ETW Neubau - Elektroplanung Recht auf Begehung?

Diskutiere ETW Neubau - Elektroplanung Recht auf Begehung? im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen, mein Name ist Florian und ich bin neu hier im Forum. Wir haben uns eine Eigentumswohnung gekauft, die sich aktuell noch in der...

  1. #1 anlieger, 19.11.2013
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    Hallo zusammen,

    mein Name ist Florian und ich bin neu hier im Forum. Wir haben uns eine Eigentumswohnung gekauft, die sich aktuell noch in der Rohnbauphase befindet. Letzter Fertigstellungstermin ist Oktober 2014. Aktuell geht es bei uns um die Elektroplanung, die wir jetzt anhand eines Plans zunächst nach unseren Wünschen erweitert haben. Allerdings möchten wir uns nicht nur auf das Papier verlassen und das ganze im Zuge einer Begehung endgültig festlegen. Unser Bauträger sagt uns, dass eine Begehung nicht möglich ist. Kann er uns diese verweigern. Haben wir ein Recht darauf?

    Vielen Dank für eure Hilfe!
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Bauträger, ja er kann dies verweigern, und nein, ihr habt kein Recht darauf.

    Ausnahme: Wenn dies vertraglich vereinbart wurde, dann hat der BT sich an den Vertrag zu halten und muss den Zugang ermöglichen

    Stellt sich nun die Frage, was steht in Eurem Vertrag mit dem BT? Wahrscheinlich wurde diesbezüglich nichts vereinbart, denn sonst hätte der BT eine Begehung ermöglicht.

    Vergleiche das einfach mal mit einem Autokauf. Nur weil ich einen Porsche bestellt habe, habe ich damit nicht das Recht einfach so in die Fertigung zu marschieren um zu schauen, wie es meinem Baby geht.

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 toxicmolotow, 19.11.2013
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    Ich stimme RB zu. Wenn nichts anderes vereinbart ist, dann ist das so.

    Der Autovergleich ist ganz gut, hinkt aber ein wenig. Zumindest kann man vorher eine Probefahrt mit einem vergleichbaren Auto (Wohnung) machen. Es klingt für mich wieder so, wie wenn zwei Welten aufeinander schlagen und jeder mit dem Kopf durch die Wand will. Vielleicht hilft auch einfach ein anderer Ton mit der Begründung, warum Ihr das wollt. Mit netten Worten und Überzeugungsarbeit kommt man manchmal weiter als mit "Recht haben wollen".

    Auf der anderen Seite ist das natürlich auch mit Aufwand und ggfs. Extrakosten seitens des BT verbunden. Einfach mal nachfragen, was Ihn zu dieser Abwehrhaltung bringt (von seinem Recht mal abgesehen).

    Aber BT sind durchaus schon mal schwierige Mitbürger und AN. Also erwarte im Zweifel nicht sehr viel.
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Nennt sich bei BT dann Musterhauspark ;)

    duckundganzschnellwech
     
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