechtsweg beschreiten.
    Bedauerlich ist nur, daß unter so einer Einstellung alle Handwerker, auch die Guten, zu leiden haben.

    Ich werde weiter berichten.

    Gruß
    Ralf
     
  5. PeMu

    PeMu

    Dabei seit:
    13.01.2004
    Beiträge:
    5.635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Kornwestheim
    Benutzertitelzusatz:
    Nachdenken kostet extra.
    Streit verkünden

    Nun der Thread ist auch an mir vorbeigelaufen.

    Zum Thema Streit verkünden:

    - Der RA muss es tun. In der Regel wird allen Beteiligten Planern der Streit verkündet.

    - Beteiligt ist, wer haften könnte.

    - Sinnvoll beteiligt ist, wer auch inhaltlich zur erfolgreichen Klärung des Streits beitragen könnte. Und dazu nimmt man die Planer mit hinein, die den fachlichen, sachlichen Beitrag liefern können. Kann dann den Privat-SV ersetzen.

    - Letzteres sollte man miteinander abstimmen, dann bleibt ein gutes Verhältnis erhalten.

    Ich spreche da aus eigener Erfahrung. Man greift lieber in einen Prozeß aktiv ein und kann diesen steuern, als hinterher ein Prozessergebnis schlucken zu müssen. Letztendlich kommt immer irgendwann jemand daher und behauptet einen Planungsfehler. :deal
     
  6. Bruno

    Bruno

    Dabei seit:
    28.02.2003
    Beiträge:
    3.943
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    86167 Augsburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauexperte - Augsburg
    Am Ende zahlt der Architekt

    Da bin ich mir relativ sicher. Der Architekt haftet gesamtschuldnerisch. Bleibt auch nur 1% Mitschuld an ihm kleben, haftet er für alles, wenn der Unternehmer so wie hier insolvent ist. Er kann zwar den Unternehmer mit dessen Anteil in Regress nehmen, aber nur, indem er den Betrag zur Insolvenztabelle anmeldet, Quote ungefähr Null. Momentan ist ja noch alles im Einvernehmen, aber wenn es ums Geld geht, ist irgendwann Schluss mit der Freundschaft. Der RA wird den Stein am Ende ins Rollen bringen, Streit ist ja schon verkündet. Mängel bis 10.000 € kann der Architekt gleich aus eigener Tasche bezahlen. Er ist zwar haftpflichtversichert, aber 5.000 € Selbstbehalt muss er schlucken, dazu stiegt seine Prämie gewaltig, das macht mindestens nochmal 5.000 € aus.

    Und deshalb wird er am Ende zahlen:

    "Archi hat auch BL gemacht": also gesamtschuldnerische Haftung.

    "Obwohl der BU wußte, daß nun jeder Schritt dokumentiert wird, hat er eifrig weiter gepfuscht": und der Architekt hats letztlich nicht verhindert, also war seine Bauleitung mangelhaft.

    "Da wird dann ein Termin zum Betonieren genannt und bis der BL angereist war, war alles schon erledigt": der Architekt war bei Ausführung von Schlüsselgewerken (besonders risikoträchtige Arbeiten) nicht anwesend.
     
  7. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Nö nö nö

    @Bruno
    Es mag sein, daß dies die juristisch korrekt Vorgehensweise wäre, doch sollte es soweit kommen, dann wird im Einvernehmen nach einer Lösung gesucht. Der RA ist dann nicht mehr notwending und der Archi muss seine Haftpflicht deswegen sicher nicht in Anspruch nehmen. Glücklicherweise ist ja noch der Einbehalt vorhanden. Es macht meiner Meinung nach keinen Sinn mit dem Archi einen echten Streit zu beginnen, das kostet unnötig Nerven und Geld. Zuletzt streiten wir uns vielleicht noch ob er für die Anfahrt nicht 5 Minuten weniger gebraucht hätte wenn er eine andere Route gefahren wäre. Wer weiß, vielleicht wäre er dann ja 5 Minuten schneller an der Baustelle gewesen...und hätte noch etwas verhindern können...... Nö, nö, davon halte ich nicht viel.

    Sollte es also nicht gelingen die Probleme über den BU zu lösen, dann soll der Archi einen Vorschlag unterbreiten wie der Keller saniert werden kann. Falls der Einbehalt nicht ausreicht, dann wird der Bauherr eben ein paar Euro draufzahlen, daran wird die Sanierung nicht scheitern. Wer seine Baufinanzierung richtig geplant hat, der wird deswegen nicht gleich Konkurs anmelden müssen. Wenn der Archi den Bauherr dann noch bei der Umsetzung unterstützt, dann wird das Problem auch so gelöst und wir können auch in Zukunft noch zusammensitzen und gemeinsam eine Tasse Kaffee trinken.

    Meine Devise, miteinander reden, Probleme analysieren und dann die Probleme lösen. Das bringt mehr als ewige Streitereien vor Gericht. Es findet sich ja immer irgendwo ein Punkt über den man lange streiten kann, wozu also die Zeit sinnlos vergeuden?

    Warten wir ab was der Januar bringt.

    Gruß
    Ralf
     
  8. Bruno

    Bruno

    Dabei seit:
    28.02.2003
    Beiträge:
    3.943
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    86167 Augsburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauexperte - Augsburg
    Mein Beitrag sollte kein Vorwurf sein. Als Bauherr kann man in einer solchen Konstellation am wenigsten dafür. Da ist es schon legitim, nach haftenden Schuldigen zu suchen. Ich wollte nur auf die Situation des/der Architekten aufmerksam machen. Die Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung sind in den letzten Jahren gewaltig gestiegen, weil es durch massenhafte Unternehmensinsolvenzen in Verbindung mit der im Gesetz verankerten gesamtschuldnerischen Haftung zu einer Art Missbrauch dieser Institution gekommen ist. Und der Anwalt, der nicht auf diese Möglichkeit hinweist, ist der nächste, der haftet.
     
  9. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Leider gibt es immer wieder Vorhaben bei denen der Rechtsweg unumgänglich ist, doch dafür sind die Juristen ja da. Soweit ich das beurteilen kann, wird aber gerade in dieser Branche oftmals mit dem Hintergedanken gearbeitet, daß man sich sowieso vor Gericht wieder trifft. Das gilt für BT,BU aber anscheinend auch vermehrt für Bauherren. Wohin das führt kann man an der Auslastung der Gerichte sehen.

    Und wen wundert´s wenn die Kosten für die Bauten immer weiter in die Höhe gehen, insbesondere wenn dann auch noch auf diese Art und Weise Geld verheizt wird. Versicherungsbeiträge, verlorene Prozesse (Kosten), das alles muss der Unternehmer doch in seinen Planung mit einrechnen. Und wer zahlt dann letztendlich die Zeche?

    Verrückte Welt.

    Gruß
    Ralf
     
  10. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Hallo,
    es gibt wieder mehr oder weniger Neuigkeiten von der Front. Nachdem der BU zuerst verschwunden und plötzlich wieder da, der RA zuerst sein Mandat niedergelegt, und dann doch wieder aufgenommen hatte, war in der letzten Woche ein Gerichtstermin, der zuvor auf Wunsch der Klägerseite (BU) durch dessen RA mehrfach verschoben wurde. Die Anzahlung für einen SV hat der Kläger auch nicht geleistet, und so sollte bei diesem Termin endlich Klarheit geschaffen werden.

    Leider ist weder der Kläger noch dessen RA erschienen. Ich vermute, die sind sich wohl doch nicht mehr so sicher, daß sie sich im Recht befinden. Jetzt läuft nochmals eine Frist und dann dürfte die Klage vom Tisch sein.

    Doch damit ist das Problem mit der "WW" und den Rissen noch lange nicht gelöst. Ich schaue mal in meine Glaskugel und befüchte, daß der Bauherr das Problem wohl selbst lösen muss....natürlich auf seine Kosten, denn der Einbehalt wird wohl nicht ausreichen. Klagen gegen den BU dürfte nichts bringen, denn wie bereits gesagt, wurde umfirmiert und wer weiß, wie aufwändig oder erfolgversprechend so eine Klage sein wird. Meine Glaskugel sagt "Vergiss es".

    Tja, und wie soll das Problem gelöst werden? Archi meint, verpressen wäre wohl die beste Lösung. Damit wäre die Wanne wohl dicht, doch was passiert mit dem Riss der bis unter´s Dach geht? Den muss man vermutlich beobachten, denn das könnte sich zum größten Problem ausweiten.

    Den BU sollte man bei seinem nächsten Projekt in der Bopla versenken, denn das war sicher nicht sein letzter Fall.

    Gruß
    Ralf
     
Thema:

WW und wieder Ärger

Die Seite wird geladen...

WW und wieder Ärger - Ähnliche Themen

  1. Ärger mit Warmwasser im Mehrfamilienhaus

    Ärger mit Warmwasser im Mehrfamilienhaus: Hallo zusammen, in einem Mehrfamilienhaus mit 9 Wohneinheiten (3 Wohneinheiten EG,1.OG,2.OG jeweils Links/Mitte/Rechts) wurde vor ca. zwei Wochen...
  2. Neubau nebenan - Ärger wegen Unterfangung

    Neubau nebenan - Ärger wegen Unterfangung: Liebe Forenmitglieder, wir wohnen an einem Hanggrundstück in Hessen. Unsere Garage steht direkt auf der Grenze und ist unterkellert. Nebenan...
  3. Ärger mit dem Nachbarn wegen Betonsockel + Gartenschränke

    Ärger mit dem Nachbarn wegen Betonsockel + Gartenschränke: Hallo, wir haben seit kurzem einen mehr und mehr eskalierenden Streit mit den Nachbarn unserer Doppelhaushälfte in Baden Württemberg. Und zwar...
  4. Abwasserschacht riesen Ärger

    Abwasserschacht riesen Ärger: Hallo zusammen, mittlerweile ist das ein riesen Theater geworden. Nun zum Sachverhalt. Wie wohnen in einer Doppelhaushälfte aus dem Jaht 1952 mit...