Kündigung durch Architekten

Diskutiere Kündigung durch Architekten im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo Zusammen, ich habe folgendes Problem / Frage und hoffe mir kann hier jemand von Euch weiterhelfen: Ein Bekannter und ich haben mit ein...

  1. #1 sindbad68, 15.11.2013
    sindbad68

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    Hallo Zusammen,
    ich habe folgendes Problem / Frage und hoffe mir kann hier jemand von Euch weiterhelfen:

    Ein Bekannter und ich haben mit ein und demselben Architekten unsere Häuser gebaut, der Architekt sollte Planung und Bauausführung und Projektüberwachung übernehmen. Leider hatten wir mit dem Architekten nur Probleme und mein Bekannter hat dem Architekt ungefähr in der Hälfte der Bauphase den Vertrag gekündigt. Ich habe mit dem Architekt noch weiter gebaut und hatte dann ziemlichen Zoff mit ihm bekommen, weil er verschiedene Dinge schlicht vergessen hatte zu planen. Ich hatte ihn zugegebene Maßen ziemlich rüde angezählt und im ebenfalls die Kündigung angedroht, sollte er die Probleme auf der Baustelle nicht in den Griff bekommen. Meine Vorgabe war auch, dass er sich halt auch öfter auf der Baustelle sehen lassen sollte um mit den Handwerkern die offenen Punkte abzuarbeiten. Daraufhin hat er mir den Vertrag gekündigt.

    Nun ca. 15 Monate später stellt er meinem Bekannten noch seine Restleistungen in Rechnung die er nach der Vertragskündigung gar nicht merh erbracht hatte und meint nach HOAI hätte er das Recht dazu. Abgesehen davon, dass mich natürlich interessiert wie das für meinen Bekannten ausgehen kann, habe ich jetzt die Befürchtung, dass ich auch bald eine Rechnung erhalten werde. Wie sehen die Experten hier im Forum das? Kann er noch Restforderungen stellen? Die von ihm erbrachten Leistungen habe ich auch bezahlt, die Restleistungen, die nach der Kündigung noch offen waren natürlich nicht mehr, habe aber auch seither keine Rechnung von ihm erhalten.

    Viele Grüße Sindbad
     
  2. #2 Thomas B, 15.11.2013
    Thomas B

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    Ob rechtens oder nicht wird letztendlich nur ein RA (Baurecht) verläßlich prognostizieren können. Grundsätzlich steht dem Kollegen das resthonorar abzüglich der Eingesparungen zu (Einsparungen( keine Bautermine mehr -> weniger Spritkosten, Kopier/ Plottkosten, Portokosten). Letztendlich ist das nicht viel, was abgezogen werden kann.

    War die Kündigung "notwendig" weil zB das Verhalten (oder Nicht-Verhalten) des Kollegen den Bau behinderte/ nicht weiter brachte, mag die Kpndigung durchaus geboten gewesen sein. Ob diese dann auch formal korrekt ausgesprochen wurde, so daß hier keine weiteren Ansprüche des A. geltend gemachht werden können....tja...das ist so ohne weiteres kaum zu sagen.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 15.11.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Grundsätzlich sind das ja zwei grundverschiedene Situationen:
    Dein Bekannter hat dem A gekündigt. Wenn es eine "freie" Kündigung war, kann dem Kollegen noch ein Großteil seines ausstehenden Honorars zustehen.
    Bei Dir aber hat er Dir gekündigt. Da könnte DIR sogar noch ein Schadenersatzanspruch gegen den Architekten zustehen, ihm aber kein Honorar mehr über das hinaus, was er mangelfrei erbracht hat.
     
  4. #4 coroner, 15.11.2013
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    Du musst dir - glaube ich - weniger Sorgen machen. Der Archi kann froh sein, dass er nach der Kündigung
    (wie wurde die denn begründet? und war die überhaupt schriftlich?) seinerseits sich mit dir nicht noch über
    sein Geld streiten musste. Aber du hast ja scheinbar auch eine Leistung erhalten und diese vergütet. Soweit so gut.

    Bei deinem Bekannten wiederum ist das ein wenig anders.
    Gehen wir mal davon aus, dass er einen wichtigen Grund für die Kündigung hatte, dann schuldet er immerhin
    noch den Vertragswert abzüglich der nicht entstandenen Kosten/Aufwände des Archis.

    zu erstem Fall ein Beispiel:
    http://www.baunetz.de/recht/Archite...e_wichtigen_Grund_Honoraranspruch__43566.html

    zu dem deines Bekannten kannst du dich selbst durchgoogeln ;) Kommt öfter vor, der Architekt ist meistens in
    der besseren Lage und kann seine Ansprüche durchsetzen. Insbesondere weil der wichtige Grund oft nicht gegeben ist.
    gruß
    -c
     
  5. #5 Gast036816, 15.11.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    bei deinem bekannten muss der archi eine prüfbare rechnung vorlegen. da lässt sich vortrefflich streiten, was prüfbar ist. trotzdem steht ihm nahezu das volle honorar zu - die ersparten aufwendungen muss er plausibel darlegen und abziehen.

    bei dir muss er nachweisen, was bis zum zeitpunkt seiner kündigung an teilleistungen erbracht wurden und mangelfrei sind. du darfst dann mehrkosten gegenrechnen, die dir entstanden sind.
     
  6. #6 sindbad68, 15.11.2013
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    Hallo Zusammen,

    herzlichen Dank für Eure Antworten, dann bin ich für meinen Teil zumindest etwas beruhigt. Ich werde sehen was noch kommt. Der Architekt hatte mir gekündigt, weil er meinte eine weitere Zusammenarbeit würde aufgund der großen Differenzen nicht mehr möglich sein. Er hat so ziemlich alle wichtigen Dinge vergessen zu Planen:
    - es gab keine Werkplanung bis zur Vollendung des Rohbaus/seiner Kündigung
    - er hatte vergessen sämtliche Zugänge zum Haus für Wasser, Strom und Gas zu planen, so dass wir später unter das Fundament buddeln und Kernlochbohrungen in der Fundamentplatte vornehmen mussten.
    - Er hatte auf 2 Dachterrassen vergessen die Gefälle einzuplanen, daher habe ich jetzt schöne Swimmingpools auf den Dächern.
    - Er hat die unterschiedlichen Höhenlagen wohl nicht richtig eingezeichnet - wir haben in einen Hang reingebaut - und nun mussten wir sehr viel angleichen
    - Er hat sämtliche Drainagen vergessen einzuzeichnen-

    Der Bauunternehmer beruft sich natürlich jetzt auf die mangelhafte Planung und meint die Mängel gingen ihn nichts an. Das war auch schon bei den Besprechungen zur Abnahme des Rohbaus so und hat dazu geführt, dass ich mich mächtig mit dem Architekten gezofft hatte.

    Viele Grüße

    Sindbad68
     
  7. #7 likema33, 15.11.2013
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    Das ist ja noch "besser" als bei uns.

    Spaß beiseite: Eindringendes/stehendes Wasser auf Flachdächern ist auf Dauer kein Spaß. Falls nicht bereits geschehen, sollte sich das mal ein Gutachter ansehen und zwar lieber früher als später.
     
  8. #8 Kalle88, 15.11.2013
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    Kommt auf das Material an, die Tiefe so wie die Flächen auf denen stehendes Wasser besteht... Man sollte da vorsichtig sein, bei solchen Aussagen. Sind nämlich nicht pauschal zu tätigen.
     
  9. #9 sindbad68, 15.11.2013
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    Hi, ja der Gutachter war bereits da und hat sich das alles angeschaut. Er war nicht sehr begeistert und meinte der Flachdachabdichter hätte ja zumindest auf der Dachterrasse über dem Wohnzimmer wenigstens eine Gefälledämmung aufbringen können, was auch nicht geschehen ist. Bei dem anderen Flachdach handelt es sich um unser Garagendach das als Terasse zum Garten hin verwendet werden soll. Beide Flachdächer sind mit einer doppelten Schicht Polymerbitumen Bahnen abgedichtet. Auf dem Dach über dem Wohnzimmer ist noch eine Dämmung drunter. Allerdings sitzt dort der Ablauf ca. 2 Zentimeter höher, so dass wir eigentlich immer Wasser dort oben haben. Nun ist das Problem dass inzwischen so ziemlich jeder Handwerker nun den Archi als "Schwachstelle" identifiziert hat, und da werden ganz schnell alle Mängel auf dessen Planungsversäumnisse geschoben. Wobei ich mir als Bauherr immer denke, dass auch die Handwerker nicht einfach blind drauf los und strikt nach Plan arbeiten sollten, sondern erst einmal Rücksprache halten müssten, wenn denen so etwas auffällt. - Aber nein, da arbeitet man drauf los, und wenn es dann Probleme gibt, verweist man auf eine schwache Planung des Architekten und bietet aber gleichzeitig an alles in Ordnung zu bringen, gegen Aufpreis selbstverständlich. Hätte man das vorher gesagt, hätte der Bauherr eventuell den einen oder anderen Euro gespart, der Handwerker aber auch weniger verdient :think

    Na denn ich werde sehen wohin das führt...
     
  10. #10 Gast036816, 15.11.2013
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    deswegen muss er trotzdem mängelfrei leisten. andernfalls muss er bedenken anmelden und wenn die nicht angenommen werden, müsstest du ihn anweisen so zu bauen und von der haftung freisprechen.
     
  11. #11 Kalle88, 15.11.2013
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    Das mit dem Gully ist wohl vom HW verbockt. Die eigentlich Planung obliegt aber dem Planer und nicht dem HW. So ist das nun mal. Sicherlich kann man Bedenken seitens des HWs anmelden. Wenn der Planer aber eben ein "null-Dach" ausschreibt und alles richtig plant, dann gibts da am Umstand "Wasser fließt schwer ab" wenig zu rütteln. Obs nun ein Mangelt ist, wird ihr Gutachter schon darstelle können. Hilft Ihnen nicht aber ich gebe ihnen ein Tipp: Nicht alle HWs in Deutschland sind riesige Pfuscher und wollen nur Geld machen.
     
  12. #12 Kastanienbaum, 15.11.2013
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    ich würde dem "Architekten", im Sinne der Freundschaft zu deinem Kumpel, direkt mit Schadensersatz wegen der Kündigung drohen, vllt. ist er dann auch bei deinem Freund entgegenkommender. Auf jeden Fall: Druckaufbau
     
  13. #13 sindbad68, 18.11.2013
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    Hi Kastanienbaum,

    genau das ist nun die Strategie, wir gehen hier nun gemeinsam vor und nehmen uns auch einen gemeinsamen Anwalt: Er bestreitet die Rechnung und ich gehe auf Schadenersatz wegen der Planungsfehler und der Kündigung seinerseits. Mal sehen wie sich das entwickelt. Wird dann meine inziwschen 3. Rechtssache wegen dem doofen Hausbau - ach wie hatte ich mich auf unser Haus gefreut :-O inzwischen ist es nur noch der blanke Horror- seit 3 Jahren.
    Ich danke Euch für Eure Hilfe bis demächst

    Sindbad68
     
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